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Muss ich abweichende Spaltmaße nach Reperatur hinnehmen?

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 17:20

Hallo Leute

Mir hat jemand die Vorfahrt genommen. Mein Golf IV hatte einen Blechschaden an der Rechten Seite. Kotflügel, beide Türen usw.

Ich habe das Fahrzeut in eine VW-Werkstatt gebracht. Ich will einfach dass alles wieder wird wie vorher.

Beim abholen habe sogar ich als Laie gesehen, dass die Spaltmaße vorne Rechts zwischen Kotflügel - Lampe - Motorhaube - Stoßstange nicht passen und ich habe das sofort bemängelt. Hat der Meiste auch eingesehn und nachgebessert.

Jetzt ist es auf jeden Fall bessser, aber ich würde sagen wenn man hinschaut und drauf achtet nicht so wie vorher und auf jeden Fall nicht so wie auf der linken Seite.

Muss ich das jetzt so hinnehmen? Gibt es da Toleranzen? Weiss da jemand bescheid?

Bitte um Hilfe.

Fred

Beste Antwort im Thema
am 9. Oktober 2009 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

 

Lass es gut sein, bevor ich zu anderen Mitteln greifen muss.

bitte trage mich hier aus

 

Grüße

Steini

-Moderator-

schöne zeit

An die Moderatoren dieses Forums

 

Bitte erfüllt diesem User möglichst schnell seinen Wunsch

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Neu wird dein Auto nicht mehr.

Das die Spaltmaße nicht mehr stimmen, ist je nach Schadensbild schon fast logisch.

Wie drastische das aussieht, und was man hinnehmen muß ist eine Einzelfallentscheidung.

Wenn du ein paar Bilder einstellst, kann dir Delle und Co bestimmt sagen, ob da nachgebessert werden muß.

Zitat:

Jetzt ist es auf jeden Fall bessser, aber ich würde sagen wenn man hinschaut und drauf achtet nicht so wie vorher und auf jeden Fall nicht so wie auf der linken Seite.

Muss ich das jetzt so hinnehmen? Gibt es da Toleranzen? Weiss da jemand bescheid?

Bitte um Hilfe.

Fred

es gilt das verursacherprinzip. hoffentlich hast du auf kosten deines unfallverursachers einen rechtsanwalt eingeschaltet (das steht dir zu, aber nur wenige wissen es). im rahmen der durchgriffshaftung haftet die versicherung des gegner theoretisch für die güte der reparatur, also herstellung des zustandes vor dem crash. du hast den schaden sicherlich an die werkstatt abtreten müssen oder? hoffentlich nach zustimmung der versicherung. ansonsten könnte der gegnerische versicherer sogar noch auf §399 bgb verweisen (unwirksamkeit der abtretung, BGB steht über VVG, versicherungsrecht). gutachter ist in diesem falle ok. aber nicht selbst bestellen, sondern der gegner. hast du eine zutreffende rechtsschutzversicherung ausserhalb der wartezeiten (erst dann greift sie) kannst auch du sofort loslegen. aber lass doch erstmal die gegenseite kommen, indem du einen anwalt forderst.

interessanter fall.

viel glück und melde dich mal

mbvm

@mbvm

Hallo, deine Schriftfarbe ist im Nachtmodus kaum zu lesen, kannst du die vorgegebene Farbe lassen ?:

http://www.motor-talk.de/.../SwitchDesign.html?design=night

Hallo, deine Schriftfarbe ist im Nachtmodus kaum zu lesen, kannst du die vorgegebene Farbe lassen ?:

 

habe die farbe auf wunsch eines threads wegen unleserlichkeit geändert.......geht rot denn besser?

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

habe die farbe auf wunsch eines threads wegen unleserlichkeit geändert.......geht rot denn besser?

Erst mal Danke für den Farbwechsel ;)

Und nein Rot ist nicht wirklich besser, Gelb wäre erträglich, ist dann aber im Tagmodus schlecht zu erkennen :D

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

es gilt das verursacherprinzip. hoffentlich hast du auf kosten deines unfallverursachers einen rechtsanwalt eingeschaltet (das steht dir zu, aber nur wenige wissen es). im rahmen der durchgriffshaftung haftet die versicherung des gegner theoretisch für die güte der reparatur, also herstellung des zustandes vor dem crash. du hast den schaden sicherlich an die werkstatt abtreten müssen oder? hoffentlich nach zustimmung der versicherung. ansonsten könnte der gegnerische versicherer sogar noch auf §399 bgb verweisen (unwirksamkeit der abtretung, BGB steht über VVG, versicherungsrecht). gutachter ist in diesem falle ok. aber nicht selbst bestellen, sondern der gegner. hast du eine zutreffende rechtsschutzversicherung ausserhalb der wartezeiten (erst dann greift sie) kannst auch du sofort loslegen. aber lass doch erstmal die gegenseite kommen, indem du einen anwalt forderst.

interessanter fall.

viel glück und melde dich mal

mbvm

So jetzt ist aber gut hier.......:mad:

 

Hör mal du Fred Wichtig......

 

Du glaubst anscheinend, dass du die Weisheit mit dem Suppenlöffel gespeist hast. 

 

In jedem Fred gibst du deinen Senf dazu, aber alles was du hier im Versicherungsform schreibst ist Bullschit der aller ersten Güte !!!

 

Lass es bitte bleiben, hier falsche und unrichtige Phrasen zu verbreiten.

 

Das bedeutet nämlich, dass Fachleute unötige Zeit damit aufwenden müssen um dein völlig dusseliges Gesabbel hier richtig zu stellen und die User darüber aufzuklären, dass du hier nur Kernschrott schreibst.

 

Das ist hier ist nicht zu fassen, da fehlen einem echt die Worte...........:mad::mad:

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

 

es gilt das verursacherprinzip. hoffentlich hast du auf kosten deines unfallverursachers einen rechtsanwalt eingeschaltet (das steht dir zu, aber nur wenige wissen es). im rahmen der durchgriffshaftung haftet die versicherung des gegner theoretisch für die güte der reparatur, also herstellung des zustandes vor dem crash. du hast den schaden sicherlich an die werkstatt abtreten müssen oder? hoffentlich nach zustimmung der versicherung. ansonsten könnte der gegnerische versicherer sogar noch auf §399 bgb verweisen (unwirksamkeit der abtretung, BGB steht über VVG, versicherungsrecht). gutachter ist in diesem falle ok. aber nicht selbst bestellen, sondern der gegner. hast du eine zutreffende rechtsschutzversicherung ausserhalb der wartezeiten (erst dann greift sie) kannst auch du sofort loslegen. aber lass doch erstmal die gegenseite kommen, indem du einen anwalt forderst

Ich habe selten so viel stinkenden Mist auf einem Haufen in diesem Forum gelesen.

Eine DRINGENDE Bitte: Wenn du keine Ahnung hast - einfach mal die Fre..e halten.

Hier geht es um eine Reklamation in der Werkstatt wg. einer angeblich oder offensichtlich nicht sachgemäss durchgeführten Reparatur.

 

Dein ganzes Gesülze ist sowohl von der Rechtschreibung, von der Grammatik, vom Aufbau, als auch von der Interpunktion her eine einzige Zumutung - und es ist einfach nur ein riesengrosser Haufen MÜLL - der noch dazu vollkommen an der Sache vorbeigeht.

 

Das musste einfach mal gesagt werden!

Zitat:

So jetzt ist aber gut hier.......:mad:

 

Hör mal du Fred Wichtig......

 

Du glaubst anscheinend, dass du die Weisheit mit dem Suppenlöffel gespeist hast. 

 

 

Da ist hier ist nicht zu fassen, da fehlen einem echt die Worte...........:mad::mad:

 

Delle

dann gib mal butter bei die fische und diffamiere nicht. meine mailadresse hast du ja. und lege da los. weise doch bitte auch deine fachliche kompetent/qualifikation nach. ich gebe hier nur relevante fakten wieder. magst du streiten, dann per mail. ich freue mich drauf.

 

fg

mbvm

 

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 20:03

okay.. okay.. nun streitet euch doch nicht Kinder ;-)

Ich werden morgen früh mal ein paar Fotos machen und dann hier einstellen. Vielleicht kann mir dann jemand besser Auskunft geben.

Das Problem ist ist ja hier, dass nun wieder kostbare Zeit aufgewendet werden muss, um die User davon in Kenntnis zu setzen, dass die Grüze von diesem "Spezialisten" völliger Nonsens ist.

 

Für den Laien liest sich dieser irgendwo zusammen gegoogelte und völlig Zusammenhanglose Mist erst mal wichtig.

 

Jetzt muss sich wieder einer von uns hier hinsetzen, den Blödsinn aufbröseln und den Usern aufzeigen dass Onkel mbvm hier einen nassen Hut auf auf dem Kopf hat.......:(

 

Als wenn man sonst nix zu tun hat........:rolleyes:

 

@all

 

Bitte diesen Schwachsinn meinetwegen lesen, aber nicht glauben !!

 

Es wird hier alles noch mal richtig gestellt, wenn sich die Zeit dafür findet.

 

@mbvm

eigentlich müsste man dich echt in den Hintern treten.......:mad:

 

Du macht hier nur unnütze Arbeit, schreib doch mal was im Fahrzeugpflegeforum, da kannst wenigstens keinen Schaden anrichten.

 

Delle

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von freddy23

okay.. okay.. nun streitet euch doch nicht Kinder ;-)

 

Ich werden morgen früh mal ein paar Fotos machen und dann hier einstellen. Vielleicht kann mir dann jemand besser Auskunft geben.

Natürlich werden wir dir hier helfen, das ist gar kein Problem......:)

 

Und noch mal an den User mit dem nassen Hut auf dem Kopf:

 

Hier mitlesen und lernen. Rumpupen und einen auf Dicke Hose machen kommt nicht gut an.

 

Gruß

 

Delle

Jetzt muss sich wieder einer von uns hier hinsetzen, den Blödsinn aufbröseln und den Usern aufzeigen dass Onkel mbvm hier einen nassen Hut auf auf dem Kopf hat.......:(

 

rotl...gerne

 

Als wenn man sonst nix zu tun hat........:rolleyes:

 

@all

 

Bitte diesen Schwachsinn meinetwegen lesen, aber nicht glauben !!

 

Es wird hier alles noch mal richtig gestellt, wenn sich die Zeit dafür findet.

 

@mbvm

eigentlich müsste man dich echt in den Hintern treten.......:mad:

 

primatische art der konversation

 

Du macht hier nur unnütze Arbeit,

 

kannst du mir überhaupt folgen? es gibt nichts schlimmeres als gefährliches halbwissen.....geh doch auf mail, wenn du was wissen willst. lass das forum aussen vor

schreib doch mal was im Fahrzeugpflegeforum, da kannst wenigstens keinen Schaden anrichten.

 

Delle

was störts die deutsche eiche........baer gut jetzt. lass uns mailen oder telefonieren. das hat mit dem forum nix zu tun

@mbvn

Ich empfehle eindringend hier kein solchen Dummfug zu verbreiten! Deine Aussagen sind zu 80% schlichtweg falsch. Wenn ich schon lese dass du empfiehlst im KH Schaden die gegnerische Versicherung den Gutachter wählen zu lassen weiß ich über deine Fachkenntnis Bescheid.

Lass es gut sein, bevor ich zu anderen Mitteln greifen muss.

Grüße

Steini

-Moderator-

Ich empfehle eindringend hier kein solchen Dummfug zu verbreiten! Deine Aussagen sind zu 80% schlichtweg falsch.

nein

 

Wenn ich schon lese dass du empfiehlst im KH Schaden die gegnerische Versicherung den Gutachter wählen zu lassen

habe ich nie geschrieben. wer lesen kann ist klar im vorteil 

weiß ich über deine Fachkenntnis Bescheid.

noch so ein halbwissender. gott lass hirn regnen

 

Lass es gut sein, bevor ich zu anderen Mitteln greifen muss.

bitte trage mich hier aus

 

Grüße

Steini

-Moderator-

schöne zeit

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