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Muß ich für neues Getriebe selber zahlen?
Ich kaufte mir vor 4 Monaten ein Golf 6 DSG 7 Gang. Jetzt war ich bei VW, wo ich das Auto auch gekauft habe, die meinten das ich ein neues Getriebe bekommen werde. Meine Frage ist, da bei verschleiß die garantie nicht eingreift, ob die sachmangelhaftung in Kraft tritt, weil das Auto noch keine 6 Monate alt ist oder ob ich die Kosten selber zahlen muß. VW sagte ich muß es selber zahlen bzw einen teil.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Also, es besteht ein Mangel. Der Verkäufer ist damit in Mangelhaftung, vgl 395BGB (Sonderzeichen gehen beim iPhone nicht :-( ), zu nehmen. In den ersten 6 Monaten nach Erwerb muss dieser die Beweisführung übernehmen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand. Dies erscheint mir beim allg bekannten Problemgetriebe, hier das trockene 7-G DSG, unwahrscheinlich. Damit ist davon auszugehen, dass das Problem bereits bei Übergabe bestand, ff entstehen jetzt mehrere Möglichkeiten das Problem abzustellen. Zuerst Nacherfüllung, dannach Rücktritt, bzw. Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz.
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136 Antworten
Vielleicht solltest du uns erstmal mitteilen, wie alt dein Fahrzeug ist und wie viele km gefahren wurden. Wichtig ist auch, ob der Service immer planmäßig durchgeführt wurde (am besten in einer VW-Vertragswerkstatt).
Also Baujahr 2011/ April. Km Stand aktuell bei 98 000. Scheckheft lückenlos direkt bei VW
Was genau soll denn defekt sein?
Dein Fahrzeug ist knapp 6 Jahre alt, mit gaaaaanz viel Glück kann ein Antrag auf Kulanz gestellt werden, aber ganz ohne Eigenbeteiligung wirst du nicht hinkommen.
Klar kannst du erstmal versuchen, den Verkäufer in Haftung zu nehmen, du wirst ja sehen, wie er reagiert.
Wie viele km bist du seit Erwerb gefahren?
bin ca 5 000 km gefahren in den 4 monaten
was defekt ist weiß ich nicht er meinte evtl verscheliß und das wahrscheinlich das getriebe erneuert werden muß. werde mein auto erstmal 2 tage da lassen müssen dann weiß man mehr
Morgen, so ganz kommt der Händler aus der Gewährleistung aber auch nicht raus... ist immer einfach alles auf den Kunden abzuwälzen.
Schade keiner dabei der sich mit sowas auskennt?
Also, es besteht ein Mangel. Der Verkäufer ist damit in Mangelhaftung, vgl 395BGB (Sonderzeichen gehen beim iPhone nicht :-( ), zu nehmen. In den ersten 6 Monaten nach Erwerb muss dieser die Beweisführung übernehmen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand. Dies erscheint mir beim allg bekannten Problemgetriebe, hier das trockene 7-G DSG, unwahrscheinlich. Damit ist davon auszugehen, dass das Problem bereits bei Übergabe bestand, ff entstehen jetzt mehrere Möglichkeiten das Problem abzustellen. Zuerst Nacherfüllung, dannach Rücktritt, bzw. Minderung des Kaufpreises sowie Schadensersatz.
Natürlich gehen die Kosten zu 100% auf den Händler. Die Beweislast liegt beim Händler. Das ist bei einem DSG unmöglichg. Bei einer Kupplung eines Handschaltgetriebes könnte man noch diskutieren, bei einem DSG sicher nicht. Ich würde dem Händler schriftlich! mitteilen, dass er die notwendigen Reparaturen im Zuge der 6 monatigen Gewährleistung durchzuführen hat, und du andernfalls einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragst.
Bei 4Tkm und 4 Monaten kommt der Händler nicht drumrum, sich auch finanziell um den Mangel zu kümmern. Wie schon richtig erwähnt, muss er beweisen, dass der Mangel bei Übergang noch nicht bestand - das ist nahezu unmöglich. Ansonsten hat mirage113 alles weitere richtig gesagt.
100% richtige Antwort von mirage113.
Du brauchst nichts bezahlen, selbst wenn in irgendeiner Garantieerklärung was anderes steht. Hier greift Gewährleistung und nichts anderes. Wie dein Autohaus das abrechnet sollte nicht dein Problem sein.
Lass dich nicht abspeisen mit Garantie oder Kulanz. Dein Recht ist Gewährleistung. Diese besteht min. 1 Jahr, wobei die Beweisumkehr nach 6 Monate nach Kauf greift. D. h., dass Autohaus muss dir beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorlag, dass werden die nicht können. Genauso wäre es nach den 6 Monaten, dann müßtest du beweisen, dass der Schaden beim Kauf vorlag, dass wird dann für dich schwierig, dann würde die Garantie greifen, wenn du eine hast. Aber nach 4 Monaten ist der Fall klar.
Mach denen klar, dass du auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht pochst.
Super leute ich danke euch allen vielmals, etwas erlecihtert.
Noch ist nichts gewonnen. Mach deinen Anspruch SCHRIFTLICH geltend, aber unterschreibe im AH nichts ohne gründliche Prüfung. Du wärst nicht der erste, der im Nachhinein eine Teil-Übernahme der Kosten anerkennt, ohne es auf den ersten Blick zu merken. Aber wenn du ein halbwegs seriöses AH hast, werden sie es zähneknirschend übernehmen.