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Muss ich mit der neuen Rad-Felgen Kombination zum TÜV ?

Ford
Themenstarteram 28. April 2015 um 12:10

Hallo ,

Ihr müsst mir mal bitte helfen ich weiß nicht so genau ob ich mit den gekauften Felgen zum TÜV muss oder ob die ABE ausreicht um keine Probleme mit der Versicherung oder den Grünen zu bekommen !

Ich fahre einen Ford Focus Typ : DYB .

Die neunen Felgen sind 18" mit 225 40 R18 Reifen !

Vielleicht kann mir jemand eine klare Aussage geben die bei Reifen.com meinten es müsste passen aber wenn ich in deren filterfunktion ankreuze nur felgen mit abe werden meine nicht angezeigt ??

Hier die ABE

http://www.mamfelgen.eu/.../...6-MAM11%208x18%205L108%2063,4%20ET42%20(Ford,%20Jaguar,%20Landrover,%20Volvo).PDF

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15 Antworten
Themenstarteram 28. April 2015 um 12:12

http://www.mamfelgen.eu/.../...6-MAM11%208x18%205L108%2063,4%20ET42%20(Ford,%20Jaguar,%20Landrover,%20Volvo).PDF

tüv auf jeden fall, ohne wenn und aber.

Die bei Reifen.com meinen es müsste passen ???? Das können die dir genau sagen, wenn man in das Felgengutachten schaut. Dein link funktioniert leider nicht.... Im Felgengutachten steht das eindeutig drin, welches und ob das Fahrzeug begutachtet werden muss, oder nicht. Auch die zugelassenen Reifengrößen und Geschwindigkeitsindex etc.

Fahr zum tüv, brquchst ja nur fragen, und nicht gleich eintragen lassen, nur dann biste auf der richtigen seite.

denn Rat schläge sind auch zum schluss Schläge.

Also wenn ich mir die ABE so ansehe, dann steht nur ab den 235'er "A01"

in der Auflage.

Bei den 225'er ist nichts zusätzlich beigefügt. Hab selbst auf dem kleinen

18'er-Zoll mit 225'er Reifen. Und war nicht beim Tüv. Denn A01 stand nur

bei 235 und 245 drinnen ;)

Chris

Das was in den Gutachten steht, ist nicht immer zwingend richtig. Bei meinen Felgen steht zb dass ich bei 235er Reifen die Radkästen nach außen ziehen muss. Ist aber völliger Schwachsinn, dass geht sich knapp auch so aus. Sitzt, wackelt und hat Luft ^^

Themenstarteram 28. April 2015 um 20:07

Vielen Dank für die schnelle Antwort , also ich habe mir das Gutachten selbst noch einmal genauer angeschaut . Ich würde auch sagen dass ich nicht zum Tüv muss da ich alle Bedingungen in der Abe erfülle. Das einzigste was mir jetzt noch Gedanken macht ist das die Reifengröße 225 nicht in meinem Fahrzeugschein eingetragen ist sondern nur 215 er

Themenstarteram 28. April 2015 um 20:09

Zitat:

@NTBooker schrieb am 28. April 2015 um 18:39:12 Uhr:

Die bei Reifen.com meinen es müsste passen ???? Das können die dir genau sagen, wenn man in das Felgengutachten schaut. Dein link funktioniert leider nicht.... Im Felgengutachten steht das eindeutig drin, welches und ob das Fahrzeug begutachtet werden muss, oder nicht. Auch die zugelassenen Reifengrößen und Geschwindigkeitsindex etc.

Ich habe mit einem von reifen.com telefoniert und wir sind jeden Punkt einzeln zusammen durchgegangen er meinte es sollte passen aber so wirklich sicher Schien der nicht am Telefon

Der 225er ist keine Seriengröße, von daher ist der natürlich nicht aufgeführt. Ob der Rafsatz mit dem Reifen ohne Abnahme gefahren werden darf, sollte auch dem Gutachten zu entnehmen sein. Stichwort: Reifenbezogene Auflagen und ggfs. Hinweis auf Freistellung von der Berichtigung der Fzg-Papiere bei Verwendung von werksseitig nicht vorgesehenen Reifengrößen.

Ansonsten kostet ein Besuch zwecks Abnahme ca. 50€. Also nicht wirklich ein Hindernisgrund.

Wichtig, einen Reifen mit Lastindex 92 nehmen.

Themenstarteram 28. April 2015 um 21:11

So hier einmal die ABE in BILD Format !

Ich denke mal um die Reifen Größe eintragen zu lassen werde ich nicht drum herum kommen !

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+7
Themenstarteram 28. April 2015 um 21:13

Zitat:

@Sascha-sasch schrieb am 28. April 2015 um 23:11:52 Uhr:

So hier einmal die ABE in BILD Format !

Ich denke mal um die Reifen Größe eintragen zu lassen werde ich nicht drum herum kommen !

Meiner ist der 4 te in der Liste Typ dyp

In der Zulassungsbescheinigung sind nicht alle Rad/ Reifen Kombinationen aufgeführt. Dafür muss man heutzutage leider in die EG-Übereinstimmungserklärung ( COC) zu seinem Fahrzeug schauen. Wenn dort die Kombination nicht aufgeführt ist, dann musst du diese Nachtragen lassen. Hast du diese Erklärung , so das du dort einmal schauen kannst ? Sonst macht das auch der freundliche vom TÜV für dich. Die Chance, das Sie bereits aufgeführt sind, halte ich bei unseren Focus für sehr gering. Bei mir sind auch nur 235er Breiten angegeben und als ST auch eine ganz andere Baustelle.

Das der 225er nicht im COC steht hatte ich doch schon geschrieben. Der TE muss einfach mal in die ABE schauen, ob dort die unter A02 angegebene Möglichkeit der Freistellung besteht. Verlinkt hat er ja leider nur das Gutachten.

Stimmt, googlen hilft ;)

Auszug ABE :

DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49103 Die ABE-Nr. 49103 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ MAM11-8018, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55050213 (1.Ausfertigung) vom 27.06.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

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