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Muss man ein Abgasgutachten für Gasanalge zahlen?

Themenstarteram 22. März 2006 um 20:45

Habe wegen Lieferschwierigkeiten und danach meiner eigenen Unlust den damaligen "Vertrag" (ein Worddokument ohne wirklichen Inhalt) gekündigt.

Nun will mein Umrüster 87 EUR für das bestellte Abgasgutachten...wieso bekommt der ein Abgasgutachten für einen Wagen, den der nie vor sich hatte? Wer stellt denn sowas aus (noch dazu für einen solchen Exoten)?

Ich versteh halt bei der Sache nicht, wieso der schon im vorhinein ein Gutachten besorgen kann...kann mir das jemand erklären?

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17 Antworten
am 22. März 2006 um 21:11

Re: Muss man ein Abgasgutachten für Gasanalge zahlen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Ich versteh halt bei der Sache nicht, wieso der schon im vorhinein ein Gutachten besorgen kann...kann mir das jemand erklären?

Hm, läuft ungefähr so ab:

Das Fahrzeug was umgerüstet werden soll ist schon vorher irgendwann mit der gleichen Konfiguration wie dein zukünftiges umgerüstet worden und es wurde 1x ein Abgasgutschten erstellt, d.h. das findet auf dem Prüfstand statt und ist auch recht teuer. Das gibts aber nicht nur für LPG/CNG umrüstungen sondern auch wenn man andere Motoren einbauen will etc. usw.

Dein Umrüster hat sich voher eine Abgasgutachten besorgt, sodas diese nicht nochmal neu erstellt wird, sonder quasi n Kopie ist. Der TÜV Prüfer checkt nur ob die verwendeten Komponeten tatsächlich eingebaut wurden und techn. ok ist. Prüfstandslauf ist nicht erforderlich, wozu auch....

 

Für einen Umrüster kann es ziemlich dumm laufen falls er einen Exoten umbauen will und noch nie vorher ein Abgasgutachten erstellt wurde.. Dann darf er das selbst bezahlen.

Das klappt manchmal auch wenn man ein sehr ähniches Fahrzeug umrüstet, dann wird aber i.d.R sehr viel mehr überprüft (Achsübersetzungen etc.)

Naja, kann gut sein das der Umrüster schon das Gutschten gekauft hat, andererseits könnte es auch sein das er weiß das es ein Gutachten gibt (is sein Job das zu wissen bzw. rauszufinden) und er in Wirklichkeit nur eine Umkostenpauschal haben will :)

cu

JAG-4

 

Allerdi

Themenstarteram 22. März 2006 um 21:16

Es gibt zu 100% keinen S6 plus, der mit einer ICOM-Anlage ausgestattet wurde...zwei andere, aber das sind Avants, die wieder andere Schlüsselnummern haben.

Und es gibt keinen anderen Typen, der die gleiche Übersetzung und das gleiche Abgasverhalten hat...soll ich das einfach bezahlen und dann abwarten, was kommt?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass da ein richtiges Schreiben kommt...was steht denn da drin? Auf was wird dort eingegangen?

Aufgabe eines solchen Forums ist es nicht Rechtsberatung zu geben.

Deine Sachverhaltsbeschreibung ergibt nicht, welche Vertragsinhalte sind.

Grundsätzlich:

Durfte der Umrüster auf eine Umrüstung vertrauen und hat er diese vorbereitet (Abgasgutachten),

und ist die Umrüstung ohne sein Verschulden im Vorfeld gescheitert,

so darf er auch die Kosten für seine Aufwendungen abrechnen.

Theoretisch hast du also in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung schlechte Chancen.

Wer die Musik bestellt, der muss sie zahlen.

Auch wenn die Braut nicht kommt.

Der Umrüster muss die Kosten nur nachweisen.

Naiv ist es zu vermuten, ein Erstling zu sein.

Eine Einzelvorführung findet i.d.R. nicht statt, da zu teuer.

Ein S6 ist kein Exot, sondern ein seltenes Großserienmodell.

Die Empfehlung:

Vertrag in die Hände nehmen und zum RA gehen.

Hallo ,

doch es gibt das Schreiben , es nennt sich Einzel-Abgasgutachten und der Umrüster muss es beim Tüv anfordern . Die Bearbeitung dauert teilweise sehr lange und der Kunde möchte ja auch sofort nach der Umrüstung Tüv haben , also bleibt ihm nichts anderes übrig als es vorher anzufordern .

Das Gutachten ist dann nur für dieses eine Fahrzeug gültig , es kommen die Fahrgestellnummer , das Kennzeichen und die E - Nummern der verbauten Komponenten mit drauf . Der Umrüster kann es also für kein anderes Fahrzeug verwenden und bleibt falls die Umrüstung vom Kunden abgeblasen wird auf den Gebühren sitzen .

Ich denke die Sache ist daher schon nicht ungerechtfertig .

Gruß Andre

am 22. März 2006 um 23:37

Zitat:

Original geschrieben von v94

Hallo ,

doch es gibt das Schreiben , es nennt sich Einzel-Abgasgutachten und der Umrüster muss es beim Tüv anfordern . Die Bearbeitung dauert teilweise sehr lange und der Kunde möchte ja auch sofort nach der Umrüstung Tüv haben , also bleibt ihm nichts anderes übrig als es vorher anzufordern .

Das Gutachten ist dann nur für dieses eine Fahrzeug gültig , es kommen die Fahrgestellnummer , das Kennzeichen und die E - Nummern der verbauten Komponenten mit drauf . Der Umrüster kann es also für kein anderes Fahrzeug verwenden und bleibt falls die Umrüstung vom Kunden abgeblasen wird auf den Gebühren sitzen .

Ich denke die Sache ist daher schon nicht ungerechtfertig .

Gruß Andre

So isses!!

Themenstarteram 23. März 2006 um 8:15

@madcruiser:

Ich weiß nicht, wo immer Deine Probleme so sitzen, aber ich möchte keine Rechtsberatung haben, sondern eine Auskunft bzgl. des Abgasgutachtens...

Und von allem hast Du auch nicht die Ahnung, denn ein S6 plus ist kein Großserienmodell, sondern eine Sonderanfertigung, die es nur in stark begrenzter Stückzahl gab. Von der Limousine 97 Stück, wovon noch ca. 28 in Deutschland existieren - somit ist meine Annahme keineswegs naiv!

Erst denken, dann schreiben...

Natürlich bezahl ich dem das Gutachten, wenn es denn ein richtiges ist...ich möchte wissen, ob das Gutachten speziell für eine ICOM-Anlage sein muss oder es total egal ist, mit welcher Anlage das Gutachten damals mal erstellt wurde.

Denn wenn das Gutachten von einem normalen S6 ist, kann ich doch damit nichts anfangen, oder?

am 23. März 2006 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

@madcruiser:

Und von allem hast Du auch nicht die Ahnung, denn ein S6 plus ist kein Großserienmodell, sondern eine Sonderanfertigung, die es nur in stark begrenzter Stückzahl gab. Von der Limousine 97 Stück, wovon noch ca. 28 in Deutschland existieren - somit ist meine Annahme keineswegs naiv!

Hallo,

Tatsache ist es auf jeden Fall, dass eine Einzelabnahme kaum für 87 EUR zu haben ist. Die liegen soviel ich weiß weit über 1000 Euro. Somit muss bereits ein entsprechendes Gutachten vorgelegen haben und somit auch bereits eine Abnahme dieser Anlagen-Fahrzeug-Kombination erfolgt sein.

Falls du vor hast deinen Wagen noch woanders umrüsten zu lassen kannst du auch z.B. das Abgasgutachten für 87 EUR nehmen und es beim anderen Umrüster verrechenen lassen.

Ansonsten hilft wohl wirklich nur eine Rechtsberatung beim Anwalt.

Gruß,

Jörg

Es ist nur für eine Anlage und einen Motorentyp gültig . Ob Limousine oder Avant und welche Ausstattung spielen da keine Rolle .

Andre

Themenstarteram 23. März 2006 um 9:16

Ok, aber die Anlage muss die gleiche sein (also ICOM)?

Übrigens: Ich werd wohl wegen 87 EUR keinen Anwalt beschäftigen...

moin moin

das Gutachten gilt nur für deinen Motorentyp und für die Gasanlage ICOM JTG .Im Gutachten sind folgende Punkte aufgeführt :

Einzelabgas Bestätigung :

Lfd.Nr. XXXX zur einmaligen Gebrauch zur Vorlage bei der Technischen Prüfstelle für den KFZ Verkehr,aufgrund eines vorliegenden technischen Gutachtens Nr. XXXX vom Datum XXXX-XX-XX

Autoherst./Typ FIN , KFZ-Kennz. ,

eingebaute Umrüstkomponenten wie :

Flüssiggastank/Inhalt/Nr. - Umschaltbox - Druckregulator - Einspritzdüsen , desweiteren für die Zulassungsstelle wichtige Informatioen wie

Feld 14 - Emmissionsklasse

Feld 14.1 - Code zu 14

Feld P.3 - Kraftstoffart

Feld 10 - Code zu P3

Feld G. - Leermasse

Feld S.1 - Sitzplätze

Feld 22 - Bemerkungen

Diese Bestätigung ist nur für das oben beschriebene Einzelfahrzeug mit o.a. FIN Nummer in Verbindung mit dem original Dienstsiegel des TÜV Rheinland ,Technische Prüfstelle für den KFZ-Verkehr versehen und mit der original Unterschrift eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers,sowie mit dem original Firmestempel der Fa. XXX.XXXX. xxXXX

gültig .

Also ich würde das Gutachten bezahlen und selbst wenn du es nur eingerahmt in die Garage hängst ,eine bleibende Erinnerung .

Tschau Kartakis

Themenstarteram 23. März 2006 um 10:35

Eben, so werd ich das auch machen :D

...aber ich bezweifel, dass eine ICOM jemals in einem PLUS eingebaut wurde!

Aber das wird das Gutachten ja zeigen...ansonsten möchte ich meine Kohle zurück ;)

bei mir um die Ecke hat ein Umrüster auch einen S6 aber ob das ein Plus ist weiß ich nicht ,aber ich weiß das er ne ICOM bestellt hat und wohl auch eingebaut haben soll ,denn da ich hier im hohen Norden so ziehmlich der einzigste bin mit ner ICOM hat er sich meinen Umbau ziehmlich genau angesehen und mir gesagt das er auch eine bei sich einbauen tut da wohl nur sehr begrenzt Platz zur Verfügung steht .Er ist übrigens der Chef des Autohauses in Gelting und gleichzeitig Umrüster .

Dies sagt wohl so einiges aus ...

Tschau Kartakis

Themenstarteram 23. März 2006 um 11:47

Wie gesagt: Zwischen S6 und S6 plus bestehen garvierende Unterschiede...und ich bezweifel ganz einfach mal, dass der bei Dir nen PLUS hat.

Moin,

Die zentrale Frage ist nicht ... wieviele davon gibt es ... sondern ... wieviele davon wurden bereits einmal umgerüstet. Ist es möglich, ggf. ein Familiengutachten heranzuziehen, weil der Motor in dieser oder ähnlicher Form bereits wo anders verbaut wurde.

Und ... es wurden 87 Limos und 855 Kombis in der Baureihe C4 produziert. Das macht das Auto zwar zu einem SELTENEN Fahrzeug, aber es besteht dennoch eine GRUNDLEGENDE Wahrscheinlichkeit, das bereits ein Gutachten existiert. Insbesondere, da zwischen dem Motor im S6 Plus, und im S8 eine weitgehende Verwandschaft vorhanden sein sollte, so dass ggf. die Gutachten mit Einschränkungen übertragen werden können. Ebenso kann das Gutachten des normalen S6 mit Einschränkungen übertragen werden, was durchaus MÖGLICH SEIN kann, wenn z.B. der Hersteller nachweist, das beide Modelle die gleiche Emission aufweisen.

Alles Punkte die man mal bedenken sollte ... bevor man grundlegend ALLES in Frage stellt.

MFG Kester

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