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Muss Tacho beim Autokauf funktionieren?

Themenstarteram 21. November 2011 um 18:21

Hi leute.

ich weiß nicht ob dieser beitrag hier richtig ist. bin neu hier und stocksauer. :S

ich hab mir vor ca 3 wochen einen A4 B5 1.8l automatik mit LPG gekauft.

Bei der probefahrt konnte ich zuerst keine großen mängel erkennen. tank war auch noch 3/4 voll.

vollausstattung, leder usw.

hab ihn dann gekauft, kennzeichen besorgt und abgeholt. da ich nähe kiel wohne und den wagen aus hamburg vom händler habe kann man ja nicht bei problemen mal so eben da vorbeifahren.

naja, auf der autobahn dann richtung heimat zeigte der bordcomputer reserve an und bin an die nächste tanke. zündung an und da fiel mir auf, das die tanknadel übers ziel hinnaus schoß. (wäre fast abgebrochen). der drehzahlmesser zeigte, wenn fahrzeug aus war, ganz nach unten. öl, batterie und wassertemperaturanzeige bewegt sich gar nicht. das tacho selbst müsste stimmen da ich noch das gleiche fahrzeug in schwarz habe und es gut einschätzen kann.

hatte beim händler mehrmals angerufen und mir wurde gesagt das er einen termin mit der werkstatt macht. das ging jetzt fast 3 wochen lang so. eben hatte ich nochmal angerufen und etwas mehr druck gemacht und er meinte plötzlich zu mir das das fahrzeug so günstig war weil er eben diese mängel hatte.

davon wurde mir aber nix gesagt und auch im internet stand nix davon.

klar ist son tacho teuer. aber warum erst das ding mit der werkstatt und jetzt plötzlich sowas?

und jetzt meine frage. brauch ein tacho nicht richtig funktionieren oder gehört es zu den teilen für die ein händler garantieren muß das sie funktionieren? ist ja was anderes als wenn das auto zerkratzt wäre oder die sitze aufgerissen oder so.

und welche rechte hab ich da jetzt?

danke schon mal im vorraus und sorry wenn der beitrag hier nicht hingehören sollte.

Beste Antwort im Thema

Wenn der Mangel nicht explizit im Kaufvertrag aufgeführt war, greift hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers.

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Wenn der Mangel nicht explizit im Kaufvertrag aufgeführt war, greift hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers.

Themenstarteram 21. November 2011 um 18:26

aufgeführt ist nix.

nur habe ich gesehen das klein unten steht ohne garantie und gewährleistung.

garantie hab ich extra abgeschlossen.

hab aber gelesen das ein händler keine garantie geben muss aber die gewährleistung steht. ob er will oder nicht.

Ja, in diesem Fall gilt hier die volle Gewährleistungszeit von 24 Monaten, da der genannte Passus so nicht rechtsgültig ist. In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, daß der Schaden beim Kauf bereits bestand. Da er den Mangel nicht im Kaufvertrag aufgeführt hat, kann er den Beweis nun nicht mehr erbringen und ist daher gewährleistungspflichtig.

am 21. November 2011 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von MrPlanlos

eben hatte ich nochmal angerufen und etwas mehr druck gemacht und er meinte plötzlich zu mir das das fahrzeug so günstig war weil er eben diese mängel hatte.

davon wurde mir aber nix gesagt und auch im internet stand nix davon.

Das ist sein Problem wie billig oder teuer ein ein Auto verkauft. Wenn der Mangel nicht im Kaufvertrag steht ist er in der Pflicht.

Stimme hier mit Drahkke überein.

Wie alt ist den das Fahrzeug und wieviele KM hat es?

Nicht das dies rechtfertigen würde, das was nicht funktionieren soll, jedoch würde ich selber z.B. bei einem PKW mit 180.000 km und 12 Jahren auf dem Buckel Abstriche machen.

Das Verhalten des Händlers erst was von Werkstatt zu reden und sich dann versuchen aus der Sache rauszuziehen ist in der Tat seltsam und spricht nicht gerade für ein seriöses Gebaren.

Hoffe das regelt sich zum postiven für dich.

Grüße

Es sei denn, de4 Händler verkauft nur im Auftrag einer Privatperson. Dann ist nix mit Gewährleitung.

MfG Zille

Themenstarteram 21. November 2011 um 18:31

das heisst ich kann morgen "nett drohen" da ich im recht bin. er wird bestimmt alles abweisen. nur muss ich wissen, ob ich dann auch mit nem anwalt kommen kann falls alle stricke reissen.

Zitat:

Original geschrieben von franky2201

...jedoch würde ich selber z.B. bei einem PKW mit 180.000 km und 12 Jahren auf dem Buckel Abstriche machen.

Sicherlich, allerdings würde das bei mir nicht so weit gehen, daß ich da auf die Funktionsfähigkeit des Tachos verzichten würde.

am 21. November 2011 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von MrPlanlos

das heisst ich kann morgen "nett drohen" da ich im recht bin. er wird bestimmt alles abweisen. nur muss ich wissen, ob ich dann auch mit nem anwalt kommen kann falls alle stricke reissen.

Ja logisch

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Es sei denn, de4 Händler verkauft nur im Auftrag einer Privatperson. Dann ist nix mit Gewährleitung.

Das muß dann aber explizit im Kaufvertrag vermerkt sein.

Zitat:

Original geschrieben von MrPlanlos

Hi leute.

 

eben hatte ich nochmal angerufen und etwas mehr druck gemacht und er meinte plötzlich zu mir das das fahrzeug so günstig war weil er eben diese mängel hatte.

 

davon wurde mir aber nix gesagt und auch im internet stand nix davon.

Diese Aussage ist ja eine Steilvorlage, um die Sachmängelhaftung geltend zu machen.

Verkäufer gibt zu, dass er den Mangel kannte und der Mangel schon bei Übernahme vorhanden war. Wenn nichts im Vertrag hierüber steht, ist dies auch arglistige Täuschung.

Verkäufer schriftlich auffordern, den Mangel zu beseitigen. Entweder Beauftragung eines Händlers in Kiel durch den Verkäufer oder Reparatur in Hamburg, wobei der Händler die Fahrtkosten nach HH ersetzen muss.

Wegen arglistiger Täuschung könnte Kaufvertrag auch rückgängig gemacht werden.

 

O.

 

 

Themenstarteram 21. November 2011 um 18:34

nein auch das nicht,

komisch nur das es eine rechnung ist.

das fahrzeug ist aufgeführt,

adresse vom händler, bankverbindung usw.

preis in worten usw

von privat oder mit schäden oder dergleichen steht da nix.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von franky2201

...jedoch würde ich selber z.B. bei einem PKW mit 180.000 km und 12 Jahren auf dem Buckel Abstriche machen.

Sicherlich, allerdings würde das bei mir nicht so weit gehen, daß ich da auf die Funktionsfähigkeit des Tachos verzichten würde.

Der Tacho scheint ja zu gehen und muß das glaub ich sogar auch laut Gesetz (bin mir nicht 100% sicher)

Aber das zb. die Tankuhr nicht geht oder andere Instrumente, hab ich schon bei vielen älteren PKW über 10 Jahre gesehen und wäre für mich jetzt wie gesagt auch nicht relevant wenn der Preis dazu stimmt.

am 21. November 2011 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von franky2201

Aber das zb. die Tankuhr nicht geht oder andere Instrumente, hab ich schon bei vielen älteren PKW über 10 Jahre gesehen und wäre für mich jetzt wie gesagt auch nicht relevant wenn der Preis dazu stimmt.

Das kann ein ganz blødes Problem geben und die ganze Amatur ist mit einem schlag finster. Oder wenn es ein anderes Elektronisches Problem ist kann dir die Kiste auch stehen bleiben. z.b. wegen der Wegfahrsperre usw

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