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Muss Verwarnungsgeld bezahlt werden?

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 9:30

Hallo Leute,

Ich habe zwei Briefe erhalten, zwei Mal Verwarnungsgeld wegen überschrittener Geschwindigkeit von jeweils 6 und 8km/h

Laut Paragraf 56 und 57 ist das bei geringer Ordnungswidrigkeit der Fall und die hätten auch kein Verwarngeld anordnen können.

Die Verwarnung wird nur wirksam wenn ich damit einverstanden bin und das Geld überweise.

Was heißt das? Wenn ich es nicht überweise wird dann ein verfahren geöffnet?

Ich finde es halt bitter gerade in dieser Inflationszeit und mit Mindestlohn wegen so kleinen Geschwindigkeiten eine Verwarnung zu bekommen. Gibt's da meinen Toleranzabzug? Hier steht überschrittene Geschwindigkeit 6km/h bei erlaubten 80km/h und festgestellte Gesch. Nach Toleranzabzug: 86km/h

Naja wollte nur mal wissen wenn ich das nicht bezahle, ob dann durch ein Verfahren weitere Kosten auf mich zukommen.

Danke

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79 Antworten

Warum fährst Du zu schnell, wenn Du Dir das Verwarnungsgeld nicht leisten kannst?

 

Was passiert, wenn Du nicht zahlst, steht auch in dem Schreiben.

Ja

Dann kommt ein Bußgeldverfahren plus Kosten. Ich würde zahlen.

Und hör auf mitInflationszeit! Die Ausreden, eigenes Fehlverhalten nicht einsehen zu wollen, werden immer wilder hier.

Wer ist zu schnell gefahren? Du oder das zuständige Amt? Halte dich an die Regeln, dann kriegst du keine derartige Post!

Du musst das Verwarngeldangebot nicht annehmen.

Dann bekommst Du jeweils einen Bußgeldbescheid, gegen die Du mit Einspruch angehen kannst, wenn Du der Meinung bist rechtswidrig geblitzt worden zu sein.

Bei Mindestlohn kann es ratsam sein, das Blei vom Gasfuß zu nehmen.

Als Begründung dem Bußgeldbescheid zu widersprechen, taugt es allerdings nicht

Zitat:

@Rioja schrieb am 16. Juli 2023 um 11:30:58 Uhr:

.....

Was heißt das? Wenn ich es nicht überweise wird dann ein verfahren geöffnet?

Ja, dann wird oft ein Verfahren eröffnet...

Zitat:

@Rioja schrieb am 16. Juli 2023 um 11:30:58 Uhr:

Ich finde es halt bitter gerade in dieser Inflationszeit und mit Mindestlohn wegen so kleinen Geschwindigkeiten eine Verwarnung zu bekommen. Gibt's da meinen Toleranzabzug? Hier steht überschrittene Geschwindigkeit 6km/h bei erlaubten 80km/h und festgestellte Gesch. Nach Toleranzabzug: 86km/h

Nach Tacho waren es vermutlich 95 km/h, also ordentlich über dem Limit...und die Toleranz ist natürlich abgezogen.

Zitat:

@Rioja schrieb am 16. Juli 2023 um 11:30:58 Uhr:

Naja wollte nur mal wissen wenn ich das nicht bezahle, ob dann durch ein Verfahren weitere Kosten auf mich zukommen.

Danke

weitere Kosten und vermutlich auch ein Verfahren. Wegen so geringer Übertretung einfach ärgern (über sich selber und NICHT über die böse Abzocke!) und bezahlen.

Und die beiden ersten vier Antworten sagen das gleiche.

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 9:47

Okay Leute ihr braucht nicht so aggressiv zu antworten. Ich benutze erst seit Kurzem ein Auto und laut Bescheid sah es für mich aus als wäre ich 6km/h zuviel gefahren, was eigentlich Schrittgeschwindigkeit ist. Und laut dem Paragrafen hätte Behörde auch gar kein Verwarngeld anordnen brauchen, sondern lediglich eine Verwarnung.

Also bitte wieder Mal runter mit den Gemütern, keiner denkt hier irgendwas von bösen Behörden oder sonst was, ich bin lediglich 6km/h zuviel gefahren, ich kenne mich und bin jemand der sich immer an die Geschwindigkeiten hält außer jetzt ist mir leider zweimal etwas zuviel zuhanden gekommen, [Beitrag von MT editiert]

Es wird immer verrückter!

Mensch, klar ist das ärgerlich. Aber Du hast den Fehler gemacht. Hinter dem Ganzen steckt natürlich die Riesenmaschinerie, da Einnahmen zu generieren. Aber mit entsprechender Fahrweise kann man zumindest diese Kosten einsparen.

Wir haben letztens im Urlaub die Parkdauer auf nem verfxxxxten Schotterparkplatz um 32 Minutn überzogen, schon war das Knöllchen mit 25 € dran. Kurz geärgert, überwiesen und fertig.

Was soll man sonst machen? Warten, bis der Bescheid mit zusätzlichen Gebühren kommt?

Da stecken die Illuminaten hinter. :D

Was wäre gewesen, wenn Du wegen den 6 km/h zuviel nicht rechtzeitig vor einem Fußgänger oder spielendem Kind zum stehen gekommen wärst?

 

So war es nur der Blitzer, der zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war :D.

Zitat:

@Rioja schrieb am 16. Juli 2023 um 11:47:11 Uhr:

Okay Leute ihr braucht nicht so aggressiv zu antworten. Ich benutze erst seit Kurzem ein Auto und laut Bescheid sah es für mich aus als wäre ich 6km/h zuviel gefahren, was eigentlich Schrittgeschwindigkeit ist. Und laut dem Paragrafen hätte Behörde auch gar kein Verwarngeld anordnen brauchen, sondern lediglich eine Verwarnung.

Also bitte wieder Mal runter mit den Gemütern, keiner denkt hier irgendwas von bösen Behörden oder sonst was, ich bin lediglich 6km/h zuviel gefahren, ich kenne mich und bin jemand der sich immer an die Geschwindigkeiten hält außer jetzt ist mir leider zweimal etwas zuviel zuhanden gekommen, ...

Und die nächsten Ausreden. Nein, wenn du innerhalb kürzester Zeit zwei mal bei Überschreitungen erwischt wurdest, bist du halt nicht jemand, der sich an Geschwindigkeiten hält. Das hat mit "leider" auch nichts zu tun.

Sei hingegen froh, dass du in Deutschland lebst, einige unserer Nachbarn sind da noch viel rigoroser.

Also steh zu dem Mist den du baust und fahr zukünftig einfach nicht schneller als erlaubt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 16. Juli 2023 um 11:36:58 Uhr:

 

Wer ist zu schnell gefahren? Du oder das zuständige Amt? Halte dich an die Regeln, dann kriegst du keine derartige Post!

Einerseits kritisiert die Moderation oberlehrerhafte Beiträge, andererseits ………

Zitat:

@Rioja schrieb am 16. Juli 2023 um 11:47:11 Uhr:

Ich benutze erst seit Kurzem ein Auto und laut Bescheid sah es für mich aus als wäre ich 6km/h zuviel gefahren, was eigentlich Schrittgeschwindigkeit ist.

Du scheinst das Wort zuviel falsch zu interpretieren, den Rest sowieso.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 16. Juli 2023 um 11:51:20 Uhr:

Da stecken die Illuminaten hinter. :D

Einerseits kritisiert die Moderation OT-Beiträge, andererseits …….

Ich möchte hier alle Teilnehmer an die Forenregeln für diesen Forenbereich erinnern (Klick mich), insbesondere an diese Passage:

  • Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.

Dies mache ich direkt hier, da in diesem Thread auch ein User, der auch Moderator ist, sich hier beteiligt und es somit keinen Sinn macht die Glocke zu drücken.

 

@Rioja

Eine Verwarnung im Geschwindigkeitsbereich ist immer mit einem Verwarngeld verbunden. Wenn du ein Verwarngeldangebot bekommst, ist es meist sinnvoll, dieses auch zu bezahlen. Machst du das nicht, so bekommst du einen Bußgeldbescheid und der beinhaltet dann eben nicht nur das Bußgeld, sondern die Behörde lässt sich auch noch ihren Aufwand bezahlen, sprich, es kommen noch 28,50 € zu dem Bußgeld dazu.

Nur, wenn du sicher nachweisen kannst, dass du den Geschwindigkeitsverstoß nicht begangen hast, lohnt sich ein Einspruch. Ansonsten ist es in aller Regel meist wesentlich kostenintensiver gegen das Verwarngeld anzugehen als das Verwarngeld selbst.

Im Übrigen danke, denn du hat mich durch dein Thema indirekt daran erinnert, dass ich auch noch ein Verwarngeld bezahlen muss und ich es sonst vielleicht vergessen hätte. :)

 

Gruß

Uwe

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