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Mutwilliges zuparken von meinem Nachbarn

Themenstarteram 8. Januar 2016 um 22:12

Moin Community,

hoffe ich bin hier soweit richtig.

Seit längerem treibt mich mein Nachbar nun zur Weißglut.

Vorweg, hänge ich ein bild an damit man die örtliche Lage besser verstehen kann.

Es fing so an, dass mein Nachbar der eine Tür weiter wohnt, sich immer direkt hinter mein auto parkte um Einkäufe aus dem auto zu laden. Manchmal blieb er dahinter stehen, was mich insofern nicht weiter gestört hat, wenn ich nicht außer haus musste. Die ersten 5-6 mal wie ich doch wegfahren wollte war es auch kein Problem für mich hab 3-4 mal ranschirrt und bin ganz knapp am auto vorbei gekommen, wenn es doch mal nicht geklappt hatte hab bei ihm geklingelt und gesagt ich müsse weg fahren. Kommentarlos und ohne zögern fuhr er sein Auto auch gleich weg.

Mittlerweile ist es so das ich dann schon mal 10 Minuten warten muss bis er sich aus seinem Haus "bemüht".

Langsam war's mir auch zu bunt immer nur mit 5 cm Abstand an seinem auto vorbei zu ranschirren und eventuell doch einen Kratzer ins auto zu machen. Also hab ihn dann jedes mal rausgeklingelt. Die letzten 2 mal hab ich ihn auch drauf hingewiesen warum er den nicht 3 meter weiter weg parkt, oder gleich seine Garage oder die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzt neben meinem auto (ich Parke dort übrigens schon über einem Jahr), die sind nämlich 90% der zeit leer (Dargestellt als Schwarze Rechtecke auf dem bild).

Heute war's mir aber echt zu blöd und mir riss der Geduldsfaden. War schon etwas im Stress und musste schnell weg, doch wer steht hinter meinem Auto mit vll. mal 50 cm Abstand... der werte Herr Nachbar.

Ich also Sturm geklingelt und erst mal meinen Frust abgebaut und ihm sehr eindeutig darauf hingewiesen das er nicht mehr hinter meinem Auto zu stehen hat.

Worauf er antwortete da kann doch n blinder ausparken. Was aber nicht möglich war. Selbst wenn, sehe ich es nicht mehr ein iwann passiert doch was und ich müsste dafür gerade stehen.

Was sind nun eurer Meinung nach meine Möglichkeiten dies zu unterbinden?

Noch ne Info zum Parkplatz. Der Parkplatz ist öffentlich und kann von jedem genutzt werden, da er der Gemeinde und nicht zum Wohnhaus gehört.

Wie gesagt hat er die Möglichkeit neben meinem Auto zu parken da genügend platz ist. Noch dazu hat er eine eigene Garage die er nutzen kann, die genau soweit entfernt ist wie der Parkplatz.

Mein wehrter Herr Nachbar gehört zur Fraktion... Ach Sie schon wieder, na wo wollen sie den heute hin, was gab es zu mittag, wer war den ihr besuch gestern Abend, das gehört aber nicht in diese Mülltonne, kuck kuck was macht er den in seinem auto... usw. Diese netten Herrschaften die immer aus dem Fenster kucken sobald sie n Blatt vom Baum fallen hören.. XDXD

Hoffe ihr könnt mir vll. n paar Tipps geben was man dagegen unternehmen kann.

PS: Ich will ihm keinen Schaden zufügen oder sein auto mit Kot beschmieren, die Luft raus lassen o.Ä. ;)

Hab auch kein Problem damit mal die Polizei vorbei zu schicken.

Der Nachbarschaftsfrieden geht mir auch am A... vorbei da ich mit diesen Leutchens nicht zu tun haben werde.

Beste Antwort im Thema

So eindeutig, wie das Ganze auf den ersten Blick erscheint, ist es nicht. Liest man zwischen den Zeilen, so ergeben sich doch einige Fragen:

  • Laut Zeichnung steht der Wagen des Nachbarn so dicht hinter dem Fahrzeug des TE, dass ihm ein Ausparken unmöglich ist. Im Text steht aber, dass das Ausparken sehr wohl, wenn auch mit ein paar mal Rangieren möglich ist. Wenn ich mich recht erinnere, sind 2-3-mal Rangieren zumutbar. Wenn das der Fall ist, und kein Park- oder Halteverbot in dem Wendehammer angeordnet ist, darf der Nachbar sogar dort parken.
  • Der Weg zu den Häusern geht genau in Höhe des Fahrzeugs des TE ab. Das heißt, um zu den Häusern zu gelangen muss man an dem Wagen des TEs vorbei. Ist da genügend Platz oder muss man sich vorbeiquetschen? Kann es sogar sein, dass da, wo der TE steht, gar kein Parkplatz ist, eben damit man den Weg erreichen kann?

Zuletzt noch eine Bemerkung von mir. Laut TE gibt es genügend freie Parkplätze im Wendehammer. Ich finde es bedenklich, wenn man dann unbedingt auf (s)einen Parkplatz besteht und einen Nachbarschaftsstreit riskiert der Jahre dauern kann. Ist es das wirklich wert, auch wenn man sich im Recht fühlt?

 

Gruß

Uwe

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Hallo, DrMaCH,

Zitat:

Die letzten 2 mal hab ich ihn auch drauf hingewiesen warum er den nicht 3 meter weiter weg parkt, oder gleich seine Garage oder die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzt neben meinem auto (ich Parke dort übrigens schon über einem Jahr), die sind nämlich 90% der zeit leer (Dargestellt als Schwarze Rechtecke auf dem bild).

Auto zu parken da genügend platz ist.

warum parkst Du dann nicht selber von vornherein einfach auf einem der anderen freien Parkplätze?

Viele Grüße,

Uhu110

 

Themenstarteram 8. Januar 2016 um 22:31

Zitat:

 

warum parkst Du dann nicht selber von vornherein einfach auf einem der anderen freien Parkplätze?

Viele Grüße,

Uhu110

1. Muss ich zugeben das ich n Dickkopf bin XD und es mir hier um mein recht geht.

2. Na klar wäre es natürlich eine möglichkeit. Jedoch wenn das jeder so machen würde, wo kämen wir da hin? Wenn jeder einfach das tut was er will bis der andere klein bei gibt :(

Polizei rufen und es denen Regeln lassen.

Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen.

Warum soll der TE woanders Parken?

Ich würde eine halbe Wagenlänge nach vorne Platz lassen.

Da kann er sich dann direkt hinter Deine Stossstange stellen und die kannst trotzdem locker rausrangieren, weil Du vorne Raum zum Ausholen hast und er Lücke zu Deinem Nebenparken nicht zumachen kann..

Warum sollte er das tun?

Er parkt vorschriftsmäßig, fertig.

Der Nachbar hat kein Recht ihn zu zu parken.

Der kann doch nebenan parken.

am 8. Januar 2016 um 22:48

Entweder einmal bei der Polizei vorbeifahren und mit denen reden was man tun kann, oder wenn du so zugeparkt bist, dass du nicht raus kommst Polizei anrufen.

Mich haben sie auch schon zugeparkt. Kam aus der Einfahrt nicht mehr raus. Polizei angerufen und gefragt was ich tun kann. Die sind tatsächlich vorbeigekommen und haben im Mehrfamilienhaus gegenüber überall geklingelt bis sie den Richtigen hatten. Da der Straßenbereich auch noch dem Parkverbot unterliegt gab es auch noch ein Knöllchen obendrauf.

Gruß Frank,

richtig Parken vermeidet Stress. ;)

Was er tut ist seine Sache.

Der Vorschlag wäre meine Variante, mit dem Problem elegant und einigermassen diplomatisch umzugehen.

Ich habe so eine ähnliche Situation vor meiner Firma (Wendehammer wird zugeparkt) und weiss daher, was die Polizei in solchen Fällen macht -> nix.

Das die Polizei nix macht, glaube ich nicht.

Wenn doch, immer wieder rufen, dann machen die auch was, weils denen dann auch nervt.

Das ist eine Nötigung. Und bei einer Nötigung muss auch die Polizei tätig werden.

Anzeige erstatten, Fotos machen, Zeugen suchen.

Nein, das ist keine Nötigung. Guck dir bitte die Tatbestandsmerkmale an: § 240 StGB.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Januar 2016 um 00:26:19 Uhr:

Nein, das ist keine Nötigung. Guck dir bitte die Tatbestandsmerkmale an: § 240 StGB.

Doch, das kann durchaus als Nötigung gewertet werden, weil das fortwährende Zuparken auch als Zweck gesehen werden kann, weil er mehrmals auf sein Handeln aufmerksam gemacht wurde. Und wenn das Zuparken Zweck ist, ist §240 erfüllt.

Da würde mich eine Quelle interessieren.

am 9. Januar 2016 um 0:01

Aus dem Asia-Laden:

Smell Fish Souce. :D

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Januar 2016 um 00:26:19 Uhr:

Nein, das ist keine Nötigung. Guck dir bitte die Tatbestandsmerkmale an: § 240 StGB.

Doch, weil er nämlich mit seinem Auto immer wieder den Weg versperrt. Und das ist eine Gewalt-Handlung.

Anders würde es sich verhalten, wenn er selbst den Weg versperren würde, z.B. durch einfaches Sitzen. Dann übt er nämlich keine Gewalt aus.

Siehe auch hier:

http://www.rastuewe.de/.../noetigungimstraenverkehr240stgb.html

Zitat:

Nach § 240 Abs.2 StGB handelt rechtswidrig, wenn das Verhältnis von Tathandlung - also die Ausübung von Gewalt oder das Drohen mit einem Übel - und Taterfolg außer Verhältnis steht und die Handlung deshalb als verwerflich zu bezeichnen ist.

Ob ein verkehrswidriges Verhalten eine Nötigung darstellt, hängt entscheidend davon ab, ob das Verhalten, welches einem anderen Teilnehmer aufgezwungen werden soll, sich als Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt.

 

Unter Gewalt versteht man dabei die Anwendung physischen Zwangs, welcher sich bei dem anderen unmittelbar physisch auswirken muss.

Wer also einen anderen festhält oder sich mit seinem Pkw vor einem anderen Pkw querstellt, der bereitet ein gegenständlich wahrnehmbares und mit Kraftanstrengung zu überwindendes Hindernis. Er wendet dann Gewalt im Sinne von § 240 Abs. 1 StGB an.

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