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Nach 10 Monaten Probleme und nun?
Kurze Zusammenfassung:
Ich fahre seit Februar einen Golf 7.. Den Wagen habe ich finanziert gehabt, seit kurzem ruckelt der aber richtig stark im Stand und dreht am Rad. Er soll jetzt am Montag in die Werkstatt. Wie läuft das ab? Garantie, Gewährleistung, Kulanz? Was ist möglich? Eigene Tasche oder Autohaus übernimmt? Das ist mein erstes Auto, dass ich finanziere im Moment.
Golf 7 89 PS Baujahr 2014 mit 65.000 Kilometern
Beste Antwort im Thema
Richtig lesen :
Ein gewerblicher Verkäufer kann gegenüber Verbrauchern die Rechte des Käufers nicht ausschließen. Er darf seine Haftungsdauer aber bei gebrauchten Autos auf ein Jahr verkürzen. Davon machen Verkäufer in aller Regel Gebrauch.
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22 Antworten
So wie du schreibst, lese ich heraus, dass du das Fahrzeug bei einem Autohaus gekauft hast.
Dann hast du grundsätzlich 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gemäß den Bedingungen des Garantiegebers.
Genau richtig, schweik6. Im Februar war das. Also deckt die Garantie die Reparatur ab?
Was Garantie ist kannst du deinem Vertrag entnehmen.
Nicht alles wird übernommen.
Es kommt darauf an, was die Ursache des ruckelns ist. Wenn vorgeschriebene Wartungen gemäß den Herstellervorgaben erledigt wurden und es sich um ein seriöses Autohaus handelt, gehe ich davon aus, dass die Garantie greift.
Aus der Ferne ist dies nicht zu beurteilen, weil viele Möglichkeiten für das ruckeln möglich sind.
Jetzt bringe dein Fahrzeug zum Autohaus und warte ab, was die feststellen.
Wenn die Fehlerursache feststeht, sieht man weiter.
Hallo,
es geht um einen Gebrauchtwagen, hier greift zuerst schon mal die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren aber es gibt ab 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Dann könnte es noch eine Gebrauchtwagengarantie vom Händler geben, aber das musst Du wissen.
Verschleißteile (Kupplung, Bremsen... sind immer so eine problematische und sind nicht abgedeckt.
Der Händler schaut was für einen Schaden vorliegt und macht ein Angebot. Im Streitfalle geht das bis zu einen Gutachten Rechtsanwalt und Gerichtsverfahren, aber mit etwas gute Willen geht es auch einfacher. meint Tipp ist die Werkstaat entgegenkommend und Dich kostet es ein paar Hundert Euro würde keine großen Dinge machen. Sonst nach Temperament, vor Gericht gibt es dann meisten ein Vergleich wo nur die Rechteanwälte verdienen. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dann kann etwas mutiger sein, aber die sind auch nur ein Feigenblatt mit Pech.
Lass eine Diagnose machen und hören um was es überhaupt geht. Dann eben miteinander sprechen und entscheiden. da kann man auch um etwas Bedenkzeit bitten, also nichts überstürzt machen.
Ich lasse mal Morgen eine Diagnose machen, damit ich ungefähr etwas weiß..
Danke allen für die Antworten!
Zitat:
@schweik6 schrieb am 19. Dezember 2019 um 19:56:46 Uhr:
So wie du schreibst, lese ich heraus, dass du das Fahrzeug bei einem Autohaus gekauft hast.
Dann hast du grundsätzlich 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gemäß den Bedingungen des Garantiegebers.
Grundsätzlich hat man mindestens 1 Jahre gesetzliche Gewährleistung, nach 6 Monaten allerdings mit Beweislastumkehr. Eine eventuell vorhandene Garantie Versicherung kommt nur on top.Da die meist eingeschränkt ist, erstenmal auf die gesetzliche Gewährleistung berufen.
Der Laie kann das doch idR. gar nicht unterscheiden.
Erst mal abwarten, was bei der Fehlersuche rauskommt und wie sich das Autohaus bezüglich der Schadensbeseitigung verhält. Dann sieht man weiter.
Erstmal abwarten, wo das Problem liegt. Kann genauso gut ein Marderschaden sein oder so, dann greift natürlich keine Garantie.
Marderschaden schließe ich aus. Das war mal bei der Vorbesitzerin, seit dem existiert ein Mardergerät
Heißt ja nichts, interessiert den Marder erstmal nicht, vor allem wenn er schon einen hatte, riecht er schon danach
Das kann natürlich sein. Mal sehen was die Werkstatt am Montag sagt
Sag uns bitte Bescheid, was dabei raus gekommen ist.
Mach ich. Wenn die das zeitlich schaffen, dann kann ich ihn nachmittags wieder abholen, falls nicht geschieht erst ab Neujahr..