1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Nach 14000 km Kupplung abrupt defekt - VW verweigert Garantiefall

Nach 14000 km Kupplung abrupt defekt - VW verweigert Garantiefall

VW
Themenstarteram 12. März 2018 um 12:02

Hallo,

mein Vater hat sich im August 2017 einen VW Golf 7 als Neuwagen gekauft. Am Freitag ging beim Anfahrversuch an einer roten Ampel die Kupplung nicht mehr. Nach seiner Aussage hat es auf einmal im Auto verbrannt gestunkten und es kam Rauch aus der Motorhaube heraus. Das war 2 Minuten nach Fahrbeginn. Das Auto hat 14000 km. Mein Vater fährt seit 45 Jahren Auto und war in dieser Zeit auch Berufskraftfahrer und ihm ist in dieser Zeit noch nie eine Kupplung gestorben. VW legt es so aus, dass dieser Defekt daher kommt, wenn man die Kupplung "schleifen" lässt und verweigert deshalb den Garantiefall. Kann mir jemand Tipps und Ratschläge geben, wie man weiter vorgehen soll.

Beste Antwort im Thema

Man erkennt eigentlich recht schnell ob die Kupplung abgefackelt ist oder nicht..... waere nicht der erste der glaubt er wuerde 45 Jahre lang gefahren sein und koennte es ja.

https://www.youtube.com/watch?v=EhEA8yY6lxY

66 weitere Antworten
Ähnliche Themen
66 Antworten

Was willst machen.. An vw Wolfsburg direkt wenden falls du bisher nur heim Händler warst und dann ab zum Anwalt Klage einreichen. Rechtsschutz hast du?

Themenstarteram 12. März 2018 um 12:08

Händler hat Bilder nach Wolfsburg geschickt. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden. Wollte mich hier umhören ob andere Golf 7 Besitzer ähnliche Probleme hatten.

Man erkennt eigentlich recht schnell ob die Kupplung abgefackelt ist oder nicht..... waere nicht der erste der glaubt er wuerde 45 Jahre lang gefahren sein und koennte es ja.

https://www.youtube.com/watch?v=EhEA8yY6lxY

1. Sagt "VW" das oder eine Werkstatt? Wenn eine Werkstatt, dann eine andere Werkstatt aufsuchen und zweite Meinung einholen.

2. Wenn "VW" und "Werkstätten" das sagen, bleibt nur: Gutachter und Anwalt ... bedeutet: ca. 2k € in Vorleistung treten (so keine Rechtschutzversicherung vorhanden) und viel Zeit einplanen, denn bis das vor Gericht durch ist, dauert es locker ein Jahr ... zudem wird VW ein Gegengutachten vorlegen ... und wem der Richter glaubt, steht bekanntlich in den Sternen ...

3. Wenn zwei Werkstätten und VW sagen, die Schuld liegt beim Fahrer, sollte man auch sich selbst hinterfragen, ob es nicht wirklich am Fahrer liegen könnte ... sorry, es ist leider "Realität", dass viele Menschen, die eigentlich fahruntüchtig sind, im Falle eines Unfalls etc. als erstes Argument bringen "Ich fahre seit 45 Jahren unfallfrei" ...

Themenstarteram 12. März 2018 um 12:28

@itasuomessa: Mein alter Herr ist weder ein Pflegefall noch fahruntüchtig. Körperlich und geistig eher zwanzig Jahre jünger als er ist. Also erspar mir Deine Beleidigungen. War das mit dem Video ein Witz? Ist ja zum fremdschämen.

@007: Danke

Zitat:

3. Wenn zwei Werkstätten und VW sagen, die Schuld liegt beim Fahrer, sollte man auch sich selbst hinterfragen, ob es nicht wirklich am Fahrer liegen könnte ... sorry, es ist leider "Realität", dass viele Menschen, die eigentlich fahruntüchtig sind, im Falle eines Unfalls etc. als erstes Argument bringen "Ich fahre seit 45 Jahren unfallfrei" ...

Das ist ja eine Logik ! Ich fahre über 50 Jahre " unfallfrei " und hatte eine defekte Kupplung in meinem Autofahrerleben.

Bei meinem zweiten Auto , 1969 Käfer mit 100 000 km. Gebrochene Tellerfeder .

Kann ich auch nicht kuppeln ?

Im übrigen geht eine solche Bemerkung in die Nähe von Altersdiskriminierung. Jemandem Unfähigkeit wegen des fortgeschrittenen Alters zu unterstellen.

Macht man das bei jungen Fahreren wenn sie einen Unfall bauen ?

Denen könnte man dann auch geistige Schwäche wegen mangelnder Reife unterstellen. Obwohl das eher anzunehmen wäre.

 

Über defekte Kupplungen am Golf 7 las man hier bereits einige Male etwas .

Defekt an der hydraulischen Kupplungsbetätigung ?

Eine Kupplung ist zwar ein Verschleißteil und in der Regel von Gewährleistung ausgenommen.

Sollte irgendwo in den Bedingungen stehen.

Es wäre aber auch klüger von VW bzw. dem Händler wenn man in so einem Falle zumindest eine Teilkulanz einräumt.

Zumal man das als Fachmann auch schnell erkennen kann was die Ursache ist.

So gibt das wieder böses Blut.

Aber anscheinend hat es die deutsche Autoindustrie nicht nötig den deutschen Kunden genau so ztu behandlen wie die Exportkunden.

Wo hast du da eine Beleidigung meinerseits verstanden?

Das war nicht so gemeint, sondern sollte wirklich nur Aufzeigen das es auch an einer Fehlbedienung liegen kann, von Pflegefall oder aehnlichem habe ich nicht geredet. Ich hatte selber aehnliche Faelle in der Familie bzw. im Bekanntenkreis.

Ein Mechaniker sieht halt recht schnell ob eine Kupplung wegen einem Defekt (zB Ausruecklager) keinen Kraftschlusss mehr hat oder ob die thermisch ueberlastet und dadurch abgenutzt wurde. Dem VW Autohaus ist es uebringends egal ob das auf Garantie laeuft oder nicht - die bekommen ihr Geld so oder so. Die werden auch keinen Kunden vergraulen wollen wenn die nicht Indizien haben die recht eindeutig auf Fehlbedienung schliessen lassen.

Frag die Werkstatt ob du dir die Kupplung ansehen kannst, danach kannst du ja hier ein Foto einstellen um dir eine 2. Meinung zu holen.

@Ugolf: Uiuiui ... Altersdiskriminierung, weil man eine Meinung äußert, die einem reichen Erfahrungsschatz beinhaltet ... eines der Probleme im Deutschland 2018: Sobald man nur mal andeutet, man möge im Falle eines Fehlers auch sich selbst hinterfragen, kommt die "Diskriminierungskeule" ... das Totschlagsargument, um das Gegenüber zum Schweigen zu bringen ...

Fakt ist: Ich kenne genügend Beispiele von Menschen ü75, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen objektiv und sachlich begründet nicht mehr fahrtüchtig sind, dies aber nicht einsehen wollen ... oder können! Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit der Realität.

Und ich habe auch nicht verallgemeinert, sondern den ernsthaften Rat gegeben, dass man, so mehrere Stellen die Ursache beim Fahrer sehen, man ggf. sich selbst hinterfragen sollte, BEVOR man vor Gericht zieht ... schon aus eigenem Interesse.

Warum Du hier in einem derartigem Tonfall auf mein Posting anspringst, dazu noch völlig offTopic, lässt tief blicken ...

By the way bin ich auch nicht mehr sooo jung, aber durchaus so selbstreflektierend, dass ich jährlich ein Fahrersicherheitstraining mache und meine Tauglichkeit (Sehfähigkeit, Gehör, Reflexe) bestätigen lasse ... trotz 25k km pro Jahr und fast knitterfreier Fahrt seit 30 Jahren ... bis auf zwei schuldlosen Unfällen ... verursacht von ü80 Fahrern, die selbst gegenüber der Polizei keinerlei Einsicht zeigten ...

Wenn die Kupplung weil scheiße entlüftet nicht richtig schließt, wäre es ein Einstellungsfehler.

Also im ersten Jahr ist doch erstmal ein Garantiefall, da sollte VW beweisen das es kein Fehler war.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 12. März 2018 um 13:44:32 Uhr:

Also im ersten Jahr ist doch erstmal ein Garantiefall, da sollte VW beweisen das es kein Fehler war.

Hä?

Kleine Erklärung:

1. Garantie vom Hersteller ist eine freiwillige Leistung und kann nach belieben eingeschränkt werden ... da müssen die gar nichts beweisen.

2. Gesetzliche Gewährleistung: Mit der hat VW gar nichts zu tun, sondern nur der Händler! Hier greift nur in den ersten sechs Monaten sogenannte die Beweislastumkehr ... nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes "im Keim veranlagt" war ... denn nur Fehler, die schon beim Kauf vorhanden sind, sind von der Gewährleistung abgedeckt ... die meiner Meinung nach nach sechs Monaten aufgrund der Beweislage recht nutzlos ist ... denn dann sind wir wieder beim Thema Gutachten etc. pp.

Junge Junge, ist das hier schon wieder schnell eskaliert.

Bedauerlicherweise musste ich bei der Personenbeschreibung auch sofort an das Video mit den Autodoktoren denken. Wer es komplett gesehen hat ( https://www.youtube.com/watch?v=LOVM5xZBTm0 ) wird feststellen, dass der Herr dort auch 43 Jahre lang Müllwagen gefahren ist. Das Problem war lediglich, dass er schlecht hört und beim Autofahren das Hörgerät nicht trägt, weshalb er den Motor beim Anfahren zu hoch dreht. Das hat noch lange nichts mit Altersdiskriminierung oder Beleidigung zu tun. Das würde uns in einer ähnlichen Situation wohl allen so gehen.

Ich schließe mich @itasuomessa an: Das Schadenbild müsste relativ schnell Aufschluss darüber geben, welche Ursachen in Frage kommen. Wenn das Ding abgefackelt ist, muss man eben alles prüfen, was eine Kupplung abfackeln lässt, inkl. menschlicher Fehler. Sowas sollte man aus falscher Freundlichkeit bitte nicht ausblenden, da man sonst zu keiner nachhaltigen Lösung gelangt.

Das weitere Vorgehen ist pauschal nicht festlegbar. Sofort einen Anwalt zu nehmen kann auch kontraproduktiv sein. Lieber erstmal selbst die Lage beurteilen (ggf. durch eine fundierte Zweitmeinung), um zumindest die Ursache eingrenzen zu können. Ist dies geschehen, lieber nochmal miteinander reden und auf die mögliche Ursache hinweisen. Hilft alles nichts, dann eben Anwalt. Aber dann muss man auch in der Lage sein, zu argumentieren und zu belegen, warum man im Recht ist. Die Ursachenforschung bleibt also so oder so nicht aus.

Hatte nach ca 30000 km auch einen kupplungsdefekt am sportsvan....vorher noch nie ne Kupplung geschrottet...mein Händler sagte nur: was lange hält, bringt kein Geld. So sieht es wohl bei VW aus.

Hab ne neue auf Garantie bekommen, die aber auch schon wieder manchmal stinkt( bei 43000 km)... leider ist mein VW ne mittelschwere Katastrophe

Mit DSG hätte es das Problem nicht gegeben...hui und ab geht die Post :D

Die Art des Defekts wäre interessant. An meinem Octavia hatte sich die Tellerfeder der Druckplatte nach 2 Jahren und 2 Wochen bei knapp über 39.000 km zerlegt. Anzeichen gab's vorher schon und die wurden auch sauber protokolliert in zwei Werkstattaufträgen davor. Entsprechend ging die Reparatur auf Garantie/Anschlußgarantie und Kulanz.

Deine Antwort
Ähnliche Themen