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Nach 155.000 km Zweimassen-Schwungrad defekt! Hilfe

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 24. Januar 2014 um 15:55

Hallo ihr lieben,

ich fahre nun seit Anfang August 2013 meinen (bisher sehr zuverlässigen und lieb gewonnenen) Passat (BJ 2010) 2.0 TDI, 140 PS mit DSG-Getriebe.

Da ich relativ viel fahre (knapp 20.000 km bis heute) stand auch schon der erste Inspektionstermin an. Seit geraumer Zeit fiel mir ein Geräusch beim Fahren auf, dass ein bisschen nach knacken und knarzen klang, welches in letzter Zeit auch lauter wurde.

Teilweise fiel mir auch auf, dass der Wagen beim Anfahren im kalten Zustand (gerade bei den jetzigen Temperaturen) manchmal komisch schaltet. Also er fährt dann teilweise erst bei 2000 U/min plötzlich an und schaltet dann auch ganz plötzlich in den 2. Gang.

Im warmen Zustand ist mir dies jedoch nicht aufgefallen.

Jedenfalls habe ich dem :-) diesen Hinweis mit auf den Weg gegeben und drum gebeten, sich das doch im Rahmen der Inspektion auch mal anzusehen und heute erhielt ich den erschreckenden Anruf: Zweimassen-Schwungrad defekt und sollte ausgetauscht werden, weil ich irgendwann definitiv damit "liegenbleiben" würde.

Fällt unter die Gebrauchtwagen-Garantie lt. dem Meister, jedoch muss ich 60% der Materialkosten tragen, welche sich auf knapp 500€ belaufen.

Ich frage euch jetzt: Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Kann ich mit dem "defekten" Teil genauso gut weiterfahren (was ich eigentlich nicht so gerne möchte) oder kann ich irgendwie dafür sorgen, dass ich um die 60% Materialkosten drum herumkomme? Weil eigentlich sehe ich das nicht ein, nach einem halben Jahr eine solch teure Reparatur tragen zu müssen... Ich habe das Auto immer pfleglich behandelt, immer vernünftig warm gefahren (nie über 2000 U/min im kalten Zustand), usw.

Ich wollte mich auf jeden Fall mal umhören, was nun eure Ratschläge sind, da ich hier schon wirklich oft gute Tips aus dem Forum mitnehmen konnte....

Ich könnte gerade kotzen :-(

Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Hier greift ganz einfach die Gewährleistung des Händlers, wenn du kein gewerblicher Käufer bist. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler dieses auf seine Kosten reparieren, egal ob du 20 oder 50k km fährst! Kauft also ein Privater Kunde bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.

Man geht nämlich davon aus, dass dieser Mangel bereits bei dato Kauf vorhanden war. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war.

Nach sechs Monaten wird dies gewandelt, daher der Kunde muß beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.

Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km. Gebrauchsgüter-Richtlinie innerhalb der EU

Anwalt nehmen und gut und nicht auf Versicherung vertrösten lassen

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August 2013 gekauft, man ist also noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung.

Der Meister versucht sich geschickt mit der Garantie um die Gewährleistung zu drücken.

Oft muss man bei solchen Leuten etwas deutlicher werden und evtl. hilft ein Hinweis, dass man bei Verweigerung der Gewährleistung einen Anwalt ins Boot holt.

Themenstarteram 24. Januar 2014 um 17:58

Danke schonmal für die schnelle Hilfe!

Das werde ich auf jeden Fall versuchen, bzw. ich möchte das eigentlich gar nicht auf mir sitzen lassen, dass ich mich überhaupt an den Kosten für DIESE Reparatur beteiligen soll.

Zumal ich das Auto vor 6 Monaten auch beim selben :-) gekauft habe.

Kann es in irgendeiner Art und Weise die Gewährleistung beeinflussen, dass ich fast 20.000 km gefahren bin in der Zeit? Eigentlich nicht oder?

Es klang nämlich danach, als würden sie es darauf schieben wollen, dass ich zu viel gefahren wäre... aber wofür kauft man sich denn ein Auto, wenn nicht zum Fahren!?

Ich bin echt angepisst... bisher war ich sooo zufrieden mit dem Kauf und dem Service (GPS-Empfänger auf Kulanz getauscht, kaputten Winterreifen kostenlos getauscht, immer freundlich, usw.), aber jetzt bin ich gerade echt am Kotzen :-(

Ich hoffe, das erledigt sich noch irgendwie; wenn Interesse besteht, halte ich euch auf dem Laufenden!

Meins war bei 60000 hin.

Wenn du keine Garantie abgeschlossen hast bleibt dir nur auf Kulanz zu hoffen. Denn sonst steht dir wohl nix zu. Kann ja der Händler auch irgendwo nix dafür das du Vielfahrer bist und das ZMS jetzt kaputt ist. Beim Kauf war es ganz, nun ist es hin. Soviel zur gesetzlichen Gewährleistung. Einfach Pech gehabt.

Und warte mal ab bis du die Personalkosten gehört hast, wir haben bei mir mit 3 Mann ca. 7-8 Stunden gebraucht. (Ok ich selber war der 3. Mann und ich konnte da nicht viel helfen, also eher 2)

Themenstarteram 24. Januar 2014 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von bronken

Meins war bei 60000 hin.

Wenn du keine Garantie abgeschlossen hast bleibt dir nur auf Kulanz zu hoffen. Denn sonst steht dir wohl nix zu. Kann ja der Händler auch irgendwo nix dafür das du Vielfahrer bist und das ZMS jetzt kaputt ist. Beim Kauf war es ganz, nun ist es hin. Soviel zur gesetzlichen Gewährleistung. Einfach Pech gehabt.

Und warte mal ab bis du die Personalkosten gehört hast, wir haben bei mir mit 3 Mann ca. 7-8 Stunden gebraucht. (Ok ich selber war der 3. Mann und ich konnte da nicht viel helfen, also eher 2)

Ich habe ja die Gebrauchtwagen-Versicherung zum Glück mit abgeschlossen! Trotzdem muss ich wohl 60% der Materialkosten übernehmen...

In meinen Augen geht das gar nicht! Entweder ist man in noch in der Gewährleistung oder nicht... aber dass ich ein "Vielfahrer" bin ist für mich kein Argument.

Ich muss mich am Ende zwar mit deren Entscheidung abfinden, aber meinem Vertrauen würde das einen ganz schönen Abbruch tun! Zumal ich gerade noch am überlegen war mir ein paar Angebote für ein Auto für meine Freundin einzuholen... das werde ich mir dann mit Sicherheit sparen, wenn man mir so "kulant" entgegentritt.

Aber warten wir es ab - vielleicht wendet sich ja auch alles zum Guten! :-)

Ach die Versicherung habe ich vercheckt. Was steht denn da in den ganzen kleingedruckten Texten?

Versicherungen sind meist so geschrieben das im Ernstfall der Kunde möglichst wenig davon hat. Wenn da was von Verbrauchsgegeständen oder Abnutzung oder sowas steht kann man das schon wieder auslegen wie man es gerne hätte.

Hier greift ganz einfach die Gewährleistung des Händlers, wenn du kein gewerblicher Käufer bist. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler dieses auf seine Kosten reparieren, egal ob du 20 oder 50k km fährst! Kauft also ein Privater Kunde bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.

Man geht nämlich davon aus, dass dieser Mangel bereits bei dato Kauf vorhanden war. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war.

Nach sechs Monaten wird dies gewandelt, daher der Kunde muß beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.

Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km. Gebrauchsgüter-Richtlinie innerhalb der EU

Anwalt nehmen und gut und nicht auf Versicherung vertrösten lassen

Zitat:

Original geschrieben von bronken

Denn sonst steht dir wohl nix zu. Kann ja der Händler auch irgendwo nix dafür das du Vielfahrer bist und das ZMS jetzt kaputt ist. Beim Kauf war es ganz, nun ist es hin. Soviel zur gesetzlichen Gewährleistung. Einfach Pech gehabt.

So einfach ist für den Händler nicht.

Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler den Beweis erbringen, dass das ZMS bei Übergabe ohne Defekt gewesen ist. Ein Defekt am ZMS muss nicht unbedingt im Anfangsstadium hörbar oder spürbar sein. Ein ZMS zählt der Gesetzgeber auch nicht zu den Verschleißteilen, deshalb würde ich auf mein Recht auf Inanspruchnahme der Gewährleistung mit Nachdruck bestehen.

Und jetzt ich auch noch:

Gewährleistung! Keinen müden Cent kostet dich die Reparatur laut EU-Richtlinie. Versicherung hin oder her. Wenn wirklich noch keine 6 Monate seit Kauf vergangen sind, ist der Händler in der Pflicht. Er muss dir diese Gewährleistung einräumen und den Mangel beheben! Glück gehabt!

am 24. Januar 2014 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von bronken

Wenn du keine Garantie abgeschlossen hast bleibt dir nur auf Kulanz zu hoffen. Denn sonst steht dir wohl nix zu. Kann ja der Händler auch irgendwo nix dafür das du Vielfahrer bist und das ZMS jetzt kaputt ist. Beim Kauf war es ganz, nun ist es hin. Soviel zur gesetzlichen Gewährleistung. Einfach Pech gehabt.

Bei so kompetenter Beratung bekomm ich fast schon Augenkrebs beim lesen... :rolleyes:

Richte dich nach den Aussagen von deerhunter01, Tempomat-Driver und Polmaster.

Wenn nicht gerade beim Händler mit dem Zusatz: "im Kundenauftrag" gekauft worden ist, musst Du keinen müden Cent zahlen.

Hallo,

das mit der gesetzlichen Gewährleistung wurde ja schon mehrfach geschrieben. Eigentlich müsstest du nichts bezahlen. Der Händler wird wahrscheinlich sagen, dass das ZMS in den 20tkm kaputt gegangen ist und ein Verschleissteil ist usw (auch wenn er das eigentlich beweisen müsste). Er wird sich vermutlich versuchen rauszuwinden und es darauf ankommen lassen. Dann hast du erstmal eine Patt-Situation, die dich nicht weiter bringt.

Im Prinzip würde ich ganz einfach vorgehen:

Sprich ihn auf die Gewährleistung an, lass das Auto reparieren bei dem Händler und falls er das ganze irgendwie anders abrechnen will, dann Zahl die Rechnung unter vorbehalt mit Verweis auf Gewährleistung und hol dir das Geld zur Not auf dem Rechtsweg zurück. Dann hast du zumindest dein Auto schnell repariert.

MFG

 

Moin. Also eigentlich hätte der Thread auch von mir sein können. Mir geht es so ziemlich genauso wie dir. Habe meinen Passat EZ 07/10, im August 13 mit 155.000km von einem Hamburger Händler gekauft. Nicht viel später habe ich schon einiges zu bemängeln gehabt. Beispiele: Reifen HA laute Abrollgeräusche (Sägezahn, wundert mich das ein Auto so verkauft wird und der Tüv das nicht als Hinweis aufgeschrieben hat), Unrunder Motorlauf bei Kaltem Motor (ich wurde damit abgefrühstückt es sei normal), meines Erachtens laute Windgeräusche ab 80 kmh (sei auch normal; Fahrertür wurde angeblich eingestellt, ist aber noch schlimmer geworden) usw

War vor zwei Wochen (jetzt 166.000km auf der Uhr) beim Freundlichen im Saarland; Merzig ( kann ich nur empfehlen). Navi hatte keinen GPS mehr bzw immer noch nicht. Der Wagen wurde dann komplett durchgecheckt. Raus kam: Navi defekt, ZMS ist hin (was auf den Motorlauf zu schließen war; danke an diejenigen, die das Problem im Forum geklärt haben, sonst wäre der Mangel immer noch nicht erkannt), Turbo pfeift (wird sich bald verabschieden)

Der Meister hat Kontakt mit dem Händler aufgenommen und dem einen Kostenvoranschlag zukommen lassen.

Leider hat der Händler verwehrt die Reparaturen ausführen zu lassen. (Ist leider sein gutes Recht)

Also gestern bei ihm auf dem Hof gestanden. Alles was der Meister mit mir gesprochen hat, gleiches beim Händler auch angekommen, wurde nie gehört und demendiert. Zudem will er mich immer (und nicht nur dieses Mal) mit dem Spruch abwimmeln, es ist ein altes Auto mit hoher Laufleistung.

Ich habe schon gar keinen Bock mehr mir das dumme Gequatsche von dem anzutun. ZMS wird gemacht (hoffentlich); Navi wird eingeschickt (wer weiß was da raus kommt) und das Pfeifen vom Turbo wurde ebenfalls als normal und der Laufleistung entsprechend abgeschrieben -.-

So. Finger wund geschrieben und endlich mal aller Wut freien Lauf gelassen.

Bei dem Ärger hätte ich auch ein Auto bei Murat um die Ecke kaufen können

Tja, die ganze tolle Rechtsprechung im Gebrauchtwagenhandel ist eh ein Witz, gemacht von Theoretikern in der Politik, von dreisten Händlern wirds schamlos ausgenautzt, Ich habe meinen gleich als Händler über einen Freund erworben, ohne Garantie, dafür war der auch 3 - 4K preiswerter. Für die Summe kann ich manchen Ärger falls der auftreten sollte locker abfangen.... Das mag nicht für Jedermann die Lösung sein aber die Realität gibt mir da recht!

Und nochmal: Wer in Deutschland einen Gebrauchtwagen vom Händler erwirbt, hat immer den Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens 12 Monaten bis maximal 24 Monate (kann bei Vertragsabschluss auf 12 Monate gemindert werden). Diese ist kostenlos! Einzige Ausnahme ist der Verkauf in Kundenauftrag. Und die ersten 6 Monate laufen vergleichsweise wie eine Garantie, da i. d. R. der Händler nicht nachweisen kann, dass der Käufer den Mangel verursacht hat. Erst danach wird es schwierig.

Tja was willst du machen wenn du nichts-einsehende-Besserwisser vor dir hast und nur versucht wird dich so abzufrühstücken, damit die ja keinen Verlust machen? Ich mein bei Leuten die sich mit dem Thema Kfz nicht beschäftigen klappt das wohl leider. Und die haben dann den Salat.

Wie sieht das denn eigentlich mit dem Turbo aus? Der Mangel ist ja bekannt. Muss ich wirklich warten bis der den Geist aufgibt? Und ggf sollte das geschehen, bis wann kann ich auf den schriftlichen Beweis von VW verweisen?

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