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Nach 2,5 Monaten Feder gebrochen
Hallo!
Ich habe mir vor 2,5 Monaten einen Ford Fiesta (Bj 2004) bei unserem Ford Autohaus gekauft. Vor der Übergabe wurden TÜV und ASU neu gemacht.
Ich bin nur im Stadtgebiet zum Einkaufen (zweimal die Woche) und zum Kindergarten unterwegs. Also bin ich in den letzten 2,5 Monaten höchstens 250 km gefahren.
Jetzt ist mir vorn links die Feder gebrochen und ich habe sofort mein Autohaus informiert. Die haben meinen Wagen abgeholt und übers Wochenende repariert. Heute wollte ich den Wagen wieder abholen und war geschockt. Sie haben mir 400€ für die neue Feder und einen neuen Stoßdämpfer in Rechnung gestellt. Ich habe nicht bezahlt, weil ich der Meinung bin, dass die Feder kein Verschleißteil ist und somit die Gewährleistung (neu Sachmängelhaftung) bis 6 Monate nach Kauf eines Gebrauchtwagens greift. Der Stoßdämpfer war außerdem ein Folgeschaden und müsste somit auch in der Sachmängelhaftung eingeschlossen sein.
(Außerdem habe ich auch die Ford A1 Euro Garantie abgeschlossen. Können die sich tatsächlich aus der Aphäre ziehen? Da muss ich doch irgendetwas tun können, gerade weil ich den Wagen erst so kurze Zeit habe.)
Zu dem ganzen Übel haben sie auch noch mein Auto behalten. Ich will mich nun morgen mit dem Chef des Autohauses auseinandersetzen. Wie gehe ich da am Besten vor? Werde ich einen Anwalt einschalten müssen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
LG Tine
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35 Antworten
also wenn du eine Garantie angeschlossen hast, dann bist du eig fein ausm schneider, die können dir das nich in rechnung stellen.
Bist du denn irgendwo gegen gefahren? Bordstein hochgefahren oder so? also irgendwas was ein grund wäre das die Feder bricht?
Mich wundert grad das der stoßi auch mit neu muss, nur weil die feder gebrochen ist .. is das immer so? oder geldscheiderei...
Erstmal ganz ruhig.
Gut das du nicht bezahlt hast - wenn dann nur unter Vorbehalt. Aber Geld kann man schwer wieder einfordern...
Seit einiger Zeit gilt die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf - und dabei innerhalb der ersten 6 Monate eine Beweislast für den Verkäufer.
Eine Fahrwerksfeder ist kein Verschleißteil.
Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Schaden nicht schon bestanden hat. Das wird ihm nicht gelingen Folglich bleibt er auf den Kosten sitzen (einschließlich des Dämpfers, wenn er nachweislich durch den Federbruch beschädigt wurde). Sein Pech, wenn er sich die Federn nicht richtig anschaut, bevor er den Wagen verkauft.
Erstmal reden, dann Schiedsstelle und dann Anwalt. Du hast sehr gute Chancen nach nur 2,5Monaten und erst 250km.
edit: Das ist völlig unabhängig von der A1 Gebrauchtwagengarantie von Ford. Innerhalb der ersten 6 Monate hat auch ein Fordhändler Ansprüche aus der Sachmängelhaftung zu begleichen, selbst wenn sie nicht mit der A1 Garantie abgedeckt wären.
also mich wundert weshalb man den dämpfer mitwechseln mußte. du sahst was von nem folgeschaden. war die feder kaputt und du bist noch weiter gefahren oder hast du den schaden gleich bemerkt?
meiner meinung nach bedeutet ein federbruch nicht zwangsläufig einen folgeschaden am dämpfer. ich denke du sollst über den tisch gezogen werden. die haben gehofft dass du bezahlst und deiner wege gehst. weil die es sich wohl nicht geben wollen das geld bei der garantie-versicherung einzufordern.
eine gebrochene feder nach 2,5monaten an einem 2004er fiesta kann nicht normal sein. eigentlich sind federbrüche doch sehr selten. und meiner meinung nach ist der federbruch nicht als "krankheit" bekannt.
was machst du eigentlich jetzt, während die dir dein auto vorenthalten? entstehen dir dadurch zusätzliche kosten? wenn ja, dann würde ich die einforden. ob dus kriegst oder nicht is was anderes. nen versuch isses wert.
Nein, ich bin nirgendswo gegengefahren. Im Gegenteil, ich schätze mich eigendlich als eine umsichtige und eher vorsichtige Fahrerin ein. (Ohne mich natürlich selber hoch zu loben )
Ich kann es mir nicht erklären, wie so was passieren kann.
Habe vorhin auch auf der ADAC-Seite einen Experten gefragt, wie meine Rechte aussehen, aber leider noch keine Antwort erhalten, die ich dem Chef morgen unter die Nase halten könnte.
Hat der Werkstattmitarbeiter eigendlich das Recht, mein Auto sprichwörtlich als Pfand zu behalten?
Achso, der Stoßdämpfer musste mitgewechselt werden, weil, laut der Aussage des Werkstattmitarbeiters, der Stoßdampfer beim Bruch der Feder beschädigt wurde.
Auf der ADAC_Seite stehen alle nötigen Informationen:
ADAC-Garantie und Sachmängelhaftung
Die dir entstandenen Kosten muss er tragen - BGB.
Leider ist es rechtens, dass die Sache bei einem Werkvertrag bis zur Bezahlung als Pfand einbehalten werden darf. Auch wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind.
Zitat:
Original geschrieben von Astra GSi '83
Auf der ADAC_Seite stehen alle nötigen Informationen:
ADAC-Garantie und Sachmängelhaftung
Die dir entstandenen Kosten muss er tragen - BGB.
Leider ist es rechtens, dass die Sache bei einem Werkvertrag bis zur Bezahlung als Pfand einbehalten werden darf. Auch wenn die Ansprüche nicht gerechtfertigt sind.
ich denke aber, wenn sich rausstellt dass sie nicht gerechtfertigt sind, dann isser verpflichtet die kosten zu tragen, oder?
"Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag."
das sagt doch schon alles
Zitat:
Original geschrieben von 4erEscortPower
war die feder kaputt und du bist noch weiter gefahren oder hast du den schaden gleich bemerkt?
Es ist zum Glück nicht unterwegs passiert, sondern nachmittagss, als ich das Auto aus der Garage gefahren habe.
Also kurz zusammengefasst: Bin ich auf der sicheren Seite? Greift die Sachmängelhaftung nicht, dann aber die A1 Garantie?
Zitat:
Original geschrieben von Tines1978
Also kurz zusammengefasst: Bin ich auf der sicheren Seite? Greift die Sachmängelhaftung nicht, dann aber die A1 Garantie?
Oder umgekehrt
Lies mal in der Police der A1 Garantie, was abgedeckt ist (sehr umfangreich). Wenn die Federn nicht erwähnt sind, hast du trotzdem Ansprüche aus der Sachmängelhaftung.
Zum Pfandrecht des Händlers: (§647 BGB)
Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
Schadenersatzpflichten des Händlers ergeben sich aus §§249 ff. BGB für den dir zugefügten Schaden, wie Nutzungsausfall und Kosten für unnötige Fahrten zum Händler...
Vielen Dank! Mal sehen, was dann morgen früh rauskommt. Werde es auf jeden Fall hier posten.
Ein bißchen mulmig ist mir schon. Ich mag keine Streitigkeiten, aber ungerecht behandeln lass ich mich auch nicht.
hi, du hast doch bestimmt noch nen Zweitschlüssel für das Fahrzeug oder??
Ich hätte mir den vom Hof geholt es ist dein Fahrzeug und nicht die ihres!
Zitat:
Original geschrieben von FoFiestaJan
hi, du hast doch bestimmt noch nen Zweitschlüssel für das Fahrzeug oder??
Ich hätte mir den vom Hof geholt es ist dein Fahrzeug und nicht die ihres!
Eigentlich super Idee, aber die haben meinen Fahrzeugschein...