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Nach Abmeldung neue Versicherung?
Hi,
Ich hatte zum 01.01.2021 eine Versicherung abgeschlossen, die bis zum 31.12.2021 laufen sollte, das Auto habe ich aber im Nov 2021 abgemeldet, jetzt will ich es 5 Monate später wieder anmelden, bekomme aber von anderen Versicherungen bessere Angebote...Kann ich mir einfach eine neue Versicherung aussuchen oder muss es die alte sein?
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23 Antworten
Ohne Halterwechsel und/oder Kündigung dürfte die alte HP wieder aufleben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. April 2022 um 19:01:33 Uhr:
Ohne Halterwechselund/oder Kündigung dürftelebt die alte HP wieder aufleben.
Beim Vertragsabschluss drauf achten, dass die Hauptfälligkeit der 01.01. ist, dann kann der Vertrag zum 01.01.2023 gekündigt und die Versicherung gewechselt werden.
Du kannst woanders problemlos abschließen.
Mit der Abmeldung ist in aller Regel der Vertrag beendet.
Wenn das Fahrzeug im November 2021 nur abgemeldet wurde, tritt automatisch die Ruheversicherung in Kraft und das Fahrzeug bleibt bei Neuanmeldung beim alten Versicherer.
Eine Ruheversicherung gibt es nicht automatisch.
Bedingungen lesen oder Versicherer fragen sollte aber weiterhelfen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. April 2022 um 19:42:49 Uhr:
Wenn das Fahrzeug im November 2021 nur abgemeldet wurde, tritt automatisch die Ruheversicherung in Kraft und das Fahrzeug bleibt bei Neuanmeldung beim alten Versicherer.
Wenn Du es besser weißt, dann soll der TE es so machen.
Ich verkaufe auch keine Gebrauchtwagen .
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. April 2022 um 19:42:49 Uhr:
Wenn das Fahrzeug im November 2021 nur abgemeldet wurde, tritt automatisch die Ruheversicherung in Kraft und das Fahrzeug bleibt bei Neuanmeldung beim alten Versicherer.
Nicht bei allen Gesellschaften.
Manche schließen mit außerbetriebsetzung den Vertrag ab.
Wenn der Restbetrag ausbezahlt wurde, sollte der Vertrag abgeschlossen sein.
Genauso sieht das aus.
Man sollte halt die Bedingungen und den Schriftwechsel ansehen, dass ist Sache des TE.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 19:56:54 Uhr:
Nicht bei allen Gesellschaften.Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. April 2022 um 19:42:49 Uhr:
Wenn das Fahrzeug im November 2021 nur abgemeldet wurde, tritt automatisch die Ruheversicherung in Kraft und das Fahrzeug bleibt bei Neuanmeldung beim alten Versicherer.
Manche schließen mit außerbetriebsetzung den Vertrag ab.
Wenn der Restbetrag ausbezahlt wurde, sollte der Vertrag abgeschlossen sein.
Danke für die Antworten
Im Onlineinterface steht, Vertrag storniert, im letzten Brief - "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Vertragsaufhebung zum 20.11.21"
Werde dann sicherheitshalber morgen anrufen wäre ziemlich ärgerlich es geht um eine Ersparnis von 150€.
Was ist an ."Hiermit bestätigen wir Ihnen die Vertragsaufhebung zum 20.11.21" nicht eindeutig?
den Anruf kannst dir Sparen, außer Du möchtest,dass sie wissen,dass der gleiche Wagen wieder auf Dich zugelassen wird
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. April 2022 um 20:58:21 Uhr:
Was ist an ."Hiermit bestätigen wir Ihnen die Vertragsaufhebung zum 20.11.21" nicht eindeutig?
den Anruf kannst dir Sparen, außer Du möchtest,dass sie wissen,dass der gleiche Wagen wieder auf Dich zugelassen wird
Da steht, dass der Vertag aufgehoben wurde. Das heißt nicht, dass dieser auch beendet und abgerechnet wurde, das würde/müsste dann auch darin stehen.
Ich empfehle dem TE das genaue Studium dieses Schreibens und der AKB zum Thema Außerbetriebsetzung. Wird das Fahrzeug nur abgemeldet, tritt die Ruheversicherung in Kraft.
Amen
Ich habe nun das kleingedruckte gelesen, das mit der Ruheversicherung stimmt.Was ich aber nicht in diesem Anwaltsdeutsch verstehe ist "Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden spätestens 18
Monate nach Außerbetriebsetzung" was heißt hier "spätestens" wtf...
So wie es aussieht sind es also 18 Monate nach Stilllegung bevor ich mit dem selben Fahrzeug die Versicherung wechseln kann, das spätestens hätte man sich auch sparen können
Mir bleibt also nur die alte versicherung, und dann kündigen zum 1.1.23?
Du kannst auch eine neue versuchen und wirst dann ja mitbekommen,ob die alte überdeckt.
Den Aufwand betreiben wenige nach einem halben Jahr,vielleicht noch bei den ganz schlauen,die heute abmelden und morgen wieder anmelden,um aus dem Vertrag zu kommen. Das kann man denen zwar versuchen auszureden, machen aber einige dann doch.
Versuch macht klug