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Nach dem Auto Verkauf, defekt!!!

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 25. Januar 2020 um 21:47

HalloLeute vom Motor Talk,

habe ein Problem. Am Donnerstag habe ich mein VW Passat BJ 2002 an jemandem verkauft. Das Auto habe ich schon seit einem Jahr in Besitz gehabt. Wegen Neuanschaffung musste ich verkaufen. Am Auto war nur die Auspuffanlage undicht und ZV ging nicht per Funk. Diese Mängel habe ich dem Käufer auch geschildert. Sonst war am Auto keine Mängel bekannt gewesen. Dennoch haben wir uns geeinigt und dieser kaufte das Auto von mir. Im Kaufvertrag habe ich geschrieben das kein Garantie und keine Gewährleistung bestehe. Bei später auffallende Schäden haftet der Verkäufer nicht. Er war damit Einverstanden.

Nun das Problem: Er rief mich am Freitag, nachdem er das Auto umgemekdet hat, an teilte mir mit, dass die Motorleuchte angegangen ist. Und Heute (Samstag) rief er mich wieder an, dass die Temperaturanzeige hochsteigt. Er musste Wasser nachfüllen. Trotzdem ging die Anzeige beim fahren wieder hoch. Er bat mich zu kommen. Das tat ich auch. Er sagte mir das er probleme mit dem Auto habe. Er hat angedeutet, dass ich das Auto zurücknehmen solle, womit ich nicht Einverstanden bin. Muss ich das Auto nun zurücknehmen und das Geld zurück erstatten? Oder hat er kein Recht dazu? Meine zweite Frage wäre, was könnte am Auto sein? Wieso steigt die Temperatur? Was ist wohl am Motor kaputt?

Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:

Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate

Welch ein Quatsch.

Wenn die Gewährleistung richtig ausgeschlossen wurde und auch nicht bewußt ein Mangel verschwiegen wurde, dann ist dieses Buch zu und der Käufer muss mit dem Problem alleine zurecht kommen.

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Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate

Hat er doch im Kaufvertrag ausgeschlossen.

 

Man weiß ja jetzt auch nicht, ob am Auto wirklich was kaputt gegangen ist, oder ob der Käufer was manipuliert hat.

Um nachträglich den Preis zu drücken ist das ja ein beliebter"Spaß"...

Immer ausdrücklich nur als "Bastlerfahrzeug und Ersatzteilspender zum ausschlachten" verkaufen, ohne jegliche Garantie, ohne Gewähr, ohne Rückgaberecht, der Kunde muss dahingehend ausdrücklich den Verzicht bestätigen, handschriftlich als Klausel, egal wie alt und in welchem Zustand die Kutsche ist.

@Recicin ,

ich rathe dir einen Mod zu fragen, dass dieser Thread hier ins V&S verschoben wird, dort ist das Thema bereits x-mal durchgekaut worden.

Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen, damit Pech für den Käufer. Laß Dich auf keine weiteren Diskussionen ein, wenn Du eine reine Weste, also nix verschwiegen hast. Über welchen Kaufpreis reden wir?

Dumm, daß Du überhaupt der Aufforderung nachgekommen bist, zu ihm zu kommen. Wieder ein Grund mehr, warum man so alte Mühlen nur ins Ausland verkauft und für den Verkauf eine Wegwerf-Handynummer plus extra Mail-Account verwendet. Die postalische Kontaktaufnahme über die Anschrift aus dem Vertrag nimmt nämlich kaum wer auf sich.

Zitat:

@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:

Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate

Nöö, das ist falsch.

Garantie ist eine vom Hersteller freie Leistung.

Oder von einem Dritten, Versicherer, welche dann aber bezahlt werden muss

Anders Sieht es aber mit der Gewährleistung aus. Ist diese nicht rechtswirksam ausgeschlossen, gillt sie 12 Monate. Wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt.

Zitat:

@Recicin schrieb am 25. Januar 2020 um 22:47:36 Uhr:

HalloLeute vom Motor Talk,

habe ein Problem. Am Donnerstag habe ich mein VW Passat BJ 2002 an jemandem verkauft. Das Auto habe ich schon seit einem Jahr in Besitz gehabt. Wegen Neuanschaffung musste ich verkaufen. Am Auto war nur die Auspuffanlage undicht und ZV ging nicht per Funk. Diese Mängel habe ich dem Käufer auch geschildert. Sonst war am Auto keine Mängel bekannt gewesen. Dennoch haben wir uns geeinigt und dieser kaufte das Auto von mir. Im Kaufvertrag habe ich geschrieben das kein Garantie und keine Gewährleistung bestehe. Bei später auffallende Schäden haftet der Verkäufer nicht. Er war damit Einverstanden.

Nun das Problem: Er rief mich am Freitag, nachdem er das Auto umgemekdet hat, an teilte mir mit, dass die Motorleuchte angegangen ist. Und Heute (Samstag) rief er mich wieder an, dass die Temperaturanzeige hochsteigt. Er musste Wasser nachfüllen. Trotzdem ging die Anzeige beim fahren wieder hoch. Er bat mich zu kommen. Das tat ich auch. Er sagte mir das er probleme mit dem Auto habe. Er hat angedeutet, dass ich das Auto zurücknehmen solle, womit ich nicht Einverstanden bin. Muss ich das Auto nun zurücknehmen und das Geld zurück erstatten? Oder hat er kein Recht dazu? Meine zweite Frage wäre, was könnte am Auto sein? Wieso steigt die Temperatur? Was ist wohl am Motor kaputt?

Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.

Wenn du die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen hast, liegt es am Käufer zu beweisen,m das der Mangel schon bei Übergabe war und Du davon wissen müsstest.

wenn du die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen hast, dann gehört das in die Rubrik "Pech". Auch wenn's für den Käufer natürlich super blöd ist, mußt du dich um das Auto nicht kümmern, ist ja nicht deines.

Man kann jedes Fahrzeug vorm Kauf durch einen Spezialisten durchchecken lassen um auf Nummer sicher zu gehen. Ich würde weiteren Kontakt meiden, ihn alles Gute wünschen und freundlich aber bestimmt die Kommunikation einstellen. Denn sonst wird er dich immer mehr in den Sog hereinziehen und es wird kompliziert. Das Auto ist 18 Jahre alt, wieviel KM? Vermutlich auch nicht zu knapp.

Auch wenn er einen Anwalt nimmt, wie will er argumetieren? Das 18 Jahre alte Fahrzeug ist kaputt gegangen? Hersteller verweigern bei 4 Jahre alten Fahrzeugen Kulanz weil das Auto "alt" ist.

Zitat:

@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:

Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate

Welch ein Quatsch.

Wenn die Gewährleistung richtig ausgeschlossen wurde und auch nicht bewußt ein Mangel verschwiegen wurde, dann ist dieses Buch zu und der Käufer muss mit dem Problem alleine zurecht kommen.

Zitat:

@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:

Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate

"Garantie" beim Privatverkauf?

Was für ein Schwachsinn, wo willst du das gelesen haben??

Deshalb wird in entsprechenden Verkaufs-Verträgen eine Gewährleistung immer ausgeschlossen.

Garantie gibts da sowieso nicht.

Nur arglistig verschweigen darf man nichts!

@TE:

Was der Hobel haben könnte?

Von Undichtigkeiten, Thermostatproblem bis hin zur Zylinderkopfdichtung kann alles möglich sein.

Muss dich aber nicht interessieren, solange du von diesen Mängeln vor dem Verkauf nichts wusstest.

Das Gegenteil muss dir der Käufer erstmal beweisen.

 

Wichtig wäre wohl vor allem auch der berühmte Passus, '' Die Sachmängelhaftung wird wirksam ausgeschlossen.''

Das mit der Garantie im KV ist überflüssig zu erwähnen,weil das eine freiwillige Leistung ist.

Sowas braucht man nur reinSchreiben wenn ausdrücklich eine gewährt werden soll.(Macht bekanntlich kein Privatverkäufer)

Also: Du als Verkäufer wärst nur in der Pflicht wenn Du vom Mängel gewusst und diesen ARGLISTIG verschwiegen und der Käufer dir das nachweisen könnte.

Was Du selbst aus Mitleid oder Gewissensgründen mit dem Käufer vereinbarst ist Deine freie Entscheidung.

Ich habe schon öfter Mal erzählt: habe auch Mal ein altes Billigauto um 700.- nach 1 TAG wieder zurück genommen.

Gegen 100.- Aufwandsentschädigung.

1 Woche später an jemand anderen verkauft und da kamen keine weiteren Klagen.

Zitat:

@ktown schrieb am 26. Januar 2020 um 11:44:13 Uhr:

Zitat:

@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:

Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate

Welch ein Quatsch.

Wenn die Gewährleistung richtig ausgeschlossen wurde und auch nicht bewußt ein Mangel verschwiegen wurde, dann ist dieses Buch zu und der Käufer muss mit dem Problem alleine zurecht kommen.

Das gravierendste Problem ist, dass die Leute nicht mal den unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen aber versuchen hier Ratschläge zu geben.

 

Ich sehs wie die vorposter. Solang der Kaufvertrag ordentlich ausgefüllt wurde und darin jegliche Haftung ausgeschlossen wurde, Kontakt beenden.

 

Ich hatte so einen Kandidaten auch mal. Nach einem Verweis auf den Kaufvertrag den er schließlich auch unterschrieben hat, war die Angelegenheit schnell geklärt.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 26. Januar 2020 um 13:10:08 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 26. Januar 2020 um 11:44:13 Uhr:

Welch ein Quatsch.

Wenn die Gewährleistung richtig ausgeschlossen wurde und auch nicht bewußt ein Mangel verschwiegen wurde, dann ist dieses Buch zu und der Käufer muss mit dem Problem alleine zurecht kommen.

Das gravierendste Problem ist, dass die Leute nicht mal den unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen aber versuchen hier Ratschläge zu geben.

... und dazu noch den TE unnötigerweise mit Nichtwissen verunsichern.

Der einzige Knackpunkt: wie "juristisch-wasserdicht" ist der KV formuliert.

Ist aus der Frage nicht eindeutig ersichtlich.

@Recicin

Was für einen KV hast Du denn verwendet? Dann brauch nicht weiter über den GewährleistungsAnschluss spekuliert werden.

Gruß M

Zitat:

@Passati43 schrieb am 25. Januar 2020 um 22:59:41 Uhr:

Na ja laut EU ist ein Privat Verkauf genauso so eine Garantie abzugeben , i glaub das sind 6 Monate

Hast du etwa den besagten Passat gekauft? Netter Versuch an das Geld zurück zukommen:D

An den TE

Das du dir den Wagen sogar noch angeschaut hast, war wohl ein Fehler. Jetzt wird der Käufer nicht locker lassen und dich weiter mit Forderungen bombadieren.

Du hast den Wagen als Privatmann verkauft, also keine gesetzliche Gewährleistung. Das hast du sogar noch extra in der Vertrag geschrieben. Dazu ist die Kiste 18 Jahre alt. Da sind Probleme eher die Regel als die Ausnahme. Sag dem Käufer, dass du alles weitere ablehnst. Ansonsten soll sich der Käufer den gleichen Rat von seinem Anwalt abholen. Nur wenn du den Fehler kanntest und ihn arglistig verschwiegen hast, könnte es Probleme geben.

Entspann dich, mach also gar nichts mehr und weise den Käufer freundlich ab.

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