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nach drei Monaten Post vom geschädigten Türrempler
Hallo zusammen,
meine Frau war Anfang Juni mit den Kindern unterwegs. Beim aussteigen hat eines der Kinder beim öffnen der Tür ein anderes Auto berührt. Meine Frau hat ohne das ganze zu sehen, erstmal die Polizei angerufen.
Diese hat bei der "Schadensaufnahme" die betroffene Stelle saubergewischt und es war danach praktisch nix mehr zu sehen. Keine Beule, kein Kratzer. Man hat das ganze dennoch aufgenommen und der Halterin an die Scheibe die Rufnummer meiner Frau hinterlegt.
Heute über drei Monate danach, kam Post des Anwalts (ob das nun übertrieben ist bei dem Schaden oder nicht sei dahingestellt), man möge doch die Daten der privaten Haftpflicht mitteilen.
Selbst einen Anwalt wegen der Lapalie möchte ich nicht beauftragen. Kann man denn über drei Monate danach noch einen Schaden geltend machen? Wer weiß was in der Zeit etc. passiert ist?
Beste Antwort im Thema
Um das hier mal abzuschließen, Versicherungen sind teils richtige Ratten!
Ich hatte der Versicherung mehrmals schriftlich angezeigt, dass der geltend gemachte Schaden (seitenwand hinten links) niemals von meiner Tochter verursacht wurde, da Bilder, Unfallanzeige und Zeugenaussagen belegten, dass die Anstoßstelle vorne links war.
Dennoch war die Versicherung der Meinung, mich hochzustufen und der SChaden wäre korrekt abgerechnet worden.
Erst nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe und Anzeige wegen Versicherungsbetrugs (gegen denjenigen der den Schaden geltend gemacht hat) erstattet habe, hat die Versicherung zurückgerudert und den Vertrag bereinigt. Vorher ewig lange geschrieben und erklärt, ohne Erfolg
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36 Antworten
Moin!
Ohne eine Unfallaufnahme (Unfallhergang, Schaden), Foto, ect. würde ich meine eigenen Daten nicht weitergegeben. Du siehst selbst, was sich da alles entwickeln kann.
G
Hmm was ist das für ein Anwalt? Umweltschutz, Tierrechte? Dem müsste klar sein das die Kfz-Versicherung dafür aufkommt und wie man da an die Daten kommt sollte er auch wissen....
Was für ein merkwürdiges Verhalten aller Beteiligten, incl. der Polizei.
Warum sollte man dem gegnerischen Anwalt keine Angaben zur privaten Haftpflichtversicherung machen?
Selbst Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung sollte man ggf. nicht verweigern, so die gefordert würden.
Ob Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht, wird die Versicherung sicherlich prüfen, vor allem wenn man denen mitteilt, daß keinerlei Schäden erkennbar waren, weder für den Verursacher, noch für die Polizei.
Inwiefern haben wir uns merkwürdig verhalten? Hätten wir besser ohne Meldung uns davon machen sollen?
Ich werde erstmal um Nachweis des entstandenen Schadens bitten.
In dem Fall ist es richtig, dass meine Kfz Haftpflicht damit nichts zu tun hat sondern die private Haftpflichtversicherung (Kind mit Tür anderes parkendes Auto beschädigt).
Naja, gerade weil man nicht einfach weggefahren ist (weil kein Schaden ersichtlich), hätte man doch bei der Lapalie persönlichen Kontakt aufnehmen können anstatt das ganze über einen Anwalt zu machen.
Im Endeffekt ist es mir egal, da die private HPV es übernimmt, aber ich möchte zumindest einen Nachweis über den entstandenen Schaden.
Du verkennst die Lage.
Der Geschädigte bestimmt, an wen er Ansprüche stellt.
Unstreitig hat eine Berührung der Fahrzeuge stattgefunden, du solltest also nicht rumzicken.
Und seit wann verändert die Polizei einen Tatort, ohne das der/die Eigentümer anwesend sind?
wahrscheinlich haben die mit ihrem dreckigen Lappen mehr Kratzer reingerubbelt, als vor drinne waren.
Und weil 2 Laien nix sehen, is auch garantiert kein Schaden vorhanden.
Beim letzten mal, als das jemand zu mir gesagt hat, habe ich 7600eur kalkuliert............
Das Öffnen der Tür gehört zum Betrieb des Kfz und deshalb sollte die HP des Kfz informiert werden. Unberechtigte Forderungen hat sie abzuwehren. LG Saarbrücken, Urteil v. 20.11.2015, Az.: 13 S 117/15
Wie alt war den das Kind, als es den Schaden fabriziert hat?
4 Jahre alte
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 23. Oktober 2018 um 23:06:12 Uhr:
Beim letzten mal, als das jemand zu mir gesagt hat, habe ich 7600eur kalkuliert............
Dann hatte derjenige, der das gesagt hat nen weißen Stock und Binde mit drei Punkten o. du hast ne Null zu viel gesetzt.
Vom Kratzer im Ferrari und Co. gehe ich jetzt mal nicht aus.
Nicht Rechtsfähig, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde wird's lustig.............
Warum sollte die Aufsichtpflicht denn wohl nicht verletzt worden sein.
Für so etwas gibt's Kindersicherungen in den hinteren Türen.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 24. Oktober 2018 um 11:28:42 Uhr:
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 23. Oktober 2018 um 23:06:12 Uhr:
Beim letzten mal, als das jemand zu mir gesagt hat, habe ich 7600eur kalkuliert............
Dann hatte derjenige, der das gesagt hat nen weißen Stock und Binde mit drei Punkten o. du hast ne Null zuviel gesetzt.
War eine ältere Dame, als sie mir rückwärts gegen mein geparktes Fzg gefahren ist. War der erste Satz...........ist aber auch normal. Habe ich Schaden gemacht, wird verniedlicht, andersrum wird Wind gemacht!
Und, allein die beiden Lämpscher kosten 3300Eur Mat!
Zitat:
@Oetteken schrieb am 24. Oktober 2018 um 11:45:28 Uhr:
Warum sollte die Aufsichtpflicht denn wohl nicht verletzt worden sein.
Für so etwas gibt's Kindersicherungen in den hinteren Türen.
Mitdenkende Eltern schalten die auch ein, aber ob das schon ausreicht.
Beispiel eigene Erfahrung, 4J. Kind aufm Laufrad - Mutter mit Ki-Wagen hinter her, auf dem Gehweg. Am Strassenrand, ordentlich, geparktes Fzg wird am Hi-Kotfl durch den Lenker verkratzt.
Was denkste wie das ausgegangen ist..........?