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Nach Tieferlegung -Knacken beim Lenken im Stand

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 1. September 2018 um 5:46

Hallo Freunde...

Ich habe kein Auto tieferlegen lassen soweit so gut. Jetzt knackt es beim lenken im stand was kann das sein? Wo wurde Mist gebaut? Angeblich geht das knacken weg nach der Zeit. Ich glaube da nicht dran. Hat jemand eine Idee? Das sind 35er hR Federn.

 

Gruss

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66 Antworten

Könnte an den Domlagern liegen oder auch falschen Sitz der Feder.

Falls bei den Federn in eingefedertem Zustand Windungen aufeinander aufliegen, ist das der Grund. Gibt normal bei H&R Schläuche dazu, damit das nicht passiert...

Themenstarteram 1. September 2018 um 13:56

Problem sehr wahrscheinlich lokalisiert. Meiner Meinung nach sitzt die feder nicht richtig also muss nachgebessert werden

Leider ist "knacken" so sehr vielfältig, dass es mehreres sein kann.

 

Kauf dir Liqui Moly Silikonfett (wichtig: Silikonfett) und schmiere damit im hochgebockten Zustand die unteren Federwindungen ein auf beiden Seiten.

 

Wenn es dann weg ist, weisst du woher es kommt. Das ist erstmal die güngstigste Methode bevor man alles wieder auseinander reisst.

 

Falls es das NICHT war, fette mit dem Silikonfett die Auflagefläche des Anschlagpuffers mal ein. Dazu gibt es bei manchen Audis sogar eine TPI.

 

Erst danach würde ich weiter schauen...

Themenstarteram 1. September 2018 um 15:05

So wie die feder da sitzt ist das sowieso nicht richtig also muss die rechte seite komplett raus nochmal. Das war noch nie nötig irgendwelche windungen zu fetten kann ja nicht im sinne des erfinders sein. Links habe ich so ein knacken ja nicht.

Themenstarteram 2. September 2018 um 11:26

ich hätte noch eine Frage zur Tieferlegung hier gibt es ja jede menge Leute die tiefergelegt habe.

Folgendes ich habe eine AHK und im Fzg Schein steht dass das zulässige Gesamtgewicht an der HA 1450kg beträgt, wenn ich in die Unterlagen von H&R gucke steht was von VA max 1300 und ha max 1370 na was ist denn nun mit der ahk? kommt die garnicht in die Berechnung rein oder wie? Eingetragen wurde alles, ich denke zwar nicht dass ich jemals an so eine Achslast komme selbst wenn ich was schweres ziehe, die Kupplungskugel befindet sich 45mm über den Boden.

hier das Gutachten

https://ftp2.fahrzeugtechnik-rester.de/Gutachten/28917.pdf

habe version II und III also ab 1186kg va

Zitat:

@Technikeer schrieb am 2. September 2018 um 13:26:59 Uhr:

ich hätte noch eine Frage zur Tieferlegung hier gibt es ja jede menge Leute die tiefergelegt habe.

Folgendes ich habe eine AHK und im Fzg Schein steht dass das zulässige Gesamtgewicht an der HA 1450kg beträgt, wenn ich in die Unterlagen von H&R gucke steht was von VA max 1300 und ha max 1370 na was ist denn nun mit der ahk? kommt die garnicht in die Berechnung rein oder wie? Eingetragen wurde alles, ich denke zwar nicht dass ich jemals an so eine Achslast komme selbst wenn ich was schweres ziehe, die Kupplungskugel befindet sich 45mm über den Boden.

hier das Gutachten

https://ftp2.fahrzeugtechnik-rester.de/Gutachten/28917.pdf

habe version II und III also ab 1186kg va

Da hat man bei der Erstellung des Gutachtens anscheinend nicht an die AHK gedacht und sich schön an die EG - TG Nr. gehalten.

Rein theoretisch wurden die Federn nicht für deine HA geprüft und müssten per Einzelabnahme eingetragen werden. Praktisch macht es aber keiner.

Ich bin kein Sachverständiger aber ich würde mal behaupten das du mit der Anhängerkupplung nicht fahren darfst und sie entfernen und austragen lassen musst oder das Fahrwerk zurückrüsten auf Serie.

 

Grund : du überschreitest die zulässige, für die Federn zugelassene Achslast

 

 

Ich würde das morgen mal beim TÜV abklären da du ansonsten ohne Betriebserlaubnis rumfährst

Themenstarteram 2. September 2018 um 15:03

wurde ja eingetragen alles. ich baue doch net meine AHK ab die brauche ich ;)

Weiß einer zufällig wie viel kilo die hinterachse leer auf die Waage bringt?

Wenns eingetragen wurde dann bist du aus der Nummer raus..... der Sachverständige hat seinen Segen gegeben und dafür unterschrieben.... also alles Tacko ;)

Das ist schon okay so.

Das Gutachten bezieht sich auf die in der EG Betriebserlaubnis angegebenen Achslasten.

 

Es gibt keine weiteren Auflagen im Gutachten, somit darf man das so uneingeschränkt fahren.

Denn die Kupplung ist Teil der EG Betriebserlaubnis.

Themenstarteram 2. September 2018 um 15:18

super vielen dank für die hilfreichen Antworten, ist halt das erste mal dass ich ein Auto tieferlege :)

Interessant finde ich den Punkt, dass die Verwendbarkeit der Schneeketten nicht geprüft wurde, besonders für alle die in Winter auf Ketten angewiesen sind wäre die Prüfung von Vorteil.

Dafür aber darf man die Federn nicht beim AAS verbauen :) wäre interessant zusehen ob dies jemand tatsächlich versucht hat

Themenstarteram 2. September 2018 um 15:26

wie soll das schon funktionieren mit aas^^

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