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Nach Totalschaden, Versicherung zahlt Mietwagen nur 20 Tage

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 19:15

Ich hatte mit meinem Fahrzeug im August einen unverschuldeten Unfall

(Schuldfrage geklärt). Mein Fahrzeug wurde vom Gutachter als Totalschaden deklariert. Die Schadenhöhe (ca.7000 €) wurde von der gegnerischen Versicherung sofort im vollem Umfang anerkannt.

Den Fall habe ich zur Sicherheit einem Anwalt übergeben und mir einen Leihwagen geholt. So weit so gut. Leider lies sich die Versicherung mit der Auszahlung der Schadensumme ohne erkennbaren Grund über anderthalb Monate Zeit. E-mail und Telefonate mit der gegnerischen Versicherung brachten keine Abhilfe. Der Bearbeiter teilte mir nur mit, das er 200 Anträge

auf dem Tisch hätte und es eben dauere. Zwischenzeitlich bat ich meinen Anwalt um Klärung einer verlängerten Mietzeit.

Ich konnte ich mir in der Zeit der unbezahlten Schadenhöhe natürlich

kein Fahrzeug gleichen Wertes anschaffen.(Alter kredit konnte nicht abgelöst werden, usw.)und war auf den Mietwagen unabdingbar angewiesen.

Nach dem die Schadenhöhe eingegangen ist habe ich den Mietwagen am gleichem Tag abgegeben.

Nun will die gegnerische Versicherung aber nur die allseits bekannten 20 Tage Mietdauer zahlen und nicht die weiteren 25 was natürlich problemlos möglich gewesen wäre, wäre die Schadenssumme rechzeitig überwiesen worden.

Nun fühle ich mich in der Gleichstellung vor dem Unverschuldetem Unfall erheblich verletzt, da die gegnerische Versicherung mir natürlich nicht plausibel erklären kann, wie ich ohne Zahlung der Schadenhöhe ein gleichwertiges Fahrzeug hätte anschaffen können und somit den Mietwagen hätte früher abgeben können.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder weis einen ähnlichen Fall.

Vielen dank im voraus.

 

Beste Antwort im Thema

Die "allseits bekannten" 20 Tage sind allseits bekannte 14 Tage.  Mit den 20 Tagen bist Du also schon ganz gut bedient.

Wenn Du 45 Tage eine Mietwagen fährst und Dich wunderst, dass der nicht erstattet wird, frag Dich mal, was Du gemacht hättest, wenn Du den Unfall selbst verschuldet hättest.

Wärst Du dann auch so lange Mietwagen gefahren, bis Du das Geld für ein Ersatzfahrzeug zusammengespart hättest?

Manchmal muss man sich schon wundern...:rolleyes:

Naja, Dein Anwalt wird´s schon richten. Wenn Du Glück hast, lässt sich der Versicherer auf einen Vergleich ein und zahlst nur einen Teil der Mietwagenkosten.

 

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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von melle.101

 

Den Fall habe ich zur Sicherheit einem Anwalt übergeben (...)

 

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen (...)

Dein Anwalt sollte dir da sicherlich weiterhelfen können.

da ich grade keinen anwalt da habe :D ..

da wäre ein kurzfristiger kredit ueber den betrag wohl billiger gewesen als die mietwagenkosten?

Das soll doch der Anwalt regeln, was hat der denn gesagt?

Er kennt doch die Fakten.

Die "allseits bekannten" 20 Tage sind allseits bekannte 14 Tage.  Mit den 20 Tagen bist Du also schon ganz gut bedient.

Wenn Du 45 Tage eine Mietwagen fährst und Dich wunderst, dass der nicht erstattet wird, frag Dich mal, was Du gemacht hättest, wenn Du den Unfall selbst verschuldet hättest.

Wärst Du dann auch so lange Mietwagen gefahren, bis Du das Geld für ein Ersatzfahrzeug zusammengespart hättest?

Manchmal muss man sich schon wundern...:rolleyes:

Naja, Dein Anwalt wird´s schon richten. Wenn Du Glück hast, lässt sich der Versicherer auf einen Vergleich ein und zahlst nur einen Teil der Mietwagenkosten.

 

-du hättst einen Kreditaufnehmen könne, die Zinsen bis zur Zahlung der Versicherung und alle Kosten dafür müsste die Versicherung tragen

-du hättest einen alten Gebrauchten kaufen können, als übergangslösung, die Kosten für Ab und Anmelden, sowie ein eventueller wertverlust wäre auch von der Versicherung beglichen worden.

Ich hatte auch eine größere Diskussion, als mein Motorrad in der Werke stand (über 3 Monate), Ich habe am Ende über Anwalt und viel hin und her, dann 21 tage Ausfall bekommen, statt der 7 im Gutachten.

Laut Versicherung damals ist es ein persönliches Problem, sollte man kein Geld zu "Vorstrecken" haben, oder keinen Kredit bekommen.

Ich hoffe für dich, das die Versicherung dir auf Kunlant entgegenkommt, verpflichtet ist sie nicht.

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

-du hättst einen Kreditaufnehmen könne, die Zinsen bis zur Zahlung der Versicherung und alle Kosten dafür müsste die Versicherung tragen

-du hättest einen alten Gebrauchten kaufen können, als übergangslösung, die Kosten für Ab und Anmelden, sowie ein eventueller wertverlust wäre auch von der Versicherung beglichen worden.

Oben steht, dass er keinen Kredit bekommen hat.

Was sagt der Anwalt? Das erscheint mir interessanter als trübfischen.

am 7. Februar 2011 um 7:11

Zitat:

Original geschrieben von Amanda123

Oben steht, dass er keinen Kredit bekommen hat.

Da steht nur, dass der Kredit des verunfallten Fahrzeugs mangels Kapitals nicht abgelöst werden konnte.

DER ist für solche Fragen der Ansprechpartner, und ich hoffe der TE hat den rechtzeitig (!!!) gefragt wie das abläuft. Wenn nicht Pech ... oder unfähiger Anwalt ... ebenso ärgerlich.

Finde ich immer wieder amüsant wie viele hier fragen müssen obwohl sie bereits einen Anwalt beauftragt haben. Haben die keine Lust mehr ihren Klienten Fragen zu beantworten oder woran liegt das? :confused:

Wenn man gefragt hat und mit der Antwort nicht glücklich ist kann man die immer noch hier zur Diskussion stellen. Erster Ansprechpartner bleibt aber der eigene Anwalt. E-Mail und Telefonate mit der Versicherung gingen hoffentlich alle über den Anwalt.

man hätte sich ja auch einen "scheisskarren" für 200€ mit 6 wochen tüv bei ebay schiessen können, mit dem die zeit abreisen und dann mit dem geld das luxusgefährt zulegen...wäre auch ne alternative.

typischer fall von "mitdenken verboten"...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Amanda123

Oben steht, dass er keinen Kredit bekommen hat.

Da steht nur, dass der Kredit des verunfallten Fahrzeugs mangels Kapitals nicht abgelöst werden konnte.

Frauen lesen zwischen den Zeilen immer mehr ;-)

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 17:36

Ich bitte hier nochmals nachdrücklich um seriöse Antworten!

Der Fall liegt natürlich beim Anwalt wird dort weiterbearbeitet und die verspätete Zahlung der Versicherung angefochten.

Nochmals, mir geht es um Erfahrungen mit ähnlichen Fällen, nicht um anwältliche Ratschläge.

Ich bitte auch User mit Vorschlägen wie "Kiste für 200 Euro schießen"

usw ihre Beiträge woanders ins Netz zu stellen.

Weiterhin ist für einen Kredit Bonität vorausgesetzt, und die setzt ein Versicherer eben nicht voraus, weil man als unverschuldet Verunfallter

vom Versicherer wie vor dem Unfall gestellt werden muß.

ob man dann Bonität vorweisen kann oder nicht ist völlig irrelevant.

(anders ist dies natürlich wenn man am Unfall eine teilschuld trägt oder ihn verschuldet hat).

Also wer Probleme ähnlicher Natur mit gegnerischen Versicherern hatte den bitte ich einfach um einen kleinen Erfahrungsbericht.

Vielen dank im voraus.

 

Zitat:

Original geschrieben von melle.101

Ich bitte hier nochmals nachdrücklich um seriöse Antworten!

Hier waren durchaus seriöse Antworten dabei.

Davon abgesehen: Wenn du keine Antworten lesen willst, dann stelle deine Fragen eben nicht in einem öffentlichen Forum.

Zitat:

Original geschrieben von melle.101

Der Fall liegt natürlich beim Anwalt wird dort weiterbearbeitet und die verspätete Zahlung der Versicherung angefochten.

Wie kann man denn eine verspätete Zahlung "anfechten":confused:

Naja, der Anwalt wirds wohl wissen - dafür ist er ja auch Anwalt.

 

Zitat:

Original geschrieben von melle.101

ob man dann Bonität vorweisen kann oder nicht ist völlig irrelevant.

Sprich mit deinem Anwalt über das Thema "Schadenminderungspflicht" - da wird es für dich interessante Dinge zu hören geben.

 

Und wenn du einen Erfahrungsbericht haben möchtest: Gern.

Du wirst einen ganz erheblichen Teil deiner Mietwagenkosten selbst zu tragen haben - das kann ich so aus meiner Erfahrung hier sagen.

 

 

am 7. Februar 2011 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von melle.101

............ Zwischenzeitlich bat ich meinen Anwalt um Klärung einer verlängerten Mietzeit.

So ein Anwalt ist auch versichert (wenn er z.B. mal einen Beratungsfehler begeht). 

 

Um gegen deinen Anwalt vorzugehen, wirst du einen Anwalt brauchen und daher der Forumsgeheimtip: geh zu einem Anwalt(d)

Zitat:

Original geschrieben von melle.101

 

Zitat:

Ich bitte hier nochmals nachdrücklich um seriöse Antworten!

Hier stehen jede Menge davon - aber du weißt, wie man sich in einem Forum beliebt macht. ;)

Zitat:

Der Fall liegt natürlich beim Anwalt wird dort weiterbearbeitet und die verspätete Zahlung der Versicherung angefochten.

Nochmals, mir geht es um Erfahrungen mit ähnlichen Fällen, nicht um anwältliche Ratschläge.

Anwältliche Ratschläge kenne ich nicht, aber jeder Anwalt freut sich ungemein, wenn sein Mandant ihn rechtlich berät.

Zitat:

Ich bitte auch User mit Vorschlägen wie "Kiste für 200 Euro schießen"

usw ihre Beiträge woanders ins Netz zu stellen.

250 Euro wären auch noch gegangen. :):cool:

Zitat:

Weiterhin ist für einen Kredit Bonität vorausgesetzt, und die setzt ein Versicherer eben nicht voraus, weil man als unverschuldet Verunfallter

vom Versicherer wie vor dem Unfall gestellt werden muß.

ob man dann Bonität vorweisen kann oder nicht ist völlig irrelevant.

Übersetzung: Meine Bank hat mir nix gegeben.

Zitat:

(anders ist dies natürlich wenn man am Unfall eine teilschuld trägt oder ihn verschuldet hat).

Ja, dann kriegt man, wenn man an der Vollkasko gespart hat, nix.

Zitat:

Also wer Probleme ähnlicher Natur mit gegnerischen Versicherern hatte den bitte ich einfach um einen kleinen Erfahrungsbericht.

Vielen dank im voraus.

Dann viel Glück.

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