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Nach Unfall: Versicherung überweist mir einfach Geld. Und dann auch noch zu wenig.
Im Dezember 2016 ist mir an der Ampel jemand hinten auf den Wagen aufgefahren. Ich habe mit der Versicherung des Unfallverursachers telefoniert, diese sagte mit dann, dass ich in einer Werkstatt meiner Wahl einen Kostenvoranschlag einholen soll.
Also bin ich zur BMW Niederlassung und habe dort gebeten, dass mir einen Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellen sollen. Das macht die Niederlassung aber nicht. Abgewickelt wird dies über Gutachter der Dekra. Also einen Dekra Gutachter bestellt, alle Formulare ausgefüllt und mich zurückgelehnt. Das Gutachten ging direkt an die Versicherung des Unfallverursachers. In meiner naiven Art (mein erster Unfall) hatte ich gehofft, dass die Versicherung des Unfallverursachers dann den Gutachter zahlt, alles unterschreibt und ich den Wagen bei BMW abgebe, um ihn reparieren zu lassen. Der Gutachter bezifferte die Reparaturkosten auf EUR 2.115,36 (ohne MwSt.)
Von wegen: Der Unfallverursacher zog vor Gericht und verklagte meine Versicherung auf Schadenersatz. Das alles dauerte gute elf Monate. Die Klage wurde abgewiesen, er hat die Alleinschuld am Unfall.
Nun hatte ich gehofft (wieder in meiner naiven Art), dass die Versicherung mir nun endlich die Kosten für den Gutachter (die ich vorstrecken musste) erstattet und alles unterschreibt, damit ich endlich zu BMW fahren kann.
HEUTE erhalte ich dann Post von der gegnerischen Versicherung. Man hat mir heute Geld auf mein Konto überwiesen.
EUR 1.647,30. Man hat die Reparaturkosten des Gutachters um EUR 468,06 reduziert (Kürzung Stundenlöhne). Des Weiteren hat man mir auch nicht die Kosten für das Gutachten erstattet. Überrascht mich sehr, denn ich will gar kein Geld. Ich will den Wagen einfach bei BMW abgeben und reparieren lassen. Entsprechende Formulare (RKÜ / Reparaturkostenübernahme) hatte ich auch durch den Gutachter unterzeichnet.
Meine Fragen daher:
Für diesen Preis kann ich den Wagen nicht bei BMW reparieren lassen, sondern muss in eine andere, freie Werkstatt. Was ich nicht möchte.
Habe ich Chancen auf die Erstattung der Kosten für den Gutachter? Natürlich habe ich ihn in diesem Moment beauftragt, aber nur weil die Reparatur über BMW abgewickelt werden sollte und die den Weg über den Gutachter gehen. Entsprechende Sicherheitsabtretung hatte ich auch unterzeichne. Dachte eigentlich, dass sie genau dafür ist.
Bringt es was, wenn ich da auf den Putz haue, oder muss ich den direkten Weg zum Anwalt gehen? Was ich - mangels Rechtschutzversicherung - eigentlich vermeiden möchte. Bzw. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, aber erst nach dem Unfall abgeschlossen. Aus Schaden wird man klug …
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Stereo_ schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:41:42 Uhr:
Zitat:
@Franz105 schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:36:54 Uhr:
Zurück zum Anfang. Warum hat die BMW-Werkstatt keinen Kostenvoranschlag gemacht?
Weil die BMW-Niederlassung Berlin bei Unfallschäden, die über die Versicherung abgerechnet werden sollen, nur von der Dekra begutachten lässt. Warum? Keine Zeit? Keine Lust? Keine Ahnung. Das ist die Info, die man mir vor Ort zusammen mit der Visitenkarte eines Dekra-Gutachters gegeben hat.
Das begründet sich in dem Umstand, das ein KVA rechtlich keine Beweiskraft besitzt. Im übrigen setzt sich die Werkstatt hier einem unnötigen Haftungsrisiko aus. Kommt es bei der Reparatur zur Weiterungen hat diese das Nachsehen und läuft Ihrem Geld hinterher.
Im übrigen ist es ein Irrglaube, dass hier manche User meinen, dass die Versicherung im KH Schaden irgend welche Weisungen erteilen darf. Herr des Geschehen ist immer noch der Geschädigte und nicht derjeneige, welcher den Schaden zu regulieren hat.
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36 Antworten
Zurück zum Anfang. Warum hat die BMW-Werkstatt keinen Kostenvoranschlag gemacht?
Wenn die Versicherung auf einen Gutachter verzichtet und Du einen Gutachter bestellst,
wundert es mich nicht, wenn die Versicherung diese Kosten nicht übernimmt.
Rechtsanwalt- Wenn Du Mitglied im ADAC bist, bekommst Du dort eine kostenlose Erstberatung.
Damit umgehst Du vielleicht, dass Du auf zusätzliche Anwaltskosten sitzen bleibst.
Wenn Du ein älteres Fahrzeug hast, kann die Versicherung die Tarife von günstigeren Werkstätten ansetzen.
Zitat:
@Franz105 schrieb am 14. Dez. 2017 um 16:36:54 Uhr:
Wenn die Versicherung auf einen Gutachter verzichtet und Du einen Gutachter bestellst,
wundert es mich nicht, wenn die Versicherung diese Kosten nicht übernimmt.
Nein, da der Geschädigte ein Anrecht auf ein Gutachter seiner Wahl hat.
Man hat nur mit der Versicherung telefoniert, nichts schriftliches?
Um genau zu beurteilen zu können, ob die gekürzten Posten gerechtfertigt sind, müsste man die Details wissen. Manche Sachen sind gerechtfertigt, das meiste jedoch nicht.
Zitat:
@Franz105 schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:36:54 Uhr:
Zurück zum Anfang. Warum hat die BMW-Werkstatt keinen Kostenvoranschlag gemacht?
Weil die BMW-Niederlassung Berlin bei Unfallschäden, die über die Versicherung abgerechnet werden sollen, nur von der Dekra begutachten lässt. Warum? Keine Zeit? Keine Lust? Keine Ahnung. Das ist die Info, die man mir vor Ort zusammen mit der Visitenkarte eines Dekra-Gutachters gegeben hat.
Zitat:
@guruhu schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:38:03 Uhr:
Zitat:
@Franz105 schrieb am 14. Dez. 2017 um 16:36:54 Uhr:
Wenn die Versicherung auf einen Gutachter verzichtet und Du einen Gutachter bestellst,
wundert es mich nicht, wenn die Versicherung diese Kosten nicht übernimmt.
Man hat nur mit der Versicherung telefoniert, nichts schriftliches?
Um genau zu beurteilen zu können, ob die gekürzten Posten gerechtfertigt sind, müsste man die Details wissen. Manche Sachen sind gerechtfertigt, das meiste jedoch nicht.
Genau, leider nur mit denen Telefoniert. Gekürzt haben sie beim Artbeitslohn, den Kosten für die Lackierarbeiten.
Zitat:
@Franz105 schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:36:54 Uhr:
Rechtsanwalt- Wenn Du Mitglied im ADAC bist, bekommst Du dort eine kostenlose Erstberatung.
Damit umgehst Du vielleicht, dass Du auf zusätzliche Anwaltskosten sitzen bleibst.
Spannend! Der ADAC ist es ja auch, der mir hier zu wenig Geld überweist! Man liest im Netz aber auch, dass die Versicherung des Unfallverursachers - sofern mich keine Schuld/Teilschuld trifft, die Kosten für meinen Anwalt übernehmen muss. Stichwort "Waffengleichheit". Träfe das in meinem Fall ebenfalls zu?
Zitat:
@Stereo_ schrieb am 14. Dez. 2017 um 16:45:08 Uhr:
Träfe das in meinem Fall ebenfalls zu?
Grundsätzlich ja, aber mit der Einschränkung, dass das berühmte Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen sein könnte. Fraglich ist zB, ob man einen Anwalt findet, der für nur 400€ Streitwert in den Ring steigt. Ebenso könnte es am Ende vor Gericht auf einen Vergleich hinauslaufen. Dann müsste man den Anwalt anteilig zahlen.
Eine Erstberatung wäre es mir allemal wert. Die GA Kosten stehen ja auch noch offen. Wenn man dem Gutachter eine Abtretungserklärung hat zukommen lassen, warum musste man dann dennoch vorstrecken? Gut möglich, dass die Versicherung sich derzeit gar nicht im klaren ist, dass sie den GA noch an dich bezahlen muss, oder der GA gar 2x abkassiert hat.
Zitat:
@Stereo_ schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:41:42 Uhr:
Zitat:
@Franz105 schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:36:54 Uhr:
Zurück zum Anfang. Warum hat die BMW-Werkstatt keinen Kostenvoranschlag gemacht?
Weil die BMW-Niederlassung Berlin bei Unfallschäden, die über die Versicherung abgerechnet werden sollen, nur von der Dekra begutachten lässt. Warum? Keine Zeit? Keine Lust? Keine Ahnung. Das ist die Info, die man mir vor Ort zusammen mit der Visitenkarte eines Dekra-Gutachters gegeben hat.
Das begründet sich in dem Umstand, das ein KVA rechtlich keine Beweiskraft besitzt. Im übrigen setzt sich die Werkstatt hier einem unnötigen Haftungsrisiko aus. Kommt es bei der Reparatur zur Weiterungen hat diese das Nachsehen und läuft Ihrem Geld hinterher.
Im übrigen ist es ein Irrglaube, dass hier manche User meinen, dass die Versicherung im KH Schaden irgend welche Weisungen erteilen darf. Herr des Geschehen ist immer noch der Geschädigte und nicht derjeneige, welcher den Schaden zu regulieren hat.
Zum Thema ADAC und Rechtsberatung... Der ADAC selbst macht da nichts, sondern man geht dann zu einem normalen Anwalt, der eben Partneranwalt ist. Ob der dann ein sonderlich hohes Interesse hat in deinem Sinne zu arbeiten, kann ich nicht beurteilen. Ich würde in diesem Falle sicherheitshalber einen nicht-Partneranwalt des ADAC wählen
Zitat:
@Stereo_ schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:16:52 Uhr:
oder muss ich den direkten Weg zum Anwalt gehen?
Gehen sie direkt dorthin. Gehen sie nicht über los, ziehen sie keine 4000€ ein
Schon überaus leichtsinnig nach deiner Schilderung bei dem Ablauf nicht sofort einen eigenen Anwalt hinzuzuziehen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 14. Dezember 2017 um 16:46:47 Uhr:
Zitat:
@Stereo_ schrieb am 14. Dez. 2017 um 16:45:08 Uhr:
Träfe das in meinem Fall ebenfalls zu?
Die GA Kosten stehen ja auch noch offen. Wenn man dem Gutachter eine Abtretungserklärung hat zukommen lassen, warum musste man dann dennoch vorstrecken? Gut möglich, dass die Versicherung sich derzeit gar nicht im klaren ist, dass sie den GA noch an dich bezahlen muss, oder der GA gar 2x abkassiert hat.
Wahrscheinlich war ich den Fall einfach blauäugig. Da die Dekra vom ADAC kein Geld bekommen hat (der Unfall war ja in dem Zeitraum noch ein offenes Gerichtsverfahren), haben die irgendwann angefangen mir Rechnungen und Mahnungen zu schicken. Der ADAC weigerte sich aber diese Kosten zu übernehmen, solange das Verfahren noch läuft. Das teilte sie der Dekra auch mit. Trotzdem drohte mir die Dekra irgendwann mit Inkasso und Co. weshalb ich die Rechnung dann erstmal beglichen habe. Weil mir ja bis zu dem Moment klar war, dass ich das Geld vom ADAC erstattet bekomme.
Aktuell würde ich dem ADAC gerne erstmal ein Schreiben mit der Bitte um Erstattung der Kosten für den Gutachter zuschicken. Gibt es denn irgendwelche Paragraphen, die ich anhängen kann, um zu untermauern, dass die Versicherung des Unfallverursacher in der Pflicht ist, mir diese Kosten zu erstatten?
Wenn sie sie weigert das zu tun, würde ich im nächsten Schritt die Erstberatung eines Anwalts in Anspruch nehmen und überlegen, welche rechtlichen Schritte man sonst noch hat.
Zitat:
@Stereo_ schrieb am 14. Dez. 2017 um 17:33:16 Uhr:
Schreiben mit der Bitte
Ich würde da eher fordern, nicht bitten.
Zitat:
@Stereo_ schrieb am 14. Dez. 2017 um 17:33:16 Uhr:
Gibt es denn irgendwelche Paragraphen, die ich anhängen kann, um zu untermauern, dass die Versicherung des Unfallverursacher in der Pflicht ist,
Die gibt es sicherlich, ist aber witzlos. 1. Wird man damit keinen beeindrucken, 2. Braucht man diese nicht.
Wenn man es weiter ohne Anwalt gehen soll: die Gutachterkosten unter Fristsetzung von mind. 14 Tagen nachweisbar (Einschreiben etc.) fordern. Die anderen noch offenen 400€ rücken damit sicherlich in noch weitere Ferne.
Ich würde ja mal mit dem Anwalt, der Dich im Prozess vertreten hat, reden - das scheint mir der logischste Weg.
Oder gibt es einen Grund, den nicht mehr zu nehmen? Eventuell könnte der auch höher abrechnen?
Zitat:
@tomold schrieb am 14. Dezember 2017 um 19:17:49 Uhr:
Ich würde ja mal mit dem Anwalt, der Dich im Prozess vertreten hat, reden - das scheint mir der logischste Weg.
Oder gibt es einen Grund, den nicht mehr zu nehmen? Eventuell könnte der auch höher abrechnen?
Der hat nicht mich, sondern meine Versicherung vertreten. Die Klage ging ja nicht an mich als Fahrer, sondern an die Versicherung, da diese sich - natürlich - weigerte den Schaden an seinem Wagen zu regulieren, da er ja der alleinschuldige Unfallverursacher war.
Daher: Keine Ahnung, ob sie mich im Rahmen dessen jetzt "kostenfrei" vertreten, da es noch den Unfall / Fall betrifft.