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Nach unverschuldetem Unfall sofort zum Anwalt - oder erst mal warten?

Themenstarteram 22. April 2016 um 19:44

Hallo Gemeinde

Eine kurze Frage in die Runde: Ich habe gestern einen unverschuldeten Unfall gehabt: Ein Rentner ist mir reingefahren, da er seine Bremse 2 Sekunden zu früh gelöst hat. Hintergrund: ich habe seine Parklücke übernommen, er hat mir signalisiert, dass ich einfahren kann – und als ich schon zu ¾ drin war, ist er mir ins Heck gefahren.

Das alles hat die Dashcam aufgezeichnet. Ich möchte jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Kameras lostreten, (geschweige denn die rechtliche Verwertbarkeit).

Bisher ist für jeden in meinem Umfeld, der das Video gesehen hat, die Schuldfrage klar.

Ich warte nun auf die Schadensstelle der gegnerischen Versicherung.

Mein Schaden besteht aus einem kaputten Schweller, defekten Parksensoren und vielleicht einem DVD-Navi-Lesegerät, dass blöderweise genau dort untergebracht ist, wo er mich getroffen hat.

Das örtliche Versicherungsbüro war nett und professionell. (wenn sie zahlen müssen, kann sich das noch ändern…;-)

Die Frage: soll ich keine Zeit verlieren und gleich meine Verkehrsrechtschutzversicherung in Anspruch nehmen? Oder erstmal auf die Schadensstelle und deren Angebot warten, was eine Woche dauern kann?

Würde das Angebot geringer ausfallen, wenn sie nur mit Privatpersonen zu tun haben?

Bei einem Schaden von ca. 2000 Euro möchte ich mich eigentlich gütlich einigen.

Wie sind Eure Erfahrungen?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Du darfst nur einen Fehler nicht machen: ein Teilangebot der Versicherung bekommen und sich dann um den Rest streiten müssen. Das reduziert den Streitwert so deutlich, dass es für keinen Anwalt mehr attraktiv ist. Also entweder komplett den Schadensservice der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, oder komplett selbst wenn Du das kannst oder Anwalt von Anfang an.

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Ich schalte bei solchen Sachen grundsätzlich einen Anwalt ein, da ich mich nicht mit der zusätzlichen Arbeit belasten möchte. Die kann ein Profi viel besser für mich erledigen.

am 22. April 2016 um 19:58

Für Dinge, die ich selbst überschauen kann und die mich zufrieden stellen, brauche ich keinen Rechtsverdreher.

Die Frage ist, ob du dir selbst zutraust, zu überblicken, was dir zusteht (auch, was tatsächlich der Schaden ist).

Du wirst hier keine Entscheidungshilfe finden - der Chor der "ab zum Anwalt" ist nie zu überhören und die Erfahrungen anderer hätten nur in einer statistischen Verdichtung Sinn (aber natürlich nie für den Einzelfall).

So Parkunfälle können ihre Tücken haben - ich würde mir erst mal anschauen, was geboten wird und danach entscheiden.

Sobald gezickt wird: RSV nutzen.

Wurde der Unfall aufgenommen. Gibt es Zeugen? Wurden Bilder gemacht? Gibt es eine Schuldanerkennung des Rentners? Wobei die Versicherung dieselbe nicht akzeptiert.

Bei unklaren Verhältnissen geht es auch nach hinten los

Die Frage ist ob, wenn nicht im Vorfeld - also jetzt - informiert, die RSV die Leistung später verweigern kann. Die werden evtl. auch Ratschläge parat haben, wie Du da durchkommst, ohne Anwalt. Wenn Du nicht selbst genau bescheid weist was Dir zusteht, zahlst Du drauf. Denke nicht, das die gegnerische Versicherung von sich aus zahlt, worauf Du Anspruch hast. Von Deiner Lauferei mal abgesehen.

Du darfst nur einen Fehler nicht machen: ein Teilangebot der Versicherung bekommen und sich dann um den Rest streiten müssen. Das reduziert den Streitwert so deutlich, dass es für keinen Anwalt mehr attraktiv ist. Also entweder komplett den Schadensservice der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, oder komplett selbst wenn Du das kannst oder Anwalt von Anfang an.

am 22. April 2016 um 20:36

Bei 100:0 und Haftpflicht immer Anwalt. Kostet ja nichts und man wird nicht von der gegnerischen Versicherung veralbert, denn das sind deine Feinde.

am 22. April 2016 um 20:39

Und vor allem: Den Schaden von einem eigenen Gutachter schätzen lassen - nicht vom Gutachter der gegnerischen Versicherung !

am 22. April 2016 um 21:01

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 22. April 2016 um 22:32:48 Uhr:

Die Frage ist ob, wenn nicht im Vorfeld - also jetzt - informiert, die RSV die Leistung später verweigern kann. Die werden evtl. auch Ratschläge parat haben, wie Du da durchkommst, ohne Anwalt. Wenn Du nicht selbst genau bescheid weist was Dir zusteht, zahlst Du drauf. Denke nicht, das die gegnerische Versicherung von sich aus zahlt, worauf Du Anspruch hast. Von Deiner Lauferei mal abgesehen.

Die Versicherung zahlt, was du berechtigt von ihr forderst. Wenn du dir nicht zutraust, diese Forderungen zu stellen, nehme Hilfe in Anspruch.

Laufereien sind damit nur verbunden, wenn du zum Anwalt latschen musst.

Man sollte Anwälte nicht unnötig füttern, die werden nur zu dick.

Einen Anwalt braucht man nur wenn man seine Forderungen nicht durch gesetzt bekommt.

Werkstatt, Kostenvoranschlag, bei der gegnerischen Versicherung einreichen, Kostenübernahme ausstellen lassen und dann wieder reparieren lassen.

Zitat:

@situ schrieb am 22. April 2016 um 23:01:43 Uhr:

Die Versicherung zahlt, was du berechtigt von ihr forderst. Wenn du dir nicht zutraust, diese Forderungen zu stellen, nehme Hilfe in Anspruch.

Laufereien sind damit nur verbunden, wenn du zum Anwalt latschen musst.

Muss jeder selbst wissen. Um die berechtigten Forderungen überhaupt zu stellen, muss man sie erstmal kennen. Wer ohne Unterstützung selbst die berechtigten Forderungen vorträgt kann sich trotzdem in der Situation sehen, dass diese unberechtigt erstmal nur zum Teil anerkannt werden.

Wer dann wegen 100 € zum Anwalt geht tut sich und dem Anwalt damit keinen Gefallen. Wenn man sich das nicht mehr antun will hat die Versicherung was gespart - auf dem Rücken des Geschädigten.

Das setzt immer noch voraus, dass in der Schuldfrage keine Winkelzüge vom Geschädigten kommen.

bei Parklücken wäre ich skeptisch und woher willst du wissen das es nur um ca. 2000 € geht, da würde ich zum Anwalt gehen und vor allen Dingen zur Werkstatt und würde den Schaden fixieren lassen, schon dei Aussage wenn wir zahlen müssen, würde mich stutzig machen.

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 23. April 2016 um 08:19:23 Uhr:

bei Parklücken wäre ich skeptisch und woher willst du wissen das es nur um ca. 2000 € geht, da würde ich zum Anwalt gehen und vor allen Dingen zur Werkstatt und würde den Schaden fixieren lassen, schon dei Aussage wenn wir zahlen müssen, würde mich stutzig machen.

Hatten wir letztes Jahr in der Familie. 18-Jährige parkt rückwärts aus, fährt der 80-jährigen dabei in den Seite des PKW. Personalien ausgetauscht, alles o.k.

Nächste Woche hat die 18-jährige einen Anwalt. Die 80-jährige sei abgelenkt gewesen, die 18-jährige hatte den Hund im Beifahrer-Fußraum gesehen. An den Haaren herbeigezogen aber egal.

Ergebnis: Schadenfreiheitsrabatt futsch, Teilung 50/50.

Ja, man hätte, könnte etc. dann noch was machen können, aber die Hürde ist hoch sich damit noch zu belasten. Insbesondere wenn die Versicherung dann noch Druck aufbaut und mit Prozess, Risiko etc. droht.

Themenstarteram 23. April 2016 um 7:58

Erst einmal vielen Dank für die vielen konstruktiven Vorschläge.

Natürlich werde ich einen eigenen Gutachter beauftragen, der örtliche Volvohändler hat mir bereits einen genannt.

Bisher hat sich die Gegenseite, d.h. der Verursacher noch nicht ein mal bei der Versicherung gemeldet. Die Schadensstelle wird sich aber nun bei ihm melden und seine Sicht anfordern.

Ich weiß noch nicht einmal, ob der Rentner seine Schuld einsieht. Bei der Befragung durch den Polizisten habe ich folgendes Gespräch mitgehört.

"Der Andere (also ich) hat rangiert."

"Sind Sie da sicher?"

"Nein"

Die Kameraauswertung spricht hier eine deutliche Sprache. Ich bin in die Parklücke eingefahren, nachdem er das Signal gesendet hat. Und hätte er noch 2 Sekunden gewartet, hätte es nicht geknallt.

Er scheint sein Auto (großer BMW) nicht abschätzen zu können.

Anfang der Woche werde ich mich mal mit der Schadensstelle kurzschließen, meine Kundennummer der RSV habe ich schon rausgesucht.

Ich stelle mir das einfach vor, dem Anwalt zu sagen: Bitte setze meine Ansprüche durch, hier sind die Beweismittel und der Bericht. Mach mal.

Irgendwie gefällt mir das - es spart Ärger und Lauferei.

Update folgt

am 23. April 2016 um 8:43

Zitat:

@Textron schrieb am 23. April 2016 um 09:58:23 Uhr:

...

Anfang der Woche werde ich mich mal mit der Schadensstelle kurzschließen, meine Kundennummer der RSV habe ich schon rausgesucht.

Ich stelle mir das einfach vor, dem Anwalt zu sagen: Bitte setze meine Ansprüche durch, hier sind die Beweismittel und der Bericht. Mach mal.

Irgendwie gefällt mir das - es spart Ärger und Lauferei.

...

...die Erfahrungen sagen, auch wenns vermeintlich unnötig Kosten produziert, aber die gegnerischen Versicherungen wollen das anscheinend so.

Jemanden der die Regulierung auf eigene Faust versucht führen se an der Nase rum, selbst wenn es um Kleinigkeiten, wie z.B. Nutzungsausfall geht.

Beim letzten Schaden haben se hinterher versucht sogar den im Vorfeld bereits vereinbarten und verbindlich zugesagten Nutzungsausfall pro Tag nicht zu bezahlen... ergo, als Geschädigter sofort zum RA und möglichst viele hohe Kosten mit Gutachter, Reparatur in der teuersten Vertragswerkstatt usw. produzieren.

PS: ... hast Du es bei der gegnerischen Versicherung mit der HUK-Coburg zu tun, dann gibts nach zahlreichen Aussagen in Foren und Medienberichten sowieso nur den harten Weg. Die sind Meister darin berechtigte Forderungen zurückzuweisen.

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