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Nach Wild VU, Werkstatt lässt mich nicht an mein Auto (Meriva A 2004)

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 11:38

Hallo, ich hatte am letzten Sa. einen Wild VU und habe das Auto dann noch zu meiner Werkstatt fahren können, nachdem die Polizei das Geschehen aufgenommen hatte und den Förster verständigt hatte.

Ich bin bei der HUK24 versichert und ein Gutachter ist auch schon da gewesen, aber es gibt noch keine "Zahlen".

Ich wollte meine persönlichen Sachen aus dem Fahrzeug holen und den Wagen auch abmelden.

Nur bekommen ich weder den Schlüssel, noch den FZ Schein (Teil I).Den Brief oder Teil II habe ich ja , weil mein Eigentum.Man wolle die Zahlen erst abwarten, aber es steht schon fest, das es ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist. (Meriva A Bj. 2004)

Eine Sache, eine Wocher vorher habe ich dort neue Winterreifen bekommen (4X) und neue Spurstangenköpfe und eine Rechnung habe ich (per Post) noch nicht erhalten.

Warum zögert die Werkstatt ?

Gruß Golf Rolf

Beste Antwort im Thema

Vielleicht einfach mal zu regulären Öffnungszeiten dort aufschlagen und noch einmal bei einer Führungskraft Dein Anliegen artikulieren...!

Dafür braucht man weder die Polizei, noch einen Anwalt!

Gruss

forsyth1

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Zitat:

GolfRolf schrieb am 6. Februar 2020 um 12:38:07 Uhr:

Warum zögert die Werkstatt ?

Gute Frage. Werkstatt schonmal gefragt?

Die Werkstatt will erst die noch offenen Verbindlichkeiten beglichen sehen...!

Trotzdem ein fragwürdiges Verhalten...

Gruss

forsyth1

Ist doch egal warum die Werkstatt zögert. Geh hin, bezahl die Rechnung, verlange dein rechtmäßiges Eigentum. Weigern die sich, ruf die Polizei.

Irgendwie scheint es hier an miteinander reden zu hapern ...

Welche Rechnung, die gibt es doch noch gar nicht. Außerdem was ändert sich an der Kreditwürdigkeit des TE in Bezug auf die Rechnung, nur weil das Auto einen wild VU hat?

Ansonsten siehe oben, es gibt keinen Grund vom Auto ferngehalten zu werden.

am 6. Februar 2020 um 12:25

Wer schreibt - bleibt!

Einschreiben mit Rückschen!

Hiermit fordere ich sie auf Umgehend, jedoch bis spätestens 08. Februar 12 Uhr, mein Auto mit dem amtlichen Kennzeichen... sowie meine Papiere zugänglich zu machen!

Für Weitergehende Kosten und Schäden, welche bereits entstanden sind und noch kommen, werde ich sie vollumfänglich haftbar machen!

mit freundlichen Grüßen!

Warum so kompliziert? Ab zum Autohaus und wenn die sich weigern Dir den Zugang zum Auto zu gewähren, Handy zücken und die Polizei vor den Augen der Werkstatt anrufen … was meinst Du, wie schnell die Dir das Fahrzeug übergeben ;)

am 6. Februar 2020 um 12:37

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 6. Februar 2020 um 13:34:51 Uhr:

Warum so kompliziert? Ab zum Autohaus und wenn die sich weigern Dir den Zugang zum Auto zu gewähren, Handy zücken und die Polizei vor den Augen der Werkstatt anrufen … was meinst Du, wie schnell die Dir das Fahrzeug übergeben ;)

schlechte Nachricht - die kommt nicht!

Der Besitzer hat den Schlüssel freiwillig mit den Papieren an die Werkstatt gegeben.

es ist ein Privatgrundstück wo das Fahrzeug steht-

Ergo keine Nötigung im öffentlichen Sinne von "zugeparkt" - der Rest ist Privatrechtlich!

Am besten nur Einwurf Einschreiben {Tipp meines Anwalts}

am 6. Februar 2020 um 13:02

Zitat:

@rgruener schrieb am 6. Februar 2020 um 13:50:56 Uhr:

Am besten nur Einwurf Einschreiben {Tipp meines Anwalts}

Das ist korrekt!

Ohne Dialog kein Informationsaustausch...!

Was lautet denn die konkrete Antwort vom Autohaus (im besten Fall vom Geschäftsführer) auf das Ersuchen, seine privaten Sachen aus dem Fahrzeug zu holen...?

Gruss

forsyth1

Ist das Gelände abgeschlossen? Hast Du keinen Zweitschlüssel?

Deine Dinge im Auto kannst doch holen,

einen weiteren Schlüssel wird es geben.

edit:: neo hat die gleiche Idee

Ein kurzes Gespräch mit dem GF und vielles wird sich erklären lassen. Dieser Fall ist für einen Autohaus doch nichts besonders und welches Interesse sollten sie haben, wenn alles bezahlt ist oder wird.

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 13:46

Hallo, ich habe leider keinen Zweitschlüssel :( Auf das Gelände hinter der Werkstatt kommt man zwar, aber "Unbefugten Zutritt Verboten".Dort stehen noch mehr Autos, die auf eine Reparatur warten oder Crashautos.

Gestern war ich dort, da wollten die Feierabend machen, war auch schon 16:30 Uhr.

Heute kam die Aussage, nach dem Motto :"Auf einen Tag kommt es ja nicht an".Hätte ja nur denn FZ Schein und die Schilder gebraucht um abzumelden.Die Sachen die im kaputten Auto liegen sind u.a. Angelzubehör und Amateurfunk Gegenstände wie Antennen.Vielleicht hat der Werkstatt-Büro-Mensch (in Zivil ohne Blaumann) keine Lust, zweimal mit raus zu kommen.Wenn das Auto WTS bestätigt ist, kommt das eh weg (Restwerte Bieter) und mit dem gesamten Erlös wird dann sowieso alles beglichen, was an Kosten angefallen ist.Ob ich dann noch mal zu der Werkstatt gehe mit dem nächstem Fahrzeug ist mir fraglich.Das ist eine Autopro Werkstatt, davor jahrelang Meisterhaft.Und dort wurde die Besitzergeneration gewechselt.

Wir haben noch eine andere Werkstatt "Mr ATZ" im Ort.

Gruß Golf Rolf

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