Nach Wirtschaftlichem Totalschaden kein Tüv mehr?
Hi
könnt ihr mir sagen, ob ein Auto, dass noch Tüv hat, nach einem wirtschaftlichem Totalschaden keinen Tüv mehr hat?
Beste Antwort im Thema
Ich glaube nicht, dass die Polizei berechtigt ist einen wirtschaftlichen Totalschaden festzustellen. Dazu fehlt ihnen wohl das nötige Fachwissen.
Du brauchst da nicht direkt eine neu TüV-Abnahme.
Oder meinst du jeder mit ner Wintergurke dem einer die Tür einfährt (das reicht meist für einen wirtschaftl. Totalschaden) muss zum Tüv wenn er eine neue eingebaut hat? Ist natürlich nicht so.
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20 Antworten
TÜV Hat es noch, nur wenn ein Auto verkehrsunsicher ist, darf es nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.
Was mit einem Totalschaden sowieso schwer werden dürfte....
Zitat:
Original geschrieben von Carsten_87
Hi
könnt ihr mir sagen, ob ein Auto, dass noch Tüv hat, nach einem wirtschaftlichem Totalschaden keinen Tüv mehr hat?
Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat bekommt die Zulassungsstelle gemeldet das bei dem Fahrzeug xy ein Totalschaden vorliegt,dann wird man angeschrieben und muß dann angeben was mit dem Fahrzeug passiert,wenn man es wieder benutzen will muß man nachweisen das es wieder verkehrsicher ist.Als ich meinen 325i kaltverformt habe(Rahmen vorne um 8cm verschoben ,linkes Rad abgerissen)war nach erfolgter Reperatur der TÜV fällig und ich konnte dann den TÜV Bericht als Nachweis einreichen.
Gruß
KawaHeizer
Ich glaube nicht, dass die Polizei berechtigt ist einen wirtschaftlichen Totalschaden festzustellen. Dazu fehlt ihnen wohl das nötige Fachwissen.
Du brauchst da nicht direkt eine neu TüV-Abnahme.
Oder meinst du jeder mit ner Wintergurke dem einer die Tür einfährt (das reicht meist für einen wirtschaftl. Totalschaden) muss zum Tüv wenn er eine neue eingebaut hat? Ist natürlich nicht so.
seh ich auch so!
zumal...was ist "TÜV"?
Es gibt AU und HU....AU verliert das fahrzeug ganz sicher nicht. Nur bei der HU wird die verkehrssicherheit festgestellt, als kann ein fahrzeug mit totalschaden max. die HU verlieren. oder?
morjen,
totalschaden (reparatur technisch nicht möglich oder unsinnig) ist was anderes als ein wirtschaftlicher totalschaden (kalkulierte reparaturkosten übersteigen geschätzten wiederbeschaffungswert)... offiziell kann das bei einem unfallschaden nur ein gutachter beurteilen
bei einem älteren fahreug, können auch relativ kleine schäden zu einem wirtschaftlichen totalschaden führen... theoretisch, wenn man z.b. beim reparieren lassen würde... da muss man noch nichtmal einen unfall haben. darum gibt es ja auch dieses forum hier, um sich über erfahrungen und reparaturmöglichkeiten in eigenregie auszutauschen und damit die kosten für problemfindung und -behebung entscheident zu senken.
aber um das thema zurückzukommen: der tüv bleibt ganz normal bestehen bis zur nächsten fälligkeit... allerdings muss das fahrzeug, wie schon erwähnt, verkehrssicher sein, wenn es im str.verkehr bewegt wird ... ist es nicht verkehrssicher, bekommt man natürlich eine strafe...
die zulassungsstelle interessiert eigentlich der verbleib eines fahrzeuges nur, wenn es bereits schon eine bestimmte zeit abgemeldet ist... egal ob es einen schaden hat oder nicht
gruß
Nur mal so als Info: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt bei vielen Autos (auch bei den meisten E36) bereits vor, wenn jemand mit dem Schlüssel einmal ums Auto ratscht, da die Neulackierung den Zeitwert des Autos übersteigt. Und das hätte nun wirklich keinerlei Auswirkung auf die Verkehrssicherheit.
Das Wörtchen "wirtschaftlich" ist hier ziemlich wichtig. Ein technischer Totalschaden ist nicht das selbe, kann aber ebenfalls ein wirtschaftlicher sein.
Zitat:
Original geschrieben von Joghurtbecher
können auch relativ kleine schäden zu einem wirtschaftlichen totalschaden führen... theoretisch, wenn man z.b. beim reparieren lassen würde... da muss man noch nichtmal einen unfall haben.
Wie recht er doch hat.
Aha also müsste ich aber schon irgendwas in der hand haben, um zur sicherheit beweisen zu können, dass er technisch wieder in ordnung ist?
Wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus? habe jetzt wieder gehört, die würden bei einem späteren unfall nicht mehr zahlen, wenn sich heraus stellt, dass das Fahrzeug mal ein wirtschaftlicher Totalschaden war.
Werde bald verrückt....
Wie wäre es wenn Du uns erstmal verrätst, was an dem Auto überhaupt kaputt ist?
Glaskugelraten bringt uns hier nicht weiter...
Also es geht nicht um mein Auto...
ist das Auto meiner Freundin.
Hier mal ein Bild
sieht schlimmer aus als es ist, die Aufnahmepunkte der Hinterachse haben sich nicht verzogen, Spaltmaße und sontiges ist auch alles in ordnung.
Das Auto ist definitiv nicht mehr verkehrssicher. Wenn es aber fachgerecht repariert wird, bleibt der nächste HU-Termin davon unberührt.
Zitat:
Original geschrieben von KawaHeizer
Zitat:
Original geschrieben von Carsten_87
Hi
könnt ihr mir sagen, ob ein Auto, dass noch Tüv hat, nach einem wirtschaftlichem Totalschaden keinen Tüv mehr hat?
Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat bekommt die Zulassungsstelle gemeldet das bei dem Fahrzeug xy ein Totalschaden vorliegt,dann wird man angeschrieben und muß dann angeben was mit dem Fahrzeug passiert,wenn man es wieder benutzen will muß man nachweisen das es wieder verkehrsicher ist.Als ich meinen 325i kaltverformt habe(Rahmen vorne um 8cm verschoben ,linkes Rad abgerissen)war nach erfolgter Reperatur der TÜV fällig und ich konnte dann den TÜV Bericht als Nachweis einreichen.
Gruß
KawaHeizer
Echt jetzt? Erzähl mal, welche Polizei das so gemacht hat. Wenn ich nen Unfall aufnehme ist mir doch egal, was der Besitzer im Nachhinein mit dem Fahrzeug macht.
Zitat:
Original geschrieben von Carsten_87
Wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus? habe jetzt wieder gehört, die würden bei einem späteren unfall nicht mehr zahlen, wenn sich heraus stellt, dass das Fahrzeug mal ein wirtschaftlicher Totalschaden war.
das ist auch unsinn.
mein eltern ihr fahrzeug hatte bisher schon 3x totalschaden (jedesmal unverschuldet).
Die eigene Versicherung merkt davon ja eh nie was, da es ja durch die gegnerische bezahlt wurde. Einzig das Autohaus welche die reparaturen durchführt hat kenntnis davon.
und selbst wenn man einen selbstverschuldeten totalschaden hatte, diesen über die Vollkasko bei seiner eigenen versicherung abwickelt und das fahrzeug hinterher wieder in den verkehrssicheren originalzustand versetzt, kann sich doch die versicherung nicht weigern, beim nächsten unfall zu zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Superstrose
Zitat:
Original geschrieben von KawaHeizer
Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat bekommt die Zulassungsstelle gemeldet das bei dem Fahrzeug xy ein Totalschaden vorliegt,dann wird man angeschrieben und muß dann angeben was mit dem Fahrzeug passiert,wenn man es wieder benutzen will muß man nachweisen das es wieder verkehrsicher ist.Als ich meinen 325i kaltverformt habe(Rahmen vorne um 8cm verschoben ,linkes Rad abgerissen)war nach erfolgter Reperatur der TÜV fällig und ich konnte dann den TÜV Bericht als Nachweis einreichen.
Gruß
KawaHeizer
Echt jetzt? Erzähl mal, welche Polizei das so gemacht hat. Wenn ich nen Unfall aufnehme ist mir doch egal, was der Besitzer im Nachhinein mit dem Fahrzeug macht.
Im Freistaat Bayern macht die Polizei das so
Die melden an das Landratsamt/Zulassungsstelle,Fahrzeug xy hatte einen schweren Unfallschaden und ist nicht mehr verkehrssicher.
Dann wird der Fahrzeughalter angeschrieben das er innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen muß, das Fahrzeug wurde ordnungsgemäß repariert und ist wieder verkehrssicher oder er muß es abmelden und kann es dann erst wieder anmelden wenn er nachweist das es verkehrssicher ist.
Wie es in den restlichen Bundesländern gehandhabt wird weis ich nicht.
Wir Bayern sind halt in jeder Beziehung immer einen Schritt voraus
Gruß
KawHeizer