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Nach zweitem Unfall Auto mehr Wert als nach dem ersten Unfall, wie kann das sein?

Themenstarteram 27. September 2019 um 10:59

Hallo Leute,

mein Golf 4 hatte im Jahre 2017 einen Unfall.

Daten : Golf 4 Schwarz, TDI 2003er BJ 205.000km.

Nach dem ersten Unfall wurde von der Autobörse 230€ geboten. Der Wiederbeschaffungswert damals 2000€, also hab ich knapp 1800€ erhalten.

2019: Vor kurzem hatte ich ein Unfall, einer ist mir wieder reingefahren also musste der "Restwert" ermittelt werden. Das kuriose: Den Schaden vom ersten Unfall habe nicht reparieren lassen. Mein Außenspiegel ist nach dem zweiten Unfall komplett zerstört, Kotflügel und Fahrertür total beschädigt (Delle und extrem großer Kratzer und Lack ab).

Wie kann das sein, dass die gegnerische Versicherung einen Händler gefunden hat, der ohne irgendeine Ahnung von den Verschleißteilen bzw. Wert meines Autos und nach den zweiten Schaden satte 600€ zahlen möchte und beim ersten Unfall nur 230€ geboten wurde?

Mein Auto ist doch nach dem zweiten Unfall nicht mehr Wert..

Das verstehe ich nicht, kann mich jemand aufklären?

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15 Antworten

Hast es doch selber geschrieben. Es wird nicht der tatsächliche Wert ermittelt, sondern lediglich Angebote eingeholt.

Angebot und Nachfrage ...

Hat die Versicherung dieses Angebot gebracht oder der Gutachter? Wir haben grad den Fall das ein Astra F Totalschaden 50€ Restwert geboten wurde wo der Gutachter das Auto irgendwo eingestellt hatte und haben es dafür verkauft und nun kommt die Versicherung und sagt sie hätte jemand der 100€ bietet! Alles sehr komisch-

Weder noch. Die angebote kommen von irgendwelchen verwertern von hier bis timbuktu.

Wenn das gutachten mindestens 3 angebote beinhaltet und 50 davon das höchste war, dann kann die versicherung nicht kommen und mehr abziehen wollen wenn es bereits verkauft ist..

Das ist bei Verkehrsunfällen heute Standard der Versicherungen. Gutachter stellt das Auto in die Restwertbörse ein, weist die drei höchsten ö r t l i c h e n Aufkäufer aus. Und wenn die Versicherung dann das Gutachten bekommt, wird - illegal - das Auto mit den Bildern neu eingestellt und wie durch ein Wunder wird dann ein ziemlich weit entfernter Aufkäufer präsentiert, der deutlich mehr bietet. Und dessen Gebot wird dann der Regulierung zu Grunde gelegt.

Darum neigen manche dazu, bei einem offensichtlich zu niedrigen Restwert das Unfallauto zu diesem Preis an einen Vertrauten zu verkaufen.

Die Frage des TE wurde schon beantwortet. Die Preise in der Liga sind fast willkürlich. Wenn ein Häbdler gerade zufällig einen Golf Diesel braucht oder die gut loswerden kann, ist der Preis eben entsprechend höher.

Mich wundert warum beim 2.unfall überhaupt noch einmal Geld fließen soll von einer Versicherung.

War nicht der Wagen schon 2017 ein Wirtschaftlicher Totalschaden und muss im HIS stehen?

Themenstarteram 27. September 2019 um 17:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. September 2019 um 14:34:34 Uhr:

Das ist bei Verkehrsunfällen heute Standard der Versicherungen. Gutachter stellt das Auto in die Restwertbörse ein, weist die drei höchsten ö r t l i c h e n Aufkäufer aus. Und wenn die Versicherung dann das Gutachten bekommt, wird - illegal - das Auto mit den Bildern neu eingestellt und wie durch ein Wunder wird dann ein ziemlich weit entfernter Aufkäufer präsentiert, der deutlich mehr bietet. Und dessen Gebot wird dann der Regulierung zu Grunde gelegt.

Ich könnte also jetzt meine schönen Sitze, Reifen, Lenkrad und so alles gut privat verkaufen, irgendein Schrott reinbauen und der Händler würde es abkaufen?

In dem Angebot steht "Dieses Angebot ist verbindlich und gilt bis zum xxx". Vom Innenraum wurden ja keine Fotos gemacht.

Das kommt mir nicht ganz koscher vor..

Das Angebot kam doch von der Versicherung und nicht von der Restwertbörse, weil dort nur einer was geboten hat

...das sind Schrottkisten, wo sich halt mal einer findet der nen Fuffi mehr oder ein anderer einen weniger dafür gibt.

Wenn wir in der Firma unsere runtergenudelten VW Golf im Baustellenbetrieb nach allen Regeln der Kunst vergewaltigt und malträtiert bis entweder Getriebe, Motor oder beides auseinanderfliegen oder die Karosserien schwerste Rostschäden aufweisen und der TÜV-Prüfer nur noch mit dem Kopf schüttelt... mit am Ende ca. 350 bis 400.000km oder sogar mehr an irgendwelche Aufkäufer verscherbeln, dann gibts da für so eine Karre immer irgendetwas zwischen 150 bis 300,- €.

Da sammeln wir immer ein paar Karren, evtl. falls grad was ausgemustert wurde kommen noch ein paar alte Baumaschinen dazu und verscherbeln den Schrott im Paket.

Bei den Preisen im Bereich von 50 oder 100,- EUR hin oder her gibts keine objektive Beurteilung mehr, weil sich der Wert garnicht so genau abschätzen läßt... ist der Aufkäufer in guter Laune und hat vielleicht grad den Hof nicht allzu voll gibts etwas mehr... hat er schlechte Laune und der Schrott stapelt sich schon gibts halt weniger.

Zitat:

@justinffm schrieb am 27. September 2019 um 12:59:03 Uhr:

Hallo Leute,

mein Golf 4 hatte im Jahre 2017 einen Unfall.

Daten : Golf 4 Schwarz, TDI 2003er BJ 205.000km.

Nach dem ersten Unfall wurde von der Autobörse 230€ geboten. Der Wiederbeschaffungswert damals 2000€, also hab ich knapp 1800€ erhalten.

2019: Vor kurzem hatte ich ein Unfall, einer ist mir wieder reingefahren also musste der "Restwert" ermittelt werden. Das kuriose: Den Schaden vom ersten Unfall habe nicht reparieren lassen. Mein Außenspiegel ist nach dem zweiten Unfall komplett zerstört, Kotflügel und Fahrertür total beschädigt (Delle und extrem großer Kratzer und Lack ab).

Wie kann das sein, dass die gegnerische Versicherung einen Händler gefunden hat, der ohne irgendeine Ahnung von den Verschleißteilen bzw. Wert meines Autos und nach den zweiten Schaden satte 600€ zahlen möchte und beim ersten Unfall nur 230€ geboten wurde?

Mein Auto ist doch nach dem zweiten Unfall nicht mehr Wert..

Das verstehe ich nicht, kann mich jemand aufklären?

Nochmal meine Frage, du hast beim 1.Unfall Geld bekommen für einen wirtschaftlichen Totalschaden, ja?

Dann dürftest Du normal nix mehr kriegen weil das Auto schon abgeschrieben ist.

Höchstens die 280.- Restwert vom 1. Unfall. Die stünden Dir noch zu.

Sollten die wirklich 600.- geben wollen. Nimms Schnell an und gibs schnell aus. :)

Bevor die das spitzkriegen...

Das ist so nicht korrekt.

Der Gebrauchswert am Unfalltag und nicht der alte Restwert ist zu berücksichtigen.

Und das macht dann auch der Gutachter, oder?

Kann der TE mal sagen ob ein freier Gutachter da war und was der sagt?

Natürlich der Gutachter. :)

Da das eine m.W Händlerankaufspreise und das andere Verkaufspreise sind, kann der RW des alten Unfall logischerweise nicht als WBW des neuen Unfalls verwendet werden.

Es muss neu ermittelt werden.

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