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Nachbars W202 - Totalschaden auf der BAB !

Mercedes
Themenstarteram 25. August 2005 um 8:28

Moin!

Heute morgen traf mich doch glatt der Schlag! Da kommt mein Nachbar völlig aufgelöst zu mir und berichtet vom VERLUST seinem heiß geliebten C280 W202!

Da ist der Kollege gestern mit ca. (lt. seiner Aussage) 190-200 km/h auf der A2 von Hannover in Richtung Bielefeld unterwegs, als vor ihm auf der linken Spur plötzlich ein Citroen Saxo mit Tempo 90 (geschätzt) auf seine Spur wechselt, um einen vor sich fahrenden LKW zu überholen! :eek:

Trotz Vollbremsung und Ausweichmanöver war ein Crash nicht mehr zu verhindern. Erst touchierte er den Citroen, durch das Ausweichmanöver rammte er noch das Heck von dem LKW auf der rechten Spur und krachte dann schließlich in die Leitplanken wo sich die C-Klasse mehrfach überschlug!

Ergebnis:

C280: Totalschaden

Citroen Saxo (scheiß drauf): Totalschaden

LKW: Heckschaden am Auflieger

Personenschäden:

Citroen Fahrerin: Gehirnerschütterung und Prellungen.

W202 Fahrer: KEINE !!!

Da hat der Kollege noch nicht mal eine Gehirnerschütterung! Ich glaub das nicht. Er ist zur Beobachtung eine Nacht im Krankenhaus geblieben. Das einzige was er abbekommen hat, ist eine Schramme im Gesicht von seiner Brille, die der Airbag getroffen hat...! :)

Die Karre ist total wrack - der schöne C280 Elegance (war ein 98er mit Vollausstattung).

Tja, da sieht man wieder, das ein Mercedes halt noch ein "Auto" ist, und keine franzuski - japsen - italo - korea - und was weiß´ ich noch Mühle ist...

Ich weiß schon warum ich mir nie einen Kleinwagen zulege - dafür ist mir meine Gesundheit doch zu schade, auch wenn Benz fahren etwas teurer ist... ;)

PS: Vielleicht kann ich noch Fotos von dem Wagen (zumindest von dem was noch übrig ist...) machen, bevor er entsorgt wird... werde sie dann hier mal einstellen.

Gruß

Gizmon

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52 Antworten
am 25. August 2005 um 8:52

mich würde die rechtliche lage interessieren. Wer bekommt schuld? und wer trägt den Schaden.....?

vielleicht kannst du ja weiter berrichten, leider passieren mir auch solche sachen nicht selten , das irgend eine dumme Kuh ihr Rückspiegel nur als Make-up spiegel benutzt.

Themenstarteram 25. August 2005 um 8:58

Hallo,

nun, eigentlich hat derjenige immer Schuld, der hinten auffährt, da er die Pflicht hat, immer soviel Abstand zu halten, dass es auch im Fall einer Notbremsung nicht zu einem Auffahrunfall kommen sollte.

Hierbei ist jedoch von einem "plötzlich und unerwartet auftretendem Hindernis" zu sprechen, mein Kollege ist Rechtsschutz versichert und wird sich einen Anwalt nehmen.

Wie die genaue Rechtslage jetzt zur Zeit aussieht (in diesem Fall), weiß ich auch nicht, ich werde euch aber auf dem Laufenden halten...

Bin mal auf das Ergebnis gespannt...!

Gruß

Gizmon

Zur Sicherheit:

Ja, es ist sehr beruhigend, dass unsere Schätzchen schon damals neuer Maßstab in ihrer Klasse zum Thema Crash-Sicherheit waren. Aber manchmal reicht halt auch der Bremsassistent nicht :(

Rechtliches:

Hier ist Dein Nachbar ja nicht einfach dem Saxo draufgefahren, sondern dieser hat ihm die Vorfahrt (oder zumindest die Bevorrechtigung) genommen. Der Saxo ist doch auf SEINE (die vom C280 Elgance) gefahren und hat die Geschwindigkeit unterschätzt. Meiner Erfahrung nach gibt es hier maximal ein Mitverschulden aufgrund der Geschwindigkeit die deutlich über der Richtgeschwindigkeit liegt.

Da es hier um einiges geht: Personen- und erheblicher Blechschaden auf jeden Fall:

AUF ZU EINEM ANWALT DER IN VERKEHRSRECHT ERFAHREN IST.

Geld:

Da ich ein sehr ähnliches Fahrzeug habe (was macht seine Vollausstattung denn aus?, Laufleistung?), interessiert mich sehr der Wiederbeschaffungswert. (Selbstverständlich sollte Dein Nachbar den Gutachter selber frei wählen!!) Außerdem gibt es beim Neukauf einiges zu beachten. Habe ich hier aber schon gepostet.

Fotos:

Gerne!

Hi,

ja Fotos würden interessieren. Von mir ist am Sonntag Abend ne Freundin ums Leben gekommen mit einer C-Klasse W202 220 Diesel. Frontal aufgrund von Nässe in den Gegenverkehr. Nicht einmal der Benz konnte sie retten, Tempo war jenseits von Gut und Böse, ca. 140 km/h, Breitreifen drauf und Auquaplaning, quer gestellt und der Gegner (3er BMW) Frontal in die Seite, das Auto war totaler Matsch, keine Chance. Trotzdem, der Benz ist und bleibt sicher, der Unfall war nur verdammt unglücklich, Frontal hätte sie es vielelicht überlebt.

Aber diese Bilder wären interessant, ich guck, ob ich das eine Bild aus der Zeitung kopieren kann.

Grüsse ALEX

Zitat:

Original geschrieben von Overloader2

Tempo war jenseits von Gut und Böse, ca. 140 km/h, Breitreifen drauf und Auquaplaning, quer gestellt ...

Es tut mir sehr leid um Deine Freundin. So ein Ausgang ist unabhängig von der Schuldfrage immer traurig.

Aber übertreibst Du nicht ein wenig mit Deiner Aussage. Wenn dem so wäre, dann müßten bei jedem Regen überall Unfallfahrzeuge am Autobahnrand stehen.

Auch wenn die Polizei es immer in jede Kamera rausposaunen muß, die meisten Unfälle lassen sich nicht einfach mit Raserei oder ähnlich einsilbigen Aussagen erklären.

Wie gesagt, unabhängig von der Schuldfrage ist so ein tragischer Ausgang immer bedauerlich.

Gruß Carsten

Themenstarteram 25. August 2005 um 11:44

Hallo,

@mbfanhh:

Vollausstattung bei seinem (ehemaligen) Fahrzeug war alles, was man zu dieser Zeit dazubestellen konnte. Also wirklich alles inkl. Xenon etc...

Der Kollege hat (fast) immer alles dazubestellt, auch wenn der Elegance schon ganz o.k. bestückt war.

Ach ja, Navi von Becker hat er auch drin gehabt.

Laufleistung ist (war): 79.500 km (Aussage des Kollegen)

Gruß

Gizmon

Hört sich von den Daten sehr nach meinen an. Bin also um so gespannter, was dabei herauskommt.

Vollausstattung =

ESP?

Sitze links/rechts elektrisch verstellbar?

Leder?

Sitzheizung?

Klima?

Klimaautomatik?

Schiebedach? aus Glas?

Spiegel anklappbar?

PDC?

Verstellbares Lenkrad?

Umlegbare Rückbank?

elektrisches Heckrollo?

Heckwischer? => => kleiner Scherz :)

Themenstarteram 25. August 2005 um 12:02

Jo, alles was Du aufgezählt hat er, soviel ich weiß.

Gab´s das Schiebedach auch in Glas? Da bin ich mir nicht sicher, ob es aus Glas ist, aber die anderen Sachen hat er (außer Heckwischer ;) )

Abnehmbare AHK, Becker Navi, 16" Alu MB kommen noch hinzu.

Ansonsten fällt mir jetzt spontan nix mehr ein...

Gruß

Gizmon

Glasschiebehebedach gab es spätestens nach der großen MoPf in 05/97.

Haben wir ja doch was gefunden.

Und wo ist das AMG-Paket *werdfrech*

Themenstarteram 25. August 2005 um 12:14

Na dann hat er doch Glasschiebedach, denn sein C280er ist von 11/98.

Haste aber Pech gehabt mbfanhh, das AMG Paket hat er auch! ;) ;) ;).

Achso ja, integrierte Kindersitze hinten waren auch noch mit drin...

Hm, vielleicht sollte ich direkt mal den Kollegen fragen, was er für eine genaue Ausstattung hat(te), da spar ich mir die ganzen Ergänzungen hier...

Gruß

Gizmon

Meinst du da is noch was heiles dran zum ausschlachten? oder was will der mit dem auto machen?

Haben letzte Woche auf der A2 unter der Autobahnbrücke Rodenberg ne C-Klasse gelöscht. MAL und und und.....alles platt - aber der Stern stand noch aufrecht auf der Haube!

Leider noch einer weniger :(

am 25. August 2005 um 19:05

Zur Rechtslage:

Das wird auf jedenfalle ein recht interessantes Verfahren. Die Situation sieht folgendermaßen aus:

1. Der Mercedes (Gott hab seinen Motor seelig) fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit.

Auf den Autobahnen gibt es zwar keine Tempobeschränkung, aber eine RICHTGESCHWINDIGKEIT (...aahhh - da war doch was... ;-) ) von 130 km/h. Alles was drüber ist, ist zwar machbar, aber geschieht auf eigene Gefahr.

Hier gab es schon einige Urteile in der Rechtssprechung, die da besagten, wer über 130 fährt = A***karte!

ABER...

2. Die Citroen Fahrerin war unaufmerksam. Auch wenn der Mercedes hinten draufgebrettert ist, heißt das noch lange nicht, dass der automatisch Schuld ist.

Es gilt zwar der Anscheinsbeweis (hinten drauf = Schuld) aber nicht unbedingt in diesem Fall.

Wer einen Spurwechsel durchführt, hat eine besonder Sorgfaltspflicht. Und die war faktisch ja nicht gegeben, sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Blinker & einfach Rauß = FAHRLÄSSIGKEIT

In diesem Fall kann es sogar auf grober Fahrlässigkeit raußgehen, denn so wie es aussieht hat die Fahrerin weder in den Spiegel geschaut (Minuspunkt 1) und vorsätzlich wird es dann wenn sie geblinkt hat und dann rauß ist (Minuspunkt 2).

Wenn sie das Auto dann gesehen hat und ist trotzdem nach dem Motto raußgefahren: Mir egal - du mußt bremsen. Dann wirds richtig bunt. Meines erachtens der fall, wenn es wirklich nur ein paar Meter waren.

Jetzt kommt es auf diverse Komponenten an:

Wie war das Wetter? Wie war der Strassenzustand? Wie war die Verkehrslage? (War der Mercedes wirklich zu schnell?)

2 oder 3 spurige BAB? Was sagt der LKW Fahrer?

Und - wie ist der Richter?

Da es sich hierbei auch um einen Personenschaden handelt, schaltet sich wahrscheinlich auch noch die Staatsanwaltschaft ein. Das macht die Angelegenheit noch brissanter.

Im großen und ganzen würde ich sagen: 20 für den Benz, 80 für den Citroen. +/- 5 für jeden. Aber wie gesagt, dass kommt auf den Richter auch drauf an.

Würde mich aber schon interessieren, was da raußkommt - aber ich denke mal, das wird sich ziehen.

Auf jedenfall - beim Anwalt nicht sparen. Nicht der der Recht hat gewinnt, sondern der der den besseren Anwalt hat. Und der beste Anwalt ist der, der den Richter auch noch persönlich kennt. :-)

Gruß,

Torsten

Oda da zahlt sich eine Rechtschutz aus bei dem Fall.

Dem Citroen Fahrer gehört der Führerschein weggenommen ... dann warscheinlich noch rumerzählt, ein dicker Daimler hätte den Fahrer bedrängt.

Wars wenigstens 3Spurig?

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