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Nachläufer/Autoanhänger hinters Womo...

Themenstarteram 26. April 2010 um 17:36

Hallo Camper,

demnächst im Sommer möchten wir auf ein Mustang-Treffen nach Siegen fahren.

Das Womo darf 2000 Kg ziehen.

Unser Stang wiegt grob 1550 Kg.

Da wird es mit einen Autotransportanhänger, der so ab ca. 500 Kg Eigengewicht zu haben ist arg eng.

Ein Bekannter sagt, es gibt noch Autotransport-Nachläufer welche in Deutschland zugelassen sind.

Ich kann mir das gar nicht vorstellen, konnte auch nix Er-Googeln.

Wer kennt sich da aus und/oder hat Infos ob, wie oder wo man sowas zu leihen oder kaufen bekommt?

Grüssle aus Franken…

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19 Antworten
am 26. April 2010 um 17:55

Ganz einfach ;)

Stell dir einen Einachsanhänger mit einer Abschleppbrille vor.

http://images.google.de/images?...

Das ist ein Nachläufer. Den letzten habe ich ca vor 20 Jahren auf der Straße gesehen.

Bin mir auch nicht sicher ob die überhaupt noch erlaubt sind. in Deutschland.

Du fährst mit deinem Wagen auf die Brille machst den Wagen fest und ziehst ihn hinter dir her.

Lichtleiste wurde an dem Nachschleppenden befestigt und mit Strom versorgt wie beim Anhänger auch.

Bremse war keine und auch keine Zulassung.

Wegen 150 Kg mehr würde ich mich nicht verrückt machen :rolleyes:

*Edith*

Unter Abschleppachsen sind ihrer Natur nach nur solche Achsen zu verstehen, die unter den vorderen oder hinteren Teil eines Kfz geschoben werden, wenn die Vorder- oder Hinterachse des FZ ausfällt und es mittels der Abschleppachse abgeschleppt werden soll (BB StV 2 - 43/525/52).

Somit sind Abschleppachsen im Sinne des § 2 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) keine Fahrzeuge bzw. Anhänger. Die Vorschriften für Anhänger gelten aber nicht für Abschleppachsen. Als Abschleppachse (ohne die Möglichkeit, ein komplettes Fahrzeug bzw. Kraftrad zu transportieren), unterliegt das Gerät nicht den Bau- und Zulassungsvorschriften der StVZO. Es wird nicht als Fahrzeug sondern als Abschleppeinrichtung angesehen. Eine Betriebserlaubnis als Fahrzeug (Anhänger) ist daher nicht erforderlich. Die Einrichtung einer Bremsanlage ist aus Sicht der StVZO freigestellt. Daher finden die Vorschriften über Bremsanlagen gem. 71/320/EWG i.d. F. 98/12/EG keine Anwendung.

Abschleppachsen werden bei Nichtgebrauch in der Regel auf dem Abschleppwagen befördert und nur vereinzelt im Anhängerbetrieb mitgeführt. Sie sind weder Anhänger hinter einem Kfz im Sinne der §§ 32 bis 62 noch andere Straßenfahrzeuge im Sinne der §§ 63 bis 67 StVZO. Es sind Abschleppeinrichtungen im weiteren Sinne, die eigenständig keine Funktion erfüllen, sondern nur als Ausrüstungsteile einem betriebsunfähigen Fahrzeug zu Abschleppzwecken dienen.

Die Bau- und Betriebsvorschriften sind in den §§30 und 31 StVZO enthalten, die übrigen hier aufgeführten §§ sind nicht zwingend vorgeschrieben, sondern ergeben sich aus dem § 30 als Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Quelle: http://images.google.de/imgres?...

Themenstarteram 26. April 2010 um 19:02

Suuper,

 

danke für deinen Tip "Abschleppachsen", Harry!

 

Da er-Googelt sich ja jeeeede Menge.

 

Ich finde das ist eine echte Alternative!

Das die keiner nützt?...Unverständlich.

 

Hat damit einer Erfahrungen gemacht?

In Sachen Sicherheit oder im Betrieb/Gebrauch?

 

Gruß Maddin

 

 

ich kenn die dinger auch noch

aber ich bin mir nicht sicher

aber ich glaube man braucht die klasse 2 lkw führerschein dafür

gruss michael

Warum das keiner nützt is doch klar:

Es ist kein Anhänger im klassischen Sinne sondern eine Abschleppvorrichtung. Abschleppen darf man aber nur vom Schaden Ort zur nächstgelegenen Werkstatt oder letztem Standort.

Frag doch mal beim Hersteller des WOMO an ob die Anhängelast nicht bei reduzierter Steigung und ggf anderen Massnahmen um 200 kg erhöht werden kann.

Zitat:

Ich finde das ist eine echte Alternative!

Das die keiner nützt?...Unverständlich.

Hat damit einer Erfahrungen gemacht?

In Sachen Sicherheit oder im Betrieb/Gebrauch?

Gruß Maddin

Nei das ist keine Alternative, da es (wie schon erwähnt) nur zum Abtransport zu nächsten Werkstatt dient. Ich habe 6 Jahre beim Apschleppunternehmen gearbeitet und oft genug mit diesen Systemen. Nur das dabei der Brillenarm immer fest (seitlich) am LkW oder Jeep befestigt war, so das man nur einen Drehpunkt hat und die Hubhöhe variieren kann. Das ist bei den Nachläufern für den Hängerzug nicht machbar. Das heißt der Wendekreis ist viel zu klein und die Vorderräder des Autos sind nur ein paar Milimeter über der Fahrbahn. Somit kannste auch nicht schnell fahren, sonst kannst du im Spiegel sehen, wie bei der nächsten Bodenwelle, dein Auto hinter dir immer kleiner wird.:D

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin

Hallo Camper,

demnächst im Sommer möchten wir auf ein Mustang-Treffen nach Siegen fahren.

Das Womo darf 2000 Kg ziehen.

Unser Stang wiegt grob 1550 Kg.

Da wird es mit einen Autotransportanhänger, der so ab ca. 500 Kg Eigengewicht zu haben ist arg eng.

Ein Bekannter sagt, es gibt noch Autotransport-Nachläufer welche in Deutschland zugelassen sind.

Ich kann mir das gar nicht vorstellen, konnte auch nix Er-Googeln.

Wer kennt sich da aus und/oder hat Infos ob, wie oder wo man sowas zu leihen oder kaufen bekommt?

Grüssle aus Franken…

Schönen Guten,

eigentlich gibt's mit einem Anhänger kein Problem. Es wäre gut, wenn der Mustang mit leerem Tank auf den Anhänger kommt und auch sonst nicht beladen ist. Dann darfst Du die Stützlast auf die Anhängerkupplung abziehen, denn die wird dem WoMo zugerechnet. Es zählt nur das Gewicht, das die Anhängerachsen auf die Waage bringen. Auch wird eine Überladung des Anhängers unter 5% i.d.R. toleriert, schlimmstenfalls würden sie Dich mit einer Verwarnung belegen und weiterfahren lassen - das wäre wie 3x lebenslänglich für das Vergehen. Somit kann Dein Trailer fast 600kg Leergewicht haben bei 50kg Stützlast.

Wenn Du in das Siegen möchtest, das ich kenne, könnte die Motorleistung ein Problem sein. Das wäre beim Nachläufer aber genauso. Wenn Du mit 3500kg WoMo und 2000kg Anhängsel die A45 hochfahren möchtest, brauchst Du ein wenig Dampf. Mit 'nem 2 Liter Motor würde ich das lassen.

Viele Grüße

Baumi

soweit ich mich erinnern kann, wiegt aber ein normaler PkW-Trailer keine 500kg. Den kriegt man an der hinteren Traverse alleine angehoben.

Oh doch. Liegen zw. 450 und 650kg

Hab die leichter in Erinnerung:rolleyes:

am 27. April 2010 um 5:20

Ich wohne ja nicht weit weg von der A45 und Siegen .....:rolleyes:

Ka was du meinst! Wegen den paar Steigungen? Ich bin meist mit Trailer und Renner hinten drauf nach Belgien gefahren über die 45 und die 3, was soll daran schlimm sein?

Kennst du die Kassler Berge?

Und wieso 2 Liter Womo?

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin

 

Ich finde das ist eine echte Alternative!

Das die keiner nützt?...Unverständlich.

warum die keiner nützt? is doch klar! nachläufer sind in deutschland verboten!

nur abschleppunternehmer haben eine ausnahmegenehmigung.

ist ständiges thema in den womo-foren. haben auch schon viele versucht zu beantragen.

sind immer wieder abgeblitzt. warum auch immer. in usa gang und gäbe. es ist halt für die deutschen beamten nicht einsehbar, warum ein pkw ohne fahrer hinter einem womo herfährt. meist hört man, dass die bremsen des zugfahrzeugs für eine derartige, dann ja ungebremste, belastung nicht ausgelegt sind.

gruß

horst

am 27. April 2010 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von howi48

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin

 

Ich finde das ist eine echte Alternative!

Das die keiner nützt?...Unverständlich.

warum die keiner nützt? is doch klar! nachläufer sind in deutschland verboten!

.........

meist hört man, dass die bremsen des zugfahrzeugs für eine derartige, dann ja ungebremste, belastung nicht ausgelegt sind.

gruß

horst

Das ist nicht von der Hand zu weisen!

Z.b. Maddin oder auch mein Womo darf 2 T AHK haben. Mach so eine Schleppachse dran und stell 2 Tonnen drauf und bremse mal! Was meinste wie da die Post abgeht gerade Bergab!!!

Wenn erlaubt auf dauer dann nach meiner Meinung max. 750 kg ungebremst!

Alles andere halte ich für zu gefährlich.

Themenstarteram 27. April 2010 um 16:11

Ich sehe schon...es gibt viel unterschiedliche Meinungen über dieses Thema.

Nachvollziehen kann ich die Sache mit der :-Bremse. Das leuchtet ein.

Ich werde die Tage mal zum TÜV gehen und mich da mal eingehenst beraten lassen.

Ein bekannter eines Kunden von mir fährt nach Angabe regelmäßig mit Womo und hinten dran seinen Jeep regelmäßig auf Treffen. Bisher ohne Polizeiliche Probleme. Einzige Bedingung: Rück.-Lampenanlage...

 

 

Jetzt bin ich mal gespannt, was mich erwartet.

Ich werde berichten...

 

Danke für die rege Themenbeteiligung...;)

 

Zitat:

Original geschrieben von renn-harry

Ich wohne ja nicht weit weg von der A45 und Siegen .....:rolleyes:

Ka was du meinst! Wegen den paar Steigungen? Ich bin meist mit Trailer und Renner hinten drauf nach Belgien gefahren über die 45 und die 3, was soll daran schlimm sein?

Kennst du die Kassler Berge?

Und wieso 2 Liter Womo?

Was willst Du wissen - ob ich die Kassler Berge kenne? Ob ich Dir a verschaffe? Was schlimm daran ist, wenn man ein 5,5 Tonnen Gespann mit 85 PS über Steigungen von 4 oder 5% Steigung zieht?

Oder soll ich mich freuen, dass Du bei Siegen wohnst, die A45 kennst, auch schon mal mit einem Gespann in Belgien warst und die Kassler Berge auch noch kennst? (Das wäre IMHO OT)

Nein, es muss nicht sein, dass jemand seinen Mustang zwischen LKW mit müdem Fahrer und Wohnmobil zerquetscht, weil er gerade noch mit 50 einen Hügel hochkommt.

Mit welchem Wohnmobil hast Du Deinen Trailer denn gezogen? Ich habe mal ein 5,5 Tonnen Gespann (mit LT28, 2,4 Liter Diesel und 75PS) einen 4% Berg hochgezogen. Zum Glück war es keine Autobahn, denn bei 35 km/h war Schluss.

Geile Schnapsidee.

Das Teil ist als Abschlepphilfe hinter einem dafür (Bremsen/ Geschwindigkeit) ausgerüsteten Fahrzeug zugelassen. Hinter einem WoMo holt dich die Polizei ganz schnell von der BAB und Straße, denn Abschleppen ist auf der BAB verboten, nur bis zur nächsten Ausfahrt, und dann die ganze Fuhre ungebremst, hoffentlich hauts dich mit dem "Gespann" alleine ins Gebüsch und du schädigst keine anderen.

Mein Opa sagte zu solchen Dingen stets.

" Mit den großen Hunden pissen wollen und dann das Bein nicht hochkriegen"

Wie hatte er doch so recht.

Grüßle UNO

am 28. April 2010 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von baumi70

 

Was willst Du wissen - ob ich die Kassler Berge kenne? Ob ich Dir a verschaffe? Was schlimm daran ist, wenn man ein 5,5 Tonnen Gespann mit 85 PS über Steigungen von 4 oder 5% Steigung zieht?

Oder soll ich mich freuen, dass Du bei Siegen wohnst, die A45 kennst, auch schon mal mit einem Gespann in Belgien warst und die Kassler Berge auch noch kennst? (Das wäre IMHO OT)

Nein, es muss nicht sein, dass jemand seinen Mustang zwischen LKW mit müdem Fahrer und Wohnmobil zerquetscht, weil er gerade noch mit 50 einen Hügel hochkommt.

Mit welchem Wohnmobil hast Du Deinen Trailer denn gezogen? Ich habe mal ein 5,5 Tonnen Gespann (mit LT28, 2,4 Liter Diesel und 75PS) einen 4% Berg hochgezogen. Zum Glück war es keine Autobahn, denn bei 35 km/h war Schluss.

Nun mal ruhig brauner :D

Mit nicht weit weg meine ich das ich die A45 kenne.

Weiß auch nicht wo da soooo extreme Steigungen sind gegenüber den Kassler Bergen.

Toll du bist mit einem LT Bergauf gefahren .. hihi, so einen hatte ich auch, ist nun mal keine Rennmaschine. Damit bin ich im Trailerbetrieb bis nach Norddänemark gefahren.

Kannst du auch nicht mit den heutigen Womos vergleichen!

Auch Brummis haben Bremsen ;)

Und nicht von dir auf andere schließen!! :rolleyes:

Die heutigen Womos kannst du nicht damit vergleichen, an dem Avantar von Maddin erkennst du das er ein neues hat. (Hat er auch mal hier vorgestellt letztes Jahr glaube ich)

 

So und nun noch mal meine frage:

Wo schreibt Maddin was von einem 2 Liter Womo?

Denn das hast du ja in den Raum geschmissen!

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