- Startseite
- Forum
- Wissen
- Fahrzeugtechnik
- Kraftstoffe
- Nachteile von Autogas
Nachteile von Autogas
Hallo,
könnt ihr mir mal auflisten welche NACHTEILE es bei Autogas gibt?
Darf ich mit Autogas eigentliche in jedes Parkhaus/Tiefgarage?
Ähnliche Themen
43 Antworten
Re: Nachteile von Autogas
sofern dies nicht ausdrücklich verboten und gekennzeichnet ist ja....Zitat:
Original geschrieben von sixpack1977
Darf ich mit Autogas eigentliche in jedes Parkhaus/Tiefgarage?
Nachteile des Autogases:
1: Schwereres Portemonnaie
meist geringere Reichweite als der Benzintank ( allerdings kommt es hier auf die Tankgröße an)
schlechtere Tankstellenversorgung ( oft keine Visa Zahlung möglich) gerade an Feiertagen bzw. außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten
Meist Verlust des Ersatzrades
Leicht erhöhtes fahrzeuggewicht
Je nach Anbau mehr oder weniger sichtbarer tankstutzen
das mitführen von (tank)adaptern ist erforderlich
Gelegentliches verbot in Tiefgaragen ( z.B. Flughafen FFM)
Sonst fällt mir nichts mehr ein
Gruß
BB
moin moin
was für Nachteile ???
Tschau Kartakis
Zitat:
Original geschrieben von Black Biturbo
Nachteile des Autogases:
1: Schwereres Portemonnaie
meist geringere Reichweite als der Benzintank ( allerdings kommt es hier auf die Tankgröße an)
schlechtere Tankstellenversorgung ( oft keine Visa Zahlung möglich) gerade an Feiertagen bzw. außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten
Meist Verlust des Ersatzrades
Leicht erhöhtes fahrzeuggewicht
Je nach Anbau mehr oder weniger sichtbarer tankstutzen
das mitführen von (tank)adaptern ist erforderlich
Gelegentliches verbot in Tiefgaragen ( z.B. Flughafen FFM)
Sonst fällt mir nichts mehr ein
Gruß
BB
Hallöle,
Bei nem S4 Biturbo von nem scherem Portemonaise zu sprechen naja ich weis nicht, die Gasanlage kostet für den Wagen ca.2800€,
in Deutschland haben wir inzwischen 1200 Tankstellen, tendenz explosionsartiger anstieg, Ersatzrad war bei mir ab Werk sowiso nicht drin, und in Deutschland haben wir nur einen Stutzen, fürs Ausland stimmt es da brauchen wir Adapter.
In öffentlichen Parkhäusern gibt es kein Verbot, die privaten Parkhausanbieter dürfen eh verbieten was sie wollen.
Gruß Gasuser
Habe letztens gehört, man dürfe mit einem Gasauto nicht auf den Zug nach England. Weiß jemand was genaues?
Das schwerere portemonnaie war Ironie!. Sollte nur heißen, dass man mehr Geld im selbigen hat.
In Öffentlichen Parkhäusern kann es auch Verbote geben, wenn die Entlüftung nicht sichergestellt ist. Bei einem Privaten Parkhaus wird man auch nie lesen können, dass Benzin/ Dieselfahrzeuge nicht rein dürfen.
Gruß
BB
Zitat:
Original geschrieben von Black Biturbo
Das schwerere portemonnaie war Ironie!. Sollte nur heißen, dass man mehr Geld im selbigen hat.
In Öffentlichen Parkhäusern kann es auch Verbote geben, wenn die Entlüftung nicht sichergestellt ist. Bei einem Privaten Parkhaus wird man auch nie lesen können, dass Benzin/ Dieselfahrzeuge nicht rein dürfen.
Gruß
BB
Hallöle,
die Betreiber öffentlicher Parkhäuser sind verpflichtet den 3fachen Luftaustausch pro Stunde sicherzustellen, entweder natürlich oder Elektromotorisch über Lüfter.
Gruß Gasuser
Zitat:
Original geschrieben von katzenvater
Habe letztens gehört, man dürfe mit einem Gasauto nicht auf den Zug nach England. Weiß jemand was genaues?
Richtig, mit Gas gibt´s nur die Fähre oder Amphibien-Fahrzeug.
Hallo
Parkausverbot?? Neulich gelesen CNG Ja, LPG: Nein!
Ich bin trotzdem rein gefahren. Die Parkhausauflicht kann ja noch nicht ein mal erkennen, dass mein Auto überhaupt mit Gas fährt. Wie sollen die dann noch zwischen CNG und LPG unterscheiden.
Gruss Jörg
Kann man bei mir auch nicht erkennen, trotzdem habe ich einen Schrieb mit Kündigung bekommen.
Muß wohl einer auf den Knien durchgerutscht sein^^
Vor der Gasanzeige hängt ein Teddy von der Freundin.
Habe dann angerufen und was von Parkhausblabla gelabert, jetzt machen sie sich schlau.
Einen Aufkleber werde ich mir aber sicher nicht draufkleben
Zitat:
Original geschrieben von Foghorn
...
Muß wohl einer auf den Knien durchgerutscht sein^^
Vor der Gasanzeige hängt ein Teddy von der Freundin.
...
Vielleicht wars auch der liebe Nachbar. Hat gepetzt. Ist scharf auf Deinen Platz.
Sonst kümmert sich doch kein Wächter darum was für Autos im Haus stehen. Die meisten wissen doch noch nicht ein mal dass es so etwas gibt. "Was, da vorne hängt ein Schild? Was steht da drauf?"
Gruss Jörg
Ich finde den weißen Qualm als Nachteil, denn das sieht schon irgendwie aus, als wenn man Konrad-Spezial-Kleber getankt hätte.
Moin,
Auch ein ÖFFENTLICHER Betreiber ... hat ein gesetzlich gewährleistetes Hausrecht. Das heißt, auch der öffentliche Betreiber darf selbst entscheiden, wen er in sein Parkhaus rein läßt und wen nicht. Steht an der Einfahrt ein Schild, wonach Druckgasbetriebene Fahrzeuge vom Parkbetrieb ausgeschlossen sind ... so gilt dieses Schild! Die geänderte Rechtslage bezieht sich lediglich auf Parkhäuser, welche nicht speziell gekennzeichnet sind. Das heißt soviel wie, es gibt KEIN GENERELLES Verbot mehr, aber ein spezielles Verbot, durch Verbotsschilder gekennzeichnet ist nach wie vor gültig.
Die Gründe dafür können mannigfaltig sein, z.B. die Versicherung oder das Baujahr des Gebäudes etc.pp. Jedoch ist es so, das bei sämtlichen Parkhäusern, die auch in der Lage sind LPG zu vertragen, diese Schilder mittlerweile verschwunden sind, logisch der Betreiber will ja Geld verdienen. Manchmal steht das Schild dort aber auch in der Tat nur noch aus "Unwissenheit", hier hilft dann oft ein Gespräch mit dem Betreiber.
Wer im übrigen gegen ein solches Schild verstößt ... kann durchaus auch heute noch abgeschleppt werden. Die Rechtsänderung hebt das Hausrecht des Betreibers nämlich NICHT auf ! Das Hausrecht ist nämlich in diesem Fall das höhere Rechtsgut.
MFG Kester
Nur dürfte es einem schon recht schwer fallen bei einem Wagen von außen auf einen LPG-Einbau zu schliessen, besonder dann wenn der LPG-Tankstutzen sich auch noch im Tankdeckel befindet und dieser mit verriegelt ist!