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nachträglich eingebaute Gasanlage teil der Gewährleistung?

Themenstarteram 9. November 2010 um 15:29

Weiss einer von Euch, ob eine nachträglich eingebaute Gasanlage innerhalb der ersten 6 Monate Teil der Gewährleistung ist? Oder kann der Verkäufer sich hier rausreden?

Gekauft bei einem Händler---:-)

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37 Antworten

Reicht dazu nicht ein Thread aus?

Wann hast du den Wagen gekauft?

Was sagt der Händler dazu, hast du ihn schon kontaktiert und die Kostenfrage angesprochen?

Gruß

Themenstarteram 9. November 2010 um 15:43

Oh der sagte...ne Gasanlage ist nachträglich eingebaut...dann habe ich ihn aber drauf hingewiesen, dass ich ja das komplette Auto bei ihm gekauft habe, da kam nur...meine ich zumindest.

ich sollte das mal in einer Werkstatt checken lassen und ihn dann nochmal kontaktieren. Dies kostet aber Geld Thema "kostenvoranschlag".

Der Händler befindet sich 150 km von mir entfernt und ich habe keine lust auf das Auto zu verzichten, geschweige den noch die Kosten selber tragen..

Na ja einen Leihwagen muss er Dir nicht stellen geschweige denn die Anfahrt o.ä. ersetzen, auch für den KVA muss er nicht aufkommen.

Eine Frage beantwortest du hartnäckig nicht.

Wann wurde das Auto gekauft (Datum Vertrag) und wann wurde der Mangel nachweislich das erste mal angezeigt.

Gruß

Wie viele Threads willst denn noch aufmachen ? :rolleyes:

Hast du den Wagen SO gekauft ?

Deine Frage ist damit beantwortet .

Wenn du noch in der Frist bist geh schnellstens zum RA , bzw. wenns knapp ist schick dem Händler unverzüglich einen Brief per Einschreiben und Rückschein.

Themenstarteram 9. November 2010 um 15:50

Gekauft Juni 2008....Aufgetreten so im Juli...anngezeigt bis jetzt noch nicht..bis gerade eben telefonisch

Zitat:

Original geschrieben von freexmedia

Gekauft Juni 2008....Aufgetreten so im Juli...anngezeigt bis jetzt noch nicht..bis gerade eben telefonisch

MANN, wann gekauft ??

Telefon ist Blabla, hast du nicht aufmerksam gelesen?:rolleyes:

 

Die Post hat noch auf .....

Themenstarteram 9. November 2010 um 15:52

Wenn du noch in der Frist bist geh schnellstens zum RA , bzw. wenns knapp ist schick dem Händler unverzüglich einen Brief per Einschreiben und Rückschein.

Muss er dann darauf antworten oder kann ich ihm nach dem hinweis einfach die Karre auf den Hof stellen.

Kennt jemand en Rechtschutz ohne Sperrfrist?

äähm, gekauft 2008, das ist über 2 Jahre her, was will er denn da noch anzeigen???

Zitat:

Original geschrieben von passat35ifan

 

Wann wurde das Auto gekauft (Datum Vertrag) und wann wurde der Mangel nachweislich das erste mal angezeigt.

Gruß

Korrekt, das Datum des Vertrages zählt. Das Anzeigen muss beweissicher geschehen (sein) .

Das berücksichtigen die meisten Kunden nicht und werden auf diese Art und Weise ausgetrickst.

Themenstarteram 9. November 2010 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von passat35ifan

äähm, gekauft 2008, das ist über 2 Jahre her, was will er denn da noch anzeigen???

oh...sch....

ihr verwirrt mich

BJ 2008

gekauft Juni 2010

Telefonisch angezeigt NOv. 2010...

Sorry sorry :-)

Zitat:

Original geschrieben von passat35ifan

äähm, gekauft 2008, das ist über 2 Jahre her, was will er denn da noch anzeigen???

Uuups, hat er nicht vorhin von Juni gesprochen ? Ich ging daher von einem halben Jahr aus .....

Schrieb er nicht selber "6 Monate" ? :confused:

Jetzt steh ich aber auch schon vorm Rechner :)

Na das schaut ja dann gut aus, also mangel per Post anzeigen, bitte Einschreiben mit Rückschein, dann weiterschauen und mit dem Händler eine Lösung suchen...

Zitat:

Original geschrieben von freexmedia

 

BJ 2008

gekauft Juni 2010

Telefonisch angezeigt NOv. 2010...

Sorry sorry :-)

Ok, aber warum zum Teufel verrätst du uns nicht das Kaufdatum ??

DEN TAG !!!

Mann, den Tag !

Themenstarteram 9. November 2010 um 15:58

Korrekt, das Datum des Vertrages zählt. Das Anzeigen muss beweissicher geschehen (sein) .

Das berücksichtigen die meisten Kunden nicht und werden auf diese Art und Weise ausgetrickst.

was versteht ihr unter beweissicher

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