- Startseite
- Forum
- Wissen
- Fahrzeugtechnik
- Kraftstoffe
- Gaskraftstoffe
- nachträglich eingebaute Gasanlage teil der Gewährleistung?
nachträglich eingebaute Gasanlage teil der Gewährleistung?
Weiss einer von Euch, ob eine nachträglich eingebaute Gasanlage innerhalb der ersten 6 Monate Teil der Gewährleistung ist? Oder kann der Verkäufer sich hier rausreden?
Gekauft bei einem Händler---:-)
Ähnliche Themen
37 Antworten
Reicht dazu nicht ein Thread aus?
Wann hast du den Wagen gekauft?
Was sagt der Händler dazu, hast du ihn schon kontaktiert und die Kostenfrage angesprochen?
Gruß
Oh der sagte...ne Gasanlage ist nachträglich eingebaut...dann habe ich ihn aber drauf hingewiesen, dass ich ja das komplette Auto bei ihm gekauft habe, da kam nur...meine ich zumindest.
ich sollte das mal in einer Werkstatt checken lassen und ihn dann nochmal kontaktieren. Dies kostet aber Geld Thema "kostenvoranschlag".
Der Händler befindet sich 150 km von mir entfernt und ich habe keine lust auf das Auto zu verzichten, geschweige den noch die Kosten selber tragen..
Na ja einen Leihwagen muss er Dir nicht stellen geschweige denn die Anfahrt o.ä. ersetzen, auch für den KVA muss er nicht aufkommen.
Eine Frage beantwortest du hartnäckig nicht.
Wann wurde das Auto gekauft (Datum Vertrag) und wann wurde der Mangel nachweislich das erste mal angezeigt.
Gruß
Wie viele Threads willst denn noch aufmachen ?
Hast du den Wagen SO gekauft ?
Deine Frage ist damit beantwortet .
Wenn du noch in der Frist bist geh schnellstens zum RA , bzw. wenns knapp ist schick dem Händler unverzüglich einen Brief per Einschreiben und Rückschein.
Gekauft Juni 2008....Aufgetreten so im Juli...anngezeigt bis jetzt noch nicht..bis gerade eben telefonisch
Zitat:
Original geschrieben von freexmedia
Gekauft Juni 2008....Aufgetreten so im Juli...anngezeigt bis jetzt noch nicht..bis gerade eben telefonisch
MANN, wann gekauft ??
Telefon ist Blabla, hast du nicht aufmerksam gelesen?
Die Post hat noch auf .....
Wenn du noch in der Frist bist geh schnellstens zum RA , bzw. wenns knapp ist schick dem Händler unverzüglich einen Brief per Einschreiben und Rückschein.
Muss er dann darauf antworten oder kann ich ihm nach dem hinweis einfach die Karre auf den Hof stellen.
Kennt jemand en Rechtschutz ohne Sperrfrist?
äähm, gekauft 2008, das ist über 2 Jahre her, was will er denn da noch anzeigen???
Zitat:
Original geschrieben von passat35ifan
Wann wurde das Auto gekauft (Datum Vertrag) und wann wurde der Mangel nachweislich das erste mal angezeigt.
Gruß
Korrekt, das Datum des Vertrages zählt. Das Anzeigen muss beweissicher geschehen (sein) .
Das berücksichtigen die meisten Kunden nicht und werden auf diese Art und Weise ausgetrickst.
Zitat:
Original geschrieben von passat35ifan
äähm, gekauft 2008, das ist über 2 Jahre her, was will er denn da noch anzeigen???
oh...sch....
ihr verwirrt mich
BJ 2008
gekauft Juni 2010
Telefonisch angezeigt NOv. 2010...
Sorry sorry :-)
Zitat:
Original geschrieben von passat35ifan
äähm, gekauft 2008, das ist über 2 Jahre her, was will er denn da noch anzeigen???
Uuups, hat er nicht vorhin von Juni gesprochen ? Ich ging daher von einem halben Jahr aus .....
Schrieb er nicht selber "6 Monate" ?
Jetzt steh ich aber auch schon vorm Rechner
Na das schaut ja dann gut aus, also mangel per Post anzeigen, bitte Einschreiben mit Rückschein, dann weiterschauen und mit dem Händler eine Lösung suchen...
Zitat:
Original geschrieben von freexmedia
BJ 2008
gekauft Juni 2010
Telefonisch angezeigt NOv. 2010...
Sorry sorry :-)
Ok, aber warum zum Teufel verrätst du uns nicht das Kaufdatum ??
DEN TAG !!!
Mann, den Tag !
Korrekt, das Datum des Vertrages zählt. Das Anzeigen muss beweissicher geschehen (sein) .
Das berücksichtigen die meisten Kunden nicht und werden auf diese Art und Weise ausgetrickst.
was versteht ihr unter beweissicher