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Nachträgliches Einbauen eines Soundgenerators in Fahrzeugen illegal?
Das Verkehrsministerium hat am 05/2018 geschrieben, dass Soundgeneratoren nicht mehr durch den TÜV genehmigt werden dürfen. Demnach ist ein Einbau schlichtuntergreifend illegal und es erlischt somit die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO, oder?
Ab Werk verbaute Soundgeneratoren von z.B. Audi SQ5 sind noch erlaubt.
Warum verkaufen diverse Seiten die Soundgeneratoren noch? Die dürfen doch so oder so nicht durch den TÜV eingetragen werden. Manche Seiten schreiben in der Beschreibung sogar, dass die Soundgeneratoren eine ECE Eintragung haben. Somit einfach einbauen ohne ein TÜV Gutachten. Aber wenn die Polizei einen anhält, soll man es trotzdem abbauen. Ergibt keinen Sinn.
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15 Antworten
Ob die Teile nun legal sind oder nicht kann ich nicht beurteilen.
Fakt ist jedoch das jede Menge Zeug verkauft (und eingebaut) wird das illegal ist. Interessiert viele schlicht und einfach nicht.
Und der Verkauf ist erst mal nicht verboten nur eben nicht die Verwendung im Bereich der STVO
Zitat:
@cr4nkzq schrieb am 24. Dezember 2022 um 15:35:21 Uhr:
Warum verkaufen diverse Seiten die Soundgeneratoren noch? Die dürfen doch so oder so nicht durch den TÜV eingetragen werden. Manche Seiten schreiben in der Beschreibung sogar, dass die Soundgeneratoren eine ECE Eintragung haben. Somit einfach einbauen ohne ein TÜV Gutachten. Aber wenn die Polizei einen anhält, soll man es trotzdem abbauen. Ergibt keinen Sinn.
Der Verkauf dieser Teile ist nicht verboten worden und es ist auch erlaubt, diese an Autos zu bauen, die nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.
Von daher ergibt es sehr wohl einen Sinn für die diversen Seitenbetreiben. Die wollen nämlich nur das Beste für (sorry - von) ihren Kunden - ihr Geld.
Ist das Teil nämlich erst einmal gekauft und verbaut, interessiert es den Seitenbetreiber nicht mehr, was damit passiert. Den Ärger hat der Käufer.
Zitat:
@cr4nkzq schrieb am 24. Dezember 2022 um 15:35:21 Uhr:
Das Verkehrsministerium hat am 05/2018 geschrieben, dass Soundgeneratoren nicht mehr durch den TÜV genehmigt werden dürfen. Demnach ist ein Einbau schlichtuntergreifend illegal und es erlischt somit die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO, oder?
Ab Werk verbaute Soundgeneratoren von z.B. Audi SQ5 sind noch erlaubt.
Warum verkaufen diverse Seiten die Soundgeneratoren noch? Die dürfen doch so oder so nicht durch den TÜV eingetragen werden. Manche Seiten schreiben in der Beschreibung sogar, dass die Soundgeneratoren eine ECE Eintragung haben. Somit einfach einbauen ohne ein TÜV Gutachten. Aber wenn die Polizei einen anhält, soll man es trotzdem abbauen. Ergibt keinen Sinn.
Weil jeden Tag ein neuer Dummer aufsteht.....
Zitat:
@cr4nkzq schrieb am 24. Dezember 2022 um 15:35:21 Uhr:
Warum verkaufen diverse Seiten die Soundgeneratoren noch? Die dürfen doch so oder so nicht durch den TÜV eingetragen werden.
Wenn man es genau nimmt, wäre tatsächlich eine Einzelbegutachtung möglich.
Dafür wäre aber eine Messung nach aktuellen Geräuschmessverfahren notwendig sowie Prüfung nach ASEP (Additional Sound Emission Provisions) erforderlich.
Das Ganze ist sehr kostenintensiv (mehrere tausend Euro), und ein positives Ergebnis wäre schwer möglich, da die Grenzwerte in jeder Fahrmodi der geltenden Vorschriften entsprechen müssten.
Der Betrieb von Radarwarngeräten im Kfz ist schon ewig verboten, der Kauf und Besitz legal, wie bei so manchem Zubehör fürs Auto.
Ergo macht so eine Anschaffung keinen Sinn, zu mal bei illegaler Nutzung Strafen drohen.
Aber mancher sagt sich eben, haben ist besser als brauchen
Gruß
Andre
Zitat:
@cr4nkzq schrieb am 24. Dezember 2022 um 15:35:21 Uhr:
.....
Warum verkaufen diverse Seiten die Soundgeneratoren noch? Die dürfen doch so oder so nicht durch den TÜV eingetragen werden. Manche Seiten schreiben in der Beschreibung sogar, dass die Soundgeneratoren eine ECE Eintragung haben. Somit einfach einbauen ohne ein TÜV Gutachten. Aber wenn die Polizei einen anhält, soll man es trotzdem abbauen. Ergibt keinen Sinn.
diese Händler verkaufen ja nicht nur in D - warum müssten Sie also den Verkauf stoppen, wenn es doch in anderen Ländern (der EU) weiterhin legal ist ?!
Sie müssen den Verkauf nicht stoppen, aber sie haben eine Hinweispflicht.
Zitat:
cr4nkzq schrieb am 24. Dezember 2022 um 15:35:21 Uhr:
Demnach ist ein Einbau schlichtuntergreifend illegal und es erlischt somit die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO, oder?
ja, weil sich das Geräuschverhalten verschlechtert.
... man verkauft im Web Destillen ... obwohl (in D) keiner mehr privat Kleinstmengen Brennen darf.
... man verkauf im Baumarkt problemlos Durchlauferhitzer an jeden ... obwohl sie nur der Fachmann einbauen (bzw. elektrisch anschliessen) darf.
... und nein, das "Deutsche Internet" macht an der landesgrenze nicht halt. Auch nicht an der EU-Grenze .. woanders ist das oft völlig egal.
... und wir haben gelernt: Nicht jeder der eine Fahrerlaubnis erworben hat halt sich an das gelernt, an die StVO, StVZO etc..
Würde man überall nur erlaubtes Verkaufen ... tja, dann hätte die Automoblindustrie ausserhabl von D ein "Geschwindgkeitsproblem".
Ganz so einfach ist es nicht.
Es war ja mal legal, einen Soundgenerator mit Systemgenehmigung zu verbauen.
Und nun eben nicht mehr.
Die ganze Sache ist eben von vorneherein bescheuert.
Das fing bei der sinnfreien Fahrgeräuschmessung bei 50km/h an bei beschleunigter Vorbeifahrt. Da wurden dann Kappensteuerungen entwickelt, um außerhalb der Geschwindigkeit richtig Lärm zu machen.
Dann die Soundgeneratoren...
Da hat man auch ewig gebraucht, bis man gemerkt hat, das die aktuelle Richtlinie das vom Motor emitierte Geräusch gemessen wird, und die Soundgeneratoren ja gar nicht daher stammen...
Jetzt haben wir, oder viele Anwohner das Problem mit den ganzen Protzbuden AMG, S, Hyundai N usw...
(Noch besser sind die Klappenanlagen an den HD's von Jekill & Hide, mit manueller Klappensteigerung mit Genehmigung! Wer so einen Quatsch zulässt )
Meine Meinung.
Klappenanlagen und Soundgeneratoren hätten nie erlaubt werden dürfen. Man munkelt, dass gewisse Hersteller da Lobbyarbeit gemacht haben.