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Nachverhandlung KM Zahl

Themenstarteram 27. März 2015 um 17:00

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum :)

Vor 3 Tagen haben wir einen Hyundai i30 Fifa Edition Vorführwagen bei Händler gekauft.

EZ war 03/2014 und KM Stand war nicht bekannt. Händler sagte zwischen 2500 - 3000. Schrieb dann zur Sicherheit 3000 in den Kaufvertrag. Preis war 13.300 Euro.

Heute holte meine Frau den Wagen ab und dann stellte sich heraus dass der Wagen 6000 km gelaufen ist.

Leider war der Verkäufer nicht da und daher können wir erst Montag wieder mit Ihm sprechen.

Nun würden wir da gerne Nachverhandeln und da würde mich mal interessieren was das realistisch ist ?

Tankfüllung ect ?

Danke schön :)

Beste Antwort im Thema

Du hast ein Auto bei einem Händler gekauft, der nicht in der Lage war den KM-Stand abzulesen? ... Hä? :D

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Du hast ein Auto bei einem Händler gekauft, der nicht in der Lage war den KM-Stand abzulesen? ... Hä? :D

Themenstarteram 27. März 2015 um 17:51

Der Händler hatte es in seiner Datenbank und das Auto stand an einer anderen Niederlassung. Daher diese "Schätzung".

Ein Anruf hätte genügt um den KM- Stand zu erfahren.

Du kaufst ein Auto ohne es vorher zu begutachten und Probe zu fahren???

Themenstarteram 27. März 2015 um 18:12

Es mag blauäugig gewesen sein dem Händler da zu vertrauen, das geb ich zu.

Doch leider hilft mir das jetzt nicht bei meiner Frage weiter ;)

Ich hatte mal ein Auto angeschaut was mit 6000km inseriert war, als ich es Probe fuhr waren es 10000km. "Ach, hab mich versehen!" meinte der Verkäufer. Wagen war auch noch nicht lange im Netz.

Hätte bei Kauf des Wagens nichts runter bekommen wegen der KM-Zahl, der Verkäufer war eh ein widerlicher Schmierlappen bei dem ich nie was kaufen würde.

Deine Frau hätte sich verweigern müssen, das Auto mitzunehmen wegen dem KM Stand.

Jetzt müsste es zu spät sein dagegen was zu machen.

Vielleicht kriegst du noch eine halbe Tankfüllung oder ein Gutschein für die Werkstatt, mehr ist da nicht drin.

Da der Verkäufer keine Einschränkung seiner Aussage gemacht hat, ist es eine zugesicherte Eigenschaft.

Wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, liegt ein Mangel vor. Käufer hat also Gewährleistungsansprüche:

Rücktritt vom Kaufvertrag, Nacherfüllung oder Minderungsanspruch.

Nacherfüllung nicht möglich; Rücktritt vom Kaufvertrag nicht durchsetzbar, da hier eine Eigenschaft fehlt, die offensichtlich nicht kaufentscheidend war; Also Minderungsanspruch.

Wie hoch? M.E. ca. 2 % des kaufpreises, da 3 tkm der zu erwartenden Gesamtkilometerleistung von 150 tkm bereits verbraucht wurden.

O.

Themenstarteram 28. März 2015 um 5:25

Danke schön für die Antworten :)

Abgesehen von der Laufleistung ist sonst alles gut gegangen.

Auto ist in Top Zustand, Hyundais vorgegebene Jahres-Inspektion wurde vor Übergabe noch durchgeführt ohne Mängel.

Dann mal schauen was der Händler Montag sagt zu dem 3000 km Differenz.

"Wo waren Sie denn am Wochenende mit dem Auto? Nicht zufällig am Mittelmeer?"

3.000 km Differenz. Das ist gerade mal um den Block gefahren. Und dann noch handeln wollen...

Ob der Wagen 3.000 km oder 6.000 km runter hat, das ändert am Preis nichts. Lächerlich.

Moin,

Selbstverständlich - da vertraglich 3000 km zugesichert waren ... das ist ne Abweichung ums Doppelte. Wenn du 10.000 kaufst, würdest dich ja auch ärgern wenn es plötzlich 20.000 sind. Und wir reden hier ja von einem km Bereich - wo der Wertverlust je km der höchste im ganzen Fahrzeugleben ist.

Ausstattungsbereinigt sind das je Motor 2-500€ Preisunterschied (so ermobiled)... nicht die Welt ... aber einmal schick essen gehen ;-)

MfG Kester

am 28. März 2015 um 14:07

Zitat:

@trouble01 schrieb am 28. März 2015 um 08:36:53 Uhr:

3.000 km Differenz. Das ist gerade mal um den Block gefahren. Und dann noch handeln wollen...

Ob der Wagen 3.000 km oder 6.000 km runter hat, das ändert am Preis nichts. Lächerlich.

Na doch, siehe bei Leasingvertägen Mehr km werden den Kunden ja auch mit 5 ct/km berechnet

Folglich kämen da 150 € zusammen, das wäre auch die Grundlage einer Nachverhandlung, zb in Baraufwendung oder die nächste Inspektion kostenlos.

Eine Tankfüllung wie der TE anstrebt würde ich ausschlagen.

am 28. März 2015 um 14:09

Zitat:

@Bayernlover schrieb am 28. März 2015 um 08:35:12 Uhr:

"Wo waren Sie denn am Wochenende mit dem Auto? Nicht zufällig am Mittelmeer?"

:D

Besonders vor dem Hintergrund, dass bei den Vertragsverhandlungen der KM-Stand nicht bekannt war, weder dem Händler, noch dem Käufer.

Und man hat sich halt geeinigt, eine Zahl hinzuschreiben, die der Käufer akzeptiert hat, anstelle darauf zu dringen, dass der aktuelle Stand ermittelt und eingetragen wird.

Und dann noch verhandeln wollen...

Unter solchen Umständen hätte ich nicht gekauft.

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