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Nachweis der Begrenzung der Vmax = 240 km/h für 320 CDI R6 RPF ???

Themenstarteram 15. November 2007 um 7:29

Hallo,

alle Welt spricht davon, dass der 320 CDI R6 Mit RPF serienmäßig ab Werk eine Begrenzung der Vmax auf 240 km/h hat. ( hat er wohl de facto auch - jedenfalls meiner).

Nun brauche ich für den TÜV einen Nachweis, dass dem so ist.

Aber Überraschung: weder der Mercedes - Partner noch die ortsansässige Niederlassung ( 4 MA befragt!!) wollen jemals etwas davon gehört haben !!!! Jedesmal mußte ich sogar erst mal einen Vortrag halten, was das ist ! Auch ein Anruf in Berlin(??) brachte keine Klärung.

Hat jemand einen Tipp, wo oder wie ich einen schriftlichen Hinweis über die Existenz der Vmax-Begrenzung finde? Ein in der NL anwesender Tüv-MA meinte, dass es in irgendso einer allgemeinen Beschreibung des Fahrzeugs stehen müsse und nannte irgendwelche Buchstaben. Das sagte den Daimler MA´s aber auch nichts.

Vielen Dank im voraus für eure Tipps !!

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26 Antworten
am 15. November 2007 um 7:33

Bevor Du nun viel Zeit aufwendest, lass den TÜV doch bei Mercedes machen, dann können die sich direkt mit dem Onkel vom TÜV auseinandersetzen.

am 15. November 2007 um 7:38

Mal ne blöde Frage.

Welchen Grund soll denn diese Begrenzung haben?

Noch ne blödere Frage:

Wozu braucht der TÜV diesen Nachweis??

VG

Themenstarteram 15. November 2007 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von bensez

 

Noch ne blödere Frage:

Wozu braucht der TÜV diesen Nachweis??

VG

um bei einer bestimmten Eintragung in den KFZ-Schein die Höchstgeschwindigkeit unverändert zul assen, ergo die vorhandene V-Bereifung zu akzeptieren. Und er fährt ja auch nicht schneller als 240 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

Mal ne blöde Frage.

Welchen Grund soll denn diese Begrenzung haben?

Hi,

Der Grund sind nicht die 240, sondern die 4200 1/min, höher dreht er nicht.

Und das sind dann mal genau die 240km/h bei der vorhandenen Getriebeübersetzung.

Ist zum Schutz des RPF da, damit der nicht bei Dauervollgas auf der BAB verbrennt und sich zersetzt ;)

am 15. November 2007 um 9:17

Also geht es bei Dir um die Reifen.

Das verstehe ich nicht. Im Fahrzeugschein sind die zulässigen Reifengrößen und Geschwindigkeitsangaben eingetragen. Soweit ich weiß dürfen diese nicht unterschritten werden, logo. Wenn ich mir nun Reifen mit der Bezeichnung Y bis 300km/h kaufe und diese haben die zulässige Größe, was muß da eingetragen werden?

Themenstarteram 15. November 2007 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1

Zitat:

Original geschrieben von teddy7500

Mal ne blöde Frage.

Welchen Grund soll denn diese Begrenzung haben?

Hi,

Der Grund sind nicht die 240, sondern die 4200 1/min, höher dreht er nicht.

Und das sind dann mal genau die 240km/h bei der vorhandenen Getriebeübersetzung.

Ist zum Schutz des RPF da, damit der nicht bei Dauervollgas auf der BAB verbrennt und sich zersetzt ;)

Also hat er einen Drehzahlbegrenzer und keine Vmax Begrenzung? mmh! Ich meine mich zu erinnern, dass er im 4. Gang bei Kickdown höher dreht: bis an den roten=4600 U/min, mindestens aber bis 4400 U/min. Das spricht dann gegen einen mechanischen Begrenzer. Ich werde es nochmal testen.

Der Knackpunkt ist, dass mir Carlsson bestätigt, dass eine werksseitige Begrenzung der Geschwindigkeit nicht aufgehoben wird. Genau dieser Nachweis der serienmäßigen werksseitigen Begrenzung ist aber das Problem!

Zitat:

Original geschrieben von DüsselLothar

Also hat er einen Drehzahlbegrenzer und keine Vmax Begrenzung? mmh! Ich meine mich zu erinnern, dass er im 4. Gang bei Kickdown höher dreht: bis an den roten=4600 U/min, mindestens aber bis 4400 U/min. Das spricht dann gegen einen mechanischen Begrenzer.

Die Drehzahlbegrenzung ist im 5. Gang.

 

Zitat:

Original geschrieben von DüsselLothar

Hallo,

alle Welt spricht davon, dass der 320 CDI R6 Mit RPF serienmäßig ab Werk eine Begrenzung der Vmax auf 240 km/h hat. ( hat er wohl de facto auch - jedenfalls meiner).

Nun brauche ich für den TÜV einen Nachweis, dass dem so ist.

Aber Überraschung: weder der Mercedes - Partner noch die ortsansässige Niederlassung ( 4 MA befragt!!) wollen jemals etwas davon gehört haben !!!! Jedesmal mußte ich sogar erst mal einen Vortrag halten, was das ist ! Auch ein Anruf in Berlin(??) brachte keine Klärung.

Hat jemand einen Tipp, wo oder wie ich einen schriftlichen Hinweis über die Existenz der Vmax-Begrenzung finde? Ein in der NL anwesender Tüv-MA meinte, dass es in irgendso einer allgemeinen Beschreibung des Fahrzeugs stehen müsse und nannte irgendwelche Buchstaben. Das sagte den Daimler MA´s aber auch nichts.

Vielen Dank im voraus für eure Tipps !!

steht im schein dass die höchstgeschwindigkeit 240km/h beträgt.

Themenstarteram 15. November 2007 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

 

steht im schein dass die höchstgeschwindigkeit 240km/h beträgt.

???? Was sagt das darüber aus, dass der Wgen eine Vmax Begrenzung hat ????

Zitat:

Original geschrieben von DüsselLothar

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

 

steht im schein dass die höchstgeschwindigkeit 240km/h beträgt.

???? Was sagt das darüber aus, dass der Wgen eine Vmax Begrenzung hat ????

indirekt. vergleiche die höchstgeschwindigkeit im schein mit einem 320er ohne RPF.

Und Sippi, noch nicht geknackt den Begrenzer? .-)

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1

Zitat:

Original geschrieben von DüsselLothar

 

Also hat er einen Drehzahlbegrenzer und keine Vmax Begrenzung? mmh! Ich meine mich zu erinnern, dass er im 4. Gang bei Kickdown höher dreht: bis an den roten=4600 U/min, mindestens aber bis 4400 U/min. Das spricht dann gegen einen mechanischen Begrenzer.

 

Die Drehzahlbegrenzung ist im 5. Gang.

 

Er hat [url=www1.conrad.de/xl/7000_7999/7500/7510/7512/751202_RB_02_FB.EPS.jpg" kann nicht angezeigt werden, weil sie Fehler enthält.]hiermit[/url] noch so seine Schwierigkeiten.....................................:D :D

Zitat:

Original geschrieben von DüsselLothar

Hallo,

alle Welt spricht davon, dass der 320 CDI R6 Mit RPF serienmäßig ab Werk eine Begrenzung der Vmax auf 240 km/h hat. ( hat er wohl de facto auch - jedenfalls meiner).

Nun brauche ich für den TÜV einen Nachweis, dass dem so ist. ...

Nur Versuch macht kluch...

Lade den TÜVtler in dein Auto und ab auf die nächste BAB. ...Et demonstrandum...

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