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Nachzahlung zu KFZ-Versicherung wegen falscher SF-Klasse

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 9:18

Hallo zusammen,

heute hat sich meine KFZ-Versicherung gemeldet, weil sie festgestellt hat, meine KFZ-Versicherung mit einer falschen Schadenfreiheitsklasse zu berechnen. Nun soll ich Nachweise vom Vorversicherer erbringen und u.U. soll ich dann nachzahlen.

Bei Vertragsabschluss habe ich selbst nicht auf die SF-Klasse geachtet, die man mir bescheinigt hat.

Darf eine Versicherung in dem Fall die Nachzahlung fordern, wenn der Fehler bei der Vericherung lag?

Gruß

Aksel

Beste Antwort im Thema

Natürlich. Aber nicht länger als drei Jahre rückwirkend.

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Natürlich. Aber nicht länger als drei Jahre rückwirkend.

Ja darf sie. Wie kommen Leute immer darauf, dass das anders sein könnte? Dürfen Unternehmen im Gegensatz zu Privatleuten keine Fehler machen?

Bei zu hohen Nachzahlungen gibt es aber meistens die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Über welche SF-Klassen sprechen wir hier? Bei niedriger SF kann das durchaus ein nennenswerter Beitragsunterschied sein.

Bei höheren SF Klassen ist das aber fast zu vernachlässigen. Ich hatte mich auch vorgestern beim Neuabschluss der Versicherung vertan (SF18 statt SF17 angeben). Der Differenzbetrag waren 7 Cent.

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 10:46

Also der Differenzbetrag wird sich in Grenzen halten, sodass er zahlbar ist.

Mir geht es hierbei um das Rechtliche und um die Frage, ob diese Vorgehensweise vertretbar ist.

Und um die Frage von Gurkengraeber zu beantworten, wie Leute darauf kommen, dass Nachzahlungen aufgrund von Fehlern nicht zulässig sind: Wie bereits Kai R. richtig erwähnt, geht es zum einen um die Verjährung und zum anderen um die Zumutbarkeit. Diese Dinge werden immer zurecht in Frage gestellt, so auch in meinem Fall. Es gibt auch Gesetzte die den Konsumenten vor zu hohen Nachzahlungen wegen Fehler der Verwaltungen schützen. Aber dies ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich. Deshalb auch meine Frage hier im Forum.

Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten.

Gruß

Aksel

Gut, von der Verjährung abgesehen, die es ja für fast alles gibt, werden "diese Dinge" in keinster Weise zurecht in Frage gestellt. Ganz zu schweigen davon, dass die wenigsten mit ihrer Zahlungsverweigerung durchkommen. Selbst bei kompletter Zahlungsunfähigkeit gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, nicht zu zahlen, sondern hier gibt es dann meistens Einigungen mit den Gläubigern, von Mediatoren wie der Verbraucherzentrale oder solchen Honks wie Zwegat ausgehandelt.

Fand ein Versicherer-Wechsel statt und hattest Du beim ursprünglichen Versicherer eine Sondereinstufung bei der SF-Klasse?

Es gibt die Option, dass man einen Schaden frei hat. Hatte man einen Unfall, ist dieser Rabatt nicht auf eine andere Versicherung übertragbar. Vielleicht geht es um sowas.

 

Unberechtigt finde ich die Frage keineswegs. Der TE hat ein ihm gemachtes Angebot angenommen, wodurch es zu dem Vertrag kam. Hat die Versicherung nun von sich aus falsche Annahmen zugrunde gelegt, kann der TE ja nichts dafür. Vielleicht hätte er den Vertrag ohne diesen Fehler ja gar nicht abgeschlossen.

Bei einem kleineren Betrag sei es egal, bei einem größeren Betrag würde ich denen vorschlagen, dass der Vertrag aufgrund deren Angebots zustande gekommen ist (anders würde ich es sehen, hättest du die falschen Angaben gemacht), und der Vertrag nun mit der eigentlichen SF ohne Nachzahlung fortgeführt wird, jedoch darauf achten, dass die dann trotzdem regulär runter stufen und nicht ein Jahr aussetzen.

Probieren würde ich es, eben da der Vertragsabschluss aufgrund des Angebots erfolgt ist.

ist im V-Forum sicherlich besser aufgehoben

@Steven4880 : könnstest Du das verschieben?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Oktober 2019 um 14:37:23 Uhr:

ist im V-Forum sicherlich besser aufgehoben

@Steven4880 : könnstest Du das verschieben?

@NDLimit

 

Danke für den Hinweis. Ich verschieb das Thema.

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 21:20

Danke Schubbie!

Genau das ist der Gedanke. Es ist eben ein Vertrag zustande gekommen, den man jetzt einfach so revidieren kann?

Sollte das wirklich so einfach sein, dann sind die Gerüchte, dass man den Autokauf eines Dieselfahrzeugs kündigen kann und sein Geld zu 100% zurück erhält, auch wahr.

Ich bin der Meinigung, dass man nicht ohne weiteres von einem Vertrag zurücktreten kann und das zu lasten des Verbrauchers.

Zum Sachverhalt:

Es gab im 09/18 einen Versicherungswechsel. Ich habe der neuen Versicherung alle Daten korrekt übermittelt, wenn auch nur telefonisch. Daraufhin bekam ich den Versicherungsschein und die Rechnung über die monaltichen Beiträge.

Da nun zum Jahresende wieder ein Versicherungswechsel für mich ansteht, habe ich mir die alten Daten der aktuellen KFZ-Versicherung angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, das u.a. das Zulassung Datum des Fahrzeug auf mich falsch datiert ist. Dieses habe ich telefonisch korrigieren lassen und daraufhin hat der Chaos begonnen.

Weil das Zulassungsdatum des Fahrzeugs auf mich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte als im Versicherungsschein festgehalten, wurde der Beitrag erhöht. Anschließend hat die Versicherung noch festgestellt, dass man mich von Anfang an mit einer falschen SF-Klasse berechnet hat.

Hätte ich also nicht den Anruf bei der Versicherung gemacht, um das Zulassungsdatum des Fahrzeug auf mich abändern zu lassen, hätte ich nun nicht diesen Ärger.

Die Versicherung hat im Grunde alles zu Anfang falsch gemacht.

Man ein falsches Zulassungsdatum notiert.

Man hat bei meiner alten Versicherung nicht die SF-Klasse erfragt.

Was soll man von so einer Versicherung halten?

Nun, wenn Du die Daten telefonisch der VS übermittelt hast, dann bist Du schon in der Pflicht die Police auf Richtigkeit zu prüfen. Wenn Du es nicht direkt reklamiertst, erkennst Du es quasi an. Schau mal in die AKB der VS.

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 22:17

Für mich gab es bis dahin nichts zu reklamieren. Der Preis war wie vereinbart. Mir war bis dahin kein Fehler aufgefallen. Viel mehr hätte doch der neue Versicherer beim alten Versicherer nach der SF-Klasse nachfragen müssen, oder? Zumindest wurde das nicht getan.

Der "Preis" war aufgrund fehlerhafter Angaben vereinbart.....Nach Zugang der Police hättest Du diese Angaben überprüfen müssen.... finde den Fehler...

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 22:28

Mir ist die falsche SF-Klasse erst jetzt aufgefallen. Kan es sein, dass man eine falsche Zahl zu SF- klasse notiert hat aber den richtigen Preis ergänzt hat? Denn der Preis war nur um wenige Euro günstiger als bei den anderen Versicherern die ich verglichen habe.

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