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Nässe Fußbereich Fahrerseite
Der UP! meiner Tochter hatte einen Wassereinbruch auf der Fahrerseite - während der Garantiezeit.
Der freundliche VW Händler in Heidelberg löste das Problem für über 500€ (ursprüngliche Forderung).
VW lehnt eine Kostenübernahme ab, weil "Wartungsfehler" vorliegt.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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17 Antworten
Ein Novum, dass mal die Fahrerseite betroffen ist.
Wenn nämlich der Wasserkasten (Bereich unter den Scheibenwischern, der mit einer Plastikabdeckung verkleidet ist) durch Laub, Schmutz etc. verstopft ist, läuft's gern auf der Beifahrerseite durch die Öffnungen der Lüftung ins Fahrzeuginnere.
Einen anderen Thread zum Thema gibt's hier.
Vllt. liegt hier ja die gleiche Ursache zugrunde...?
In diesem Zshg. von "Wartungsfehler" zu sprechen, ist doch ziemlich dreist.
Eher handelt es sich wohl um einen zweifelsfreien Konstruktionsfehler von VW, zumindest um ein konstruktives Versäumnis, da das Problem ansich ja nicht neu ist, gerade bei und für VW (siehe Golf IV).
(wenn die Ursache denn Laub etc. im Wasserkasten innerhalb der unglücklich konstruierten Ablauflöcher war und nichts anderes)
Spannend ist zu wissen, wie der Freundliche bei der Problemlösung auf € 500,- Kosten kommt!?
Das Problem ist jeder VW-Vertragswerkstatt bekannt, steht unterdessen sogar im Inspektionplan (Kontrolle ist kostenlos, die Säuberung des Wasserkastens ist kostenpflichtig...) und es gibt wohl mind. eine TPI dazu.
Wenn man ggf. das Pferd von hinten aufzäumt und erstmal an anderen Stellen sucht anstelle der naheliegenden, gut, dann kommen natürlich schnell ein paar Stündchen und Demontage- & Montage-Aufwände zusammen. Nur warum sollte diese der Kd. zahlen, zumal innerhalb der Garantie- bzw., genauer: Gewährleistungszeit?
Siehe Klammer oben:
Wenn es in diesem Zusammenhang steht/ stand, würde ich das ganze der Kulanzabt. von VW vortragen, nochmals, freundlich, aber mit Nachdruck.
Hat das Auto denn zur Inspektion (bereits) die Vertragswerkstatt gesehen, die dieses gem. Inspektionsplan hätte kontrollieren und ggf. säubern müssen?
Wenn der up noch gar keine Inspektion hinter sich hat (gar noch gar keinen Ölwechsel, wobei hier m.W.n. dieses nicht kontrolliert wird), kann formal ja gar kein Wartungsfehler vorliegen.
Wenn alles nichts hilft, ggf. nochmal per Anwalt anschreiben (sofern Auto in der Gewährleistung) und evtl. sollte man zusätzlich der AutoBILD mal einen Brief schreiben, damit zumindest andere up-Besitzer gewarnt werden.
Zitat:
Original geschrieben von touranluap
[...]
Der freundliche VW Händler in Heidelberg löste das Problem für über 500€ (ursprüngliche Forderung).
[...]
Ach, Autohaus Bernhardt ist auch meine VW Werkstatt.
Ich würde - wie von Taubitz schon erwähnt - den Fall als Garantiefall abwickeln lassen und darauf bestehen, dass VW die Rechnung übernimmt. 500 € sind auf jeden Fall eine Hausnummer, die ich nicht hinnehmen würde.
Würde der Wasserkasten denn jemals im Rahmen einer Inspektion gereinigt?
Hallo zusammen und vielen Dank für die guten Hinweise.
Die VW-Zentrale hat beriets "final eine Übernahme abgelehnt". Scheinbar ist es ein immerwährendes Problem bei vielen VW Modellen, zu dem VW keine Lösung findet.
Leider hast Du die entscheidende Frage nicht beantwortet:
Die optische Kontolle des Wasserkastens (und die kostenpflichtige Zusatzarbeit der Reinigung) erfolgt lt. hier schon geposteter Inspektions-Check-Liste beim Freundlichen im Rahmen der Inspektion (m.W.n. jedoch nicht im Rahmen einer "kleinen Durchsicht" beim Ölwechsel):
Ölwechsel: alle 15tkm/1x im Jahr
Inspektion: alle 30tkm/ alle 2 Jahre
Falls der up noch gar nicht bei einer Inspektion bei einer Vertragswerkstatt war, kann er auch noch keine Kontrolle und ggf. Reinigung genossen haben, ergo kann auch kein Wartungsfehler vorliegen - und wenn: Dann einer der Werkstatt, die die Inspektion durchgeführt hat.
Darum geht es doch!
Dennoch bleibt der Aspekt, dass € 500,- für die Fehlerfindung eines bereits bekannten Fehlers (siehe TPI und siehe Aufnahme dieses Punktes in die Inspektions-Checkliste, wo dieser anfangs garantiert noch nicht drin stand, erst nach Rückmeldungen aus dem "Feld" erfolgte diese Erweiterung der Inspektion-Kontroll-Punkte, m.W.n.) und für dessen Beseitigung ein bei weitem überhöhter Preis sind, jedenfalls m.M.n. (hab die Rg. ja nicht gesehen).
Ich halte in unregelmässigen Abständen mal einen Gartenschlauch in die beiden Abläufe, da unser Mii auch draussen steht. Bislang ist alles frei und ich konnte keinen Wassereinbruch feststellen.
Der UP! war bei der ersten Inspektion und auf der Rechnung vermisst man den Posten " Reinigung Wasserkasten". Wie ich verstanden habe, ist die Reinigung mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mit anderen Worten: in der ersten Inspektion im Jan 14 ist er nicht gereinigt worden, obwohl das Problem bekannt ist.
Laut VW kann man als Kunde den Wasserkasten nicht selber reinigen.
Kann jemand beschreiben, wie ich diesen Wasserkasten finde? Ich hätte ganz gerne ein ungefähre Ahnung wo er zu finden ist und wie er aussiht.
http://www.motor-talk.de/.../...-nach-heftigem-regen-t4906503.html?...
Hier wurde auch schon so einiges beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von touranluap
Der UP! war bei der ersten Inspektion und auf der Rechnung vermisst man den Posten " Reinigung Wasserkasten". Wie ich verstanden habe, ist die Reinigung mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mit anderen Worten: in der ersten Inspektion im Jan 14 ist er nicht gereinigt worden, obwohl das Problem bekannt ist.
Laut VW kann man als Kunde den Wasserkasten nicht selber reinigen.
Kann jemand beschreiben, wie ich diesen Wasserkasten finde? Ich hätte ganz gerne ein ungefähre Ahnung wo er zu finden ist und wie er aussiht.
Suche mal nach Wasserkasten, da gibt es schon einiges hier zu.
Ein weiterer Thread, wo man lesen kann (mit Bildern) wie man den Wasserkasten komplett freilegt ist: Pollenfilter ohne Klimaanlage einbaubar?, insbesondere ab dem Beitrag http://www.motor-talk.de/.../...limaanlage-einbaubar-t4600628.html?...
Bei Fragen, kannst du dich gerne bei mir und hier melden. Ich werde die nächsten Tage auch noch einmal den Wasserkasten öffnen.
Ich weiß nicht, ob im Januar 2014 VW schon das Problem bekannt war, soweit ich das mitbekommen habe ist die Kontrolle des Wasserkastens relativ neu auf der Liste.
Zitat:
Original geschrieben von touranluap
Der UP! war bei der ersten Inspektion und auf der Rechnung vermisst man den Posten " Reinigung Wasserkasten". Wie ich verstanden habe, ist die Reinigung mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mit anderen Worten: in der ersten Inspektion im Jan 14 ist er nicht gereinigt worden, obwohl das Problem bekannt ist.
Laut VW kann man als Kunde den Wasserkasten nicht selber reinigen.
Kann jemand beschreiben, wie ich diesen Wasserkasten finde? Ich hätte ganz gerne ein ungefähre Ahnung wo er zu finden ist und wie er aussiht.
strawberryfields (for ever) hat da bereits etwas vorbereitet:
http://www.motor-talk.de/.../...limaanlage-einbaubar-t4600628.html?...
Danke dafür!
Die Kontrolle ist Inspektionsbestandteil, wie beschrieben.
Wenn damals im Rahmen der Inspektion nichts aufpreispflichtig gereinigt wurde, scheint das ganze entweder nicht korrekt kontrolliert worden zu sein
oder
es war von außen kein Dreck erkennbar, der die Verstopfung und den Wassereinbruch begründet.
In jedem Fall bzw. in beiden Fällen wäre dann aber die Begründung der Kulanzverweigerung seitens VW unzutreffend und geradezu sträflich falsch, da ein Wartungsfehler oder -mangel eben nicht vorliegt, was ja per Inspektionsrechnung (und ohne den sep. Kostenposten "Reinigung Wasserkasten") belegbar ist:
1. wäre der Kostenposten vorhanden, wäre der Wassereinbruch trotz Reinigung anlässlich der Inspektion zuvor erfolgt!
Dass der up dann die (nächsten) 2 Jahre zwischen der Inspektion nicht ohne die dort inkludierte Kontrolle oder gar aufpreispflichtige Reinigung des Wasserkastens ohne zwischenzeitlichen Wassereinbruch in den Innenraum durchhält, kann kaum das Problem des up-Käufers sein, sondern zweifelsfrei das Problem VWs.
Hier geht es ggf. dann ja sogar um gesetzl. geregelte Gewährleistungsansprüche!
2. Ist der Kostenposten nicht vorhanden, so muss und darf der Kunde bei Wartung in einer VW-Vertragswerkstatt dennoch davon ausgehen, dass die Problemstelle Wasserkasten gem. Inspektionsplan zumindest optisch kontrolliert worden ist.
a) ist das nicht erfolgt, liegt das Versäumnis primär erstmal bei der Werkstatt, inkl. deren Haftungsverpflichtung für Versäumnisse im Rahmen der Inspektion (vergl. Bremsdefekt nicht kontrolliert und erkannt und anschließender Unfallschaden etc., dazu ist eine Inspektion in der Vertragswerkstatt ja da).
b) ist es erfolgt und bestand gem. Beurteilung durch die Werkstatt keine Notwendigkeit für eine Reinigung, ist später, also nach Inspektion, aber dennoch ein kostenträchtiger Schaden im kausalen Zusammenhang mit dieser Kontrolle entstanden, so kann man hier wohl eher nicht von unglücklichen Zufällen sprechen, wie es z.B. beim ZR-Riss der Fall wäre: Werkstatt kontrolliert und beurteilt als noch gut, kurz hinterher reißt der ZR mit Folge kapitalen Motorschadens.
Anders als beim ZR, in den man nicht hineinschauen kann, ist das beim Wasserkasten schon möglich.
Und wenn die 2jährigen Inspektionstermine des Wasserkastens nicht ausreichen, um einen zwischenzeitlichen Wassereinbruch in den Innenraum zu verhindern (zumal mit derartig hohen Folgekosten), dann muss VW hier eben zu kürzeren Kontroll-Intervallen kommen, z.B. jährlich anlässlich des Ölwechsels.
Genau so würde ich argumentieren, dieses durch einen Anwalt mit "seriösem" Nachdruck unterfüttern (weil man als Privatmann vs. VW meist nicht sonderlich ernst genommen wird, das ist aber bei allen großen Firmen, Organisationen und Auto-Herstellern so, nicht nur bei VW) und mich keinesfalls mit der Ablehnung einer Kulanz von VW abspeisen lassen: als persönlich Betroffener nicht und schon gar nicht vor dem Hintergrund, hier ggf. für alle up-Fahrer etwas positives bewirken zu können.
Bleibt das ohne Erfolg, kann man sich noch immer an AutoBILD wenden, damit das Problem zumindest öffentlich gemacht wird und es anderen up-Fahrern nicht auch so ergeht. Im allg. führt spätestens dieser letzte Schritt (den auch ich nur als ultima ratio erwägen würde) dann auch zur Änderung des Verhaltens (Kulanzansprüche/ -regelungen, Inspektions-/ Wartungsumfänge) oder gar konstruktiver Veränderungen seitens VW.
Wenn sich im konkreten eigenen Fall überdies VW dann noch einsichtig zeigt, umso besser.
Das wäre aber nicht meine primäre Intention.
Dass Begriff "Wasserkasten" habe ich nur hier im up! Forum gelernt.
Trotz über 25 Jahren am Steuer hatte ich nie davon gehort ...
Wenn VW es nicht schaft dieser Wasserkasten einwandfrei zu entwerfen, ist es für mich einfach ein Entwurfsfehler.
Ich sehe nicht VW in der Pflicht,sondern den Händler.Guter Service und Fachwissen sieht anders aus.Wurde nur der Wasserkasten gereinigt und das Fzg. Getrocknet oder musste mehr repariert werden?
VW handelt streng nach Ihren Garantievorschriften ,die Verschmutzung ist eine Einwirkung von aussen und damit gibt es kein Anspruch auf Kostenübernahme.
Ich würde nochmals mit dem Serviceleiter des Betriebes reden um eine korrekte Lösung zu finden.
Das die Abläufe " sehr unglücklich " plaziert sind steht auf einem anderen Blatt.
Grüße
Zudem:
Ich hab mir die Bilder von strawberryfields angesehen,
die ja leider den Gebläseschacht betrafen und nicht den kompletten Wasserkasten.
Nun frage ich mich aber, ohne derzeit einen up zur eigenen Sichtkontrolle vor Ort zu haben, ob das Wasser im Wasserkasten wirklich so hoch steigen könnte bei verstopften Abläufen, dass dieses in den bewusst höher gelegten Gebläseschacht gelangen könnte?
Wie hoch müsste das denn dann stehen, das wären dann ja etliche Liter quer rüber und müsste sogar schwappend zu hören sein und vermutlich nach vorn über den Steg der Stirnwand in den Motorraum schwappen etc., denn die Dichtung zwischen Wasserkasten und Motorraum ist ja nicht wirklich luft- und wasserdicht.
Wenn das aber so ist, wieso dringt dann Wasser in den Fußbereich der Fahrerseite ein?
Wohl kaum über den rechts sitzenden Gebläseschacht (dann wäre es im Beifahrerbereich im Fußbereich nass, nicht auf der Fahrerseite). Ergo gibt es da noch andere Stellen, ggf. Gummistutzen oder gar gänzlich offene Bereiche und Übergänge in den Innenraum, die bedingten, dass beim TE der Fußbereich Fahrerseite nass wurde,
angeblich aufgrund eines Wartungsfehlers.
Insofern wird für mich die "Erklärung" VW und die Argumentationskette zur Ablehnung der Kulanz, nein, falsch: Der Ansprüche des Kd. an die gesetzl. Gewährleistung innerhalb der NW-Garantiezeit immer unglaubwürdiger!
Beim Golf IV wurde auch immer kolportiert, dass bei verstopften Wasserabläufen das Wasser im Wasserkasten so hoch steigen könne, dass es in den Gebläseschacht überläuft.
Meist war es aber die mangelnde Dichtigkeit der E-Box auf der Fahrerseite (im Golf IV).
So hoch hätte das Wasser nämlich gar nicht steigen können, zuvor wäre die gesamte E-Box abgesoffen, der Wischermotor und dessen Anschlusselektrik etc. etc.
Folgerichtig hab ich selbst auch noch nie nur einen Fall gesehen, im dem das Wasser im Wasserkasten des Golf IV so hoch gestanden hätte, dass es über den rechts sitzenden Gebläseschacht nach innen gelaufen wäre.
Irgendwas stimmt hier nicht an der Aussage von VW den up betreffend, die Sache mit "Wartungsfehler" sowieso schon mal nicht, denn der wäre bei VW-Vertragswerkstatt-Wartung gem. Scheckheft, ja ein Werkstatt-Fehler, kein Versäumnis des Kundens.
Beim Lupo, der ja mit dem Golf IV konstruktiv eng verwandt ist, war es der Klassiker, dass das Wasser aus dem zu vollen Wasserkasten rechts in den Gebläseschacht gelaufen ist.
War das "Becken" unter dem Gebläsemotor voll, lief es weiter in den Innenraum.
Beim Up ist das alles völlig anders konstruiert. Wenn es da in die Lüftung läuft, kommt es gleich im Beifahrerfußraum aus der Umluftklappe oder landet im Pollenfilter.