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Nagel in der Lauffläche des Reifen, reparatur möglich??
Hi,
ich verliere luft im reifen, pro 12 std. ca. 1,5 bar, der reifen ist 205/55 17 und noch gute 5mm.
kann ich das Loch reparieren lassen?? oder gibt es gewisse vorschriften???
es ist ein V reifen.
Beste Antwort im Thema
servus, komme gerade frisch von ner stahlgruber schulung....
in diesem sinne hab ich ma was für euch was die reparaturfähigkeit von pkw-reifen angeht ;-)
es ist nicht entscheidend ob der reifen luft hält sondern ob er den belastungen standhalten kann für welche er ausgelegt ist,nicht alles ist nur aus gummi ;-)
Reifeninstandsetzung § 36 StVZO
1.die reifeninstandsetzung muss FACHGERECHT durchgeführt sein.
2.Heiß/warmvulkanisation(100°C-145°C),
laufflächenverletzungen, die bis zum reifenzwischenbau bzw. gürtel reichen oder hindurchgehen sowie schäden an den seitenwänden müssen durch heiß/warmvulkanisation instandgesetzt sein.
3.eine instandsetzung durch kaltvulkanisation(18°C-25°C) ist NUR bei stichverletzungen im bereich der lauffläche und nur bis 6mm schadensausdehnung - an der reifeninnenseite gemessen zulässig.
dabei muss der stichkanal ausgefüllt und die verletzung an der reifeninnenseite mittels deckenpflaster verschlossen sein.
4.nagelstichverletzungen an schlauchlosen pkw-DIAGONALREIFEN dürfen auch durch eonvulkanisierte gummipfropfen im montierten zustand des reifens instandgesetzt sein.
5.das einlegen eines schlauches OHNE behebung des schadens ist NICHT zulässig.
6.abdichtungen mittels pannenspray sind nur als notbehelf anzusehen.
richtlinien für die beurteilung sowie instandsetzung von luftreifen:
allgemeine anforderungen:
grundsätzlich ist jeder reifen vor der reparatur zur analyse des schadens und zur reparaturdurchführung von der felge zu demontieren.
ausgenommen sind reifen, die schäden aufweisen, welche eindeutig als rein äußere verletzung des reifens erkennbar sind und ohne demontage von außen repariert werden können sowie reifen an nutzfahrzeugen mit einer bauart bestimmten höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
vor der reparatur ist der reifenhinsichtlich seiner reparaturwürdigkeit zu untersuchen; insbesondere ist diese betrachtung auch der allgemeine zustand des reifens außerhalb des zu reparierenden schadens einzubeziehen. die informationen des reifenherstellers zur reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.
je nach schadensbild sind ausschließlich die hierfür geeigneten reparaturmittel nach anweisung des herstellers dieser reparaturmittel zu verwenden; dabei ist insbesondere auf die verträglichkeit der verwendeten materialien untereinander zu achten.
die schadensstelle ist mit einem geeignetem werkzeug freizulegen und zu reinigen.
schäden an reifen, die mittels pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden.
(besteht aus latex und dient als weichmacher, welche das reifeninnere auflösen)
das einlegen eines schlauches ohne behebung des schadens ist unzulässig.
reparaturausführung:
generell ist der schadenskanal mit rohgummi, das mittels heiß- oder warmvulkanisation zu vulkanisieren ist, zu füllen und an der reifeninnenseite ein reparaturpflaster einzusetzen.
für die lochkanalfüllung von stichverletzungen im LAUFFLÄCHENBEREICH kann auch ein vorvulkanisierter gummikörper in verbindung mit einem reparaturpflaster verwendung finden.
dabei gilt ergänzend für:
kraftradreifen:
an kraftradreifen sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausdehnung im laufflächenbereich mittels kombireparaturkörper zulässig.
andere reifenreparaturen außerhalb der lauffläche sind an kraftradreifen unzulässig.
reifen an pkw und ihren anhängern:
im laufflächenbereich sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.
im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.
c-reifen und reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl kleiner 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:
im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.
im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.
reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl größer oder gleich 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:
im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 10mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.
im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger(karkass oder umkehrlagen) nicht davon berührt sind.
Ablehnugskriterien einer reparatur:
allgemeine gründe:
-der allgemeinzustand des reifens und das alter laut Wdk 90 muss berücksichtigt werden
-reifen mit cordverletzungen in den nicht reparierbaren zonen
-durch fettstoffe oder chemikalien geschödigte reifen
lauffläche:
-sichtbare gürtellagen zwischen den profilstollen
-unregelmäßiges verschlei0ßbild oder verformungen, die auf ablösung oder oxydierung hindeuten
seitenwand:
-ringsum verlaufende risse, tiefer als 1mm(zb. ozonrisse)
-sichtbare beulen durch seitlichen aufprall mit oder ohne eingeschlossene luft zwischen der karkaßlage und dem seitengummi
wulst:
-verformter, freiliegender oder gebrochener wulstkern
-wulstbeschädigungen durch splitt/steine, rost überhitzung(erkennbar an verfärbung)
reifeninneres:
-sichtbare unterluftdruck - oder plattrollspuren, wie zb. dunkle verfärbung, faltenbildung, abbröckeln der inneren gummischicht oder lockerung der karkaßseile in der walkzone
-fühlbare knickung im seitenwandbereich
-spreizungen der karkaßseile
-im reifeninneren befindliche fremdstoffe, zb. pannenspray oder ähnliches
zum thema v-reifen
jeder reifen darf repariert werden wenn dies fachgerecht durchgeführt wird, ziel ist es den reifen wieder zu 100% einsatzfähig zu machen.
6mm schadensausmaß bis v-reifen(80% der lauffläche)
3mm schadensausmaß ab v-reifen bis zr-reifen(90% der lauffläche)
runflatreifen:
- keine reparaturfreigabe besteht von continental(ssr) sowie pirelli(runflat)
-freigebabe von bridgestone(rft),goodyear(nct),dunlop(dsst),michelin(zp) bis 6mm laufflächenschaden
dabei sind die reparaturbestimmungen der hersteller zu beachten,(ca.60% der lauffläche)
-runflatreifen welche unter einem betriebsdruck von 1,0 bar gefahren wurden sind nicht reparabel!!!
diese reparaturen sind nur im kaltverfahren zulässig aufgrund verwandter polymere welche durch hitzeeinwirkung die festigkeit zu einzelnen komponenten im reifen verlieren!
jeder reifen ist reparabel solange herstellerangaben sowie reparaturmatiealsbestimmungen und das schadensausmaß beachtet werden.....der zustand des reifens sowie schadensfolgen sind entscheidend.
das endresultat solte ein zu 100% einsatzfähiger reifen sein.
reparatur schont die umwelt sowie den geldbeutel :-)
so, hoffe ich konnt allen eine zufriedenstellende antwort liefern ;-)
...dann ab zum reifendienst,argumente habt ihr jetzt genug....
greatz passi
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23 Antworten
Reparieren ist bei V-Reifen nicht möglich.
Du brauchst einen Neuen.
Ach paperlapapp.
Ich hatte auch mal nen Nagel für ungefähr nen 3/4 Jahr drin. Hab mich nur gewundert das der Reifen immer bissel Luft verloren hat.
Bin dann zu ATU und wollte den reparieren lassen. Da es sich aber um einen V-Reifen handelte wollten die das nicht machen. Bin dann zum nächsten Reifenhändler und die haben mir dann den Reifen gerettet. Nagel in zwei teilen raus
bisschen aufgebohrt das ganze und Gummistopfen rein, fertig.
Bin danach gleich auf die AB und mit 160 - 180 gefahren. Da ist nichts passiert, auch nicht in der Zeit so lange wie ich den Reifen noch hatte. Der Reifen hat dann auch keine Luft mehr verloren.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von DonMa
Ach paperlapapp.
Ich hatte auch mal nen Nagel für ungefähr nen 3/4 Jahr drin. Hab mich nur gewundert das der Reifen immer bissel Luft verloren hat.
Bin dann zu ATU und wollte den reparieren lassen. Da es sich aber um einen V-Reifen handelte wollten die das nicht machen. Bin dann zum nächsten Reifenhändler und die haben mir dann den Reifen gerettet. Nagel in zwei teilen raus
bisschen aufgebohrt das ganze und Gummistopfen rein, fertig.
Bin danach gleich auf die AB und mit 160 - 180 gefahren. Da ist nichts passiert, auch nicht in der Zeit so lange wie ich den Reifen noch hatte. Der Reifen hat dann auch keine Luft mehr verloren.
Gruß
Moin,
das nenn ich doch mal selten Unverantwortlich... Respekt
@TE
wie schon geschrieben wurde... Ab Geschwindigkeitsindex V aufwärts ist es Essig mit reparieren...
Gruss
Marcus
sowas habe ich mir auch gedacht, glaube mal gehört zu haben, das es nur mit reifen bis 210 geht.
was ist wenn ich mir so einen aufkleber ranpappe, max. 210 so wie man es von winterreifen kennt.
denn mein problem ist, das ich student bin (neue semestergebühren), und auf das auto angewiesen bin. und das auto wird NUR von mir gefahren, und ich denke ich bin so vernünftig, das ich mit einem "geflickten" reifen max. 180 fahren würde.
ach ja habe es vergessen zu erwähnen, es sind winterreifen, vielleicht kann man da was machen.
Moin,
was für einen Index haben denn die WR?
Gruss
Marcus
93
Moin,
nicht den LI
den anderen....
habs gerade gefunden.... wie peinlich, ist ein V Reifen.... sorry.
Die Reparatur wird Dir auf normalem Wege niemand durchführen....
Ich schreib Dir gleich mal ne PN....
Gruss
Marcus
Hallo,
In einem Audi Forum (nicht hier) hatte einer so eine Anfrage an Stahlgruber (war es da glaube) geschickt.
Die haben sich dann bei ihm gemeldet und ihm schriftlich(!) versichert, das auch Reparaturen dieser Reifen möglich wären/sind, sofern das Fehlerbild dies zuläßt!
Leider habe ich mir dies nicht als Lesezeichen abgelegt...in Anbetracht der Sache hätte ich das wohl besser machen sollen, denn es ist nicht das erste mal das ich das ^^ schreibe
Außerdem kommen jetzt gleich die nächsten wo es heißt..."reparieren..is nich...gleich neuen kaufen...so muß das bei Reifen laufen"
Bei mir wurde kürzlich diese Reparatur auch durchgeführt, Geschwindigkeitsindex des Reifens ist V; laut Fachhändler ist das kein Problem.
In diesem Thread findest du, etwas weiter unten dann, noch so einiges dazu geschrieben.
Gruss... .
so, habe heute den reifen flicken lassen, war überhaupt kein problem. hat mich 20 € gekostet.
Flicken lassen und bezahlen war noch nie das Problem!
Ich hatte auch schon mal einen Stöpsel einarbeiten lassen. Nach einem 3/4 Jahr war der Reifen an dieser Stelle wieder undicht. Zum Glück habe ich dies dank RDK rechtzeitig bemerkt. Bei >200 kommt schleichender Druckverlust idR nicht "so gut".
Ich würd´s nicht noch mal machen lassen.
ps
Als sich der "Reifenmensch", der den Stöpsel damals installierte, nach dem 3/4-Jahr - ohne sich daran zu erinnern - den Reifen besah, sagte er (sinngemäß : "Wer hat denn diese Reparatur durchgeführt. Das darf man doch nicht machen!"
Zitat:
Original geschrieben von Mezzo_LE
Hallo,
In einem Audi Forum (nicht hier) hatte einer so eine Anfrage an Stahlgruber (war es da glaube) geschickt.
Die haben sich dann bei ihm gemeldet und ihm schriftlich(!) versichert, das auch Reparaturen dieser Reifen möglich wären/sind, sofern das Fehlerbild dies zuläßt!
Leider habe ich mir dies nicht als Lesezeichen abgelegt...in Anbetracht der Sache hätte ich das wohl besser machen sollen, denn es ist nicht das erste mal das ich das ^^ schreibe
Außerdem kommen jetzt gleich die nächsten wo es heißt..."reparieren..is nich...gleich neuen kaufen...so muß das bei Reifen laufen"
Laut Stahlgruber ist es auch möglich Runflat zu reparieren. Was ich zwar nicht machen würde (weder bei mir, noch bei Kunden), aber das sind andere Gründe. Ein Runflatreifen geht absolut beschissen abzumontieren, bei der Demontage kann sehr viel schiefgehen (vor allem bei 17 Zoll aufwärts).
Zitat:
Bin dann zu ATU und wollte den reparieren lassen. Da es sich aber um einen V-Reifen handelte wollten die das nicht machen. Bin dann zum nächsten Reifenhändler und die haben mir dann den Reifen gerettet. Nagel in zwei teilen raus
Wenn ich sage dass ich den Reifen nicht reparieren kann oder will (Restrisiko usw.) dann verantworte ich das auch. Du als Laie kannst es nicht beurteilen, und selbst wenn dir andere Firma den Reifen flickt heisst das noch lange nicht dass das korrekte Arbeit war (aber auch nicht automatisch Pfusch). Lass den Reifen bei hohen Geschwindigkeiten platzen, die Verantwortung hat derjenige (oder eher der Meister) der das veranlasst und gemacht hat. So einfach wie sich das manche vorstellen ist es wirklich nicht. Reifenmurks ist wirklich sparen an der falschen Stelle.
MFG
Zitat:
Moin,
das nenn ich doch mal selten Unverantwortlich... Respekt
Was? Das ich ein 3/4 Jahr mit´nem Nagel rumgefahren bin? Oder die Reparatur?
Das ich so lange mit dem Nagel rumgefahren bin liegt daran, das ich einfach nicht bemerkt habe das ich einen Nagel im Reifen habe. Der hat zwar über einen längeren Zeitraum geringfügig Luft verloren aber nicht so viel das ich mir hätte Sorgen machen müssen. Hab das erst mitbekommen, als ich über irgendwas drübergefahren bin und den Reifen dann genauer Untersucht habe. Und viel schlimmer als so´n rostiger Nagel (der übrigens schon in zwei Teilen im Reifen steckte) kann eine Reparatur mit dem Stopfen wohl nich sein.
Und 180 bin ich ja nicht die ganze Zeit gefahren, das war ne Ausnahme weil ich es eilig hatte.
Außerdem ist die ganze Geschichte schon über 3 Jahre her.
servus, komme gerade frisch von ner stahlgruber schulung....
in diesem sinne hab ich ma was für euch was die reparaturfähigkeit von pkw-reifen angeht ;-)
es ist nicht entscheidend ob der reifen luft hält sondern ob er den belastungen standhalten kann für welche er ausgelegt ist,nicht alles ist nur aus gummi ;-)
Reifeninstandsetzung § 36 StVZO
1.die reifeninstandsetzung muss FACHGERECHT durchgeführt sein.
2.Heiß/warmvulkanisation(100°C-145°C),
laufflächenverletzungen, die bis zum reifenzwischenbau bzw. gürtel reichen oder hindurchgehen sowie schäden an den seitenwänden müssen durch heiß/warmvulkanisation instandgesetzt sein.
3.eine instandsetzung durch kaltvulkanisation(18°C-25°C) ist NUR bei stichverletzungen im bereich der lauffläche und nur bis 6mm schadensausdehnung - an der reifeninnenseite gemessen zulässig.
dabei muss der stichkanal ausgefüllt und die verletzung an der reifeninnenseite mittels deckenpflaster verschlossen sein.
4.nagelstichverletzungen an schlauchlosen pkw-DIAGONALREIFEN dürfen auch durch eonvulkanisierte gummipfropfen im montierten zustand des reifens instandgesetzt sein.
5.das einlegen eines schlauches OHNE behebung des schadens ist NICHT zulässig.
6.abdichtungen mittels pannenspray sind nur als notbehelf anzusehen.
richtlinien für die beurteilung sowie instandsetzung von luftreifen:
allgemeine anforderungen:
grundsätzlich ist jeder reifen vor der reparatur zur analyse des schadens und zur reparaturdurchführung von der felge zu demontieren.
ausgenommen sind reifen, die schäden aufweisen, welche eindeutig als rein äußere verletzung des reifens erkennbar sind und ohne demontage von außen repariert werden können sowie reifen an nutzfahrzeugen mit einer bauart bestimmten höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
vor der reparatur ist der reifenhinsichtlich seiner reparaturwürdigkeit zu untersuchen; insbesondere ist diese betrachtung auch der allgemeine zustand des reifens außerhalb des zu reparierenden schadens einzubeziehen. die informationen des reifenherstellers zur reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.
je nach schadensbild sind ausschließlich die hierfür geeigneten reparaturmittel nach anweisung des herstellers dieser reparaturmittel zu verwenden; dabei ist insbesondere auf die verträglichkeit der verwendeten materialien untereinander zu achten.
die schadensstelle ist mit einem geeignetem werkzeug freizulegen und zu reinigen.
schäden an reifen, die mittels pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden.
(besteht aus latex und dient als weichmacher, welche das reifeninnere auflösen)
das einlegen eines schlauches ohne behebung des schadens ist unzulässig.
reparaturausführung:
generell ist der schadenskanal mit rohgummi, das mittels heiß- oder warmvulkanisation zu vulkanisieren ist, zu füllen und an der reifeninnenseite ein reparaturpflaster einzusetzen.
für die lochkanalfüllung von stichverletzungen im LAUFFLÄCHENBEREICH kann auch ein vorvulkanisierter gummikörper in verbindung mit einem reparaturpflaster verwendung finden.
dabei gilt ergänzend für:
kraftradreifen:
an kraftradreifen sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausdehnung im laufflächenbereich mittels kombireparaturkörper zulässig.
andere reifenreparaturen außerhalb der lauffläche sind an kraftradreifen unzulässig.
reifen an pkw und ihren anhängern:
im laufflächenbereich sind reparaturen von stichverletzungen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.
im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.
c-reifen und reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl kleiner 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:
im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 6mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.
im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger nicht davon berührt sind.
reifen mit einer tragfähigkeitskennzahl größer oder gleich 122 an nutzfahrzeugen und ihren anhängern:
im laufflächenbereich sind reparaturen bis höchstens 10mm schadensausmaß mittels kombireparaturkörper zulässig.
im bereich der wulstzonen sind GUMMIreparaturen nur zulässig, wenn die festigkeitsträger(karkass oder umkehrlagen) nicht davon berührt sind.
Ablehnugskriterien einer reparatur:
allgemeine gründe:
-der allgemeinzustand des reifens und das alter laut Wdk 90 muss berücksichtigt werden
-reifen mit cordverletzungen in den nicht reparierbaren zonen
-durch fettstoffe oder chemikalien geschödigte reifen
lauffläche:
-sichtbare gürtellagen zwischen den profilstollen
-unregelmäßiges verschlei0ßbild oder verformungen, die auf ablösung oder oxydierung hindeuten
seitenwand:
-ringsum verlaufende risse, tiefer als 1mm(zb. ozonrisse)
-sichtbare beulen durch seitlichen aufprall mit oder ohne eingeschlossene luft zwischen der karkaßlage und dem seitengummi
wulst:
-verformter, freiliegender oder gebrochener wulstkern
-wulstbeschädigungen durch splitt/steine, rost überhitzung(erkennbar an verfärbung)
reifeninneres:
-sichtbare unterluftdruck - oder plattrollspuren, wie zb. dunkle verfärbung, faltenbildung, abbröckeln der inneren gummischicht oder lockerung der karkaßseile in der walkzone
-fühlbare knickung im seitenwandbereich
-spreizungen der karkaßseile
-im reifeninneren befindliche fremdstoffe, zb. pannenspray oder ähnliches
zum thema v-reifen
jeder reifen darf repariert werden wenn dies fachgerecht durchgeführt wird, ziel ist es den reifen wieder zu 100% einsatzfähig zu machen.
6mm schadensausmaß bis v-reifen(80% der lauffläche)
3mm schadensausmaß ab v-reifen bis zr-reifen(90% der lauffläche)
runflatreifen:
- keine reparaturfreigabe besteht von continental(ssr) sowie pirelli(runflat)
-freigebabe von bridgestone(rft),goodyear(nct),dunlop(dsst),michelin(zp) bis 6mm laufflächenschaden
dabei sind die reparaturbestimmungen der hersteller zu beachten,(ca.60% der lauffläche)
-runflatreifen welche unter einem betriebsdruck von 1,0 bar gefahren wurden sind nicht reparabel!!!
diese reparaturen sind nur im kaltverfahren zulässig aufgrund verwandter polymere welche durch hitzeeinwirkung die festigkeit zu einzelnen komponenten im reifen verlieren!
jeder reifen ist reparabel solange herstellerangaben sowie reparaturmatiealsbestimmungen und das schadensausmaß beachtet werden.....der zustand des reifens sowie schadensfolgen sind entscheidend.
das endresultat solte ein zu 100% einsatzfähiger reifen sein.
reparatur schont die umwelt sowie den geldbeutel :-)
so, hoffe ich konnt allen eine zufriedenstellende antwort liefern ;-)
...dann ab zum reifendienst,argumente habt ihr jetzt genug....
greatz passi