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Nanoversiegelung und nur Ärger

Themenstarteram 24. März 2010 um 16:51

Ja ,das Leben lehrt einen widermal doch lieber bestimmte Sachen wie Versiegelungen oder anderes durch Fachkräfte erledigen zu lassen .Habe mir eine Nanoversiegelung raufmachen lassen ,leider benutzte der Mensch keine von Koch wie er vorher gesagt hatte sonder "V20 Nanoversiegelung "von Eurotrend vermarktet ,hier mal die Produkterklärung:

Nano V20 Hochleistungs-Lackschutz 125 g

Die Lackoberflächen werden extrem gehärtet und vor äußeren Einflüssen wie Waschchemie, Säuren, Laugen und UV- Strahlungen geschützt. Technologie des 21.Jahunderts. Professionelle und dauerhafte Lackversiegelung. Das Produkt ist UV-beständig und schützt die Oberfläche vor Umweltein-flüssen. Verschmutzungen lassen sich wesentlich einfacher beseitigen. Die Versiegelung bildet einen dieamatharten Schutzflim auf der Lackoberfläche wodurch die Lebensdauer des Lacks bedeutend verlängert wird. Glanz und Farbe wird aufgefrischt.Zudem weden Insekten und Schmutz durch das spiegelglatte NANO V 20 finish gehindert, sich leicht auf der Lackoberfläche festzusetzen.Haltbarkeit bis zu 3 Jahren bei Neu- und 18 Monate bei Gebrauchtfahrzeugen.

NANO V20 Qualität-Zertifikat 22-88-333-2009

Technologie des 21. Jahrhunderts

Lieferzeitraum: 3 Tag(e)

148,50 €

WENN MAN ES ORDENTLICH VERARBEITET vielleicht gut ,wenn......

Jedenfalls staubt das zeug wie sau wie mir scheint ähnlich dem 3M ,da ich mal in den Motorraum geschaut habe und der war weiß voller Abrieb ,also darf ich noch eine Motorwäsche machen lassen .

Zu guter letzt hat er mir den hinteren Türgriff derart versaut beim polieren das er getauscht werden muss (Bild folgt).Zufireden bin ich in keiner weise da auch die schicken Hologramme mit versiegelt wurden und ordentliche Kratzer reingehauen hat .Ich bin mehr als angepisst ,meinen wagen bekomt er nicht mehr in die Finger

Also Leute wenn ihr Versiegelungen nicht selber machen wollt sucht euch den Richtigen Betrieb oder Anbieter aus ,sonst ärgert ihr euch grün und blau

Das sind meine Erfahrungen die ich machen dürfte .

Beste Antwort im Thema
am 24. März 2010 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von mhob

 

das stimmt nämlich wirklich-hier wird oft über funktionierende nanotechnologie berichtet-aber dann kommen gleich wieder leute die es schlecht reden! oder aber es heisst...eigenwerbung!

@ MHOB

Ich gebe jetzt und hier mal meine (derzeitige) Meinung zum Thema NANO-VERSIEGELUNGEN ab:

1.

Ich nehme zur Kenntnis, dass es offenbar NANO-VERSIEGELUNGEN gibt, die in Preis und Leistung angemessen sind.

2.

Ich nehme zur Kenntnis, dass es offenbar viele Hersteller gibt, die das Wort NANO "missbrauchen" um ihre Produkte -mit diesem Wort- aufzuwerten, indem sie die Vorteile einer echten NANO-Versiegelung suggerieren.

3.

Ich gebe zur Kenntnis, dass ich bereit wäre 100erte von Euros für die Versiegelung mit einer NANO-VERSIEGELUNG auszugeben, wenn mir seitens des ausführenden Versiegelers die versprochenen Eigenschaften zu 100% schriftlich zugesichert werden würden. OHNE EINSCHRÄNKUNG.

4.

Ich erkläre, dass ich seit meiner Forenzugehörigkeit (hier) keinen Thread gelesen habe, in dem der TE über die zugesicherten Eigenschaften -insbesondere die Standzeit- berichtet hat.

5.

Ich erkläre, dass mir seit meiner Forenzugehörigkeit (hier) kein Hersteller einer "echten" NANO-Versiegelung benannt werden konnte, anhand dessen Namens man sich als Endverbraucher bei Aufbereitungsbetrieben orientieren könnte.

mfG

nochmal @ MHOB

Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, dass ich patu gegen Nano-Versiegelungen bin. Es ist nur so, dass aufgrund der Eindrücke meine Meinung so entstanden ist. Ich gebe Dir auch grundsätzlich recht mit Deiner Argumentation zum Thema Nano-Versiegelungen. Es hilft hier nur niemandem, wenn Du das immer wieder berichtest aber gleichzeitig keine Lösung präsentierst, obwohl Du es könntest (Markenname).

mfG

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Das würde ich auf jeden Fall reklamieren. Den Schaden am Türgriff muss der Aufbereiter zahlen und eine hologrammfreie Arbeit darf man auch erwarten. Hattet ihr das zu verwendende Produkt vorher abgesprochen bzw hast du einen schriftlichen Auftrag?

am 24. März 2010 um 17:41

Mir reicht das Wort Nanoversiegelng. Also wiedermal großer Hokus Pokus mit miesem Ergenis.

Für das Geld hättest Du Dein Auto mit Top Produkten lange pflegen können..........Verbuch es als Lehrgeld.

Themenstarteram 24. März 2010 um 17:58

hier singt keiner ,wegen zeit und gedultsmangel wollte ich es mal probieren vom Fachmann solche versiegelung auf den Neuwagen aufgebracht zubekommen nur Leider entpuppte sich das ganze als teurer FLopp,von der verarbeitung her .Ich habe den Menschen gefragt was er für Produkte nimmt zur versiegelung was ich ok fand,aber nacher stand auf der Rechnung V20 Nanoversiegelung ,also was ganz anderes als abgesprochen,fühlte mich daher auch leicht verarscht.Wie gesagt habe ich das Reklamiert und bekomme den schaden ersetzt von ihm .Jedenfalls bekommt er mein wagen nicht mehr in die Finger !

am 24. März 2010 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von Chaymos

Wie gesagt habe ich das Reklamiert und bekomme den schaden ersetzt von ihm .Jedenfalls bekommt er mein wagen nicht mehr in die Finger !

...wenn mich nicht alles täuscht, musst Du ihm aber die Chance zur Nachbesserung geben.

Zitat:

Original geschrieben von Chaymos

hier singt keiner

Ich denke, dass war nicht auf dich bezogen.Aber es gibt hier einige, die auf das Wort "Nano" reflexhaft reagieren.

Zitat:

Wie gesagt habe ich das Reklamiert und bekomme den schaden ersetzt von ihm .Jedenfalls bekommt er mein wagen nicht mehr in die Finger !

Darf ich fragem was du bezahlt hast und was er dir jetzt ersetzt?

Themenstarteram 24. März 2010 um 18:15

Er bekommt keine möglichkeit der Nachbesserung ,weil wenn er Hologramme und noch neue Kratzer reinmacht und mitversiegelt ist das stümperhafte Arbeit.Also LAck-,Felgen-und Scheibenversiegelung 280 Tränen.

Er soll mir nur den neuen türgriff samt Lackierung und Einbau ersetzen und dsann warte ich wie die standzeit von dem zeug ist und werde mich dannach entscheiden was ich mache ,ob selber handanlegen oder es bei VW aufbereiten lasse.Da sie es schonmal bei meinem copperorangenen 9N3 gemacht haben und top arbeit abgegeben haben .

Also genug geheult und auf die sonnigen Tage gefreut .

am 24. März 2010 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von Sputzel-Records

...wenn mich nicht alles täuscht, musst Du ihm aber die Chance zur Nachbesserung geben.

Dies wird gerne von Seiten der Händler erzählt. Der Gesetzgeber spricht zu dem Thema aber eine andere Sprache:

Zitat:

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt, es sei denn, dass dies unverhältnismäig wäre (§ 439 Abs. 3 BGB). Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat. Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

Mfg Zille

PS: OT: Wo wir gerade bei Behauptungen sind, die gerne vom Verkäufer aufgestellt werden und nicht stimmen:

Zitat:

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).

Themenstarteram 24. März 2010 um 18:52

ja vom Gesetzgeber her hab ich die sache nicht beleuchtet ,weil ich keine Nachbesserung möchte weil er die Versiegelung runtermachen müsste und die Hologramme und kratzer die er verursacht hat entfernen müsste,da er ohne hin schon stümperhaft gearbeitet hat würde ich sagen das er dann wenn ich eine nachbesserung in auftrag gebe mehr Schaden machen würde als ohne hin schon verursacht wurde .Mein Sachverständige meinte das auch diese versiegelung nicht ohne weiiteres wieder zu entfernen sei ,das sie beim aushärten ,knüppelhart wurde ,dann sieht das so aus wie auf dem tür griff und darauf hab ich bei nem 3 monate alten Neuwagen kein Bock

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