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Navi 950 nicht verbaut sondern 650

Opel Astra J, Vauxhall
Themenstarteram 23. August 2016 um 10:28

Hallo, habe einen Astra j Bauj. 7/15 gekauft

im Kaufvertrag steht mit Navi 950, verbaut

ist aber das Navi 650??. Was würdet ihr machen?

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Den Verkäufer ansprechen?

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Den Verkäufer ansprechen?

Richtig, den Verkäufer auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung hinweisen.

Gegebenfalls einen Preisnachlass heraushandeln.

Ich hatte ein ähnliches Problem, ganz unten zuletzt stand Irrtümer und Druckfehler ausgeschlossen etc.

Navi 650 und navi 950 sind auch unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichem leistungsumfang...

In jedem Fall mit dem Verkäufer reden

Zitat:

@MG1701 schrieb am 23. August 2016 um 23:33:21 Uhr:

Ich hatte ein ähnliches Problem, ganz unten zuletzt stand Irrtümer und Druckfehler ausgeschlossen etc.

Wenn da steht *ausgeschlossen* dürfen keine Irrtümer etc. auftreten - dann ist alles was geschrieben ist VERBDINDLICH.

I.d.R. steht eher "Irrtümer, Druckfehler und Änderungen *vorbehalten*" - damit halt man sich im Rahmen einer Grauzone noch einige Türchen offen.

am 24. August 2016 um 7:24

Wenn sich auf dem Kaufvertrag das Navi 950 befindet handelt es sich um einen Sachmangel, den der Verkäufer aufjedenfall beheben muss.

Tut es das nicht oder es steht sogar das 650 drauf, wirst du auf einen netten und kulanten Verkäufer hoffen müssen.

Er hat doch geschrieben, dass im Kaufvertrag Navi 950 steht - also ein Sachmangel.

Und erstmal sicher klären was wirklich verbaut ist. Evtl. ist ein Foto besser als 2 ??

Themenstarteram 25. August 2016 um 6:04

Zitat:

@Astradruide schrieb am 24. August 2016 um 12:36:49 Uhr:

Und erstmal sicher klären was wirklich verbaut ist. Evtl. ist ein Foto besser als 2 ??

Also 650 und 950 kann ich schon unterscheiden ??

Zitat:

@AstraJ1.6t schrieb am 24. August 2016 um 09:24:01 Uhr:

Wenn sich auf dem Kaufvertrag das Navi 950 befindet handelt es sich um einen Sachmangel, den der Verkäufer aufjedenfall beheben muss.

Tut es das nicht oder es steht sogar das 650 drauf, wirst du auf einen netten und kulanten Verkäufer hoffen müssen.

Der Verkäufer wird sicherlich nicht für Tausende Euro das passende Radio nachrüsten, sondern wenn überhaupt einen kleinen Nachlass oder eine kostenlose Inspektion anbieten. Eine Rückgabe sehe ich schwierig wenn der Pausus "Irrtümer vorbehalten" vorhanden ist, da es sich nur um einen vergleichsweise geringen Mangel handelt (Unterschiede sind ja minimal). Ein Kollege hat z.B. einen Zafira Tourer Innovation mit Navi 900, welche eigentlich zu 99,9% die Freisprecheinrichtung integriert hat (glaube sogar serienmäßig?). Seiner hat´s nicht. Antwort vom Verkäufer: Schulterzucken. Irrtümer vorbehalten.

am 25. August 2016 um 7:06

Zitat:

@martin7791 schrieb am 24. August 2016 um 11:51:34 Uhr:

Er hat doch geschrieben, dass im Kaufvertrag Navi 950 steht - also ein Sachmangel.

In der Tat, das hatte ich wohl überlesen. :D

Und TE hast du dich jetzt endlich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt?

Hier im Forum kann dir das keiner abnehmen.

Zitat:

@tapasfan schrieb am 25. August 2016 um 08:04:41 Uhr:

Zitat:

@Astradruide schrieb am 24. August 2016 um 12:36:49 Uhr:

Und erstmal sicher klären was wirklich verbaut ist. Evtl. ist ein Foto besser als 2 ??

Also 650 und 950 kann ich schon unterscheiden ??

Dann setz Dich mal mit dem Fakt auseinander das Emoticons hier im Forum nicht mit Fragezeichen gesetzt werden. Dafür gibt es die Emoticonleiste die sich beim hovern über den Smiley öffnet. Fragezeichen werden hier somit auch als solche verstanden :D

am 25. August 2016 um 8:06

Naja, wenn er das Fahrzeug vorher (ausgiebig) anschauen und probefahren durfte, dann gilt eher "gekauft wie gesehen" und der Vertrag gilt nur noch der formellen Geschichte. Hier muss dann nicht einmal die Ausstattung detailliert gelistet sein, eine Nennung des Kaufobjekts (z.B. Opel Insignia 2.0 CDTI Innovation in Nachtblau) wäre völlig ausreichend.

Vertragsinhalte abweichend zum Produkt stellen nur dann einen Sachmangel dar, wenn das Produkt ungesehen gekauft wurde, also wie der Kauf im Internet. Hier müssen Produktdetails mit dem gelieferten Produkt übereinstimmen, dies gilt auch für die Präsentation auf der Internetplattform - hier müssen die Ausstattungsdetails mit dem gelieferten Produkt übereinstimmen. Ganz beliebt ist hier die Nennung einer höheren Ausstattungslinie, z.B. Adam Slam wird kommuniziert, aber tatsächlich handelt es sich um einen Adam Jam.

Quelle: RA für Vertragswesen

So einfach kann man das imho nicht sehen. Klar, wenn bei Fahrzeugübergabe nur 3 Räder montiert sind sollte man das auch bemerken. Aber das zum zeitpunkt der probefahrt/Besichtigung und späteren Übergabe ein Käufer eindeutig und unmittelbar realisieren können muß ob das ähnliche aussehende Radio A oder b verbaut ist, ist wohl zuviel verlangt.

Da ist es imho höchst plausibel das man erst im Nachgang von Tagen, wenn man den vollen Funktionsumfang anfängt zu nutzen, feststellt das nicht das zugesicherte Radio verbaut ist.

Der Verkäufer könnte ja glatt noch zw. Probefahrt und Übergabe geschummelt haben.

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