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NAVI ersetzt Tachometer, wenn im Sichtfeld !
Liebe Autofreunde,
ich plag emich seit geraumer Zei tdamit herum , das mein Tacho mal geht, dann wieder nicht.
Da es sich um ein 16 Jahre alten PKW handelt, der sonst in Top Ordnungist, hatte ich deshalb, sicherheitshalber, mein Navi so angebracht, das ich , sobald ich in den Rück/Innen/ Spiegel schaute udn das tue ich fast alle 3-5 sec !, meine Geschwindgigkeit auch dort ablesen kann.
Das heitß : Ich habe im Sichtfeld eine GEschwindigkeitsangabe, auf die ich mich verlassen kann!
Das sollte man Wissen !
Nur, was nutzt das , wen der TÜV dann sagt: Nee, Tacho ist Pflicht ?
Das ist der Hmer, weil er das damit begründet, das man di eGeschwindigkeit in " Sichtfeld " haben muss.
Ich erläuterte dies , oben , das ic hdas habe ...
und trotzdem sagt der TÜV, Mängel, wiedr Vorführen !
Das Ganze auszutauchen kostet, das e s nur in einem Instrumenten Paket möglich ist , 495,- Euro !
Absurd!
Man sieht , zuverlässig , wie schnell man fährt und der TÜV sagt , Nee das siehtst Du eben nicht .
Was stimm t den nur ???
Leute , seit keine Besserwisser, doch sagt Eurtfe Meinung.
E shandelt sich hie rumd das Modell : Citroen C5 break 1,8 BJ 2002 !!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Da kannst du machen was du willst, der Tacho im Auto muss gehen.
Du kannst bei einer kaputten Birne auch nicht sagen "Ich habe doch eine Taschenlampe als Ersatz."
Solche Sachen am und im Fahrzeug müssen funktionstüchtig sein.
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21 Antworten
Der TÜV wird's wahrscheinlich gar nicht merken, meist wird nämlich keine Probefahrt gemacht ;-)
Weißt genau was defekt ist ? Denn gibt auch Leute, die sowas reparieren können.
Tacho ist Pflicht, und ob ein System zulässig ist, dessen Signal von außerhalb kommt und nicht vom Auto selbst gemessen wird ? Glaub's fast nicht, denn GPS-Satelliten könnten ja auch mal ausfallen oder abgeschaltet werden.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57.php
Irgendwo hab ich mal von einem ähnlichen Fall gelesen, da wollt sich einer ersatzweise einen auf Raddurchmesser programmierbaren Fahrradtacho (gibt's ja sogar drahtlos) einbauen. Geber/Sensor war Nähe Getriebe an der Antriebswelle geplant . . . funktionieren könnt's, weiß aber nicht wieviel so ein Fahrradtacho max. anzeigen kann und ob das TÜV-konform wäre (wahrscheinlich eher nicht) und ob er's überhaupt gemacht hat.
Da kannst du machen was du willst, der Tacho im Auto muss gehen.
Du kannst bei einer kaputten Birne auch nicht sagen "Ich habe doch eine Taschenlampe als Ersatz."
Solche Sachen am und im Fahrzeug müssen funktionstüchtig sein.
Hallo.
Nein, Tacho ist nicht Pflicht. Für die Einhaltung der Geschwindigkeit ist der Fahrer verantwortlich, wie er das macht ist egal. Bei Nichteinhaltung wird der Fahrer auch entsprechend zur Verantwortung gezogen.
Gruß jaro
Da der Prüfer spätestens auf dem Bremsenprüfstand merkt das der Tacho nicht funzt, würde ich es reparieren
Ohne Tacho keine Plakette
Tachos für den C5 finde ich gebraucht für weniger als 50 € und es findet sich sicherlich jemand, der das Ding für 50 € einbaut. Wenn man weiß, wo die Schrauben sitzen... vielleicht ist er auch nur gesteckt. Die vollelektrischen Tachos (ohne mechanische Tachowelle) sind Plug-And-Play. Stecker ab, Stecker dran, fertig (wobei das bei Tachos mit Tachowelle nicht anders sein sollte).
Für 50 bis 100 € hat man also seine Ruhe... und der alte Tachostand wird einfach genau wie der neue im Scheckheft notiert (s. Abschnitt: "Tachowechsel"). Fertig.
495 € zzgl. Einbau... lass dich doch nicht für dumm verkaufen. Achja, und verkaufe uns bzw. den Prüfer nicht für dumm. Ein Navi ist nunmal nicht als Tachometer geeignet.
Tacho ist kein Sicherheitsrelevantes Bauteil, das wird nicht geprüft.
Eine Ermahnung kann er sich aber sicher anhören.
Also ein Tacho, der mal geht und mal nicht, läßt sich ggfs. reparieren (Wackelkontakt)
Ein Navi wäre für mich kein Ersatz. Es funktioniert z.B. auch nicht im Tunnel und manchmal sehr verzögert (ansonsten sogar genauer) Es würde mich wundern, wenn der TÜV das als Ersatz anerkannt.
Bei Motorrädern bauen sich ja viele den Tacho um. Da gibt es preiswerte Alternativen, die man auch ins Auto einbauen kann. Wahrscheinlich muss es eingetragen werden, aber dann wahrscheinlich noch viel billiger als ein neuer Originaltacho.
Tachogeber am Getriebe wäre die erste Anlaufstelle. Kostet nicht viel, ist leicht gemacht.
Ansonsten wie angemerkt, Gebrauchtteil Tacho tut's auch. Gibt's günstig, Austausch ist schnell gemacht.
Nicht verzweifeln
Zitat:
@jaro66 schrieb am 24. Januar 2019 um 22:02:11 Uhr:
Hallo.
Nein, Tacho ist nicht Pflicht. Für die Einhaltung der Geschwindigkeit ist der Fahrer verantwortlich, wie er das macht ist egal. Bei Nichteinhaltung wird der Fahrer auch entsprechend zur Verantwortung gezogen.
Gruß jaro
§57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein.
Ist aber auch blöd............
Zitat:
@mazda2013 schrieb am 24. Januar 2019 um 21:47:42 Uhr:
Was stimm t den nur ???
Die Begründung, dass ja das Navi auch im Sichtfeld liegt, reicht nicht aus. § 57 StVO verlangt zusätzlich, dass ein Tacho "den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen" muss und der Anhang verweist auf EU-Richtlinien. In diesen wiederum wird gefordert, dass ein Tacho bestimmte Anforderungen erfüllen muss und diese auch geprüft werden müssen und diese Prüfung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Danach wird die Messprozedur erläutert.
Dein Navi hat diese Prüfung nie durchlaufen und es ist nie Bestandteil der Betriebserlaubnis geworden, da nützt es dann auch nichts, dass es im Sichtfeld ist.
Das Navi misst ja die Geschwindigkeit. (im Sichtfeld) und da über GPS ist es ja auch genauer als der Tacho. Der muss geprüft sein, da er sich ja über den Durchmesser der Reifen beeinflussen lässt.
Ich finde die Geschwindigkeitsangabe im Navi ist erheblich besser als auf dem Tacho. Zum Beispiel im Fiat Dukato ist der Tacho so klein und da ist auf einen Blick schwer erkennbar, wie schnell man fährt. Ich mache es so wie der starter und habe das Navi immer im Blickfeld. Wozu überhaupt noch ein Tacho...die sind meist sehr ungenau und wenig brauchbar (meine Meinung). Der TÜV soll die Augen zudrücken...gg. Ach ja und mein Navi wart mich auch, wenn ich zu schnell fahre.
Das Tachosignal kommt in der Regel vom ABS Steuergerät. Zugehöriger Radsensor sitzt an der linken Antriebswelle. Erstmal alle Fehlercodes auslesen und daran denken, dass ältere Zitronen gerne Gammel in den Kabelbaumsteckern haben können. ...
Zitat:
@jaro66 schrieb am 24. Januar 2019 um 22:44:35 Uhr:
Das Navi misst ja die Geschwindigkeit. (im Sichtfeld) und da über GPS ist es ja auch genauer als der Tacho. Der muss geprüft sein, da er sich ja über den Durchmesser der Reifen beeinflussen lässt.
Die Geschwindigkeitsmesseinrichtung muss geprüft und abgenommen sein, egal wie das Ding funktioniert, egal wie genau es ist. Und das Navi ist es nicht und wird es auch nicht werden.
Und natürlich ist die Geschwindigkeitsmesseinrichtung ein sicherheitsrelevantes Bauteil und damit auch HU relevant. Wie soll man sonst zuverlässig beurteilen wie schnell man fährt?