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Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht benutzen?

Audi A3 8P
Themenstarteram 28. April 2006 um 11:13

Hallo zusammen!

Weiß dazu jemand mehr?

http://www.a3-freunde.de/wiki/TagesFahrlicht

Hab ich das richtig verstanden, dass die dann immer eingeschaltet sind, wenn ich den Motor starte?

Sind die Nebler dann immer gedimmt, oder auch noch als Nebelscheinwerfer zu gebrauchen?

Geht das Ganze auch, ohne dass die Rückleuchten dabei an sind?

Sind dann auch wirklich NUR die Nebler an?

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104 Antworten
am 28. April 2006 um 11:23

Zumindest in Österreich nicht erlaubt! Egal ob gedimmt oder nicht. Es ginge nur echte Tagfahrlicher anstatt Nebler.

Deshalb, für mich, uninteressant.

Themenstarteram 28. April 2006 um 11:31

Ich glaub, da bist Du falsch informiert.

Das ist sehr wohl zugelassen, zumindest beim TT:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&threadid=1050843

Werde meinen A3 Jg. 11/04 nächste Woche wegen den klappernden hinteren Stossdämpfern beim Freundlichen haben. Dabei möchte ich auch das Tagfahrlicht nach den erwähnten Links wie in Skandinavien üblich umprogrammieren lassen, da ich nicht immer mit Xenon fahren will. Wahrscheinlich ist das in der CH auch nicht wirklich legal, aber wenn etwas abgedimmt ist, wird das wohl vom Freund u. Helfer toleriert (hoffe ich). Weiss nächsten Mittwoch mehr darüber und melde mich dann wieder...

Gruss Phil

Hat das schon einer machen lassen? Also wenn ich davon nen Bild sehe und es mir gefällt, fahr ich sofort zum freundlichen und lass mir das auch machen! Standlicht in verbindung mit den Neblern sieht beim A3 eh riesen geil aus! :-)

am 28. April 2006 um 11:41

@schäfchen Du hast Recht - Quelle Autofahrerclub

Zitat:

Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein.

Steht aber nicht da das man sie dimmen darf!

Nur sehe ich ein Problem beim automatischen einschalten mit der Zündung. Wenn man ins Ausland fährt wo man das nicht darf. Muß also zum ausschalten gehen.

Themenstarteram 28. April 2006 um 11:45

Erst mal Danke für die Rückmeldungen!

@Phil: Wäre super, wenn Du berichten würdest!

@Ragnon: Ich bin auch schon kurz davor einfach mal zum Feundlichen zu fahren und das machen lassen.

Die Frage ist nur, ob die für dolche Spielereien überhaupt Zeit haben ...

Ich glaub, ich ruf einfach mal an :D

Also bei mir macht das immer nen Azubi... und der hat Zeit! :D

Steh immer daneben und ich überwache das ganze und somit passt dit schon. Wenn ich mir meinen Sportback so mit den gedimmten Nebellampen vorstelle... oha! ;-)

Themenstarteram 28. April 2006 um 13:37

Ich kanns gar nicht glauben, dass das noch keiner gemacht hat?

Oder gabs nicht das gewünschte Ergebnis, und wurde wieder rückgängig gemacht?

am 28. April 2006 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von schäfchen

Ich kanns gar nicht glauben, dass das noch keiner gemacht hat?

Oder gabs nicht das gewünschte Ergebnis, und wurde wieder rückgängig gemacht?

Liegt vielleicht daran das 99% der Freundlichen keine Bits und Byts ändern und da gar nicht eingreifen dürfen/können. Sondern nur im Menü auf "Skandinavien" einstellen. Ich hab die Einstellung "Skandinavien" ist mir aber neu das da die Nebelleuchten als Tagfahrlicht verwendet wird - bei mir leuchtet das Abblendlicht (Halogen)

Themenstarteram 28. April 2006 um 15:29

Hier nochmal der Link für die ungläubigen Österreicher ;-)

http://www.oeamtc.at/index.php?...

Nochmal zusammen gefasst bei skandinavischer Einstellung:

Sobald ich den Motor starte, leuchten die Nebelscheinwerfer und Rückleuchten. Das Abblendlicht und das Standlicht bleibt aus.

Ich kann also weder die Rückleuchten ausschalten, noch beeinflussen, ob das neue Tagfahrlicht angeschalten wird.

Hab ich das so richtig verstanden?

am 28. April 2006 um 16:11

Zitat:

Original geschrieben von schäfchen

Ich kann also weder die Rückleuchten ausschalten, noch beeinflussen, ob das neue Tagfahrlicht angeschalten wird.

...und auch nur in Österreich und Skandinavien fahren - denn überall woanders ist es verboten mit Nebelscheinwerfer bei normalen Lichtverhältnissen zu fahren ;)

Deshalb ist auch die Bite-Einstellungen sicher verboten. Man darf sie nur händisch einschalten.

Und nochmal, ich hab die Skandinavienschaltung und ich war bei den Einstellungen dabei. Von Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht hab ich nichts gesehen.

Mag sein das es mit der Bit Verstellung geht, glaub aber nicht das ein freundlicher etwas verbotenes macht. Muß man sich schon selbst einstellen.

Muß noch dazu sagen das es auch auf das Modelljahr bzw. Steuergerät ankommt - vielleicht gehn bei manchen andere Einstellungen.

Themenstarteram 29. April 2006 um 9:44

In einem anderen Forum hat ein User das hier geschrieben:

Zitat:

Ich hab mal ein wenig wegen der rechtlichen Situation bei TFL in Deutschland bei TÜV und Rennleitung nachgefragt. Dabei ist folgendes herausgekommen:

Alle für das Tagfahrlicht benutzte Scheinwerfer müssen im Glas u.a. das Prüfzeichen RLxxxxx eingepresst haben. RL steht führ 'Running Light', xxxxx steht für die Nummer des Prüfdokuments des KBA oder der entspr. EU-Behörde.

1. Tagfahrlicht mit eigenen Leuchten:

Hierzu müßen an der Fahrzeugfront zwei eigenständige Lampen angebracht werden.

Folgende Funktionen müssen schaltungstechnisch erfüllt werden:

Bei inbetriebnahme des Fahrzeugs leuchten diese alleine auf.

Schluß-, Stand-, Begrenzungs-, Nebel-, Fernlicht- und Abblendlichtleuchen sind aus.

Wird der Lichtschalter betätigt, müssen die TFL-Leuchten sofort eigenständig erlöschen und die per Lichtschalter eingeschalteten Lampen sich einschalten.

2. Tagfahrlicht mit den Hauptscheinwerfern

Hier muß unterschieden werden ob das TFL durch seperate Leuchtmittel in den Haupscheinwerfern erzeugt wird oder die Glühlampen des Fahrlichts (Abblendlicht) benutzt werden.

Sind eigenständige Glühlampen für das TFL vorhanden, werden diese wie die unter 1. beschriebenen separat angebauten Lampen behandelt.

Das Fahrlicht darf nicht alleine als TFL benutzt werden, da das fahren mit Nebel-, Fern- oder Fahrlicht nur in Verbindung mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung zulässig ist (siehe §49a, STVZO; Ausnahme für TFL ist im §49a, Abs. 5 ).

Ob gedimmtes Abblendlicht ohne Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung zulässig ist, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

 

3.. Tagfahrlicht mit Nebel- od. Fernscheinwerfer

Das ist grundsätzlich nicht zulässig!

am 29. April 2006 um 11:34

Zitat:

Das Fahrlicht darf nicht alleine als TFL benutzt werden, da das fahren mit Nebel-, Fern- oder Fahrlicht nur in Verbindung mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung zulässig ist

Das ist der Unterschied zu D, in A - Das Abblendlicht darf alleine ohne Schlußleuchten und Kennzeichenleuchten verwendet werden - allerdings nicht gedimmt!!! bzw. nur 20% gedimmt, also bis zur gesetzl. mindestleuchtstärke von Abblendlicht.

Ob das Nebellicht alleine ohne andere Beleuchtung in A zukünftig verwendet werden darf ist fraglich.

Wenn in D das Tagfahrlicht eingeführt wird, werden sie sicher auch den Gesetzestext dahingehend ändern.

am 29. April 2006 um 12:46

ich verstehe jetzt bald gar nix mehr.

Ich habe mir die Nordamerika-Einstellung (gedimmt auf 80%) programmieren lassen (habe halogen-SW)

Darf ich das jetzt nicht hier in Dtl. oder schon????

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