Nebelscheinwerfer folieren/lackieren TÜV konform?
Hallo,
leider ist einer meiner Nebelscheinwerfer zu einem Aquarium geworden. Dachte mir ich baue ihn aus, bohre unten ein Loch und Problem gelöst. Leider lässt er sich aber nicht durch die dafür vorgesehene Öffnung lösen.
Plan B war dann vorne ein Loch zu bohren, aber das Glas ist etwas zu widerspenstig.
Plan C wäre jetzt Stoßstange ab und so an den Nebler kommen. Die Stoßstange ist aber aufgrund eines Wildunfalles an mehreren Stellen mit Kabelbindern und nicht serienmäßigen Befestigungen fixiert. Das würde ein riesen Akt um sie ab und dann wieder anzubauen.
Komme ich denn mit Wasser im Nebler durch den TÜV?
Falls nein, kann ich beide Nebelscheinwerfer einfach z.B. mit Sprühfolie schwarz machen? Dadurch bleibt halt das E Zeichen sichtbar, was mir etwas Sorgen macht.
Ansonsten fällt mir noch ein die Scheinwerfer einfach mit Panzertape für den TÜV abzukleben?
Brauchen tue ich die Dinger sowieso nicht...
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25 Antworten
Die Nebler kannst du doch mit nem Schraubenzieher ganz leicht ausklipsen da muss an der Stossstange überhaupt nix gemacht werden...
Für den Tüv müssen sie funktionieren und dürfen nicht nass von innen sein...
Ich würd in den Kleinanzeigen nach Gebrauchten oder bei Ebay direkt schauen nach Neuen die sind wirklich nicht teuer und in 5min getauscht...
Hab grad nachgeschaut 2 neue normale kosten 30€ incl. Versand
Gruss
Da habe ich schon alles probiert. Der undichte geht nicht raus. Der andere kommt sofort, wenn ich durch diese Öffnung in der Stoßstange mit einem Schraubenzieher reindrücke. (Hab die M Front)
Denke der Vorbesitzer hat nach dem Wildunfall diesen einen Nebler irgendwie anders befestigt.
Mit Panzertape abkleben zählt nicht als keine Nebler vorhanden?
Neue kaufe ich da keine, zur Not fliegen beide raus. Wie gesagt brauche ich die Dinger nicht und was nicht da ist sollte den TÜV auch nicht stören oder?
Falls ich ihn doch irgendwie rausbekomme, ein Loch bohre damit er trocken ist und die Birne leuchtet müsste der TÜV auch glücklich sein?
Das Problem ist wenn der Knopf im Innenraum vorhanden ist und Scheinwerfer verbaut sind müssen sie funktionieren...
Ich denke mit Loch bohren und trocken legen wird der tüv zufrieden sein ist zwar keine tolle Lösung aber wenn sie zum Prüfzeitpunkt trocken und funktionsfähig sind wirds wohl funktionieren mit der Abnahme wenn sonst alles ok ist....
Nebelscheinwerfer sind aber kein Muss oder?
Auch wenn da im Innenraum der Knopf ist sollte es doch eigentlich egal sein, wenn ich beide einfach vor dem TÜV Termin ausbaue.
Das mit dem Loch wäre für mich die "eleganteste" Lösung. Damit könnte ich sie behalten, falls ich sie doch irgendwann brauchen würde und es kostet mich nichts.
Kenne das nur von den Heckscheibenwischern so. Musste den an einem früheren Auto auch demontieren weil er nicht funktionsfähig war. Habe das direkt vor Ort gemacht und dann gabs die Plakette. War für mich zwar völliger Schwachsinn aber hauptsache der TÜV ist glücklich
Versuchs doch...mehr kann ich dir nicht dazu sagen...wenn der Prüfer den Knopf drückt und keine drin sind ist das meiner Meinung nach ein Mangel....ob es dann Tüv gibt oder nicht wirst du ja sehen....viel Glück
Auch der NSW-Schalter ist Teil der Lichtanlage bzw. der NSW. Wenn die NSW entfernt werden, muß auch gleichzeitig der NSW-Schalter entfernt werden - sonst kein TÜV.
Leider weiß ich nicht wie das mit dem NSW-Schalter bei Deinem Modell ist. Schlecht, wenn er Teil des gesamten Lichtschalters ist. Dann muß ggfs. der gesamte Lichtschalter ausgetauscht werden.
Zitat:
@Whobody schrieb am 5. September 2016 um 00:47:36 Uhr:
Auch der NSW-Schalter ist Teil der Lichtanlage bzw. der NSW. Wenn die NSW entfernt werden, muß auch gleichzeitig der NSW-Schalter entfernt werden - sonst kein TÜV.
Sorry aber das halte ich für Blödsinn!
Ansonsten würde mich interessieren, wo man das nachlesen kann (zumal man die NSW auch über irgend einen anderen X beliebigen Schalter ansteuern könnte).
Bei meinem Touring hat noch nie jemand etwas gesagt, wenn ich die NSW für den Tüv draußen hatte (keine Funktion wegen Kabelbruch oder so) und der Schalter noch da...
Streng genommen ist es aber so. Der Lichtschalter gehört wie schon gesagt wurde, zur Lichtanlage.
Wenn der Prüfer drüber weg schaut, ist es dein Glück.
Eigentlich ist die ganze Diskussion auch unnötig...Entweder die Dinger funzen wenn sie verbaut sind ob man sie jetzt braucht oder nicht oder man baut alles komplett aus besorgt sich auf dem Schrott nen entsprechenden Einsatz ohne NSW-Schalter und gut is....
Letzte Möglichkeit so hinfahren und sehen was los ist....sollte es daran hängen gibts für die Nachprüfgebühr schon mindestens einen Scheinwerfer auf dem Schrott...Ob einem der Aufwand wegen so einer Kleinigkeit wert ist muss man selber wissen....
Für mich würde sich die Frage gar nicht stellen....
Gruss
Zitat:
@Limo320 schrieb am 5. September 2016 um 08:24:30 Uhr:
Zitat:
@Whobody schrieb am 5. September 2016 um 00:47:36 Uhr:
Auch der NSW-Schalter ist Teil der Lichtanlage bzw. der NSW. Wenn die NSW entfernt werden, muß auch gleichzeitig der NSW-Schalter entfernt werden - sonst kein TÜV.
Sorry aber das halte ich für Blödsinn!
Ansonsten würde mich interessieren, wo man das nachlesen kann (zumal man die NSW auch über irgend einen anderen X beliebigen Schalter ansteuern könnte).
Bei meinem Touring hat noch nie jemand etwas gesagt, wenn ich die NSW für den Tüv draußen hatte (keine Funktion wegen Kabelbruch oder so) und der Schalter noch da...
Dann haste Glück gehabt, kann in einer anderen Prüfstelle/Prüfer anders enden. Was dran ist muss auch funktionieren...typisches Beispiel ist auch der Heckscheibenwischer ist er am Auto muss er funktionieren, gab es nie einen muss auch nichts funktionieren. Weiß jetzt aber auch nicht ob das dann nur ein kleiner Mangel mit Hinweis auf dem Prüfbericht ist oder es gleich zur Nichterteilung Plakette führt...
Denke je nach Prüfer und restlichem Fahrzeugzustand kann es mal so oder so enden...
Zitat:
@KeisA schrieb am 5. September 2016 um 08:28:41 Uhr:
Streng genommen ist es aber so. Der Lichtschalter gehört wie schon gesagt wurde, zur Lichtanlage.
Wenn der Prüfer drüber weg schaut, ist es dein Glück.
Komisch, warum sagten mir grad TÜV, DEKRA und KÜS, was anderes?
Zitat:
@tartra schrieb am 5. September 2016 um 09:04:35 Uhr:
Was dran ist muss auch funktionieren...
Richtig, wenn die NSW verbaut sind, aber das hat rein garnichts mit dem Schalter zu tun!
Ich hab im Touring Sitzheizungsschalter aber keine Sitzzheizung... ja ja ich weis, scheiß Vergleich!
Zitat:
@Limo320 schrieb am 5. September 2016 um 09:05:59 Uhr:
Zitat:
@KeisA schrieb am 5. September 2016 um 08:28:41 Uhr:
Streng genommen ist es aber so. Der Lichtschalter gehört wie schon gesagt wurde, zur Lichtanlage.
Wenn der Prüfer drüber weg schaut, ist es dein Glück.
Komisch, warum sagten mir grad TÜV, DEKRA und KÜS, was anderes?
Das nennt sich "Ermessensspielraum". TÜV Prüfer sind auch nur Menschen und die machen auch Fehler.
Einzelfälle?
Nimm es mir nicht übel, wenn ich eher der Aussage von mind. 3 Diplom-Ingenieuren vertraue...
Ich lass mich aber gerne eines besseren Belehren, nur sollte man das dann auch irgendwie untermauern.
Sorry für das ot.