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nebelschlußleuchten. led bremsleuchten.
hallo, solange led leuchten nur als bremslicht verwendung finden ist das erträglich. sollte diese aber als nebelschlußleuchten dauerhaft eingeschaltet sein, ist dies für den nachfolgenden verkehr unerträglich. zu starkes blenden. zumal die wenigsten verkehrsteilnehmer nicht wissen, daß diese nur bei unter 50 mtr. sichtweise und somit nur bis max. 50 km/h eingeschaltet sein dürfen. es wundert immer wieder, warum die technik nicht soweit ist, daß bei ca. 60 km/h diese nicht automatisch abschalten.
Beste Antwort im Thema
Hi
nicht abschalten der NSL bei 50 sondern einen Geschwindigkeitsbegrenzer bei maximal 52km/h aktivieren. Dann ist schnell Schluß mit dem Spuk
Gruß Tobias
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24 Antworten
Zitat:
@drambuie42 schrieb am 4. März 2015 um 12:42:48 Uhr:
zumal die wenigsten verkehrsteilnehmer
nichtwissen, daß diese nur bei unter 50 mtr. sichtweise und somit nur bis max. 50 km/h eingeschaltet sein dürfen.
Ich habe den obigen Satz mal korrigiert.
Hi
nicht abschalten der NSL bei 50 sondern einen Geschwindigkeitsbegrenzer bei maximal 52km/h aktivieren. Dann ist schnell Schluß mit dem Spuk
Gruß Tobias
Bei Nebel können die Leuchten nicht hell genug sein, außerdem reichen auch die 21 Watt einer Glühlampe in Verbindung mit einem polierten Reflektor für eine Blendung bei nebelfreiem Wetter völlig aus. Ich verstehe sowieso nicht, warum es sich viele Hersteller so schwer machen. Schon bei meinem 20 Jahre alten Ford Ka (erstes Auto) war die Nebelschlussleuchte nach jedem Abstellen der Zündung deaktiviert.
Hier im grenznahen Bereich zu Belgien hat man manchmal den Eindruck die Nebelschlussleuchte würde bei belgischen Autos bei jedem Autostart automatisch aktiviert.
Gruß
Raymund
das liegt daran, dass in Belgien meines Wissens die Verwendung der NSL schon bei Regen nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben ist. Ganz anders also als die absolut richtige Vorschrift in unserer Bundesrepublik, die aber leider allzu oft ignoriert wird. Ich wäre deswegen und wegen des Fortschritts bei der Beleuchtung von Fahrzeugen sogar dafür, die NSL komplett abzuschaffen. Die Notwendigkeit ist nicht mehr gegeben. Als sie vor gut 50 Jahren eingeführt wurde, waren die serienmäßigen Rücklichter (auch dank vieler 6V-Fahrzeuge) so schwach, dass sie schon bei leichtem Nebel einfach nicht mehr sichtbar waren. Heute sieht das dank Zwillingsrückleuchten, LED, 12V und vieler anderer Verbesserungen ganz anders aus. Ich habe mal ein jahr in den USA gelebt und fand es ganz angenehm, dass dort mangels NSL niemand seine hinter ihm/ihr fahrenden Verkehrsteilnehmer blendete. Die wenigen schwedischen Importfahrzeuge, die trotzdem mit NSL ausgestattet waren (US-Fahrzeuge haben generell keine), fielen dabei nicht auf.
Der Vorschlag die NSLs bei 52 km/h entweder zu deaktivieren oder einen Speed-Limiter einzuschalten ist gut. Alternativ ein "Dauerbimmeln" ähnlich Gurtwarner. Können wir gerne auch auf Nebelscheinwerfer erweitern, denn die dürfen nur bei deutlicher Sichtbehinderung nicht nur durch Nebel eingeschaltet werden. Da sollte ein 100er Limit vollkommen angemessen sein.
Ich hasse die dazugehörigen Fahrer, gibt zwei Typen:
Typ (a): Maximal 100 km/h auf dem Tacho, seit gefühlt 100km auf der mittleren Spur schleichend und bereits bei beschlagener Heckscheibe mit NSL rumfahrend.
Typ (b): Alles an was die Kiste hergibt und bei Sicht nahe Null mit 140 links blinkend alles weghupen und sich über die Idioten aufregen, die einem auf dem Weg zum nächsten megawichtigen Termin die Zeit stehlen...
Typ a rennt als nächstes zum Codierer und lässt sich diese Bevormundung genau wie Gurtwarnungen "herauscodieren".
Ihr glaubt übrigens nicht, was das für ein tolles Gefühl ist, wenn man erst so einen Idioten mit voller Festbeleuchtung vorne und hinten trotz sintflutartigen Niederschlägen an einem vorbeirauschen sieht. Vor allem, wenn der selbe Karren mit der selben auffälligen Firmenwerbung 20km weiter mit den Rädern nach oben im Graben liegt und dessen Insasse Typ "Lackaffe" im strömenden Regen stehend gerade einen Abschlepper herbeitelefoniert. In dem Moment hast du das Gefühl, der liebe Gott hat sowohl einen rabenschwarzen Humor als auch dir persönlich ne virtuelle High-Five gegeben
Typ B hatte ich als Busfahrer getarnt vor Jahren auf der A7 Richtung Hannover. Der knallte bei enormer Glätte und starkem Schneefall mit Schneetiefen von ~30cm auf ungeräumter Straße an mir vorbei. (Natürlich mit eingeschalteter NSL) 15 Min. später stand der Bus quer über die Fahrbahn und >30 Omis und Opis standen auf der BAB. Ich fuhr Tempo 40 und wagte es nicht, den PKW vor mir zu überholen. (Und hinter mir wagte es keiner, mich zu überholen! Trotz dreier Fahrbahnen!) Nur einige LKW-Fahrer und der Bus. (Die LKWs habe ich auch mit Tempo 40 wieder eingeholt. Der LKW hat seine Ruheposition auf dem Seitenspiegel eingenommen!)
Ich bin auch für eine Zwangsdrosselung der Fahrzeuge bei eingeschalteter NSL, damit Typ A wenigstens die NSL ausschaltet. Meist sind dies Mütter oder Opis, die keine Ahnung haben, dass das Ding überhaupt an ist bzw. wie man es überhaupt nutzt. Um Gary entgegen zu kommen, kann bei erreichen der Drosselung besagtes Gebimmel angehen. Dann halten die Muttis panisch an oder fahren zur Werkstatt, weil das Auto Geräusche macht.
MfG
Hallo,
also ich finde es gefährlich, wenn bei eingeschalteter NSL die Geschwindigkeit gedrosselt wird.
Ich persönlich schalte die NSL sehr früh ein und fahre auch schneller als 50 km/h damit. Nachts und bei Starkregen erfüllt sie damit sogar ihren Zweck, dass ich von hinten früher gesehen werde. Aber: Sobald sich von hinten jemand nähert, schalte ich sie grundsätzlich aus. Und zwar immer, egal ob 30 m oder 300 m Sicht. Eine Nebelschlussleuchte blendet grundsätzlich, deswegen sollte sie auch ausgeschaltet werden, wenn jemand hinter einem fährt. Also ähnlich wie beim Fernlicht.
Würden das alle so handhaben, wäre das Problem gelöst.
Grüße,
diezge
Das ist auch gesetzlich so fest gelegt, dass das so zu passieren hat.
Aber: Die NSL soll erst ab einer erheblichen Sichtbehinderung eingeschaltet werden. Der Gesetzgeber geht hier von Sichtweiten von 50m und weniger aus! Der Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung darf max. die halbe überschaubare Strecke betragen. (Hier also ca. 25m!) Die Geschwindigkeit ist also bei ca. 50km/h festzusetzen. Nimmt man den Anhalteweg bei einer normalen Bremsung, sollte man bei starkem Nebel (oder anderer Sichtbehinderung), wo man die NSL nutzen darf, nur max. 40km/h schnell fahren.
Bei einer höheren Geschwindigkeit, kann man ein Bußgeld bekommen. Bei erheblicher Geschwindigkeitsübertretung ist auch ein Fahrverbot möglich. (siehe StVO §3.1)
MfG
Zitat:
@diezge schrieb am 5. März 2015 um 23:03:34 Uhr:
Hallo,
also ich finde es gefährlich, wenn bei eingeschalteter NSL die Geschwindigkeit gedrosselt wird.
Ich persönlich schalte die NSL sehr früh ein und fahre auch schneller als 50 km/h damit. Nachts und bei Starkregen erfüllt sie damit sogar ihren Zweck, dass ich von hinten früher gesehen werde. Aber: Sobald sich von hinten jemand nähert, schalte ich sie grundsätzlich aus. Und zwar immer, egal ob 30 m oder 300 m Sicht. Eine Nebelschlussleuchte blendet grundsätzlich, deswegen sollte sie auch ausgeschaltet werden, wenn jemand hinter einem fährt. Also ähnlich wie beim Fernlicht.
Würden das alle so handhaben, wäre das Problem gelöst.
Grüße,
diezge
Interessant, Du machst Dir dann also Deine eigenen Vorschriften!
Genau das ist ja das Problem mit dieser Leuchte , jeder meint sie nach eigenem Ermessen einsetzen zu dürfen und jeder meint gute Gründe dafür zu haben. Dann aber gleiches Recht für alle ......und schon ist das Chaos perfekt.
So funktioniert das eben aber nicht, der Gesetzgeber hat die Regeln festgelegt und sich hoffentlich etwas dabei gedacht, wenn die ausreichend bekannt wären und sich alle daran halten wär schon viel gewonnen
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 5. März 2015 um 09:37:17 Uhr:
Als sie vor gut 50 Jahren eingeführt wurde, waren die serienmäßigen Rücklichter (auch dank vieler 6V-Fahrzeuge) schwach
Was hat denn die Spannung mit der Leistung zu tun? Da hat aber einer in der Schule nicht aufgepasst.
Zitat:
@bbbbbbbbbbbb schrieb am 6. März 2015 um 04:13:52 Uhr:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 5. März 2015 um 09:37:17 Uhr:
Als sie vor gut 50 Jahren eingeführt wurde, waren die serienmäßigen Rücklichter (auch dank vieler 6V-Fahrzeuge) schwach
Was hat denn die Spannung mit der Leistung zu tun? Da hat aber einer in der Schule nicht aufgepasst.
Leistung wäre bei bspw..21W natürlich gleich. Hast ja recht!
Aber prinzipiell kann ich seiner Argumentation schon folgen, die alten Serienrückleuchten emittierten sicher nicht so hohe, ich sag mal, Lichtströme, wie die heutigen LEDs! Und genau das wirkt unangenehm!
Wer schon mal auf der BAB-Stau und womöglich nasser Straße, ne Stunde hinter so einen LED Feuerwerk herfahren musste, weiß wovon ich Rede. Besonders jene Fahrzeuge die dann auch noch wegen ner Automatik ständig auf der Bremse stehen müssen , meine ich damit!
Wann blendet eine Nebelschlussleuchte???
Richtig, wenn der Sicherheitsabstand zu gering ist. Auch mangelnde Nachtsichtfähigkeit (wird beim einfachen Sehtest nicht geprüft) , sowie eine Demez können Ursache sein.
Das Bußgeld beträgt 20€ierchen. Soviel ist mir die Sicherheit wert.
Habe mal eine entsprechende Anzeige (eines besorgten Bürgers) mit einer Gegenanzeige abgewehrt.
Als der Gesetzgeber die Gesetze gemacht hat, war mangelnder Sicherheitsabstand noch nicht das Thema
Zitat:
@Gedoensheimer schrieb am 6. März 2015 um 09:02:53 Uhr:
Wann blendet eine Nebelschlussleuchte???
Richtig, wenn der Sicherheitsabstand zu gering ist. Auch mangelnde Nachtsichtfähigkeit (wird beim einfachen Sehtest nicht geprüft) , sowie eine Demez können Ursache sein.
Das Bußgeld beträgt 20€ierchen. Soviel ist mir die Sicherheit wert.
Habe mal eine entsprechende Anzeige (eines besorgten Bürgers) mit einer Gegenanzeige abgewehrt.
Als der Gesetzgeber die Gesetze gemacht hat, war mangelnder Sicherheitsabstand noch nicht das Thema
Also Du behauptest, das alle, die sich von zum falschen Zeitpunkt eingeschaltetem NS Leuchten geblendet fühlen, entweder viel zu dicht auffahren, Nachtblind wären oder gar Dement sind?
Das ist schon ein starkes Stück!
Dann dazu Erklären, das Du absichtlich gegen geltendes Recht verstößt und Leute die Dich zur Vernunft bewegen wollen mit einer Gegenanzeige zu belegen, ist einfach unverschämt und es stellt sich für mich die Frage ob Du überhaupt befähigt bist am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ich denke eine Eignungsprüfung Deiner Fahrtauglichkeit wäre nicht die schlechteste Idee!
Und die Behauptung mangelnder Sicherhheitabstand wäre erst neuerdings ein Problem zeugt von ausgemachter Dummheit.
Weiteren Kommentar dazu spare ich mir , der wäre nicht Gesellschaftsfähig!