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Neuanmeldung verweigert, da Kfz Kennzeichen bei Abmeldung fehlten?

39 Antworten
Themenstarteram 21. Juli 2023 um 6:30

Guten Morgen zusammen ich habe einen etwas größeres Problem mit der Zulassung eines Fahrzeugs welches sich wie folgt äußert.

Ich habe vor ca 2 Jahren ein Fahrzeug erworben welches durch meinen Mitarbeiter gemeldet werden sollte. Leider kam dieser Abmeldung nicht nach so dass eine Abmeldung von Amts wegen in die Wege geleitet wurde bei der die Kfz-Kennzeichen nicht vorgelegen haben.

Grundsätzlich sollte dies für die Neuanmeldung kein Problem darstellen, da die Kennzeichen an sich mit der Neuzulassung des Fahrzeugs zu tun haben.

Dass mir auch die Zulassungsstelle wo das Fahrzeug angemeldet war bestätigt hat.

Bei der für mich zuständigen Zulassungsstelle an mir allerdings dass die KFZ Papiere gesperrt sein,n nach diversen Telefonaten stellte sich nun heraus ein Vermerk wo liegt Kfz-Kennzeichen lagen bei Abmeldung nicht vor aufgrund dieses Vermerks die Zulassungsstelle das Fahrzeug zuzulassen.

Nach nochmaliger Rücksprache mit der Zulassungsstelle des vorigen Zulassungsbezirks teilte man mir ebenfalls nochmals mit dass die Kennzeichen mit der Zulassung des Fahrzeugs rein gar nichts zu tun haben.

Auf Rückfrage ob es notwendig ist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abzugeben verwies man darauf das dass Fahrzeug rechtmäßig abgemeldet sei und diese nicht erforderlich wäre.

Ich bin hier echt mit meinem Latein am Ende,da mir die Zulassungsstelle selbst nicht sagen kann was ich machen soll . Die Polizei war ebenfalls ratlos und konnte hier auch nicht weiter helfen, verwies lediglich auf einen Vermerk kfz Kennzeichen lagen bei Abmeldung nicht vor.

Wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte,da ich einige tausend Euro investiert habe und das Fahrzeug verkauft ist,der Käufer ist natürlich stinksauer und ratlos.

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39 Antworten

Wurde die Außerbetriebsetzung in die ZB1 eingetragen?

Oder war es eine Beendigung der Zulassung nach 13/4 FZV weil Du,der Erwerber Deiner Pflicht zur Ab- Ummeldung nicht nachkommen bist.

Wo hast Du die Kennzeichen?

Du schreibst echt sehr unverständlich. Vielleicht kannst das noch mal überarbeiten.

Was ich verstanden habe ist

1. die Papiere sind für eine erneute Zulassung gesperrt. Wer sagt das und wo steht das?

2. Hast du versucht auf die alte KZ-Nr. anzumelden? Wenn ja könnte hier schon das Problem liegen da die alten KZ als verlustig gemeldet sind. Dann sind die gesperrt. Allerdings auch nur für einen gewissen Zeitraum, wie lange das ist weiß ich grad nicht.

3. Bin ich mir nicht sicher ob ihr euch an die richtige Stelle im Zulassungsamt gewendet habt. Manchmal muss man auch die übergeordnete Stelle fragen. Ich weiß nicht wo du her kommst daher kann ich dir auch nicht genau sagen wie eure Ämter da so aufgebaut sind und an wenn man sich wenden kann. Aber dann frag einfach nach dem Abteilungsleiter der Zulassungsstelle.

bei einer Abmeldung/Bedingung der Zulassung nach 13/4 wird ja nichts vorgelegt, demzufolge setzen die einen Vermerk zur ZB1, 2 und Kennzeichen (lagen nicht vor)

Zusätzlich werden ZB1,2 im Verkehrsblatt zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aufgeboten. Die Vermerke sind beim KBA gespeichert und leuchten farbig auf,wenn das Fahrzeug durch eine Zulassungsstelle aufgerufen wird.

Verlustige Kennzeichen sind 10 Jahre gesperrt.

Auch der Leiter, Geschäftsbereichsleiter, Landrat wird keine Rechtswidrige Zulassung anordnen.

Vielleicht beim Kanzler probieren, wenn man es von höchster stelle bearbeitet haben möchte.

Ich bestehe auch immer darauf,dass mein Fahrzeug durch den obersten Leiter der Zulassungsstelle angemeldet wird, soll ja schließlich richtig sein.

Die Zulassungsstelle,die die Zulassung abgelehnt hat, wird sicherlich dargelegt haben, was erforderlich ist,um die Wiederinbetriebnahme durchzuführen.

Nachtrag der Außerbetriebsetzung, Unbedenklichkeitsbescheinigung etc pp.

Ich verstehe den Beitrag nicht, sorry. Wem gehört jetzt das Auto, wer hat die Kennzeichen, wer versucht eine Zulassung? Was ist gesperrt, die Kennzeichen oder das Fahrzeug? Was ist in den letzten 2 Jahren mit dem Auto passiert?

Erklär das doch mal so, dass man der Sache auch folgen kann!

Er hat das Fahrzeug erworben,welches durch seinen Mitarbeiter gemeldet (vermutlich abgemeldet) werden sollte.

Dazu kam es nicht. Warum auch immer.

Dann wurde wohl eine Abmeldung von Amts wegen durchgeführt. Ich vermute mal (Beendigung der Zulassung nach 13/4 FZV - dazu passen auch die Vermerke,die die neue Zulassungstelle gesehen hat

Nee er hat verkauft.

Wenn dem so ist wie schnelle Windel schreibt das muss ein neues KZ beantragt/genommen werden und der Lack ist gelutscht.

Wie ich schon schrieb wird das nix mit gesperrten KZ, wusste nur nicht das die so lange gesperrt werden.

Wenn die Personen das an der Anmeldestelle nicht wissen dann wendet man sich an die nächst höhere Instanz.

Aber dann hat doch jetzt der neue Käufer das Problem. Weshalb kümmert sich der Threadersteller jetzt darum?

"Ich habe vor ca 2 Jahren ein Fahrzeug erworben..."

Klingt für mich mehr nach gekauft.

Verhalten der Zulassungsstelle finde ich persönlich okay. Das Auto ist zwar zwangsabgemeldet, aber es existieren immer noch zwei Kennzeichen mit Zulassungsstempel. Irgendwie muss man doch die "Trantüte" von Eigentümer dazu bringen, die zum Entstempeln vorzulegen. Entweder hat der die Kennzeichen verschludert oder der Voreigentümer. Müsste der TE wissen, ob die Kennzeichen am gekauften Auto waren, als er dieses holte/bekam.

So hab ich's auch rausgelesen.

Der TE hat erworben und nicht ab- umgemeldet.

Die Aussage "mein Mitarbeiter" suggeriert mir, er ist,war mal Händler.

Vielleicht Kommt ja noch mal was vom TE

Dann habt ihr alle den letzen Satz anders verstanden als ich.

da ich einige tausend Euro investiert habe und das Fahrzeug verkauft ist,der Käufer ist natürlich stinksauer und ratlos.

Aber auch egal ober gekauft oder verkauft, das Problem ist das Selbe. Neue KZ beantragen, anmelden und gut.

Stimmt wohl beides. Erst hat er gekauft, dann das Abmelden verpennt, es kam die Zwangsabmeldung und jetzt hat er das Auto weiter verkauft. Dieser aktuelle Käufer ist stinksauer und schon hat der TE ebenfalls Probleme. Und mit etwas Pech das Auto bald wieder vor der Tür stehen...

Wir hatten mal direkt bei der Abholung eines Fahrzeug s ein Kennzeichen auf der BAB verloren, weil vom Autohaus nicht korrekt befestigt.

 

Es war danach eine Neu-Zulassung mit neuer Nummer und polizeilicher Verlustmeldung der alten erforderlich.

 

Vielleicht liegt hier der Hund begraben und es muss diese Verlustmeldung vorgelegt werden?

Du hattest nur eine umkennzeichnung wg Kennzeichenverlust.

Beim TE wurde der Ofen vermutlich nach 13/4 die Zulassung beendet/Außerbetrieb gesetzt ohne die Kennzeichen zu Entstempeln.

Ein Verlust liegt nicht vor.

Warum die Zulassungsstelle des jetzigen Erwerbers diese haben will,muss sie erklären.

Das der Wagen ohne Entstempelung der Kennzeichen abgemeldet wurde, geht aus den mitteilungen des KBA hervor

Aber vom TF kommt hier nix mehr.

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