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Neubestellung wegen Modelljahreswechsel
Hallo, ich habe meinen Q4 e-tron 40 in 04/22 bestellt mit einem unverbindlichen Liefertermin 12/22. Auf mehrere Rückfragen in 2022 habe ich immer die selbe Antwort erhalten, das es noch keine neuen Informationen zum Liefertermin gibt.
Da 12/22 inzwischen verstrichen ist, habe ich mich also wieder an meinen Händler gewandt. Da mein ursprünglicher Verkäufer das Unternehmen inzwischen verlassen hat, landete ich bei einem neuen Verkäufer.
Dieser sagte mir das meine ursprüngliche Bestellung auf Grund des Modelljahreswechsels nicht mehr gültig wäre und wir das Auto deshalb neu konfigurieren und bestellen müssten. Aber das gute wäre, er würde definitiv in 07/23 ausgeliefert werden.
Nachdem wir das Auto identisch neu konfiguriert haben, hab ich nicht schlecht geschaut. Die monatliche Rate war über 100€ teuer als vorher, was am deutlich teureren Fahrzeugpreis und den wesentlich schlechteren Finanzierungsbedingungen liegt.
Was ich mich Frage, ist das gängige Praxis, oder versucht mein Händler hier nochmal eine Provision rauszuholen und verkauft meinen eigentlich bestellen Q4 hinten rum an jemand anderen?
Kann ich auf die Erfüllung meines unterschrieben Vertrags pochen?
29 Antworten
Zitat:
@exxtreme schrieb am 18. Januar 2023 um 07:30:47 Uhr:
Hallo, ich habe meinen Q4 e-tron 40 in 04/22 bestellt mit einem unverbindlichen Liefertermin 12/22. Auf mehrere Rückfragen in 2022 habe ich immer die selbe Antwort erhalten, das es noch keine neuen Informationen zum Liefertermin gibt.
Da 12/22 inzwischen verstrichen ist, habe ich mich also wieder an meinen Händler gewandt. Da mein ursprünglicher Verkäufer das Unternehmen inzwischen verlassen hat, landete ich bei einem neuen Verkäufer.
Dieser sagte mir das meine ursprüngliche Bestellung auf Grund des Modelljahreswechsels nicht mehr gültig wäre und wir das Auto deshalb neu konfigurieren und bestellen müssten. Aber das gute wäre, er würde definitiv in 07/23 ausgeliefert werden.
Nachdem wir das Auto identisch neu konfiguriert haben, hab ich nicht schlecht geschaut. Die monatliche Rate war über 100€ teuer als vorher, was am deutlich teureren Fahrzeugpreis und den wesentlich schlechteren Finanzierungsbedingungen liegt.
Was ich mich Frage, ist das gängige Praxis, oder versucht mein Händler hier nochmal eine Provision rauszuholen und verkauft meinen eigentlich bestellen Q4 hinten rum an jemand anderen?
Kann ich auf die Erfüllung meines unterschrieben Vertrags pochen?
Rechtsberatung wirst Du hier wohl nicht bekommen.
Was ich in dieser Situation machen würde: Zum Rechtsanwalt meines Vertrauens, Beratung einholen (ist meist nicht so teuer) und wenn ich dann genau weiß, wie die Rechtslage ist, nochmal zum Händler und entsprechend der Infos freundlich aber hart nachverhandeln.
Das ich hier keine Rechtsberatung bekommen werde, war mir schon irgendwie klar, dafür würde ich mich auch nochmal an meine Rechtsschutzversicherung wenden.
Was mich am meisten interessiert ist, ob dieses Vorgehen aktuell gängige Praxis ist? Denn egal wen ich dazu befrage, sagt immer "Das hab ich ja noch nie gehört".
Und falls ja, wie andere damit umgehen bzw umgegangen sind.
Bestellungen werden nicht aufgrund eines Modelljahreswechsels ungültig, das klingt schon sehr suspekt, was der Verkäufer da erzählt. Hast du eine Bestellbestätigung bekommen nach deiner Bestellung im April?
Von wem hätte ich die Bestellbestätigung bekommen sollen? Vom Händler oder direkt von Audi? Ich bin mir nicht sicher, ob ich sowas bekommen habe.
Was ich definitiv habe ist eine Bestätigung vom Leasingunternehmen. Ich habe derzeit noch einen A5 den ich 05/22 hätte zurückgeben müssen. Der wurde auf Grund meiner Bestellung bis 02/23 verlängert.
Es ist leider in der aktuellen Zeit nicht unüblich, dass Bestellungen storniert werden, passiert herstellerübergreifend und ist nicht nur auf EVs beschränkt. War letztes Jahr doch m.E. bei den ID Modellen im VW Konzern schon im Rahmen der Bauteilemangelversorgung Praxis.
Ein Vertrag hat immer zwei Seiten, darum ist die Empfehlung hier Rechtsberatung einzuholen nicht verkehrt.
Vermute aber, bin kein RA, sie haben richtig gehandelt, Dir eine Alternative angeboten und die Option diese zu nehmen oder die Stornierung zu akzeptieren.
„Pacta sunt servanda“ sagt der Lateiner. Verträge sind zu bedienen, sprich zu erfüllen.
Wenn du einen gültigen Kauf-/Leasing-Vertrag geschlossen hast, gilt er auch. Wenn der Händler einen neuen abschließen will mit dir, müsste der alte ja ungültig sein, damit du nicht 2 Autos bekommst.
Also, kaum vorstellbar, dass du einen neuen Vertrag abschließen musst.
Ich habe etwas ähnliches bei Volvo letztes Jahr erlebt. Wir haben uns einen XC40 BEV im März bestellt, den der Händler schon im Vorlauf hatte. Deswegen sollte er auch schon im Juni kommen.
Statt des Autos bekam ich aber im Juni die Stornierung der Bestellung durch Volvo, weil sie das Fahrzeug vor dem Modelljahreswechsel nicht mehr produzieren konnten. Ich musste ebenfalls neu bestellen, habe aber die exakt gleiche Leasingrate bekommen, obwohl das Fahrzeug teurer geworden war.
Ergo, gehe zum RA und lass dich beraten, ob du etwas dagegen machen kannst.
Zitat:
@AUTOMIC24 schrieb am 18. Januar 2023 um 09:10:16 Uhr:
„Pacta sunt servanda“ sagt der Lateiner. Verträge sind zu bedienen, sprich zu erfüllen.
Wenn du einen gültigen Kauf-/Leasing-Vertrag geschlossen hast, gilt er auch. Wenn der Händler einen neuen abschließen will mit dir, müsste der alte ja ungültig sein, damit du nicht 2 Autos bekommst.![]()
Also, kaum vorstellbar, dass du einen neuen Vertrag abschließen musst.
…außer… (Achtung, hier wird es juristisch und ich bin kein Jurist!)
…im Vertrag stehen beiderseits und BGB Konforme Klauseln zu Rücktritt, Storno und Rückabwicklung oder anderem … Beispiel Nicht Lieferbarkeit, höhere Gewalt ö.ä., Preiserhöhungen und vieles mehr - und *schwupps* steh‘ste ohne da…
Hinzu kommen noch andere Sachen wie: ist der Käufer Privatmensch oder ist es ein Vertrag unter Vollkaufleuten?
Anders gesagt: es kann beliebig kompliziert sein, daher wird es hier mal eben keine pauschal richtige Lösung außer der individuellen Fachberatung geben
Vielen Dank für eure Antworten bisher.
Eine wirkliche Stornierung meines ursprünglichen Auftrags wurde mir bisher weder schriftlich, noch mündlich mitgeteilt, weshalb die Ankündigung wir müssen neu bestellen mich schon etwas überrascht hat.
Ich hab halt vermutet dass ich nicht der einzige bin, der das Problem hat.
Du hast also gar keine schriftliche Darstellung des Sachverhaltes mit der Stornierung? Dann würde ich das erst einmal abwarten.
Die Fälle, die ich kenne waren mit umfangreichen Schriftverkehr durch die Händler, gegenseitigen Erklärungen um sich entsprechend abzusichern.
Auf mündliche Aussagen von Verkäufern vorsichtig reagieren, denn erst einmal hast Du ja eine schriftliche Vereinbarung in der Hand.
Zitat:
@exxtreme schrieb am 18. Januar 2023 um 07:57:42 Uhr:
Das ich hier keine Rechtsberatung bekommen werde, war mir schon irgendwie klar, dafür würde ich mich auch nochmal an meine Rechtsschutzversicherung wenden.
Was mich am meisten interessiert ist, ob dieses Vorgehen aktuell gängige Praxis ist? Denn egal wen ich dazu befrage, sagt immer "Das hab ich ja noch nie gehört".
Und falls ja, wie andere damit umgehen bzw umgegangen sind.
Ich hab da eine ganz andere Erfahrung gemacht (AMAG, Audi Schweiz). Bei den Lieferschwierigkeiten hat sich mein Verkäufer immer kulant gezeigt. Als es Probleme gab weil der gelieferte e-Tron GT bei der Vorbereitung zur Auslieferung einen Defekt bei einem Batteriemodul hatte, und Audi keinen Termin für das Ersatteil nennen konnte, hat man mir sogar die Möglichkeit angeboten, ohne Kosten aus dem Vertrag zu treten. Besser noch, man hat mir angeboten, einen ähnlich konfigurierten Audi der schon in der Produktionskette war (also schon bestellt) auf meine Konfiguration umzustellen, um mir ohne Zusatzkosten 3 Monate später einen neuen auszuliefern. Die Audi Verkäufer waren 2022 ganz schön gestresst, weil das Werk krasse Verspätungen bei den Auslieferungen hatten.
Mein Rat, wenn du schon länger bei der Vertretung Kunde bist, mit dem Verantwortlichen des Verkaufs zu sprechen, und entweder eine Anwendung der ursprünglichen Konditionen zu fordern, oder einen Rücktritt vom Vertrag. Sollte deine Vertretung nicht auf deine Forderungen eingehen, würde ich direkt den Kundenservice von Audi zu kontaktieren. Die ganze Geschichte ist jedoch etwas dubios. Ich Tippe auf Fehler des Verkäufers der gekündigt hat/wurde die jetzt der Neue versucht mit einem neuen Vertrag gutzumachen.
Ich hatte meinen Audi Q4 e-tron 40 im Januar 2022 mit dem voraussichtlichen Auslieferungsziel im Okt. 2022 bestellt. Ich habe ihn dann im Dez. 2022 erhalten. An den Leasing-Konditionen hat sich nichts geaendert.
Ein Freund von mir hatte sich einen BMW i4 mit voraussichtlichen Auslieferungsziel im Feb. 2023 bestellt. Ende August 2022 hat der BMW Haender den Vertrag gekuendigt mit der Begruendung einer EDV-Umstellung bei BMW. Er musste dann einen neuen Vertrag abschliessen zu etwas hoeheren Kosten und diesmal ohne Auslieferungsziel.
Irgendwie ist das aber schon ziemlich dubios, mit dem neuen Vertrag.
Wenn man im Wartezimmer liest, wie viele Kunden ihr Fahrzeug noch in 2021 bestellt haben (ich eingeschlossen) und die Kutschen bislang noch nicht ausgeliefert wurden, hätten ja sehr viele Kunden über den Modelljahreswechsel 22/23 einen neuen Vertrag machen müssen.
Stattdessen gilt Preisgarantie zu den ursprünglichen Konditionen. Es war sogar zu lesen, dass einige der Kollegen zusätzliche Ausstattungsmerkmale erhalten haben, die in den 23er Paketen zusätzlich enthalten waren, im Gegensatz zu den Paketen des 22er Modelljahres.
Ich würde das mit dem Neuvertrag so nicht hinnehmen wollen.
Bei mir war das auch so ähnlich.Genauer gesagt,bestellte ich die Edition One beim Q4.Bestellzeitpkt.war das Jahr 2021.Da aber zwischenzeitlich diese Edition nicht mehr gebaut würde,kam diese Info von meinem Vertragspartner.Ich willigte ein,eine neue Bestellung zu erstellen.Natürlich genau so identisch,wie das bestellte Fahrzeug.Die Neukonfiguration war genau so erstellt wurden.Aber preislich ca.500 Euro teurer.Ich pochte auf meinen alten Vertrag.Verträge sind seit Römerzeiten einzuhalten!Ich verstand aber,daß mein Vertragspartner die Bestellung im System bei Audi,so nicht angenommen werden kann.Aber ich war im neuen zu erwartenden Kontingend dabei.Schließlich bekomme ich ja das gleiche Produkt wie eigentlich die inzwischen ausgelaufene Edition One.Meine Bestellung war also auf die gleichen Teile umkonfiguriert,zum alten Preis und mit dem alten Bestelldatum.Eine Preiserhöhung sollte man nicht akzeptieren.Man pocht auf seinen alten Vertrag mit exakt diesen Vertragsinhalten.Sobald man den neuen Vertrag unterschreibt,akzeptiert man die Konditionen.Aber keinesfalls mit dem gleichen Produkt und einer Preiserhöhung.Die 2023 er Modelle ...Preiserhöhung 6/2022 sind nun mal teurer,als die Modelle in der Bafaliste 2021... 2022.Da taucht der Q4 ja zwischenzeitlich zweimal auf.Mein zu erwartendes Modell bei mir wird auch das 2023er Modell sein.Ich werde das natürlich übernehmen.Aber mein Kaufvertrag basiert auf das Modell,das mit dem Nettolistenpreis unter 40 Td.Euro angegeben und bestellt wurde.Das sollte man auch beachten,wenn man nach der Lieferung den Bafaantrag ausfüllt !!!Die Bestellungen aus 2021 werden ja inzwischen von Audi mit der entgangenen Prämie angeglichen.Also erhält man die gesamt vollen 6 Td.