Neue Felgen/Reifen muss ich zum Tüv?
Hallo Liebe Motor-Talk Freunde,
Ich habe eine frage die ich mir nicht beantworten kann und zwar:
Habe ich für meine E klasse w213 e 350d neue felgen von Keskin gekauft 19zoll(wird in Kombination mit 245/40 R19 benutzt) diese haben ein Gutachten und ABE in beiden ist mein Fahrzeug aufgelistet von der Seite kein problem aber im Fahrzeugschein ist noch die alte reifen dimension von 225/55 R17 aufgelistet. Muss ich zum Tüv und die neuen 245/40 R19 eintragen lassen oder reicht das mitführen vom Gutachten und ABE aus.
Wenn ich zum Tüv muss was muss ich beachten und wie läuft es ab.
Eine weitere frage wie sieht es aus wenn ich für Sommer und Winter unterschiedliche Größen und Dimensionen verwende müssen dann beide in den Fahrzeugschein eingetragen werden?
Ich bin so vorsichtig bei dem Thema weil ich noch in der Probezeit bin und soweit ich weiß solche kleinen Sachen schon zu einem Punkt führen können und das heißt Aufbauseminar.
Danke für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
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18 Antworten
Hallo zusammen und @Buniyamin0112 ,
weitere Informationen zu deiner Baumuster-Nummer stehen im Bereich "Zulässige Rad- und Reifenkombinationen" des Herstellers:
https://www.mercedes-benz.de/.../...ge-rad-reifenkombinationen-br.html
LG, Walter
Hallo ins Forum,
im Fahrzeugschein steht i.d.R. die Reifengröße drin, auf der ausgeliefert wurde. Im COC-Papier stehen alle zugelassenen Reifengrößen drin, wobei sich diese normalerweise auf die Original-Felgen beziehen. Bei Zubehörfelgen kommt es auf die ABE und vor allem das Gutachten an.
Eingetragen und abgenommen werden müssen nur Rad-/Reifenkombinationen, die nicht im COC-Papier stehen oder für die es für das konkrete Fahrzeug (konkretes Baumuster) keine ABE und Gutachten gibt. Gibt es dies, sollte m.E. das Mitführen der ABE und des Gutachtens reichen. Man muss auch nur die Unterlagen für den jeweiligen montierten Satz dabei haben. Wenn es also bei SR und WR unterschiedliche Kombinationen gibt, muss für die jeweilige Kombination die Unterlagen da sein.
Rein rechnerisch passen 245/40 R19 vom Abrollumfang etc. zum 213er (der Umfang ist bis auf mm-Abweichung mit dem 225/55 R17 identisch). Wenn auch die Einpresstiefe der Felge und die Felgenbreite zum Baumuster passen (steht im Gutachten) und etwaige Auflagen auch dem Gutachten beachtet sind, sollte es m.E. passen.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 2. November 2022 um 23:00:00 Uhr:
Rein rechnerisch passen 245/40 R19 vom Abrollumfang etc. zum 213er (der Umfang ist bis auf mm-Abweichung mit dem 225/55 R17 identisch). Wenn auch die Einpresstiefe der Felge und die Felgenbreite zum Baumuster passen (steht im Gutachten) und etwaige Auflagen auch dem Gutachten beachtet sind, sollte es m.E. passen.
Danke Peter für die umfangreiche hilfreiche antwort!
Eine frage noch zum letzten abschnitt von welcher ET bist du ausgegangen habe nämlich ET45.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@212059 schrieb am 02. Nov. 2022 um 23:0:00 Uhr:
sollte m.E. das Mitführen der ABE und des Gutachtens reichen
So ist das auch, wenn alles passt, ist kein extra TÜV erforderlich.
Meinen Erfahrungen nach ist eine Eintragung von vom Fahrzeughersteller zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen nur dann nicht erforderlich, wenn das ausdrücklich in der ABE/im Gutachten steht.
Es kann dort u. a. auch vermerkt sein, dass eine Eintragung erst bei der nächsten "Befassung" mit den Fahrzeugpapieren notwendig ist, z. B. bei einem Halterwechsel, Zulassungsbezirkswechsel usw.
Ein reines Gutachten hat man meist, wenn immer der Einzelfall noch zu prüfen ist (und einzutragen ist). Eine ABE (wo natürlich ein Gutachten dem zugrunde liegt), beschreibt meist eine Freigabe, aber hier sind die Bedingungen gründlich zu prüfen. Du musst dir also ganz konket in der ABE dein Modell heraus suchen und dazu alle "Fußnoten" abchecken. Oft gibt es eine Reifengröße die optimal passt, wo nichts zu tun ist. Weicht man davon ab, dann gibt es was zu tun und was man ändert muss man gerne auch noch abnehmen lassen.
Wenn es nicht eingetragen wird im Fahrzeugschein, dann ist die ABE einfach als Ausdruck übrigens jederzeit mitzuführen.
Meist meinen es Forenmitglieder übrigens gut mit einem. Wenn du die ABE hier als PDF anhängst und vielleicht noch das Baujahr des Fahrzeugs mitteilst (letzteres kann, muss aber nicht ein Faktor sein), dann schaut bestimmt der eine oder andere konkret rein und kann dir punktgenau Auskunft geben.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Buniyamin0112 schrieb am 2. November 2022 um 23:14:16 Uhr:
Eine frage noch zum letzten abschnitt von welcher ET bist du ausgegangen habe nämlich ET45.
beim Abrollumfang hat die ET keine Bedeutung. Die ET und die Felgenbreite muss allerdings auch passen, damit das Rad am Ende richtig passt und weder innen zu eng läuft noch außen übersteht.
Du musst dazu ins Gutachten schauen, ob da etwas zu Auflagen/Anpassungen steht.
Die Original-19" haben nämlich ET 43 mit einer 8 J (vorn/hinten) und bei Mischbereifung ET 53 und einer 9 J (hinten), soweit es nicht um AMG-Baumuster geht. Bei den AMG-Baumustern gibt's durch die abweichenden Fahrwerke auch andere Maße (beim Mopf für die 53iger bei 19" ET 20 mit einer 8 J (vorn) und ET 49 mit einer 9 J (hinten) und die 63iger bei 19"" ET 25 mit einer 9,5 J (vorn) und ET55 mit einer 10 J (hinten), wobei die auch andere Reifenbreiten haben.
Von daher passt die ET 45 erst einmal nicht unmittelbar. Je nach Felgenbreite und Auslegung kann es aber dennoch passen. Dies steht - ggf. mit Auflagen - dann im Gutachten. Es sind zwar nur 2mm zur Original-ET, aber die können, müssen aber nicht entscheidend sein.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 3. November 2022 um 21:14:26 Uhr:
Meist meinen es Forenmitglieder übrigens gut mit einem. Wenn du die ABE hier als PDF anhängst und vielleicht noch das Baujahr des Fahrzeugs mitteilst (letzteres kann, muss aber nicht ein Faktor sein), dann schaut bestimmt der eine oder andere konkret rein und kann dir punktgenau Auskunft geben.
Gesagt getan habe mal das Gutachten angehängt
Mein Fahrzeug ist auf Seite 6 das 2 Fahrzeug im Gutachten
Infos zum Fahrzeug:
-w213
-Limousine
-2016
-E350d
Mehr braucht ihr glaub ich nicht
Mit freundlichen Grüßen
Hat das Fahrzeug AMG Exterieur?
Zitat:
@Topschnucki schrieb am 4. November 2022 um 12:25:42 Uhr:
Hat das Fahrzeug AMG Exterieur?
Nein nur Avantgarde also auch die kleinen Bremsscheiben falls das relevant ist
Gruß, Bünyamin
Sieht gut aus.
Hallo,
habe eine ähnliche Frage.
Mercedes schreibt für mein Fahrzeug 225/55 r17 97 Y vor, obwohl die Maximalgeschwiundigkeit nur 226 km/h beträgt ( 200 D 160 PS ).
Leider fehlt der Hinweis, dass auch andere Geschwindigkeitsbereiche für 225/55r17 ausreichen.
So sollte doch der 225/55 r17 101 W kein Problem sein, oder?
Kann ich ohne Bedenken den 101 W fahren oder muss ich dafür vom TÜV extra eine Genehmigung einholen?
Beim TÜV bekomme ich nur dann Auskunft, wenn ich einen Beratungstermin vereinbare, die Beratung ist aber kostenpflichtig nach telefonischer Auskunft.
@moritz11 :
Die Eintragung des (zu) hohen Geschwindigkeitsindexes in den Papieren ist ein Vorschlag des Fahrzeugherstellers, er ist aber nicht rechtlich bindend.
Der Geschwindigkeitsindex von Winter- und Ganzjahresreifen darf sogar unter der Maximalgeschwindigkeit des PKW liegen. Dann muss aber ein Aufkleber, innen im Sichtbereich des Fahrers mit der Angabe der möglichen Höchstgeschwindigkeit mit diesen Reifen, angebracht sein.
Die 270 km/h (bei W-Reifen mögliche V-max) wird dein Auto nur im freien Fall erreichen . Der Index ist eigentlich schon überdimensioniert.
V-Reifen (bis einschl. 240 km/h) würden schon ausreichen, auch mit aufgeschlagenem Sicherheitspuffer.
Es kann aber sein, dass der erforderliche Lastindex (bei deinem Auto "101" nur bei höheren Geschwindigkeitsindexen möglich ist.
Das "Problem" hatte ich mal bei einem anderen Auto. Da standen V-Reifen in den Papieren und die neuen sollten H-Reifen sein. Das Auto lief nur 185 km/h (mit viel Rückenwind ).
Laut meinem Händler, dem TÜV und dem DEKRA (bei allen habe ich die Papiere vorgelegt) konnte ich die H-Reifen aufziehen lassen. Bei den anschl. Hauptuntersuchungen war das nie ein Thema.
Nach einer Tabelle aus bußgeldkatalog.org/geschwindigkeitsindex dürfte ich den 101 Index V ( bis 240 km/h ) nicht nehmen, weil der Lastenindex nur bis zu 91% geht, das wäre dementprchend bei dem 101 V auch nur 91 und zu wenig. Beim Index W wird bei 240 km/h kein Abzug vom Lastenindex gemacht, ein 101 W ist also erlaubt, weil er mit 101 über dem geforderten Lastenindex von 97 ( Mercedes-Vorgabe ) liegt.
Die Einordnung der Geschwindigkeit erfolgt nach der Formel:
Angegebene Höchstgeschwindigkeit x 1% + 6,5 km/h, bei meinen 226 km/h Höchstgeschwindigkeit also 226+2,26+6,5 ( km/h), also unter 240km/h.
Da ich keinen Gesprächstermin beim TÜV unbedingt kostenpflichtig buchen möchte, werde ich mal vorbeifahren und meinen Vorschlag für den 101 W vorlegen, mal gespannt, ob die Auskunft dann noch kostenlos ist.