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Neue Frage zu SFR-Übernahme

Themenstarteram 30. Januar 2005 um 16:01

Hallo,

mein Vater ist vorletztes Jahr verstorben, damals haben wir uns nicht um die Kfz-Ummeldung und Versicherungsumschreibung gekümmert. Die Schadensfreirabatte sollen erhalten bleiben.

Der Versicherungsmakler schlägt vor, Auto/Versicherung weiter auf den Namen meines Vaters laufen zu lassen, weil wenn wir jetzt Auto und Versicherung auf meine Mutter umschreiben würden, dann möglicherweise die Kfz-Versicherung der SFR Übertragung mit Hinweis auf die abgelaufene Frist nicht zustimmen würde.

Der Makler meinte weiter, dass die Übertraung der SFR bei einer KFZ-Neuanmeldung klappen würde. Ich halte das für riskant, denn die Versicherung könnte Beitragsnachzahlung oder Leistung verweigern.

Was würdet ihr jetzt machen? Danke vorab.

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24 Antworten

Hallo ,

der SF Rabatt bleibt bis zu 7 Jahre erhalten.

Bei Umschreibung auf deine Mutter wird in die SF Klasse gestuft die deine Mutter selbst hätte "erfahren" können , also 20 Jahre Führerscheinbesitz gleich SF 20.

Hatte dein Vater z.B. SF 25 würde deine Mutter trotzdem nur in SF 20 eingestuft werden.

Wenn deine Mutter aber bereits seit 25 Jahren den Führerschein besitzt wird Sie auch in SF 25 eingestuft.

Die Regelung gilt für Umschreibung oder für Neuanmeldung eines Fahrzeugs.

Alles völlig legal , also ohne Beitragsnachzahlung oder Leistungsverweigerung.Wofür auch ?

Vorletztes Jahr , also 2003 , bestand der VS Vertrag noch und es wurde die VS Prämie für das Auto bezahlt , richtig ? Bestand für das Jahr 2004 auch eine Kfz. Haftpflicht ?Wenn ja , wurde die VS Prämie ebenfalls bezahlt.Dann deine Mutter ab 2005 als VS Nehmer in den Vertrag eintragen lassen , gleiches gilt für die Neuanmeldung.

Gruß

capri

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Hallo ,

der SF Rabatt bleibt bis zu 7 Jahre erhalten.

Gruß

capri

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber beim Tod des SFR-Inhabers muß die Übertragung des SFR innerhalb von einem Jahr erfolgen, ansonsten verfällt er.

Themenstarteram 30. Januar 2005 um 17:53

ja VW-Hawky hat wohl recht, ähnliches hat die HDI zu mir auch gesagt.

die aussage des versicherungsmaklers war jetzt, dass es bei Versicherungsnehmerumschreibung nicht klappen würde, bei kfz-neuanmeldung jedoch schon...wer weiß warum...

Das Auto hätte unmittelbar nach dem Tod des Vaters umgeschrieben werden müssen.

Das sieht die Gesetzeslage so vor.

Die meisten Versicherungen stimmen nur innerhalb eines halben Jahres nach dem Tod einer SFR-Übertragung zu.

Dein Makler hat Dich somit definitiv nicht richtig beraten.

Sofern Deine Mutter Ihren FS mindestens solange hat, wie schadenfreie Jahre bestehen und die beiden Eltern zusammenlebten, sollte sie sich schleunigst darum kümmern den Vertrag und die Prozente zu übernehmen.

Zitat:

Übertragung aus Verträgen Dritter

Nach Nr. 25 TB richtet sich die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse ( Schadenfreiheits- und Schadensklasse ) nach der Dauer der Schadenfreiheit und der Anzahl der Schäden des Vertrages eines Ditten, wennder Dritte seinen Anspruch auf Berücksichtigung des bisherigen Schadenverlaufs seines Vertrages zu Gunsten des neuen Versicherungsnehmers aufgibt undder abgebende Dritte und der übernehmende Versicherungsnehmer glaubhaft machen , dass die Anrechnung des Schadenverlaufs gerechtfertigt ist unddas Fahrzeug des Dritten derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe (TB Nr. 23 Abs. 1) angehört hat wie das Fahrzeug des neuen Versicherungsnehmers undder Versicherungsnehmer und der Dritte in häuslicher Gemeinschaft leben oder zwischen diesen Personen ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht oder wenn es sich bei dem Dritten um eine juristische Person handelt. Eine Anrechnung für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen ist aber nur für den Zeitraum möglich, in dem beide unter der gleichen Adresse polizeilich mit erstem Wohnsitz gemeldet waren.

Sofern der Dritte verstorben ist, wird die Möglichkeit zur Anrechnung der Schadenfreiheit ausgeschlossen, wenn der Zeitpunkt des Todes länger als sechs Monate vom Zeitpunkt der Geltendmachung entfernt ist.

Die o.g. "Glaubhaftmachung" nach TB 25 Abs. 1 Ziffer 2 erfolgt in der Praxis durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers und des Dritten. Hieraus muss für den Versicherer ersichtlich sein, dass der Versicherungsnehmer während des entsprechenden Zeitraums das Fahrzeug des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hat.

Bei Tod des Dritten erfolgt diese Erklärung ausschließlich durch den Versicherungsnehmer, bei Ehegatten kann diese Erklärung ganz entfallen. Außerdem muss der Versicherungsnehmer durch Vorlage einer Führerscheinkopie nachweisen, dass er für den fraglichen Zeitraum ununterbrochen die erforderliche Fahrerlaubnis besessen hat.

Vielleicht läßt sich eine Versicherung finden, die etwas großzügere Fristen in den Tarifbestimmungen hat oder diese nicht so rigoros prüft.

Andere Wege laufen m.E. darauf hinaus, die Versicherung hinters Licht zu führen, was bei Aufdeckung vermutlich zu Beitragsnachforderungen oder Regreßansprüchen im Schadensfall führen kann.

Themenstarteram 30. Januar 2005 um 19:32

Ein Plan wäre, die Versicherung auf meine Mutter umzuschreiben und die Unterschrift des Vaters zu fälschen (ja ich weiß, ist shit, aber wie auch immer)

am 30. Januar 2005 um 20:28

Was auch immer ihr tut - nehmt Abstand von solchen krummen Dingern.

Und noch eins - wechselt den Makler...

Grüße

Schreddi

am 30. Januar 2005 um 23:30

Unterschrift fälschen? Da kriegst wahrscheinlicherweise größere Schwierigkeiten, als wenn du bei der Versicherung persönlich anrufst und denen die Sachlage erklärst. Mein Tipp ist auch: Wechsle den Makler, oder übernimm alles selbst. Meine Cousine macht das nebenbei auch und hat zu mir gemeint, dass ich meine SFR vom Motorrad nicht fürs Auto nehmen kann, war mir etwas unlogisch, hab selbst bei der Versicherung angerufen und die haben gemeint, dass das kein Problem wäre.

@capri17

nach 20 Jahren unfallfreiem Fahren besteht SF19, da das erste jahr mit SF 1/2, das zweite mit SF 1, das dritte mit SF 2 usw berechnet wird.

Offen mit der Versicherung sprechen.

Hier ist die Situation doch so, dass alleine der zeitliche Abstand ein Problem darstellt.

Faktisch ist die Umschreibung vollkommen i.O.

Es findet sich mit Sicherheit eine Versicherung, die das so akzeptiert und den SFR-Übertrag vornimmt.

am 31. Januar 2005 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von CorollaE10

(...)

@capri17

nach 20 Jahren unfallfreiem Fahren besteht SF19, da das erste jahr mit SF 1/2, das zweite mit SF 1, das dritte mit SF 2 usw berechnet wird.

Glaub mir, capri weiß schon was er schreibt, er arbeitet auch in der Branche ;)

Zudem wars 'ne allgemeine Aussage zur Erklärung - der Einzelfall wäre zu kompliziert gewesen ;)

Grüße

Schreddi

PS: Und zum Thread schließe ich mich der Meinung an, einfach mehrere anzurufen und zu fragen - viel Erfolg dabei :)

Themenstarteram 31. Januar 2005 um 12:44

angebliche Lösung: Der aktuelle Vertrag ist schon ziemlich alt und es gelten noch die alten Bedingungen. Es soll egal sein wer fährt, Hauptsache Beitragszahlung.

am 31. Januar 2005 um 22:17

Bei Tod des Versicherungsnehmers????

Wer erzählt sowas...

Sorry, hab ich echt noch nicht gehört...

Bei ner späteren Rabattübertragung wirds dennoch schwierig - und ewig wird das Auto auf dme vertrag auch nicht laufen.....

Grüße

Schreddi, der sich sowas schwarz-auf-weiß geben lassen würd mich Gegenzeichnung des Berechtigten

jkl1234,

Die Situation ist problematisch und der Maklervorschlag kann in der Praxis klappen. Allerdings ist das keine legale Lösung.

Ich würde offensiv damit umgehen.

Sofern dem Makler der Tod Deines Vaters rechtzeitig bekannt wurde, traf ihn sogar eine Pflicht den Tod an alle Versicherungen zu melden und Deine Mutter über die notwendigen Schritte zu informieren und diese anschließend zu unternehmen!

Was ist mit den anderen Versicherungen?

Sind die umgeschrieben?

Huas-, Hausrat-, Privathaftpflicht, RS, etc.?

Auch hier drohen ernsthafte Probleme, insb. im Haftpflichtbereich!

am 1. Februar 2005 um 9:54

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Was ist mit den anderen Versicherungen?

Sind die umgeschrieben?

Huas-, Hausrat-, Privathaftpflicht, RS, etc.?

Auch hier drohen ernsthafte Probleme, insb. im Haftpflichtbereich!

Ich weiß jetzt nicht wo es steht, aber ist es nicht so, dass bei Tod des VN´s und der Zahlung des Beitrages bei der nächsten Beitragsfälligkeit die Versicherung automatisch auf den Ehegatten übergeht ?

@madcruiser

Und auch hier ein Beispiel für die hervoragenden Makler. Natürlich eine Ausnahme.

Christo

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