- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Neue Frontscheibe, Nachforderung von Werkstatt ?
Neue Frontscheibe, Nachforderung von Werkstatt ?
Hallo Leute,
also es geht hier eher weniger um die Versicherung, viel mehr um die Gesamt Thematik.
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau hatte einen Steinschlag auf der Fahrerseite. Wir sind damit dann zu ATU (da die Samstags auf haben, im Gegensatz zu Carglass und co.) und wollten ein Angebot für eine Reparatur einholen. Wir wussten da noch nicht, dass Steinschläge auf der Fahrerseite nicht repariert werden dürfen bzw. man dann mit dem TÜV Probleme bekommen würde.
Dort wurde uns erklärt, dass eine Reparatur auf der Fahrerseite nicht repariert werden darf und eine neue Frontscheibe die einzige Option wäre. War dann halt so und da kann man nix dran ändern. Also in den Sauren Apfel beissen.
Wir haben dann gefragt was es kostet und ob man das auch an die Versicherung geben kann. Bis dato hatten wir keinen Schaden bei der Versicherung gemeldet, Rückblickend vermutlich ein Fehler. Das Auto ist Vollkasko versichert. (Teilkasko Selbstbeteiligung 300€).
Seitens ATU wurde uns dann mitgeteilt, dass meistens unabhängig der vereinbarten Teilkasko SB nur 150€ gezahlt werden müssen oder selten sogar garnichts, wenn es eine Vollkasko gibt.
ATU sagte uns, dass sie die gesamte Abwicklung mit der Versicherung übernehmen würden und abklären würden was wir zu zahlen haben. Wir müssten nichts weiter tun und uns auch nicht selbst bei der Versicherung melden. Inzwischen weiß ich, dass die natürlich nur den Auftrag haben wollten.
Wir haben also dann einen Termin vereinbart und man wollte uns in ein paar Tagen bescheid geben, was wir nun bezahlen müssten.
Fünf Tage später bekamen wir von ATU die Info, dass wir 150€ Selbstbeteiligung zahlen müssten. Das war für uns in Ordnung. Wir haben die Scheibe tauschen lassen und 150€ bezahlt. Wir haben eine Rechnung bekommen und damit war die Sache für uns erstmal erledigt.
Gesamtrechnung waren 637,11, wovon die Versicherung 487,11 laut Aussage und Rechnung von ATU übernimmt. Wie gesagt, wir selbst hatten leider keinen Kontakt zur Versicherung.
Heute kam ein Schreiben von der Versicherung, dass sie 187,11 an ATU bezahlt haben. Wir hätten die normale SB von 300€ zu zahlen und 150€ zusätzlich, weil wir die Werkstatt selbst ausgesucht haben und es nicht der Versicherung überlassen haben. (Haben keine freie Werkstattwahl vereinbart, weil uns bei dem alten Auto egal ist wo es hinkommt, wenn man was ist).
Ich rechne damit, dass jetzt seitens ATU eine Nachforderung von 300€ kommen wird. Ich sehe nicht ein diese einfach zu bezahlen, weil ich mich leicht verarscht fühle von ATU. Uns wurde da eine Lüge nach der anderen erzählt, nur das diese den Auftrag bekommen. Für mich ist der "Vertrag" eigentlich abgeschlossen, uns wurde seitens ATU mitgeteilt es wäre mit der Versicherung alles geklärt und wir müssten 150€ zahlen. Kann es jetzt mein Problem sein, dass ATU augenscheinlich nichts mit der Versicherung geklärt hat ?
Hätte ich von ATU gesagt bekommen, dass ich 450€ zahlen muss, hätte ich mich natürlich erstmal selbst mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und mir auch noch weitere Vergleichsangebote eingeholt. In letzter Instanz hätte ich natürlich die Versicherung eine Werkstatt aussuchen lassen und dann eben die 300€ bezahlt.
Was kann ich hier tun oder sollte ich einfach bezahlen sobald die Nachforderung kommt ?
Ähnliche Themen
69 Antworten
auch wenn du es nicht hören willst, sber ich denke es ist alles richtig so, da du leider alles falsch gemacht hast, was man falsch machen kann.
DU hättest als aller erstes deiner vers. den schaden melden müssen und DIE hätten dir dann genau gesagt wie weiter vorgegangen werden soll.
woher soll atu wissen, dass du ne werkstattbindung hast?
das wäre DEINE aufgabe gewesen sich deine vers bedingingen anzuschauen
also ich sag mal so, als laie, pech gehabt, beim nächsten mal schlauer sein
und zu atu sag ich mal nix weiter ..............
Wenn du ne SB von 300€ hast dann werden die 300€ auch fällig. Ist ja auch irgendwo klar.
Wie mein Vorredner schon gesagt hat:
Du hast so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann...
Dir steht es trotzdem frei die Werkstatt zu wählen aber dann wird immer etwas oder sogar das doppelte an SB fällig.
Du hast ja auch den Tarif so gewählt das die VS entscheidet wo etwas repariert wird.
Sieh es als Lehrgeld und reg dich nicht mehr auf. Du hast es eh nicht ändern.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 26. Februar 2021 um 13:47:33 Uhr:
auch wenn du es nicht hören willst, sber ich denke es ist alles richtig so, da du leider alles falsch gemacht hast, was man falsch machen kann.
DU hättest als aller erstes deiner vers. den schaden melden müssen und DIE hätten dir dann genau gesagt wie weiter vorgegangen werden soll.
woher soll atu wissen, dass du ne werkstattbindung hast?
das wäre DEINE aufgabe gewesen sich deine vers bedingingen anzuschauen
also ich sag mal so, als laie, pech gehabt, beim nächsten mal schlauer sein
und zu atu sag ich mal nix weiter ..............
Das ich 300€ zahlen müsste ist mir klar, ich war selbst über die 150€ verwundert.
Aber wenn ATU mir sagt, dass sie das alles mit unserer Versicherung klären und dann von ATU nach ein paar Tagen die Auskunft bekomme ich müsste 150€ zahlen, dann gehe ich davon aus, dass ATU mit meiner Versicherung gesprochen hat.
Meiner Ansicht nach haben sie hier durch eine Lüge unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Auftrag an Land gezogen.
ATU sagt quasi mit der Versicherung wäre alles klar und es kostet 150€.
Naja ich warte jetzt ab ob eine Nachforderung kommt, werde da dann erstmal Widerspruch einlegen und schauen was passiert.
Wie du ja selbst sagst, du hast auch nicht viel mehr Ahnung als ich als Laie und nach 10 Minuten google dürfte ich jetzt auf dem gleichen Kenntnisstand wie du sein.
Zitat:
@sharock22 schrieb am 26. Februar 2021 um 14:01:26 Uhr:
Wenn du ne SB von 300€ hast dann werden die 300€ auch fällig. Ist ja auch irgendwo klar.
Wie mein Vorredner schon gesagt hat:
Du hast so ziemlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann...
Dir steht es trotzdem frei die Werkstatt zu wählen aber dann wird immer etwas oder sogar das doppelte an SB fällig.
Du hast ja auch den Tarif so gewählt das die VS entscheidet wo etwas repariert wird.
Sieh es als Lehrgeld und reg dich nicht mehr auf. Du hast es eh nicht ändern.
Ist klar. Stimmt. Aber ATU sagt zu mir, dass ich 150€ zahlen muss und sie alles mit der Versicherung geklärt haben, daraufhin erteile ich den Auftrag. Mir wurden also hier falsche Tatsachen vorgetäuscht. Ob sogar vorsätzlich oder nur aus Unfähigkeit lasse ich mal dahingestellt.
Und natürlich kann ich es ändern, denn aktuell habe ich die 300€ und nicht ATU oder sonst wer. Noch sitze ich am längeren Hebel und nicht andersrum. Müsste ich dem Geld hinterherrennen, wäre es natürlich unweigerlich weg.
Wenn du scheinbar alles besser weißt und am längeren Hebel zu sitzen scheinst, warum fragst du dann hier? Offensichtlich möchtest du lediglich eine Bestätigung für deine Meinung...
Bei einer Notreparatur zur unverzüglichen Wiederherstellung der Verkehrstauglich hätte ich noch Verständnis für dein Verhalten ohne Info an die Versicherung. Das war aber hier nicht der Fall. Die 300€ SB sind auf jeden Fall fällig. Hinzu kommt noch eine Vertragsstrafe für die Nichtnutzung einer Vertragswerkstatt entsprechend den AKB.
Was ATU SAGT ist leider nur bedingt von Relevanz, denn versuch mal zu beweisen das ATU "...Sie zahlen auf alle Fälle nur 150€..." und nicht "...Sie zahlen nur Ihre Selbstbeteiligung, meistens sind das 150€..." gesagt hat.
Viel interessanter ist was ATU im Auftrag GESCHRIEBEN hat und was Du UNTERSCHRIEBEN hast.
Ansonsten siehe vorherige posts, wenn man das Geld anderer Leute (der Versicherung) ausgeben möchte sollte man die vorher fragen ob das alles so genehm ist.
Und ATUs Problem mit der fehlenden Habhaftigkeit an den 300€ lässt sich ja mit einem Richter und Gerichtsvollzieher auch ändern. Dann sind es aber keine 300€ mehr.
Zitat:
@Kratan schrieb am 26. Februar 2021 um 12:43:33 Uhr:
Fünf Tage später bekamen wir von ATU die Info, dass wir 150€ Selbstbeteiligung zahlen müssten. Das war für uns in Ordnung. Wir haben die Scheibe tauschen lassen und 150€ bezahlt. Wir haben eine Rechnung bekommen und damit war die Sache für uns erstmal erledigt.
Kam diese Information schriftlich von ATU? Wenn ja, dann würde ich mich bei denen quer stellen und sehen, dass sich ATU zumindest mit mir vergleicht.
Wenn das nur eine mündliche Aussage am Telefon war, wird sich hinterher natürlich niemand mehr daran erinnern.
Leider zählt das nicht was die gesagt haben.
Hast du das mit den 150€ schriftlich ansonsten sieht es schlecht aus.
Da kommen dann so Dinge wie:
Sie haben mich falsch verstanden oder das hab ich so nie gesagt bla bla.
Ein Fehler, der leider immer wieder gemacht wird: Die Werkstatt mit der Abwicklung über die Versicherung beauftragen.
Wer seine Versicherungsunterlagen wenigstens einmal überflogen hat sollte wissen, dass er sich bei einem Glasschaden bei seiner Versicherung melden muss. Dies ist verpflichtend und eine einfache, klare Regelung zwischen den Vertragsparteien. Mit einem einfachen Telefonat wird dann der Vorgang besprochen, man kennt seinen zu zahlenden Anteil, erhält eine Schadensnummer und meist sogar gleich einen Termin mit einer Werkstatt vereinbart. Einfacher geht es eigentlich nicht.
Woher soll denn auch die Werkstatt Vertragsinhalte wie Werkstattwahl, Höhe der Selbstbeteiligung etc. kennen? Die gehen immer nur vom Regelfall 150 Euro SB aus. Dass die Versicherung jetzt meckert, ist für mich verständlich.
Gibt es eigentlich noch Versicherungen mit freier Werkstattwahl bei Glasschäden? Bzw ist dies die Mehrzahl? Ansonsten sollte man ja auch annahmen das es der Werkstatt bekannt sein sollte das man bei Glasschäden im Regelfall nicht ganz so frei (teuer) abrechnen kann.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 26. Februar 2021 um 14:35:13 Uhr:
Wenn du scheinbar alles besser weißt und am längeren Hebel zu sitzen scheinst, warum fragst du dann hier? Offensichtlich möchtest du lediglich eine Bestätigung für deine Meinung...
Wie ich in meinem 1. Satz schrieb, anscheinend haben wir hier wieder ein exemplar, dass alles besser weiss und hier nur fragt, um seine meinungen bestätigen zu lassen
Zitat:
Bei einer Notreparatur zur unverzüglichen Wiederherstellung der Verkehrstauglich hätte ich noch Verständnis für dein Verhalten ohne Info an die Versicherung. Das war aber hier nicht der Fall. Die 300€ SB sind auf jeden Fall fällig. Hinzu kommt noch eine Vertragsstrafe für die Nichtnutzung einer Vertragswerkstatt entsprechend den AKB.
und auch bei einer notreparatur kann man idr 24/7 jemanden an der schadenhotline erreichen und das weitere vorgehen absprechen und sich eine schadennummer geben lassen, welche man dann der werke zukommen lässt
in diesem sinne,
ja @te du bist im recht, atu hat alles falsch gemacht und deine vericherung will dich bescheissen,
viel spaß noch im weiteren leben, ich bin hier raus
Zitat:
@blue-muc schrieb am 26. Februar 2021 um 19:04:11 Uhr:
Gibt es eigentlich noch Versicherungen mit freier Werkstattwahl bei Glasschäden? Bzw ist dies die Mehrzahl? Ansonsten sollte man ja auch annahmen das es der Werkstatt bekannt sein sollte das man bei Glasschäden im Regelfall nicht ganz so frei (teuer) abrechnen kann.
Ja, hatte ich bei der R&V gehabt - die haben bei meinem Windschutzscheibenschaden angeboten, dass ich entweder freie Werkstattwahl habe und dann die 150 € SB der Teilkasko selbst übernehme oder ich gebe den Auftrag an ein Partnerunternehmen, dann verzichten sie auf die SB. Da es nur eine Windschutzscheibenreparatur war, habe ich dann mal deren Partner ausprobiert und bin zufrieden - ist aber auch nur ein kleiner Steinschlag auf der Beifahrerseite gewesen, wo die Reparatur nicht weiter auffällt.
Bei meinem Versicherungsvertrag wird bei Glasbruch die Werkstatt von der Versicherung vorgegeben. Dennoch wurde mir bereits zwei Mal der Austausch der Windschutzscheibe direkt bei Mercedes genehmigt, jeweils mit SB 150 Euro. Ich hatte einfach vorher angerufen und nachgefragt. Es ist übrigens die Huk24.
Informiert man nicht bei jeden Schaden vorab die Versicherung? Ich würde gar nicht erst auf die Idee kommen, einen Schaden ohne Zusage der Versicherung reparieren zu lassen.
PS: Ich hatte bei Glasbruch noch nie eine Werkstattbindung.