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Neue Führerscheinregelungen ab 19.Jan 2013
Hallo liebe MT-Gemeinde,
ab 19.Januar ändert sich einiges in Sachen Führerschein. Im Wesentlichen heißt es:
1) der EU Führerschein wird in allen EU Ländern eingeführt
2) die Gültigkeit ist begrenzt (generell auf 10 Jahre, manche Länder können das auf 15 Jahre erweitern) - danach muß man den erneuern, auffrischen, event Gesunheitszeugnisse vorweisen.
3) alle bisherigen Dokumente bleiben bis zum 19.Jan 2033 gültig.
http://www.kfz-auskunft.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisverordnung.html
Was heißt das aber konkret für uns, die wir rosa-farbene, graue Pappen oder auch noch die alten DDR Führerschein besitzen? Müssen wir irgendwas beachten?
Mit besten Grüßen und danke im voraus...
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_eisbaer
...
Was heißt das aber konkret für uns, die wir rosa-farbene, graue Pappen oder auch noch die alten DDR Führerschein besitzen? Müssen wir irgendwas beachten?
Mit besten Grüßen und danke im voraus...
Die rosa und grau eingefärbten Pappen bleiben ebenfalls bis 2033 uneingeschränkt gültig.
ADAC und Führerscheinstellen empfehlen aber bei Fahrten ins Ausland eher auf den neuen Führerschein zu wechseln, da sich nicht jeder Dorfpolizist in jedem EU-Land mit den ganzen Altregelungen auskennt und es da schon mal zu Problemem kommen kann, wenn die Gültigkeit des Führerscheines erst aufwendig geprüft wird - das kann Dich schon mal einen halben Urlaubstag kosten.
(Ich habe meinen grauen Schein vorsorglich getauscht, das Foto von 1978 war auch nicht mehr so ganz mit dem Inhaber in Einklang zu bringen!)
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Die rosa und grau eingefärbten Pappen bleiben ebenfalls bis 2033 uneingeschränkt gültig.
genauer gesagt: der Führerschein bleibt gültig, für die Fahrerlaubnis gibt es keine neuen Einschränkungen.
Die Altersbeschränkungen für die Fahrerlaubnisse der Klassen C(E) und D(E) gibt es weiterhin, auch wenn sie in den nicht-Kartenführerscheinen nicht vermerkt sind.
Gruß,
hk
(edit: nochmal den Unterschied FE/FS klarer formuliert)
Ich hätte hierzu auch noch eine kleine Frage, leider konnte ich jetzt noch nichts genaues dazu finden.
Ich habe meinen Führerschein im Januar 2008 gemacht (Klasse B), und im Juli 2012 einen neuen bekommen (Klasse A beschränkt gemacht). Und jetzt meine Frage:
Gilt für mich ab jetzt dann die alte Regelung mit dem Anhänger für PKW, oder darf ich max 3,5t fahren, egal was das Leergewicht meines Zugfahrzeugs ist?
Bei dem A-Schein habe ich ja das Glück, jetzt sogar 48PS fahren zu dürfen, und 2014 bekomme ich den offnen automatisch... Aber wie ist das beim B, darf ich jetzt jeden Anhänger fahren bis insgesamt 3,5t oder gilt für mich noch die alte Regelung, wie ich ihn gemacht habe?
Danke schonmal für die Antworten.
Grüße
zunächst - automatisch gibt es gar nichts - du musst schon einen antrag stellen. dieser sollte - in der tat automatisch - bewilligt werden. das mit dem anhänger - ab 19.01.2013 neu ausstellen lassen - also alt gegen neu tauschen - dann darfst du.
übrigens - in frankreich wird es zunächst auch weiterhin den rosa lappen geben - die haben da irgendwelche edv-probleme...
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
zunächst - automatisch gibt es gar nichts - du musst schon einen antrag stellen. dieser sollte - in der tat automatisch - bewilligt werden.
Doch, gibt es automatisch. Im Führerschein stehen zwei Angaben bei Klasse A - das obere Feld für die Leistungsbeschränkte Klasse A mit dem Datum des Erwerbs rechts daneben und das untere Feld für Klasse A unbeschränkt mit dem Datum des Erwerbs der Klasse A plus 2 Jahre (wenn man nur den kleinen Führerschein gemacht hat). Ab dem Stichtag gilt dann die unbeschränkte Klasse.
EDIT: Siehe Anhang
Nur zur Klarstellung: Das gilt nur für Führerscheine der Klasse A, die vor dem 19.01.13 erworben wurden. Ab da gibt es dann Klasse A2 und zum Erlangen der Klasse A ist eine erneute Prüfung notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von Halic
Gilt für mich ab jetzt dann die alte Regelung mit dem Anhänger für PKW, oder darf ich max 3,5t fahren, egal was das Leergewicht meines Zugfahrzeugs ist?
Was für eine alte/neue Regelung meinst du denn? Es gilt nach wie vor bei Klasse B: Anhänger bis 750kg ODER ein Hänger, dessen ZGG nicht größer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges ist und der Zug nicht schwerer als 3,5t ist.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Zitat:
Original geschrieben von Halic
Gilt für mich ab jetzt dann die alte Regelung mit dem Anhänger für PKW, oder darf ich max 3,5t fahren, egal was das Leergewicht meines Zugfahrzeugs ist?
Was für eine alte/neue Regelung meinst du denn? Es gilt nach wie vor bei Klasse B: Anhänger bis 750kg ODER ein Hänger, dessen ZGG nicht größer als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges ist und der Zug nicht schwerer als 3,5t ist.
Eben das fällt weg, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf als die Leermasse des Autos. Wenn ich einen PKW habe, der 1,5t ziehen darf, aber leer nur 1,3t wiegt, darf ich im moment nur 1,3t ziehen. Mit der neuen Regelung dürfte ich ja auch die 1,5t ziehen, für die das Auto zugelassen ist (sind jetzt ausgedacht Werte, als Beispiel). Im Moment darf ich ja nur die 1,3t ziehen, die frage ist, ob ich auch mit dem "alten" Schein bei den 1,3t bleibe, oder ich die 1,5t ziehen dürfte. Beim Motorrad darf ich ja auch die 48 PS fahren, OHNE meinen Schein umzuschreiben / neu ausstellen zu lassen. Ich glaub ich werde da die Tage mal im LRA anrufen, vielleicht wissen die ausnahmsweise mal etwas dazu...
Die anhängereglung die es jetzt zur zeit gibt fällt ab dem 19.01. weg, dann darfst du mit der klasse B zgm fahrzeug + zgm anhänger maximal 3500kg fahren OHNE etwas umzuschreiben oder neu zu beantragen.
Willst du mehr aus dem anhänger bereich willst dann gibt es die klasse B mit schlüsselzahl 96 die dir dann erlaubt das, das zgm zugfahrzeug + zgm anhänger maximal 4250kg haben darf, dazu braucht man aber erst ne entprechende prüfungsfreie schulung.
Der ganze kram kostst aber genau so viel wie die richtige klasse BE (wo nur man ne praktische prüfung machen muß) nur das man bei der richtigen BE dann ein fahrzeug bis zgm 3500kg + einen anhänger bis zgm 3500kg fahren darf.
Ich raten jedem weiterhin zu BE wenn man auf eine anhängerklasse erweitern will da die B96 eigendlich sinnlos rausgeworfenes geld ist und diese klasse auch nicht im ausland gültig hat.
Gruss
Maik
Ähmm Maik, ich habe das so im Hinterkopf, dass die zweistelligen Schlüsselzahlen international gelten.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Der ganze kram kostst aber genau so viel wie die richtige klasse BE (wo nur man ne praktische prüfung machen muß) nur das man bei der richtigen BE dann ein fahrzeug bis zgm 3500kg + einen anhänger bis zgm 3500kg fahren darf.
Was ist denn mit den Minisattelfahrzeugen, welche z.B. aus einem 3,5t Sprinter Zugfahrzeug und einem druckluftgebremsten Sattelauflieger bestehen?
Diese Fahrzeuge können bis zu 12t wiegen und angeblich auch mit BE gefahren werden.
Für Bilder mal nach Minisattel googlen.
die sind damit für jemand der BE"neu" macht tot.
Da beschränkt auf 3,5t. + 3,5t.
Bisher war BE fahrerlaubnisrechtlich am Anhänger nicht beschränkt. (die Tonnenbeschränkungen bei uns ergeben sich aus anderen Vorschriften über Art der AHK, Art des Fahrzeugs, PS/kg oder Tonne, maximale Achslasten...)
die fallen dann unter C1E. Da wird ungefähr eingefügt "C1E: ein Zugfahrzeug der Klasse B mit..."
Problem ist aber immer noch mein beliebter Unimog.
<3,5t. aber >60 km/h. Damit fällt Klasse T raus.
jetzt können wir an das Ding sagen wir mal 18 Tonnen hängen.
Damit fällt BE"neu" locker raus.
Aber auch C1E"neu". Da auch dafür zu schwer.
CE wäre eine Idee.
Nur findet man das eingefügte "ein Zugfahrzeug der Klasse B mit..." nicht in CE. Sondern nur in C1E.
Was tun? Rein formal darf man die Kombi nicht fahren - nichtmal mit CE. Da man ein Zugfahrzeug der Klasse B hat.
Zum Glück hab ich BE alt.
Und bevor irgendjemand wieder schreit ich darf doch wenn ich CE habe auch B fahren?!!
Ja klar.
Aber überlegt mal, warum muß der Gesetzgeber bei C1E einfügen, daß ein Zugfahrzeug der Klasse B auch benutzt werden kann...
Wer C1E hat, hat doch auch B.
Man braucht trotzdem diesen eingefügten Satz um mit einem B Fahrzeug über 3,5t. anzuhängen.
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_eisbaer
...
Was heißt das aber konkret für uns, die wir rosa-farbene, graue Pappen oder auch noch die alten DDR Führerschein besitzen? Müssen wir irgendwas beachten?
Mit besten Grüßen und danke im voraus...
Die rosa und grau eingefärbten Pappen bleiben ebenfalls bis 2033 uneingeschränkt gültig.
ADAC und Führerscheinstellen empfehlen aber bei Fahrten ins Ausland eher auf den neuen Führerschein zu wechseln, da sich nicht jeder Dorfpolizist in jedem EU-Land mit den ganzen Altregelungen auskennt und es da schon mal zu Problemem kommen kann, wenn die Gültigkeit des Führerscheines erst aufwendig geprüft wird - das kann Dich schon mal einen halben Urlaubstag kosten.
(Ich habe meinen grauen Schein vorsorglich getauscht, das Foto von 1978 war auch nicht mehr so ganz mit dem Inhaber in Einklang zu bringen!)
Damit schiesst sich jeder Klasse 3 Besitzer ins Knie, da er mit dem EU Kärtchen Gespanne fahren darf, die nur noch max 12t wiegen dürfen. Ich wäre schön blöd, Pappe gegen Karte zu tauschen, auch, wenns mir mit der Karte erlaubt ist, einen Drehschemelanhänger an den Haken nehmen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Damit schiesst sich jeder Klasse 3 Besitzer ins Knie, da er mit dem EU Kärtchen Gespanne fahren darf, die nur noch max 12t wiegen dürfen.
Kannst du dir eintragen lassen. Dann hast du die CE mit einer Beschränkung auf 18,irgendwas tonnen.
CE79
ungefähr heißt das, daß umgeschriebene 3er eine CE Fahrlerlaubnis haben die berechtigt C1E mit mehr als 12t. zu fahren aber dann nur 3 Achsen!
Ich habs nicht, daher hab ich nicht den 100 % Durchblick. Aber da bleiben die 3 Achsen bestehen.
Das kommt dann in Bezug auf maximale Achslasten auf das irgendwas über 18 Tonnen. 18,5 oder 18,75?