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Neue Kennzeichen/Schilder bei alter Zulassungsstelle

Themenstarteram 19. November 2017 um 18:53

Hallo Zusammen,

 

Ich habe mein Fahrzeug bei Zulassungsstelle 123 in NRW zugelassen. Nach einem Umzug wurde dann das Fahrzeug bei meiner jetzigen Zulassungstelle ABC in Hessen angemeldet. Das Kennzeichen von 123 habe ich behalten.

Nun sind meine Kennzeichen/Schilder aufgrund von Beschädigung gegen neue Tauschen. Ich gehe davon aus dass jedoch meine Zulassungsstelle ABC nicht dafür zuständig ist, da sie einen Hessen Stempel/Aufkleber haben.

Ich befürchte aber nun, dass die Zulassungsstelle 123 nicht mehr zuständig ist, da mein Wohnort außerhalb von NRW liegt.

Da ich mein Kennzeichen an sich aber behalten möchte, wuerde ich auf diesem Weg gerne die richtige Vorgehensweise erfragen.

 

Vielen Dank und Gruß

Beste Antwort im Thema

...dieses Mitnehmen der Kennzeichen von einem in einen anderen Zulassungsbezirk war von Anfang an unausgegorener Mist und wird umso hirnrissiger, desto mehr man in die Details geht.

Wegen gesparter 20,- EUR für ein paar neue Aluschilder bei einem Wohnortwechsel hat man da ein Chaos par excellence angerichtet.

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Wie war doch gleich mal deine Frage?

MfG kheinz

Wenn die Hessen auf die NRW Schilder ihr Pepperl draufgeklebt haben, dann stempeln sie dir auch neue Kennzeichen. Nehme ich wenigstens an. Genaueres erfährst du garantiert auf deiner KFZ- Zulassungsstelle.

Gruß

...dieses Mitnehmen der Kennzeichen von einem in einen anderen Zulassungsbezirk war von Anfang an unausgegorener Mist und wird umso hirnrissiger, desto mehr man in die Details geht.

Wegen gesparter 20,- EUR für ein paar neue Aluschilder bei einem Wohnortwechsel hat man da ein Chaos par excellence angerichtet.

Ich habe nach Umzug vom Saisonkennzeichen in Zulassungsbezirk A auf ganzjährige Zulassung im Zulassungsbezirk B umgemeldet, dafür die Nummer vom Zulassungsbezirk A behalten.

Dafür habe ich mir neben der Zulassungsstelle B beim Schildermacher ein Kennzeichen (ganzjährig) mit Nummer vom Zulassungsbezirk A machen lassen und Zulassungsstelle B hat dann natürlich mit B gestempelt.

Nummer vom Zulassungsbezirk A, Stempel von B, weil dort zugelassen. So einfach.

ABC ist für dich zuständig (§46 Abs. 2 FZV) und dort kannst du beide Schilder auch nachsiegeln lassen. Du musst beide mitnehmen, auch wenn nur eins beschädigt wäre und mache bitte vorher NICHT die bisherigen Plaketten runter. Dann sollte es (rein rechtlich) eigentlich kein Problem geben, wobei ich schon gehört habe, dass Hessen bei einigen Fragen im Zulassungsrecht eine wohl sehr eigenwillige Meinung haben soll...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 19. November 2017 um 21:13:45 Uhr:

. Dann sollte es (rein rechtlich) eigentlich kein Problem geben, wobei ich schon gehört habe, dass Hessen bei einigen Fragen im Zulassungsrecht eine wohl sehr eigenwillige Meinung haben soll...

Die Zulassungsstelle Schlüchtern im Bundesland Hessen hatte einmal bei einem Fahrzeug im Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein verschiedene Alter und verschiedene Adressen rein geschrieben

Auf Vorhalt und anfragen, dieses doch bitte in Ordnung zu bringen, haben die noch nicht einmal reagiert.

In der weiteren Folge konnte das Auto dann für knapp 30 Tage nicht verkauft werden, weil die ausländische Zulassungsstelle gerne genau gleiche Eintragung in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein lesen möchte, und das war nicht der Fall.

Nach diesen 30 Tagen musst du denn das Auto wieder erneut in Deutschland zugelassen werden, für weitere 30 Tage, diesmal natürlich in einer anderen Zulassungsstelle und nicht wieder das gleiche kiasko zu erLeben.....

Kostenpunkt hier für die zweite Zulassung auch wieder circa 150 €

Einziger Vorteil war hier, das mit den Kennzeichen der Zulassungsstelle Schlüchtern mehrere Verkehrsübertretung begangen worden sind, die aufgrund der fehlerhaften Eintragung im Fahrzeugschein nie zugestellt werden konnten.

Das hat mit der Thematik hier überhaupt nichts zu tun und du hast dafür sogar einen eigenen Thread. Da muss man es echt nicht überall sonst noch reinschreiben, nur weil einmal das Wort Zulassungsstelle in dem Thema auftaucht...und Hessen macht auch einiges anders, was absolut im gesetzlichen Rahmen der FZV ist, es ist halt dort einfach anders geregelt.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 19. November 2017 um 22:56:09 Uhr:

Das hat mit der Thematik hier überhaupt nichts zu tun und du hast dafür sogar einen eigenen Thread. Da muss man es echt nicht überall sonst noch reinschreiben, nur weil einmal das Wort Zulassungsstelle in dem Thema auftaucht...und Hessen macht auch einiges anders, was absolut im gesetzlichen Rahmen der FZV ist, es ist halt dort einfach anders geregelt.

Ja, natürlich, so kann man das auch sehen. Es liegt immer alles im Auge des Betrachters. Da ich jedoch beruflich mit Autos zu tun habe, und auch Autos in ganz Deutschland aufkaufe, habe ich schon öfters mit Zulassungsstellen in Hessen zu tun gehabt, und da gab es nicht nur in Schlüchtern unangenehme Überraschung sondern auch bei anderen Zulassungsstellen in Hessen. Nicht umsonst habe ich mir einen Trailer besorgt, den ich auch gerne einsetzen wenn ich ein Auto in hessen kaufe.....

Themenstarteram 20. November 2017 um 9:10

Dann werde ich mich mit meinem Anliegen mal an die Zulassungsstelle ich Hessen abc wenden. Ich wüsste zwar nicht wie die mir ein NRW Aufkleber auf die neuen Schilder machen koennen, aber fragen werde ich.

Das Wunschkennzeichen aus 123 will ich in jedem Fall beibehalten. Selbst wenn es etwas Aufwand bedeutet bin ich dazu bereit. Danke schon mal fuer die Hilfe!

 

Update 30min später:

Die Zulassungsstelle abc ist in der Tat fuer mich zuständig. Nach einem Anruf und verschiedensten Aussagen wurde mir bestaetift, dass ich die Schilder aus NRW in Hessen erneuern kann. Es kommt dann trotz des mitgenommenen Kennzeichen ein Stempel aus Hessen drauf. So wurde es mir in der Theorie versichert. Schriftlich wollten sie es mir nicht geben. Ich hoffe dass die Praxis nun umsetzbar ist.

Zitat:

@prima5-heitzer schrieb am 20. November 2017 um 10:10:54 Uhr:

Dann werde ich mich mit meinem Anliegen mal an die Zulassungsstelle ich Hessen abc wenden. Ich wüsste zwar nicht wie die mir ein NRW Aufkleber auf die neuen Schilder machen koennen, aber fragen werde ich.

Das Wunschkennzeichen aus 123 will ich in jedem Fall beibehalten. Selbst wenn es etwas Aufwand bedeutet bin ich dazu bereit. Danke schon mal fuer die Hilfe!

Update 30min später:

Die Zulassungsstelle abc ist in der Tat fuer mich zuständig. Nach einem Anruf und verschiedensten Aussagen wurde mir bestaetift, dass ich die Schilder aus NRW in Hessen erneuern kann. Es kommt dann trotz des mitgenommenen Kennzeichen ein Stempel aus Hessen drauf. So wurde es mir in der Theorie versichert. Schriftlich wollten sie es mir nicht geben. Ich hoffe dass die Praxis nun umsetzbar ist.

Schön, genau so hatte es uns @Tecci6N hier schon erklärt. Du behältst eben das Kennzeichen, wechselst aber die Zulassungsstelle. Auch mit "123"-Kennzeichen ist das Auto in "abc" zugelassen. Klar, dass dann auch der "abc"-Stempel draufkommt. Ich kann eigentlich kein Problem erkennen. Die Zulassungsstelle wohl auch nicht.

Grüße vom Ostelch

Hallo ins Forum,

ist übrigens in Notfällen auch so, wenn Dir unterwegs ein Kennzeichen so kaputt geht, dass Du vor einer Rückfahrt erneuern lassen musst. Da lässt Du Dir vor Ort ein neues Kennzeichen (natürlich mit der eigenen Kombination) prägen und von der dortigen Zulassungsstelle ein Stempel draufpacken.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@212059 schrieb am 20. November 2017 um 20:59:55 Uhr:

ist übrigens in Notfällen auch so, wenn Dir unterwegs ein Kennzeichen so kaputt geht, dass Du vor einer Rückfahrt erneuern lassen musst. Da lässt Du Dir vor Ort ein neues Kennzeichen (natürlich mit der eigenen Kombination) prägen und von der dortigen Zulassungsstelle ein Stempel draufpacken.

Das funktioniert so nicht, auch nicht in „Notfällen“. Es gibt auch gar keinen Grund, warum ein fremdes Siegel drauf sollte. Eine Nachsiegelung funktioniert (auch EDV-technisch) nur in der zuständigen Zulassungsstelle (oder die zugeteilten Siegel werden an eine andere Zulassungsstelle verschickt). Aber Siegel einer nicht zuständigen Behörde? Eher nicht ;)

Hallo ins Forum,

mmh, dann muss sich etwas geändert haben. In der Familie gab's vor einigen Jahren mal einen solchen Fall. Vorderes Kennzeichen wurde in einer Waschanlage abgerissen und ist dann durch die Anlage irgendwie geschreddert worden; war jedenfalls nicht mehr verwendbar, auch nicht mehr mit Zurechtbiegen.

Auf Nachfrage bei der örtlichen Polizei kam die Aussage, für die Rückfahrt müsse ein neues Schild drauf, was nur dann gilt, wenn ein Siegel drauf ist. Auf Nachfrage, wie dies gehen soll, wenn die zuständige Zulassungsstelle hunderte Kilometer weg ist, kam die Auskunft, dass man zur örtlichen Zulassungsstelle gehen soll und die würden ersatzweise siegeln. Nach Rückkehr müsse dann zu Hause das richtige Siegel drauf. Dies wurde auch so durchgezogen, so dass für die Rückfahrt ein "falsches" Siegel drauf war.

Viele Grüße

Peter

Das ganze Problem würde sich in Luft auflösen, wenn es ganz unbürokratisch bundeseinheitliche Siegel gäbe. Das würde auch das ganze Prozedere beim Ab- und anmelden bei Halterwechsel vereinfachen, ein Kurzkennzeichen könnte damit in die Geschichte eingehen. Aber deutsche Politikern fehlt oftmals der gesunde Menschenverstand.

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