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NEUE KUPPLUNG NACH 4 MONATEN WIEDER DEFEKT; GARANTIE ? HILFE

Renault Clio 4
Themenstarteram 2. April 2019 um 19:08

Hallo Gemeinde,

bei meiner Frau ihrem Clio wurde vor 4 Monaten die Kupplung auf Garantie getauscht, Übernahme von 100 % seitens Renault.

Nun scheint sich wieder ein Defekt an der Kupplung zu zeigen, wahrscheinlich Ausrücklager oder Getriebe.

Es ist ein Rasseln,Klackern zu hören, wenn man das Kupplungspedal tritt, ist das Geräusch verschwunden, sobald man die Kupplung wieder los lässt, fängt das Klackern wieder an.

Wie waren auch schon bei Renault, der Werkstattmeister sagt auch, dass das Geräusch so nicht dort hingehört und tippt auf Ausrücklager oder Getriebe.

Da die Kupplung quasi neu ist, wollten wir einen erneuten Tausch, uns wurde aber mitgeteilt, dass bei 100% Übernahme, keinerlei Garantie oder Gewährleistungsansprüche bestehen, ist das so korrekt ?

Es kann doch nicht sein, dass man auf Neuteile keinerlei Gewährleistung erhält !?

 

Motor ist der 0,9TcE, meine Frau hat leider nur Probleme mit der "Karre".

Clio 4 GT-Line 0,9TcE 90PS.

 

Vielen Dank für eure Mühen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. April 2019 um 09:59:44 Uhr:

Zitat:

@daswara schrieb am 3. April 2019 um 21:58:45 Uhr:

Die Erfahrungen aus dem Werkstattaltag zeigen auch, dass Kupplungen bei dem Motor nicht so häufig kaputt gehen. Liegt wohl wirklich an der Fahrweise oder das Teil war fehlerhaft.

Zur Garantie: wie oben erwähnt, gibt es keine neue Garantie auf Teile, die in der Garantiezeit getauscht werden. Steht aber auch so eindeutig in den Garantiebedingungen, die bei der Fahrzeugdokumentation oder beim Kauf-/Leasingvertrag zu finden sind.

Aber für das neue Teil gilt wieder eine neue gesetzliche Gewährleistung - und der Unterschied zur Garantie ist mir bewusst.

Insofern kommt Renault doch aus der Nummer eigentlich gar nicht raus? Das Neuteil hat nur 4 Monate gehalten, liegt somit innerhalb der 6 Monate wo der Verk./Händler/Werkstatt in der Beweislast der ges. Gewährl. ist.

Oder ist das jetzt zu einfach gedacht?

Hallo, da ja Neuteile verbaut wurden gilt:

6 Monate Werkstattgarantie, auf durchgeführte Arbeiten ( wurden die Schrauben ordnungsgemäß angezogen, wurden evt Teile vergessen etc )

1 Jahr Garantie auf die verbauten Teile (bei bestimmungsgemäßen Gebrauch)

und das unabhängig davon ob die Teile während der Garantiezeit verbaut wurden oder nicht

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Wenn keine Einsicht erst einmal anwaltlich beraten lassen. Meines erachtens gibt es natürlich wieder eine neue Garantie. Ich würde mich so nicht abwimmeln lassen.

Gruß

Meistens leiden die Ausrücklager darunter, dass (oft Frauen) im Leerlauf bei eingelegtem Gang das Kupplungspedal drücken und die Kupplung schon schleift.

Daher habe ich mir angewöhnt, bei längerem Stehen an Kreuzungen etc. den Gang heraus zu nehmen und die Kupplung los zu lassen.

Du bist ja auf jeden Fall noch in der Gewährleistung.

am 2. April 2019 um 21:25

Definitiv. Abgesehen davon liegt hier ein Defekt des Ausrücklagers vor. Ist das bei der letzten Reparatur überhaupt mitgetauscht worden ? Wenn ja dann ist's Ersatzteilgarantie und wenn nicht ganz gewöhnliche Gewährleistung.

Themenstarteram 3. April 2019 um 13:17

Danke vielmals für die Antworten, die Garantie des Fahrzeugs ist im Dezember 2018 ausgelaufen. Kurz vor Ablauf der Garantie wurde die Kupplung samt Ausrücklager erneuert.

Und nun machen sich diese komischen klackernden Geräusche bemerkbar.

Sobald man das Kupplungspedal tritt, verschwinden die Geräusche, ich weis ja nicht ob da was bekannt ist, man liest ja sehr viel mit Getriebeschäden etc. .

Der Werkstattmeister hatte eine Abfrage für das Ausrücklager gemacht, Renault hat 50% gesagt, und mit 50% Zuzahlung würde sie wohl wieder bei 700€ liegen für das Ausrücklager, ich finde das eine Sauerei.

Es muss doch auf die neuen Teile eine Garantie/Gewährleistung geben, er kann doch nicht sagen, da dort eine Kostenübernahme von 100% erfolgt ist, gibt es keinerlei Garantie/Gewährleistung auf die Teile.

Das Getriebe kostet wohl zwischen 3000 und 4000€.

Das Fahrzeug ist von meiner Freundin geleast und sie hat nur Probleme mit dem Clio, es kann doch nicht sein, dass bei knapp 40 000KM das Getriebe den Geist aufgibt.

Kupplung war bei 38 000KM defekt, sowie die Bremsen komplett runter, sprich Scheiben und Beläge....finde das echt heftig.....

 

Vielleicht kann ja noch der ein oder andere was dazu sagen.

Vielen Dank vorab

Auf Garantie Arbeiten während der Garantiezeit gibt es natürlich keine neue Garantie, immer bedenken, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gesetzliche Gewährleistung etwas ganz anderes. Das Renault jetzt keine volle Kostenübernahme gestattet, kann man sehen wie man will, ich finde es selbstverständlich wie die meisten anderen hier bestimmt auch, nicht schön, verpflichtet dazu sind sie in keiner Weise. So, jetzt ist die Frage, hast Du die Inspektionen, bzw. deine Freundin bei einem Vertragshändler machen lassen? Meistens sind Hersteller kulanter wenn man die bei ihren Händler durchführen lässt als wenn man bei einer freien Werkstatt die machen lässt. Trotz allem, ich würde noch einmal mit Renault Kontakt aufnehmen, vielleicht nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass das Fahrzeug erst vor 4 Monaten eine neue Kupplung bekommen hat, vielleicht kann man da ja denen nochmals ins Gewissen reden.

Bei 40.000 Kupplung sowie Bremsen vollständig abgenutzt spricht eher für eine ungewöhnliche Fahrweise, als einen Fehler vom Hersteller.

Ich habe meine Bremsscheiben und Beläge erstmals bei etwa 140.000 tauschen müssen.

Das ist vermutlich nicht der Normalfall, aber 80.000 sollten die Bremsen schon halten.

Die Kupplung ist immer noch die erste nach 210.000 und gelegentlichem Anhängerbetrieb.

Also ein oder zwei Fahrstunden unter der Aufsicht eines Fahrlehrers sollten solche Reparaturen vermeiden

schrauber

Sehr mutig deine Vermutung.

Da stimme ich schrauber zu.

Bei 135 tkm habe ich vorne die Bremsklötze gewechselt (waren eigentlich noch iO).

Jetzt 191 tkm, Bremsen (noch originale Scheiben!) gut. Kupplung, obwohl 2 bis 3 mal im Jahr Urlaub mit Wohnwagen, normal.

Wer nicht digital fährt, hat selten Probleme mit Brems- und Kupplungverschleiss.

mfg

eddie

Die Erfahrungen aus dem Werkstattaltag zeigen auch, dass Kupplungen bei dem Motor nicht so häufig kaputt gehen. Liegt wohl wirklich an der Fahrweise oder das Teil war fehlerhaft.

 

Zur Garantie: wie oben erwähnt, gibt es keine neue Garantie auf Teile, die in der Garantiezeit getauscht werden. Steht aber auch so eindeutig in den Garantiebedingungen, die bei der Fahrzeugdokumentation oder beim Kauf-/Leasingvertrag zu finden sind.

am 4. April 2019 um 7:59

Zitat:

@daswara schrieb am 3. April 2019 um 21:58:45 Uhr:

Die Erfahrungen aus dem Werkstattaltag zeigen auch, dass Kupplungen bei dem Motor nicht so häufig kaputt gehen. Liegt wohl wirklich an der Fahrweise oder das Teil war fehlerhaft.

Zur Garantie: wie oben erwähnt, gibt es keine neue Garantie auf Teile, die in der Garantiezeit getauscht werden. Steht aber auch so eindeutig in den Garantiebedingungen, die bei der Fahrzeugdokumentation oder beim Kauf-/Leasingvertrag zu finden sind.

Aber für das neue Teil gilt wieder eine neue gesetzliche Gewährleistung - und der Unterschied zur Garantie ist mir bewusst.

Insofern kommt Renault doch aus der Nummer eigentlich gar nicht raus? Das Neuteil hat nur 4 Monate gehalten, liegt somit innerhalb der 6 Monate wo der Verk./Händler/Werkstatt in der Beweislast der ges. Gewährl. ist.

Oder ist das jetzt zu einfach gedacht?

Wenn das Ausrücklager nicht erneuert wurde, hat man darauf ja auch keine Gewährleistung, ne?

Wenn der Renaultpartner nach Herstellervorgabe gearbeitet hat, dann wurde das Ausrücklager erneuert.

Aber innerhalb der Garantie ist eine einzel Garantie auf Bauteilen nicht gegeben. Es steht so in den Garantiebedingungen.

Zitat:

@daswara schrieb am 4. April 2019 um 13:30:56 Uhr:

Wenn der Renaultpartner nach Herstellervorgabe gearbeitet hat, dann wurde das Ausrücklager erneuert.

Aber innerhalb der Garantie ist eine einzel Garantie auf Bauteilen nicht gegeben. Es steht so in den Garantiebedingungen.

Aber die Gewährleistung muss ja gegeben werden. Und wenn die Reparatur vor 4 Monaten war, gilt ja noch nicht Mal die Beweislastumkehr.

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