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Neue Leistung im Fahrzeugschein nachtragen lassen ?

Audi
Themenstarteram 29. August 2021 um 15:16

Hi,

hab mir einen Gebrauchten S3 8V gekauft.

Der Vorbesitzter hat Chiptuning, Turbo Inlet&Outlet und Ansaugung machen lassen. Alles bei BHP Motorsport. Alles schön vom TÜV abgenommen und eintragen lassen. Das Auto müsste jetzt ca. 400PS haben.

Was ich komisch finde: Im Fahzeugschein sind 250 KW (340PS) eingetragen. Muss ich das noch Nachtragen lassen ?.

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30 Antworten

Ja solltest du machen sonst kann es Probleme im Schadenfall geben.

Hast du vom Vorbesitzer das Protokoll vom Leistungsprüfstand nicht ausgehändigt bekommen?

Zitat:

@Atomzwerg80 schrieb am 29. August 2021 um 17:16:26 Uhr:

Hi,

hab mir einen Gebrauchten S3 8V gekauft.

Der Vorbesitzter hat Chiptuning, Turbo Inlet&Outlet und Ansaugung machen lassen. Alles bei BHP Motorsport. Alles schön vom TÜV abgenommen und eintragen lassen. Das Auto müsste jetzt ca. 400PS haben.

Was ich komisch finde: Im Fahzeugschein sind 250 KW (340PS) eingetragen. Muss ich das noch Nachtragen lassen ?.

Hey ,

Wen interessiert das ? Ich fahre schon über 5 Jahre mit chip und das hat nie wen interessiert weder die Versicherung noch den tüv oder sonst eine Werkstatt das merkt eh keiner …

Im Schein steht das auch nicht ….

Was soll das den für Probleme geben…

Vor allem beim s3 der hat power das fällt auf jedenfalls nicht auf.

Meiner Meinung nach unnötig!

Themenstarteram 29. August 2021 um 15:45

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 29. August 2021 um 17:23:44 Uhr:

Hast du vom Vorbesitzer das Protokoll vom Leistungsprüfstand nicht ausgehändigt bekommen?

Hab ich, allerdings ist diese Veraltet. Er hat zuerst Chiptuning mit anschließender Messung machen lassen und erst später Ansaugung + Turbo Inlet/Outlet ohne erneute Messung.

Zitat

Alles schön vom TÜV abgenommen und eintragen lassen.

Damit brauchst du nichts mehr machen.

Der Versicherung solltest du es aber mitteilen.

Nachdem ich alles habe eintragen lassen hat sich die Versicherung selbstständig bei mir gemeldet. Kostete 72 € mehr im Jahr. Und nicht eintragen ist blödsinn da erlischt die Betriebserlaubnis dann fährst du quasi immer illegal. Wenn man schon tuned sollte man die paar Kröten für Eintragung und Mehrbeitrag schon noch übrig haben.

Zitat:

@Unliebsame schrieb am 29. August 2021 um 17:37:54 Uhr:

Wen interessiert das ?

Spätestens bei einem Unfall den Sachverständigen.

Themenstarteram 29. August 2021 um 17:28

Die Versicherung weiß bescheid. Allerdings bin ich noch immer nicht Schlauer geworden ob ich die neue Leistung eintragen lassen muss.

Ich glaube, ich frag mal bei BHP nach.

am 29. August 2021 um 18:16

Was denn nun? Abgenommen und eingetragen, wie du hier schreibst:

Zitat:

@Atomzwerg80 schrieb am 29. August 2021 um 17:16:26 Uhr:

... Alles schön vom TÜV abgenommen und eintragen lassen. ...

Dann ist doch alles in Ordnung.

Oder doch nicht alles abgenommen und eingetragen? Dann wäre das ein Grund, um den Kaufvertrag anzufechten. Du kannst es ja nicht einmal so einfach eintragen lassen, weil du dafür die benötigten Dokumente nicht hast und eine Einzelabnahme ist ja wohl keine ernsthafte Alternative.

Ich verstehe übrigens nicht, warum jemand überhaupt so ein Auto kauft. Leistungssteigerung ist ja in Ordnung, wenn es anständig gemacht wird und das Auto danach entsprechend behandelt wird. Aber es kauft doch kein vernünftiger Mensch so eine Wundertüte, über die man schlicht gar nichts weiß. Nicht, was daran gemacht wurde und noch weniger, wie dann mit der Karre umgegangen wurde.

 

 

Themenstarteram 29. August 2021 um 18:37

Es ist auch im Grunde keine Wundertüte. Alles Eingetragen und Dokumentiert.

Mich hat es nur gewundert wieso die Leistung im Fahrzeugschein nicht angepast wurde und wollte hier einfach mal nachhacken ob es überhaupt nötig ist.

Oft ist es so, dass dafür kein Gutachten vorliegt, und deshalb nicht alles eingetragen ist.

Mal bei dem Tuner nachfragen, auf die Antwort wäre ich gespannt.

am 29. August 2021 um 21:33

Wenn jetzt 250 kW eingetragen sind, ist das nicht der Werkszustand, denn den S3 8V gab es nur mit 221 und 228 kW. Eine Mehrleistung eingetragen wird m. W. auf der Grundlage eines Gutachtens, das die geprüfte Leistung und das Abgasverhalten bescheinigt. Betonung liegt dabei bei der Mehrleistung auf "geprüft" und das muss nicht mit dem übereinstimmen, was der Tuner verspricht und bewirbt. Versprochen wird die Wundertüte, eingetragen wird das wirklich messbare Ergebnis.

90% aller Leute die Chiptuning oder ähnliche Leistungssteigerungen gemacht haben denken nicht mal an eintragen, besonders hier in Österreich zahlt man im Monat für 50 PS gleich mal bestimmt 30-40 Euro mehr. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Genau deswegen würde ich bei einem Unfall, immer darauf bestehen wenn das Unfallfahrzeug ein Turbomotor hat zu prüfen ob es der StVZO entspricht.

Ich würde immer auf ein Gutachten bestehen, Chiptuning lässt sich ja sehr leicht nachweisen.

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