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Neue Preise für Garantieverlängerung in 2011
Hallo Leute,
war heute bei meinem zwecks Garantieverlängerung für meinen Passat 1.8 TSI, EZ 04/09. Im Dezember sollte die Verlängerung für zwei Jahre noch 510 Euro kosten. Heute habe ich erfahren, dass der Preis dafür inzwischen kilometerabhängig variiert. Bei einer Fahrleistung von 15.000 km / Jahr (also nicht viel) soll der Spaß jetzt 853 Euro kosten. Selbst bei einer Fahrleistung von nur 6.000 km pro Jahr (hallo?) sind es noch über 600 Euro. Habe mich gleich bei VW direkt beschwert. Was habt ihr für Infos dazu? Mfg Der Flo
Beste Antwort im Thema
Klaus, sei mir nicht böse, aber wer hat Dich daran gehindert diese frühere zweijährige Verlängerung (die ja nur für Technik, Mechanik und Elektrik galt) für 510 € zu nutzen?
Das ganze ist halt eine Versicherung, so wie eine Vollkasko. Wenn Du Dein Auto fünf Jahre unfallfrei fährst, hast Du die ca. 2000 € in den Wind geschossen, einmal *BUMM* und tolle Versicherung.
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16 Antworten
Die Bedingungen der Garantieversicherung haben sich verbessert, dafür steigen aber halt auch die Preise. Weitere Infos und Hintergründe habe ich dort im Passat 3A-Forumsteil schon beschrieben:
http://www.motor-talk.de/.../...edingungen-ab-01-01-2011-t3045851.html
Aber auch hier beim Sharan gibt es Infos:
http://www.motor-talk.de/forum/garantieverlaengerung-t3050434.html
Danke für die Infos.
Mir wurde es so erzählt, dass das jetzt halt teurer ist, von anderen Bedingungen wurde nicht gesprochen.
Das kennen wir ja, die Unwissenheit der Verkäufer (eigentlich heissen sie ja Berater) über die Produkte die sie verkaufen sollen. Manchmal frage ich mich wirklich wofür die Infos von VW bekommen, wenn die sich eh nicht damit beschäftigen. Wenigstens lesen sollten die doch können
Die neue Garantie ist wesentlich umfangreicher. Da meiner morgen zwei Jahre alt wird, habe letzte Woche noch die alte Versicherung abgeschlossen. Heute war ich etwas verunsichert und habe mich informiert. Nach neuen Bedingungen wäre die zweijährige Versicherung (drei sind auch möglich) ca. 600 € teurer. Dafür bekomme ich dann eine Versicherung die weiterhin die Leistungen der „normalen” zweijährigen Gewährleistung bietet.
Ich habe dankend abgelehnt und muss nun damit leben, dass z.B. alle Rahmen und Karroserieteile, Kupplung und Bremsanlage, Gummitelie, Schläuche, Rohre, etc, Auspuff, Kat und RPF und, und, und … nicht mehr versichert sind.
Bleibt die Frage, was dann tatsächlich davon murcks ist … ?
Gruß
Karsten
@febrika3
also die alte versicherung hatte vw noch für mich bezahlt und das waren 300 € für ein jahr. wie teuer soll die neue denn dann sein?? was hätte dein 170 PS'er denn dann genau gekostet?
Zitat:
Original geschrieben von Andy_bln
@febrika3
also die alte versicherung hatte vw noch für mich bezahlt und das waren 300 € für ein jahr. wie teuer soll die neue denn dann sein?? was hätte dein 170 PS'er denn dann genau gekostet?
Ich habe jetzt für die alte Versicherung 510 € für zwei Jahre bezahlt. Die neue würde ca. 1.100 € für zwei Jahre kosten, bei weiteren 50 TKM Laufleistung.
Das ist ja Wahnsinn!
Gut, dass ich die Lifetime für 510 Euronen noch für 22 Monate habe. Ist eh für größere, teure Sachen gerdacht und nicht für jeden Kleinkram. Da verzichte ich gerne auf den Einschluss von Dämpfer, Luftdämpfer, Federn, Auspuffsystem, Katalysator, Wasserlecks, Windgeräusche, Undichtigkeiten, Klackern.
Was kostet das Ganze, wenn ich in den 2 Jahren 70.000 km fahre? 1.500 €?
Gibt's hier irgendwen, der per PN nach Datenübermittlung Preise ermitteln kann, mein braucht für sowas immer fast eine Woche.
Zitat:
Original geschrieben von BullishHarami
Das ist ja Wahnsinn!
Gut, dass ich die Lifetime für 510 Euronen noch für 22 Monate habe. Ist eh für größere, teure Sachen gerdacht und nicht für jeden Kleinkram. Da verzichte ich gerne auf den Einschluss von Dämpfer, Luftdämpfer, Federn, Auspuffsystem, Katalysator, Wasserlecks, Windgeräusche, Undichtigkeiten, Klackern.
Was kostet das Ganze, wenn ich in den 2 Jahren 70.000 km fahre? 1.500 €?
Hallo
ich hätte für 80.000 Km die ich in 2 Jahren fahre 1200 € zahlen sollen!!!!!
sehe ich aber nicht ein.
Als ich meinen Passat vor knapp 2 Jahren gekauft habe, war die Garantie (2 Jahre) mit einer anschließenden Garantieverlängerung für weitere 2 Jahre ca. 500 € für mich auch mit
kaufentscheidend.
Und jetzt soll ich fast das 3fache zahlen, reine abzocke da hab ich kein bock drauf.
Und das wird meinen nächsten Autokauf in ca. 2 Jahren erheblich beeinflussen
(kauf ich mir halt einen Opel ohh Gott)
Gruß Klaus
Klaus, sei mir nicht böse, aber wer hat Dich daran gehindert diese frühere zweijährige Verlängerung (die ja nur für Technik, Mechanik und Elektrik galt) für 510 € zu nutzen?
Das ganze ist halt eine Versicherung, so wie eine Vollkasko. Wenn Du Dein Auto fünf Jahre unfallfrei fährst, hast Du die ca. 2000 € in den Wind geschossen, einmal *BUMM* und tolle Versicherung.
Also ich hab mir mal die Versicherung bisschen genauer angeschaut...
da steht "... Bei einer Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung gilt eine Selbstbeteiligung von 50% der Entschädigungssumme. Ab einer Gesamtfahrleistung von 200.000km entfällt eine Entschädigung."
Soll heißen, dass wenn ich angebe, dass wenn ich "nur" 20.000 KM als Jährliche KM Leistung angebe und dann im Schadensfall festgestellt wird, dass ich 21.000 Km gefahren bin und die Reparatur 5000€ kostet,werde ich 2500€ bezahlen müssen... oder sehe ich das Falsch?
Weiterhin steht: "Bei einer Überschreitung von 100.000Km gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150€ je Schadensfall." D.h. nun wieder... dass ein Schaden bei 120.000km mich 150€ Kosten wird..... also nix weiterführung der Hersteller Garantie, muss ja jedes mal 150€ bezahlen.
Ausserdem steht:
Zitat:
III. Was ist nicht versichert?
Wir leisten keine Garantie
(1) für
a) Wartung (Teile und Service) und natürlichen Verschleiß
sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeuges
vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen
sind (z.B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flachund
Zahnriemen);
b) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.
c) Lack- und Korrosionsschäden
(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke,
Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer,
Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen,
Lampen mit LED-Technik, Batterie;
b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen
und Polsterung;
c) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und
Klappergeräusche, Undichtigkeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten,
Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche,
Rohrleitungen;
d) Auspuffsystem mit Katalysator und Russpartikelfilter;
e) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches
Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil-
und Businessausstattung;
f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Zünd- und Glühkerzen
sowie Betriebsstoffe und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel
und Verunreinigung im Kraftstoffsystem, es sei
denn, sie treten in ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang
mit einem garantiepflichtigen Schaden auf (vgl. Ziffer V
3a+b);
g) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben
und -klötze, Felgen, Reifen, Auswuchten der Räder;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen
i) Folgende nicht werkseitig eingebaute Teile: Radio/Kassetten-
/ CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen und alle Teile des
Sound-Systems, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem,
Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme,
bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten
wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung;
j) Datenträger (DVD, CD-Roms) für Navigationsgeräte
k) Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
(3) für Schäden
a) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des
Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen
(z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht werden, die nicht
durch den Hersteller zugelassen sind oder nicht fachgerecht
eingebaut worden sind;
b) an Kraftfahrzeugen, deren Motorleistung oder Motordrehmoment
durch Veränderungen am Triebwerk oder an der
Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip-
Tuning);
c) an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen
Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig
vermietet werden;
d) an Kraftfahrzeugen, die als Fahrschulwagen, Rettungs- und
Polizeifahrzeuge eingesetzt werden sowie an Kraftfahrzeugen,
die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen
sind oder sich in deren Besitz befinden;
e) an Kraftfahrzeugen, die nicht der zweijährigen Herstellergewährleistung
ab Erstzulassung unterliegen;
f) an Sonderkraftfahrzeugen, Sonderserien und Fahrzeugen
mit werkseitig leistungsgesteigerten Aggregaten;
g) an Kraftfahrzeugen, die über die Volkswagen Leasing
GmbH geleast worden sind.
(4) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich
mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
b) durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere
Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung;
c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag,
Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie
Brand oder Explosion;
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d) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen,
Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe
oder durch Kernenergie
e) für die ein Dritter als Hersteller oder Lieferant aus Reparaturauftrag
eintritt;
f) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter
oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen;
g) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden
sind oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen
zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem
Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen;
h) die durch Tierbiss entstanden sind.
(5) für Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit
stehen, dass
a) Eingriffe am Kilometerzähler vorgenommen wurden oder ein
Defekt sowie ein Austausch unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes
nicht angezeigt wird;
b) der garantiepflichtige Schaden vor der Reparatur nicht unverzüglich
gemeldet und das Kraftfahrzeug nicht zur Untersuchung
der beschädigten Sache bereitgestellt wird, die zur
Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte nicht
erteilt werden oder Weisungen zur Minderung des Schadens
nicht befolgt werden;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum
Betrieb des Kraftfahrzeuges nicht beachtet werden (z.B. durch
Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);
d) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen
wurde;
e) ein für die Vertragswerkstatt erkennbarer Vorschaden nicht
repariert wurde;
f) ein für die Vertragswerkstatt erkennbarer Mangel, der bei
Garantieabschluss bestanden hatte, nicht repariert wurde.
(6) Tritt durch einen ersatzpflichtigen Schaden ein Folgeschaden
an einem nicht versicherten Bauteil ein, so ist dieser Folgeschaden
nicht versichert.
(7) Defekte an einem nicht versicherten Bauteil sind auch dann
nicht versichert, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit eines
versicherten Bauteils beeinträchtigt wird und dieses Bauteil
selbst nicht defekt ist.
Wie darf ich denn dass nun verstehen, ist also gar nix Versichert????
Vielleicht kann mich mal jemand aufklären.. danke
ohh, ist schwierig. Auf jeden Fall darf man über die VW Leasing Gesellschaft nicht leasen, da diese Fahrzeuge generell ausgeschlossen sind. Also muss man über eine andere Gesellschaft leasen
g) an Kraftfahrzeugen, die über die Volkswagen Leasing
GmbH geleast worden sind.
Wie jetzt
Habe ab heute den GTI bei Volkswagen Leasing GmBH geleast und die Garantieverlängerung abgeschlossen
Hallo zusammen,
wollte für meinen CC auch die Garantieverlängerung abschließen, aber wurde abgelehnt :
über VAG geleast
60.000 km p.a.
liegt es jetzt an der Leasing Gesellschaft und/oder an der KM Leistung ?
Kennt jemand die Aufnahmekriterien ?
Vielen Dank.
Gruß
Uwe