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Neue Preisliste - neuer Preis für alte Bestellung?

Ford
Themenstarteram 16. Mai 2011 um 14:51

Hallo Leute,

kann sich eigentlich mein bisheriger Preis (z. B. Metallic-Lack teurer) aufgrund der neuen Preisliste vom 16.05.2011 ändern?

Bin mir nicht sicher!

Nette Grüße,

B.

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23 Antworten

In deinem Kaufvertrag steht doch der Preis drin und der gilt dann auch bis zur Auslieferung, egal wie oft Ford den Preis erhöht ;)

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 17:04

Und vor allem, wie siehts aus, wenn nur noch der Eco-Boost 150 PS mit Start-Stop geliefert werden kann, der ja noch vor ein paar Tagen nicht zur Debatte stand! In der neuen Preisliste macht das ein Mehr von 1.000 € aus!

Ich lass mich mal überraschen!!!!

Gruß,

B.

Bisher war es bei meinem FFH so, dass der Preis der Bestellung gültig blieb. Durch Preislistenänderungen hinzugekommene Ausstattungsmerkmale und damit verbundene Preiserhöhungen blieben unberücksichtigt.

 

Gruß

 

mondeochen 

Da dürfte der Fall eigentlich klar sein.

Du hast doch Anfang April bestellt und auf deinem Vertrag müsste draufstehen "verbindliche Bestellung".

Meistens steht da noch was dazu, ab wann der Vertrag tatsächlich "verbindlich" wird (in den AGB) , dass ist meist mit der Auftragsbestätigung (die in der Regel ein-zwei Wochen später erfolgt) dann der Fall und damit ist der Fisch gegessen.

Du wirst also nicht nachträglich mehr bezahlen müssen.Allerdings hast du auch keinen Anspruch darauf das deine Bestellung hinterher mehr beinhaltet als vereinbart war.

Also wirst du entweder einen Max bekommen so wie bestellt oder einen mit den jetzt bekanntgegebenen Veränderungen,also mehr an Ausstattung aber zum vereinbarten Preis.

N'Abend,

Zitat:

Original geschrieben von buhard

kann sich eigentlich mein bisheriger Preis (z. B. Metallic-Lack teurer) aufgrund der neuen Preisliste vom 16.05.2011 ändern?

auch wenn meine Vorposter das anders sehen: Ja, unter Umständen ist eine Anpassung des Kaufpreises möglich. Allerdings müssen da eng umrissene Umstände vorliegen (mehr als vier Monate vereinbarte Lieferzeit, Preisanpassungsklausel in Vertrag/AGB, etc).

Ich würde da an Deiner Stelle einfach mal den Händler drauf ansprechen und z.B. in dem Zusammenhang auch mal blond nachfragen, ob geänderte Ausstattung bei Deinem Wagen schon positiv berücksichtigt ist... :rolleyes:

Themenstarteram 17. Mai 2011 um 6:35

Eigentlich dürften nur 250 € für die die Start-Stop-Funktion beim Eco-Boost als tatsächliches Plus hinzukommen, das andere bleibt ja vertragskonform!

Gruß,

B.

Hallo,

 

habe gerade von meinem FFH erfahren, dass ab Baudatum nach den Werksferien die 1,6l-Motoren mit Start-Stopp-System verbaut werden. Bis zu den Werksferien noch ohne Start-Stopp-System. C-Max Werksferien sollen im August sein.

 

 

Gruß

 

 

mondeochen 

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 4:58

Nach meiner Information sollen alle nach dem 04.07.2011 verbauten Eco-Boost-Motoren mit Start-Stop-Technik ausgerüstet werden.

Mal sehen, was da anrollt!

Hallo zusammen,

ich habe mal eben nachgeschaut - beim 1.6 ECO 150 Titanium sind es mal eben glatte 1.000 Euro Aufpreis.

So habe ich meinen Wagen für 23.600 Euros bestellt, gleicher kostet lt. Preisliste Mai 2011 mal eben 24.600 Euro.

Das einzige Plus was ich erkennen kann, ist die Start-Stopp Geschichte - auf die ich ehrlich gesagt gar keinen Wert lege.

Ob der Händler diesen Aufpreis nun nehmen kann oder nicht, hier fand ich einen hilfreichen Link zu dem Thema.

Bei mir wird es eh sehr spannend werden, da ich überhaupt keinen Kaufvertrag unterzeichnet habe. Ich erhielt vom Händler meines Vertrauens ein Angebot (auf weißen neutralem Papier), also nicht auf einem Geschäftspapier für meine Fahrzeugkonfig. Die Überschrift lautet "Angebot" - nachdem wir uns über den Preis für den Alten einig geworden sind habe ich OK zu seinem Angebot gesagt und er hat aus dem Wort "Angebot" handschriftlich "Kaufvertrag" gemacht. Dazu hat er dann ebenfalls handschriftlich den Zusatz "Vorführwagen nach 4 Monaten Ummeldung auf XXX " eingefügt.

Das war es, bis heute habe ich weder einen ordentlichen Kaufvertrag bekommen oder unterzeichnet, noch habe ich eine Bestätigung oder irgendetwas erhalten.

Das bedeutet für mich, das ich ausschließlich auf den Wisch und alle darin gemachten Preise das Fahrzeug abnehmen werde.

Ebenso verhält es sich bei der Inzahlungnahme meines alten C-Max, da wurde ein Festpreis vereinbart mit einer ca. Kilometerangabe.

Als Liefertermin wurde Juni 2011 (bei Bestellung Mitte März) angenommen. Da ich lt. Händler aber im System jetzt mit einem Bautermin im Juli 2011 stehe, Auslieferung wird wohl nicht vor August erfolgen, wird das Fahrzeug natürlich weiter von mir gefahren einschl. der Urlaubsreise Anfang August. Das hat der Händler ohne Murren geschluckt, seine Worte:" du kannst ja am wenigstens was an den Lieferverzögerungen von Ford".

Mal sehen wir er es beim Kaufpreis sieht ;-))

VG

@piraat

Puh,sowas kenn ich jetzt nur von den bekannten Fähnchen-Hinterhof-Gebraucht-Händlern...

Du hast keine Bestellbestätigung,keinen Händlerkaufvertrag mit entsprechenden AGB`s usw.?

Mutig...

Andi2011;

was soll passieren? Schau dir mal den "Kaufvertrag" an - das ist inzwischen der 4 te Wagen den ich dort kaufe und noch nie gab es irgendwelche Probleme. Ist ein regulärer Fordhändler mit 2 anderen Marken.

Es gilt noch der Handschlag - selten aber es gibt Ihn noch ;-))

VG

Kaufvertrag

FORD schafft es nicht mal innerhalb einer Woche die neuen aktuellen Preise im Konfigurator einzubinden ... :rolleyes:

Hallo aus Recklinghasen,

habe zwei Fragen bezüglich der neuen Preisliste vom 21.10.2011.

 

Bestellt habe ich lt.Preisliste vom 16.05.2011

1.

Titanium X Paket II in dem die dunkelgrau getönten Scheiben drin waren.....nun sind sie nicht mehr dabei.....bekomme ich diese trotzdem noch???

2.

Tabletts an den Vordersitzen waren beim Titanium serienmäßig....nun sind sie es nicht mehr....bekomme ich diese trotzdem noch???

Habe keine Ahnung wie der Ablauf ist.Werde natürlich meinen FFH ansprechen aber ein paar qualifizierte Antworten von Euch wären nicht schlecht.

 

Gruß

MondeoWaldi

Du hast einen Vertrag abgeschlossen aufgrund der damals gültigen Preis- und Ausstattungsliste. Was du bestellt hast, bekommst du also auch, und zwar zu dem Preis, der im Kaufvertrag steht.

Wenn Ford die Preisliste nachträglich ändert, kann das ja nur für zukünftige Bestellungen gelten.

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