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Neue Regelung Kurzzeitkennzeichen ab 1. April 2015

Themenstarteram 16. März 2015 um 7:04

Hallo zusammen,

Hat von euch jemand verlässliche Informationen darüber, ob die geplante Gesetzesänderung bzgl. Kurzzeitkennzeichen am 1. April 2015 wirklich in Kraft tritt?

Diese Gesetzesänderung sieht wohl vor, dass auch für Kurzzeitkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen muss.

Kommt das wirklich oder war das nur ein Vorschlag eines Dienstwagenfahrers?

Danke euch für Informationen.

EDIT: Entschuldigt bitte meine Unwissenheit, natürlich meine ich Kurzzeitkennzeichen, also diese gelben Kennzeichen. Tageszulassung, wie komme ich nur auf solch einen Begriff... Ich habe keine Ahnung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 16. März 2015 um 08:41:21 Uhr:

Selbstverständlich meint er Kurzzeitkennzeichen. Also?

Für mich gibt es immer noch einen Unterschied zwischen etwas sagen/schreiben und etwas meinen.

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Weißt Du worüber Du sprichst?

Es gibt Tageszulassungen bei Neufahrzeugen und es gibt das sogenannte Kurzzeitkennzeichen.

Um was geht es also? Bitte präzisieren.

Selbstverständlich meint er Kurzzeitkennzeichen. Also?

Wie @trouble01 verstehe ich die Frage nicht ganz.

Eine Tageszulassung ist eine ganz normale Zulassung, die ein vollständig zulassungsfähiges Fahrzeug mit allen Nachweisen erfordert.

Die Tageszulassung ist lediglich ein Mitte für Autohändler die Zulassungsquoten zu manipulieren, oder um neue Abgasnormen auszuhebeln.

Juristisch ist und bleibt die Frage, ob ein tageszugelassenes Fahrzeug als neu oder gebraucht anzusehen ist. Das hat aber nichts mit irgendwelchen Vorschriften der Zulassungsbehörden zu tun...

 

Die Kurzzeitzulassung wurde ursprünglich als Ersatz für das "Rote Kennzeichen" (06) eingeführt. Korrekt gesehen handelt es sich aber auch hier um eine normale Zulassung, die alle Nachweise und Papiere erfordert. Deshalb gab es auch in der Vergangenheit schon immer Probleme, wenn die Zulassungsstelle die Fahrzeugidentifikation vorab wollte. Es bleibt auch weiterhin im Ermessen der Zulassungsstelle, welche Unterlagen sie haben möchte und auf welche sie "gnädigerweise" verzichten...

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 16. März 2015 um 08:41:21 Uhr:

Selbstverständlich meint er Kurzzeitkennzeichen. Also?

Für mich gibt es immer noch einen Unterschied zwischen etwas sagen/schreiben und etwas meinen.

Hallo TE,

 

ganz zuverlässig. Ja, die Änderungen zum Kurzzeitkennzeichen treten am 01.04.2015 in Kraft. Ich gehe davon aus, dass Du auch Kurzeitkennzeichen meinst.

 

Um ein Kurzzeitkennzeichen für eine Überführung eines Fahrzeuges zu bekommen, ist eine gültige HU erforderlich. Durchaus gibt es auch ein Kurzzeitkennzeichen zur Erlangung einer HU, dieses ist dann jedoch beschränkt auf den Zulassungsbereich der Zulassungsstelle bzw. max. angrenzender Bereich.

 

Ich empfehle Dir für weitere Auskünfte Deine Zulassungsstelle anzurufen.

Themenstarteram 16. März 2015 um 8:53

Ich meine natürlich das Kurzzeitkennzeichen. Dass es bei Tageszulassungen - da es eine reguläre Zulassung ist - keine Gesetzesänderung bzgl. der HU ist, sollte selbstverständlich und nicht erklärungsbedürftig sein.

Danke also an Handschweiß und derbeste44 für das intelligente interpretieren meines Fauxpas.

Danke auch für den Ratschlag mich ausserhalb dieses Expertenforums zu informieren.

Das war kein Hinweis, dass Du beleidigt aussteigen sollst, aber es ist häufig so, dass die Zulassungsstellen eigene Absprachen haben und da ist es nicht nur einfacher, sondern auch sicherer, die 1 Minute telefonisch zu befragen und die können einem das sofort sagen.

Okay, bei Kurzzeitkennzeichen ist die Regelung einheitlich, aber ich habe deswegen auch angerufen. Unser "Terri" ist abgemeldet und der TÜV-Termin nähert sich, also... vorher klar Schiff kriegen. *Notiz an mich*

Darüber hinaus finde ich diese Regelung höchst schwachsinnig und das dient doch nur wieder dazu, dass sich Andere die Taschen vollmachen können und der Privatmann guckt in die Röhre.

Weil komischerweise dürfen Händler mit roten Nummernschildern weiterfahren, da ist das Argument der SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR nicht stichhaltig... so so... Drecksäcke.

cheerio

Themenstarteram 16. März 2015 um 9:33

Zitat:

@där kapitän schrieb am 16. März 2015 um 10:03:05 Uhr:

Das war kein Hinweis, dass Du beleidigt aussteigen sollst, aber es ist häufig so, dass die Zulassungsstellen eigene Absprachen haben und da ist es nicht nur einfacher, sondern auch sicherer, die 1 Minute telefonisch zu befragen und die können einem das sofort sagen.

Wurde auch nicht so verstanden, keine Sorge. Ich rufe an und frage nach, ist zuverlässiger als ein Kommentar in diesem Forum.

Kommt immer drauf an, wer antwortet ;) Aber die Regelung tritt auf jeden Fall in Kraft :)

am 22. März 2015 um 10:43

Hallo,

ich benötige etwas Hilfe :-)

Ich habe einen neuwagen ( ohne EZ ) gekauft und diesen per Hänger nach Frankreich geschafft da dort ein Aufbau montiert wird. Wenn der Aufbau montiert ist kann ich das Fahrzeug nicht mit dem Hänger transportieren da zu schwer.

Es ist ein 3,5T Mitsubishi Fuso. Wie kann ich das Fahrzeug hier zum Tüv bringen zur Einzelabnahme? Es sind von der Grenze ca. 220 km zu fahren . Ich habe keinen Tüv Bericht da NEU ?

Habt Ihr Ideen ?

Ich weiss nun nicht, wie das in Frankreich gehandhabt wird, aber kann man dort alles an ein Fahrzeug dranbasteln, wie es beliebt ? Und brauchts dafür keine Abnahme ?

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass du dort ohne Abnahme einfach so am Straßenverkehr teilnehmen kannst. Zumal du es dafür auch zulassen müsstest.

Zurück kommt das Fahrzeug mit einem französischen Ausfuhrkennzeichen. Da kenne ich allerdings nicht deren Regularien. Mit deutschen Kennzeichen ist da gar nix zu machen, keine Chance.

Wenn neu kannst Du es auch regulär hier zulassen und dann mit den schwarzen Kennzeichen zurückbringen. Bei Neuwagen braucht es keinen TÜV-Bericht.

Das ist zwar offiziell nicht erlaubt (Fernzulassung) aber draufkommen kann man Dir auch nicht.

Kann er nicht, da noch das Gutachten für den Aufbau fehlt.

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