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Neue Versicherung beurkundet. Alte keine Kündigungsbestätigung
Moin!
Ich habe wegen Erhöhung die KFZ Versicherung ohne Nennung Sonderkündigungsrecht im November gekündigt und gleichzeitig zum 1.1.25 eine neue abgeschlossen. Eine Eingangsbestätigung der Kündigung habe ich und auch schon den Versicherungsschein der neuen. Nur eine Kündigungsbestätigung der alten habe ich nicht. Wie soll ich mich verhalten? Wenn nun zwei mal abgebucht wird und die alte Versicherung sich querstellt mich rauszulassen kann die Zulassungsstelle mir helfen und eine Versicherung aufheben?
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17 Antworten
Nein.
Der Versicherungswechsel muss durch Deine neue Versicherung elektronisch übermittelt werden
Das beantwortet nicht meine Frage. Das hat sie ja getan. Sonst könnte sie ja nicht beurkunden. Aber was ist mit der alten?
Zitat:
@Franzsh schrieb am 9. Dezember 2024 um 22:57:12 Uhr:
Wenn nun zwei mal abgebucht wird und die alte Versicherung sich querstellt mich rauszulassen kann die Zulassungsstelle mir helfen und eine Versicherung aufheben?
Nein, kann sie nicht und wird sie nicht, weil . . ., hab ich im ersten post geschrieben
Beantwortet Genau Deine Frage.
Ja meine Frage was kann ich tun?
Ruf doch einfach bei deiner alten Versicherung an und frag, wann die Kündigungsbestätigung kommt.
Wenn die - aus welchen Gründen auch immer - die Kündigung nicht anerkennen, wird die neue Versicherung ab Beginn aufgehoben.
Sperre doch die Lastschriftbefugnis der alten VS. Die melden sich dann schon.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Dezember 2024 um 00:59:43 Uhr:
Sperre doch die Lastschriftbefugnis der alten VS. Die melden sich dann schon.
Aus eigener Erfahrung:
Habe damals einen Wechsel zum 1.1. gemacht.
Kündigung ging per Einschreiben an die Admiral-direkt, Empfang wurde durch den Zusteller bestätigt.
Neue Vs. startete zu 1.1. mit korrekten Daten und SF.
Admiral. buchte einfach trotzdem ab. => Habe ich von meiner Bank zurückbuchen lassen.
Ein Jahr später buchte die Admiral. nochmal ab. => Erneute Rückbuchung durch meine Bank.
Erst danach bekam ich dann endlich ein Schreiben eines Inkassounternehmers,
der insgesamt dann zwei Jahresprämien kassieren wollte.
Dieses Schreiben habe ich per mail beantwortet und Belege über die Kündigung und die Zustellung mitgesendet.
Erst dann war endlich Ruhe.
In solchen und anderen Fällen greife ich zum Telefonhörer und meistens meldet sich auf der anderen Seite der Leitung ein Mensch, der nach meiner Sachlagenschilderung mir auch behilflich ist. Ist zwar etwas aus der Mode gekommen, aber der persönliche Kontakt zahlt sich oft aus. Vergessen aber viele, dass es so etwas noch gibt.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 10. Dezember 2024 um 06:15:04 Uhr:
In solchen und anderen Fällen greife ich zum Telefonhörer und meistens meldet sich auf der anderen Seite der Leitung ein Mensch, der nach meiner Sachlagenschilderung mir auch behilflich ist.
Ich wollte keine schlafenden Hunde wecken. Ich soll bei der Versicherung anrufen wo meine Kündigung bleibt und mich in ein Rückkehrergespräch verwickeln lassen?
Schick eine Mail, beziehe die auf die Eingangsbestätigung der Kündigung und bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Eine Doppelversicherung gibt es nicht
Zitat:
@Franzsh schrieb am 10. Dez. 2024 um 06:53:05 Uhr:
.........
Ich wollte keine schlafenden Hunde wecken. Ich soll bei der Versicherung anrufen wo meine Kündigung bleibt und mich in ein Rückkehrergespräch verwickeln lassen?
Glaubst du wirklich, der Mensch am anderen Ende der Leitung bei der Versicherung hat Zeit und Lust mit dir solch ein Gespräch zu führen? Der wird Angestellter der Versicherung sein und dem ist es total wurscht ob du gekündigt hast oder in China ein Sack Reis umfällt. Der ist kein Makler oder Vermittler, der mit jedem Kunden sein Geld verdient.
Zitat:
@Franzsh schrieb am 10. Dezember 2024 um 06:53:05 Uhr:
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 10. Dezember 2024 um 06:15:04 Uhr:
In solchen und anderen Fällen greife ich zum Telefonhörer und meistens meldet sich auf der anderen Seite der Leitung ein Mensch, der nach meiner Sachlagenschilderung mir auch behilflich ist.
Ich wollte keine schlafenden Hunde wecken. Ich soll bei der Versicherung anrufen wo meine Kündigung bleibt und mich in ein Rückkehrergespräch verwickeln lassen?
Also das ist ja hanebüchen… sich „verwickeln“ lassen. Hinter jeder Ecke scheinst du wohl einen Feind zu vermuten. Bist du nicht starken Willens im Gespräch beim Thema Kündigung zu bleiben? Wo ich ehrlich gesagt auch nichts anderes erwartet würde.
Im Übrigen müssen Versicherer nicht jede Kündigung bestätigen. Sie müssten aber innerhalb von 14 Tagen widersprechen, wenn sie die Kündigung nicht annehmen.
Zitat:
@Franzsh schrieb am 10. Dezember 2024 um 06:53:05 Uhr:
Ich wollte keine schlafenden Hunde wecken. Ich soll bei der Versicherung anrufen wo meine Kündigung bleibt und mich in ein Rückkehrergespräch verwickeln lassen?
Zum Rückkehrgespräch gehören zwei Seiten und etwas Gesprächsführung, die auf eine einfache Antwort bezüglich der Kündigungsbestätigung wäre auch bei dahingehend ungeschulten Personen zu erwarten.